Altersnachweis.....

Hocker

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Angenommen ein Forumsmitglied kauft mir einen Dolch oder Springer ab, ist aber - was ich nicht wissen kann - noch keine 18 Jahre alt und
plötzlich steigen mir Eltern oder Staatsanwalt auf's Dach. :staun:
Wie könnte ich mich als Verkäufer eines (legalen!!!) Springers oder Dolches des Alters eines Käufers versichern ? :confused:

Gruß Hocker
 
Oder der Mama :super:
Ne Spaß bei Seite, eine Kopie der Personalausweises sollte doch genügen,oder :confused:
 
....dann hab' ich 'ne Kopie von "Jemandes Ausweis" und allenfalls einen Nick....
Ob die aber wirklich zusammen gehören weiß ich nicht. :hmpf:

Ist ja alles hypothetisch, aber mir geht's darum das mich jemand, der sich, ein für ihn verbotenes Stück kaufen will, in Schwierigkeiten bringt.

Hocker
 
Und wie wäre es mit einer beglaubigten Kopie des BPA? Macht doch jede Gemeinde. Ein Abgleich der personenbezogenen Daten nimmt meines Erachtens auch die Postfiliale vor :ahaa:
 
Beglaubigte Kopie .... wie wäre es denn wenn gleich noch eine DNA Probe dabei ist? :lach:
Die Internethändler oder Versandhäuser lassen sich auch nur eine Ausweiskopie zukommen.
 
Ist mir auch klar :glgl: Aber Mitglied Hocker möchte sich gerne zu 100% absichern (was ich auch verstehen kann ;) )
 
Im Geschäfts-und Warenverkehr herrscht immer noch der Grundsatz "Treu und Glauben".

Die Alterslegitimation über eine Ausweiskopie ist für den Erwerb eins Dolches denk ich ausreichend.

Du verschickst das Teil ja auch an die entsprechende Person. Wenn Du das Messer an Erna Müller (45) verschickst, (in deren Namen bestellt wurde...) und Sohnemann Horst (16 Jahre) greift das Ding ab, dann ist das wohl nicht mehr dein Problem.

Im Gegenteil, Horst hat sich dein Vertrauen dann arglistig erschlichen.

.kuda.
 
Hocker said:
Wie könnte ich mich als Verkäufer eines (legalen!!!) Springers oder Dolches des Alters eines Käufers versichern ? :confused:

Gar nicht/kaum. Wenns analog zum Versand von FSK18 Filmen ist, geht das nur, mit einem Alters-Verifikationssystem, das hinreichend zuverlässig ist. Die Kopie eines Ausweises langt dazu nicht. Logisch. Kann sich klein Fritz ja vom Papa besorgen.
Ich weiss, viele machens so, aber vor Gericht wirds nicht haltbar sein. Inwieweit man das auf den Versand von Waffen uebertragen kann, IANAL. ich wuerde es nicht drauf ankommen lassen. Lies halt mal in den divesen Waffenforum, das ist dort sicher durchgekaut worden.

Wenn Du den Kunden kennst, warum nicht. Du musst nur durch geeigneten Transport sicherstellen, dass nur der richtige Empfänger das Paket bekommen kann. Persönlich Abliefern wird keiner verlangen. Kann ich zumindest aus WaffG §34 nicht ablesen.

"(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein."

Gruesse
Pitter
 
pitter said:
Die Kopie eines Ausweises langt dazu nicht. Logisch. Kann sich klein Fritz ja vom Papa besorgen.
Ich weiss, viele machens so, aber vor Gericht wirds nicht haltbar sein.

Gruesse
Pitter


Genau darum geht's mir ! Ab wann hab' ich vor dem Gesetz meine Schuldigkeit getan ?

Hocker
 
Ausserdem besteht ja nach wie vor die Möglichkeit, einen Unterschriften-Abgleich zu machen, indem man sich die Kopie des Ausweises zuschicken lässt und das Ganze dann per Rückschein vergleicht... Notfalls kann man da immer noch nachhaken. Oder? :confused:
 
Ausweiskopie faxen lassen und dann per DHL oder TNT mit der Zusatzoption "Eigenhändige Übergabe" versenden.

Der Transporteur gibt dann die Ware nur an die "berechtigte" Person gegen erneute Vorlage des Ausweises ab.

- ...und wenn´s dann der Ausweis vom Papa war, dann kriegt´s auch nur der Herr Papa.

Überraschend mal beim "Kunden" anrufen und "Lieferadresse überprüfen" gibt auch oft schon sehr deutliche Aufschlüsse.

Beste Grüsse,

Messerscout
 
Danke!Darauf wollte ich hinaus :super:
Ich denke mal, das wäre wohl die sicherste Art, sich unbekannter Weise abzusichern :cool:
 
Geht das nicht mit einer (notfalls beglaubigten) Kopie des Personalausweises (auf dem ja die Adresse steht) und Lieferung per eigenhändigem Einschreiben an diese Person unter dieser Adresse?
Dann wäre sichergestellt, daß eine nach Waffengesetz berechtigte Person das Messer erhält. Es ist allerdings nicht sichergestellt, daß die Person auf die das Messer erhält, auch die ist, die das Ding bei Dir bestellt hat. Das kannst du nur sicherstellen, indem du das Messer persönlich übergibst.

Wie das jetzt mit der Sicherung beim Transport mit der Post ist, weiß ich nicht. Aber dann könnten Messerversender ja dicht machen, wenn sie Dolche, Springer, etc. persönlich vorbeibringen müssten.

Servus achlais
 
achlais said:
Geht das nicht mit einer (notfalls beglaubigten) Kopie des Personalausweises (auf dem ja die Adresse steht) und Lieferung per eigenhändigem Einschreiben an diese Person unter dieser Adresse?

Das hatte ich ja bereits angesprochen, jedoch denke ich, das der Vorschlag von messerscout wohl am Besten ist... :glgl:
 
Last edited:
wie wäre es mit folgendem:
-du verlangst eine kopie des personalausweises (auf der rückseite steht die adresse)
-sobald du diese in händen hast (oder auf der platte) rufst du zur kontrolle deinen max mustermann, musterstraße 27a im wunderschönen musterheim an.

wenn der perso-inhaber keinen blassen schimmer hat, wovon du redest, kannst du ihm den tipp geben, seinem sprössing auf die finger zu klopfen.
:hehe:

p.s.: tele-nummer bekommst du über auskunft oder www.telefonbuch.de
 
Beglaubigte Kopie geht meiner unmaßgeblichen Ansicht nach in Ordnung. Kann jede siegelführende Behörde machen, im Zweifelsfall das Ordnungsamt. Ob das was kostet hängt vermutlich vom Beamten und von der Nase des Antragstellers ab. Ich habe dafür noch nie etwas gezahlt.
 
pitter said:
Gar nicht/kaum. Wenns analog zum Versand von FSK18 Filmen ist, geht das nur, mit einem Alters-Verifikationssystem, das hinreichend zuverlässig ist. Die Kopie eines Ausweises langt dazu nicht.

Normalerweise genügt die Angabe des Geburtsdatums oder maximal eine Ausweiskopie für den Versand erlaubnisfreier Waffen,das ist jedenfalls die Praxis, mit der ich bisher immer konfrontiert war,wenn ich per Versand Waffen geordert habe

Verstehe ich Dich da richtig, daß es in diesem Land schwieriger ist, einen Film zu kaufen (der ja niemandem etwas tun kann) , als sich eine Waffe schicken zu lassen?
 
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