Schanz Juergen
Premium Mitglied gewerblich
- Messages
- 9,465
ist es eigentlich erlaubt(frage an die rechtskundler) eine sogenannte schwarze liste mit leuten die zahlungsunwillig sind öffentlich zu präsentieren - z.b. auf der homepage oder hier im forum????
kennt sich da jemand aus?
ich weiss schon - der rechtsanwalt regelt das mit nem brief , darum gehts mir aber erstmal nicht - sondern darum, das auch andere darüber bescheid wissen und daraus ihre schlüsse ziehen können.
kennt sich da jemand aus?
ich weiss schon - der rechtsanwalt regelt das mit nem brief , darum gehts mir aber erstmal nicht - sondern darum, das auch andere darüber bescheid wissen und daraus ihre schlüsse ziehen können.