schwarze liste

Schanz Juergen

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ist es eigentlich erlaubt(frage an die rechtskundler) eine sogenannte schwarze liste mit leuten die zahlungsunwillig sind öffentlich zu präsentieren - z.b. auf der homepage oder hier im forum????
kennt sich da jemand aus?
ich weiss schon - der rechtsanwalt regelt das mit nem brief , darum gehts mir aber erstmal nicht - sondern darum, das auch andere darüber bescheid wissen und daraus ihre schlüsse ziehen können.
 
im Watchbizzforum gibt es eine schwarze Liste, die Uhrenmarken mit extrem schlechten Preis/Leistungsverhältnis enthält. Fast alle dieser Marken wurden extra geschaffen, um Schrott bei *** Gelöscht. Hinweise auf Internet-Auktions-Plattformen sind im Messerforum nicht erwünscht. *** als teuere Schweizer Uhren zu verkaufen. Soweit ich weiß gab es damit noch keine Probleme.
Ob es allerdings rechtens ist hängt sicher davon ab, wie die Liste geführt wird und ob sich die Behauptungen beweisen lassen.
Juristen vor!

stay rude
braces
 
Wäre das nicht ein Fall für " Die Guten und die Schlechten"? Geht natürlich nur wenn vorher entsprechen Gemahnt wurde und Belege darüber vorhanden sind.

So wie das hier gemacht wurde ist das sicher nicht erlaubt.:D

Gruß Tobi
 
Jürgen paß auf, nicht dass dir auch so UNWISSENDE mit einer Unterlassungklage kommen und du aus irgendwas ausgeschlossen werden sollt.
Wir haben in Deutschland freie Meinungsäußerung, ergo, alles was der Wahrheit entspricht und nicht verunglimpft oder beleidigt darf gesagt und geschrieben werden...oder etwa nicht??

Wir haben hier ja einige Rechtsanwälte, also bitte genaue Definition, sofern erlaubt. Danke.
Gruß
Wolfgang
 
Öffentlich würde ich diese "Kunden" nicht an den Pranger stellen wollen.
Ist eine Frage der Pietät.
Intern gibt es bei den Machern ohnehin eine schwarze Liste.

50%Anzahlung kann da auch ein wenig abhelfen.

tschau

bert.
 
Schwarze Liste

Hallo Jürgen,
denke das ist eine Frage für das Jurathek-Forum von RA. Michael Hettenbach :super:
 
Hallo Jürgen!
Grundsätzlich gibt es die Unterscheidung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung.
Der Unterschied liegt darin, dass eine Tatsachenbehauptung dem Beweis zugänglich ist, ein Werturteil nicht.
Grundsätzlich sind alle Werturteile geschützt, es sei den die Werturteile stellen eine Schmähkritik dar.
Mit einer Unterlassungsklage kann man in einem solchen Fall gezwungen werden die Behauptung zu unterlassen. Man kann nicht gezwungen werden sie zurückzunehmen; Hintergrund niemand hat einem vorzuschreiben, was man denkt.
Bei einer Tatsachenbehauptung ist das anders.(zahlungsunwilliger Kunde)
Grundsätzlich sind nur wahre Tatsachenbehauptungen geschützt, das bedeutet im Falle einer Unterlassungsklage, müsstest Du beweisen können, dass das von Dir behauptete wahr ist.
Kannst Du es nicht, so musst Du Deine Aussage zurücknehmen und machst Dich gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig, da Du mit Deiner Behauptung möglicherweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht Deines Kunden verletzt hast.

Gruss The Lem
 
Schanz Jürgen said:
ist es eigentlich erlaubt(frage an die rechtskundler) eine sogenannte schwarze liste mit leuten die zahlungsunwillig sind öffentlich zu präsentieren - z.b. auf der homepage oder hier im forum????

Das rechtliche steht schon da. Hier im Forum haben wir auch noch mitzureden. Ich sag mal so. Grundsätzlich ist, so das alles beweisbar ist, das hier schon machbar. Wurde auch schon gemacht. Aaaaaaaaber, um zu verhindern, dass hier jeder wilde Anschuldigungen postet, wärs sicherer, vorher einen der Mods oder Ray zu infomieren und die Sache kurz zu schildern. Ich weiss ja was sonst passiert, da geht jemand in den Urlaub, oder Rechner kackt ab oder sonstwas, der andere ist nicht fähig auch mal das Telefon zu benutzen und schon wird ein riesen Trara draus ;) Das meine ich jetzt allgemein, nicht auf Dich bezogen.

Gruesse
Pitter

BTW, kriegt noch jemand Geld von mit :)
 
also prinzipiell bin ich immer dafür die faulen nüsse beim namen zu nenen. es muß ja nicht alles haarklein geschrieben werden, aber man sollte schon eine vorwarnung loslassen, damit andere gewarnt sind
 
danke für die guten antworten!!
das das ganze "hart an der grenze" ist, weiss ich wohl - mich hat eben mal der rein rechtliche hintergrund interressiert. so eine liste finde ich, wäre einfach nicht schlecht um gewisse anfragen einfach gleich mit "nein" beantworten zu können, oder mit dem passus --bitte vorkasse-- sonst gibts nichts.
@pitter - wenn ich sowas machen würde dann nur wenn ich die sache auch 100% belegen kann, das ist klar! mir gehts auch nicht um jemand der halt innerhalb von drei wochen nicht seine re bezahlt, sondern um leute die eben nach dem 5monat dem 5 mail, 5 telefonaten immer noch nicht zahlen - die eben, wo man ohne rechtsanwalt eh nichts mehr von der kohle sieht,... und glaubt mir, davon gibts leider sehr viele...
 
Vieleicht wäre ein Beitrag in der Prügelecke unproblematischer als im offenen Forum. Geschlossener Benutzerkreis durch Realname und Anmeldung. Also eine nicht ganz so öffentliche Veröffentlichung.

Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht, wieder ein Fall für die Profijuristen.

stay rude
braces
 
Hallo !
Es macht keinen Unterschied, ob die Äußerungen in dem öffentlichen Forum oder in der Prügelecke abgegeben werden.
Zwar ist die Prügelecke nicht für jedermann zugänglich, aber doch für eine ganze Menge angemeldeter Mitglieder.
Grundsätzlich geht die Rechtsprechung zwar davon aus, dass im Einzelfall ein Freiraum, sich ohne Unterlassung oder Widerruf auszusprechen, im engsten Freundeskreis oder in Beziehungen bestehen kann.
Insbesondere dann, wenn sich das Gesagte durch besondere Vertraulichkeit heraushebt.
Das ist aber, so denke ich, hier nicht der Fall.
Es geht ja gerade darum, öffentlich einen schlechten Kunden beim Namen zu nennen.
Auch ist die Prügelecke nicht gerade der engste Familienkreis. ;)
Daher ist meiner Meinung nach eine Aussage in der Prügelecke an den gleichen Maßstäben zu messen, wie eine im öffentlichen Forum abgegebene.
Zumal die Wirkung dieser Aussage für den entsprechenden Kunden gleich sein dürfte.
( keiner möchte in Zukunft mit diesem Kunden Geschäfte abschließen)

Gruß The Lem
 
Vielleicht habe ich ja was überlesen, aber grundsätzlich spricht nichts gegen ein "Die Guten und die Schlechten" bezogen auf die Kundschaft.

Da es sich bei denen, die an den Prranger kämen eigentlich nur um Forumiten handeln kann (wer schreibt schon, Lieschen Müller hat ne schlechte Zahlungsmoral), kann ich mich mit so einem Gedanken so weit anfreunden, wie auf der Händlerseite eben nur Einzelpersonen vertreten sind, die eben auch sehr stark von ihrem Ruf abhängig sind.

Neben dem Verbraucherschutz, gibt es draussen in der Wirklichkeit ja auch die Schufa. Also warum nicht so was hier?

Aber es sollten auch die guten Kunden bedacht werden.
 
Um in die Schufa zu kommen mußt du ausdrücklich schriftlich zustimmen. Und wenn einer von der Schufa Informationen über dich haben will braucht er auch deine Unterschrift.
Soviel zur Theorie. Dass man in der Praxis zur Unterschrift gezwungen ist, steht auf einem anderen Blatt.

stay rude
braces
 
Wieso nicht ein geschlossenes Forum nur für Händler, Messermacher und ähnliche, die regelmäßig mit Kunden zu tun haben - dort könnten sich diese dann austausche und eventuell eine solche Liste veröffentlichen. Damit wäre der Personenkreis auf das Nötigste eingeschränkt und trotzdem hätten die, die sonst die Leittragenden wären, was davon.

Klaus.
 
Wie wäre es mit einem Rating für deine Kunden?
Machen die Banken doch auch.
A:) / B :hmpf: / C :mad: bewertete Kunden.

A :) Kunden ohne Anzahlung

B :hmpf: Kunden mit 30-40% Anzahlung

C :mad: kunden mit 50-70% Anzahlung
 
braces said:
Um in die Schufa zu kommen mußt du ausdrücklich schriftlich zustimmen. Und wenn einer von der Schufa Informationen über dich haben will braucht er auch deine Unterschrift.

haha, davon kann ich dir auch ein lied singen. ich wurde mal kurzzeitlich
für kreditunwürdig erklärt, dh ich konnte mir terrarienzubehör im wert von 50€ nicht kaufen. der hintergrund: der händler überprüft pauschal jeden, bei der schufa wurde mein name falsch eingetippt, und der falsche cheez hatte leider schulden. dass also leute sowohl ohne unterschrift in die schufa kommen als auch ohne eigene unterschrift überprüft werden können, selbst für banale beträge wie 50€, ist damit klar. der ganze kram hat mich ne menge zeit und 20€ gekostet, um herauszufinden dass ich dann doch kreditwürdig bin - soviel ungefähr kostet nämlich die dämliche auskuft plus porto- und telefonkosten. auf mein geld warte ich immer noch...

gruss, cheez
 
Ich glaube rein rechtlich dürfte es kein Problem geben, wenn jeder im Forum diesen Passus akzeptiert.
"Ja, ich kenne die Regeln im Forum. Ja, mir ist klar, dass ich bewertet werden kann."
Allerdings müssten sich dass auch die Händler (Sponsoren) gefallen lassen, was schon schwieriger gerecht zu handhaben ist.
 
Schanz Jürgen said:
@pitter - wenn ich sowas machen würde dann nur wenn ich die sache auch 100% belegen kann, das ist klar! mir gehts auch nicht um jemand der halt innerhalb von drei wochen nicht seine re bezahlt, sondern um leute die eben nach dem 5monat dem 5 mail, 5 telefonaten immer noch nicht zahlen - die eben, wo man ohne rechtsanwalt eh nichts mehr von der kohle sieht,... und glaubt mir, davon gibts leider sehr viele...

Ich weiss, bezog sich auch nicht speziell auf Dich. Wie gesagt, wenn jemand meint, dass es kritisch ist, dann bitte erst Info an mich oder einen der MODs. Wie gesagt, solange das belegbar ist, kann man das machen.

Wo dass dann steht, ist wirklich egal. Wenn dann jemnd Schluckauf bekommt, rennt er zum Anwalt, egal obs in einem offenen oder geschlossenen Forum steht. Und auch auf die zwar beschränkte, aber nicht aufgehobene Haftung der Administration hat das wenig Einfluss.

Gruesse
Pitter

Aeehhh, Wolfgang, upps keine Ahnung
:confused: -> mail unterwegs.
 
pick-up said:
also prinzipiell bin ich immer dafür die faulen nüsse beim namen zu nenen. es muß ja nicht alles haarklein geschrieben werden

Doch. Wenn schon, dann genau so. Alles andere ist Gelaber. Da sind mir die Risiken persönlicher Animositaeten zu gross. Und wenns mir zu suspekt ist, loesch ich den thread. Zwischen gerechtfertigter Warnung und Denunziuation ists ein kleiner Schritt, den ich ja nicht ohne Infos nachvollziehen kann.

Konkret: Fuer säumige Zahler gibts ein Mahnverfahren. Nur so kann man an sein Geld kommen. Das muss ja nicht gleich beim Gericht landen, aber bevor hier gross gewarnt wird, erwarte ich, dass der Schuldner ganz normal angemahnt wurde. Und zwar schriftlich mit genauen Fristen. Alles andere ist Kinderkram.
Wenn sich dann jemand immer noch nicht meldet, dann kann das meinetwegen hier rein. Und genau dann kann man die Sachlage klar darlegen.

Gruesse
Pitter
 
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