Teleskop-Schlagstöcke

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hallo

ich hab vor kurzem gehört, dass teleskop-schlagstöcke nicht mehr geführt werden dürfen. völlig ilegal sind sie wohl nicht, da man sie ja überall kaufen kann. weiss jemand bescheid?
 
Davon hab ich noch nicht´s gehört , ich weiß nur , dass die 16 zoll Schlagstöcke nicht in jedem Bundesland erlaubt sind .
 
Hallo!

http://www.sav-stade.de/html/body_waffenrecht.html

Hab da gefunden, dass sie verboten sind, wenn sie im zusammengescchobenen Zustand kürzer als 19 cm sind.

http://www.schule-bw.de/unterricht/...on/ kbuero/anlagen/jugendtypische_waffen.pdf

Diese pdf stammt vom LKA Baden Würtemberg, da steht nicht von er Länge eines Teleskopschlagstock drin, nur eben von der Alterserfordernis und dem Verbot des Führes bei öffentlichen Veranstaltungen.

Alte Informationen findest Du hier (steht weiter unten auf der Seite), bezieht sich baer noch auf das alte Waffenrecht (was sich aber nicht unbedingt auf die Entscheidungen des BKA auswirken muss):

http://www.copzone.de/cgi-bin/ikonboard/printpage.cgi?forum=37&topic=8

Sonst war elider nicht viel zu finden. Kannst ja evt. bei dem entsprechenden LKA nachfragen.

Viele Grüße Eric
 
Last edited:
STARRE schlagstoecke damit auch die ASPs sind mMn legal,flexible (federruten, blackjacks etc) sind verboten, weil gefaehrlicher (erhoete schlagwucht).
 
schlagstöcke

Die Kriminaltechnik in Freiburg (BW) teilte mir mal mit, daß der Stock zusammengeschoben aus der faust ragen muß. Da Hände verschieden groß sind, gibt es Differenzen. 8 zoll auf 21 zoll ist überall legal, aber dennoch eine hiebwaffe. Also nicht auf Kirmes oder Demo usw. mitführen, außerdem vor Unbefugten (Kindern) sicher aufbewahren.
 
8 zoll auf 21 zoll ist überall legal
stimmt definitiv nicht! wie oben schon geschrieben sind 16"er in einigen bundesländern, so auch in nrw, verboten.

daß der Stock zusammengeschoben aus der faust ragen muß
wat'n blödsinn!!! was willst du denn mit einem stock, der zusammengeschoben NICHT aus der faust ragt, anfangen??? zwergkaninchen erschlagen?
 
Original geschrieben von M K G
stimmt definitiv nicht! wie oben schon geschrieben sind 16"er in einigen bundesländern, so auch in nrw, verboten.
[..]

Wie kann sich ein einzelnes Land über das Waffengesetz hinwegsetzen??
Das Waffengesetz ist ein Gesetz des Bundes.

Art. 31 GG:
Bundesrecht bricht Landesrecht.
 
Original geschrieben von Hayate
Wie kann sich ein einzelnes Land über das Waffengesetz hinwegsetzen??

nicht hinwegestzen, sind nur andere durchfuehrungsvorschriften, und auslegungen und die sind tw laendersache.
 
Hi Jens,

ich denk mal Gambrinus meint hier:

>>8 zoll auf 21 zoll ist überall legal<<

8" geschlossen auf 21" geöffnet.



:cool:
 
hallo MKG,

wer lesen kann, ist klar im vorteil. 8 zoll schlaff und 21 zoll erigiert, war meine rede. und so stimmts halt auch.
 
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