modifizierung von verbotenen messern

immernochsauer

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schweisst man ein balisong hinten zusammen, dann ist es nicht mehr verboten, genauso wie ein normales springmesser mit entfernter Feder.

was mache ich aber wenn ich ein messer in den USA bestelle, dies natürlich nicht den deutschen richtlinien entspricht, ich es aber so midifizieren will, dass es wieder in deutschland tragbar ist.

da wird mir doch der zoll den ar... auf reissen, oder?
kann ich denen irgendwie vorher verständlich machen, dass ich eine modifizierung vornehmen will, oder kann ich es dann nachreichen bzw in irgendeinem amt vorzeigen????
habt ihr da eine idee
 
ja schon, aber es muss ja irgendeine richtlinie geben.

mein fall wäre ein microtech LCC D/A, die klinge ist 9 cm lang. ich habe überlegt die klinge dann mit einem tanto schliff auf 8,5 (also auf erlaubte Länge) zu kürzen.
der verschluss bzw der öffnungsmechanismus gefällt mir halt super. eigentlich habe ich es nur auf den abgesehen.
 
Egal, was Du vorhast, die Modifikation des Messers in den legalen Bereich, muß erfolgen, bevor das Messer die Grenze überschreitet, sonst ist es nun mal illegal.
 
Nun: Ein Ein Automatikmesser von gewisser Dimension und ein Balisong generell sind ja in D. inzwischen illegal.

Bauteile, bzw. Bausätze? sind legal, sie dürfen nur nicht montiert werden.

Nur so ne Idee-kuda
 
Da ein Balisong/Springer aus legalen Zutaten gebraut wird, die keinen Restriktionen unterliegen wie Verschlüsse und Läufe von Schusswaffen oder gefährlichen Stoffen (Chemikalien), kann der Besitz von Einzelteilen nicht strafbar sein. Somit müsste auch der Import möglich sein, wenn er in Teilen besteht. Lagerung der Teile sollte auch keinen Straftatbestand darstellen.

Natürlich solltest Du die Klinge deines Microtech kürzen, bevor Du es montierst.
:haemisch:

-kuda
 
moin,
ich hatte dieses jahr folgenden fall:
am zoll wurde festgestellt das der von mir in den usa gekaufte dolch zweischneidig ist. die dame war der meinung das dies verboten sei. mir wurde dann angeboten das ich das messer im beisein eines zollbeamten einseitg stumpf schleifen/feilen könne oder dieses in einer schlosserwerkstatt i.d. nähe des zollamtes machen lassen könne. natürlich unter aufsicht des zolls.
nachdem die tante vom zoll sich ein wenig erkundigt hatte bekam ich den dolch dann doch noch im originalzustand ausgehändigt:irre:

fazit: modifizieren verbotener gegenstände unter aufsicht eiens zollbeamten ist machbar. ich denke es wird in der hauptsache von der lust und laune des zollbeamten abhängig sein ob der es zulässt oder nicht.

gruß
Arne
 
Interessant was hier so alles geschrieben wird. Vielleicht sollten hier einige mal ein wenig Zeit opfern und ins WaffG schauen:
§ 52 - Strafvorschriften
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.4, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.5, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 beinhaltet u.a. verbotene Springmesser.
Es macht sich also nicht nur derjenige, der das Ding nach Deutschland holt (erwirbt & verbringt), strafbar, sondern auch der Händler, der das Ding zuschickt.

Von "Bauteillieferungen" steht meines Wissens nach nichts im WaffG und auch zum vielgehörten "getrennt lagern" hab ich nichts gefunden.
Im Gegenteil: Die Kürzung der Klinge kann man als "Bearbeitung" auslegen und ein zusammenbauen wäre wohl als "Instandsetzung" zu werten.


Also lass es schön sein - das erspart vielen Leuten viel Ärger.
 
Also bearbeiten ist so, dass das Ding danach noch dasselbe (verbotene) ist.

Aber die Nachfrage beim Zoll wäre es wert. Davon hängt es doch ab. Und vorher nix bestellen, gelle??!!
 
@floppi:
Es geht hier nicht um die Beschaffung von verbotenen Gegenständen!

Sieh es so:1. Eine Messerklinge an sich ist kein verbotener Gegenstand.

2. Ein Microtech Griffstück ohne Klinge ist auch kein verbotener Gegenstand (nicht mal eine Waffe) und kann, wenn verfügbar, erworben werden.

3.Ist ein Automatikmesser mit einer Klingenlänge von unter 85 mm und der entprechenden Breite legal.

4. Muss ein legales Automatikmesser nicht unbedingt gekauft werden, sondern darf auch selbst gebaut werden.

4. kommst Du somit niemals in die Situation, einen Verbotenen Gegenstand zu besitzen, zu überlassen, zu führen, herzustellen, bearbeiten oder instand zu setzen.

-kuda
 
Original geschrieben von OniKudaki
Es geht hier nicht um die Beschaffung von verbotenen Gegenständen!
Wer von uns hat da was überlesen?
was mache ich aber wenn ich ein messer in den USA bestelle, dies natürlich nicht den deutschen richtlinien entspricht, ich es aber so midifizieren will, dass es wieder in deutschland tragbar ist.
Und dazu hat Darkblue ja auch schon das Wesentliche gesagt.

Deine aufgezählten Punkte haben übrigens weder was mit meinem Kommentar noch mit der Ausgangssituation zu tun.
Und wenn Du meinst oder jemand anders meint, Bausätze sind legal - bitte, ich halte Dich und andere nicht auf. Ich will hier aber niemanden rumjammern hören, wenn's Ärger gibt.
 
Original geschrieben von Floppi
Interessant was hier so alles geschrieben wird. Vielleicht sollten hier einige mal ein wenig Zeit opfern und ins WaffG schauen:
...
Es macht sich also nicht nur derjenige, der das Ding nach Deutschland holt (erwirbt & verbringt), strafbar, sondern auch der Händler, der das Ding zuschickt.

gnagna. Grundsätzlich geht man natuerlich von einem Händler aus, der sein Geschäft im Gültigkeitsbereich der deutschen Gesetze hat. Das hätten manche zwar gerne, dass deutsche Gesetze weltweit Gültigkeit haben, aber soweit ists noch nicht. Bei Messern zum Glück, bei den zugesicherten Menschenrechten leider ;-) Es gibt gewagte Kontruktionen für den Bereich Kriminalität im Internet, wo man annimmt, dass das Recht des Landes gilt, in dem der Straftatsbestand eintritt. Sprich, z.b bei einer Webseite mit verbotenen Inhalten ueberall da, wo sie abrufbar ist. Das wäre dann weltweit :steirer: IIRC hat man das so konstruiert, um einen Nazifuzzerl, der seine Webseiten legal in Kanade betrieben hat, bei seiner Ankunft am Flughafen FFM schurstracks zum Haftrichter zu bringen. Dumm gelaufen. Aber generell ist das schon eine etwas holprige Konstruktion.
*Ich* wuerde mir als Händler im Ausland jedenfalls keine grossen Sorgen machen.

Wegen dem LCC/DA. Ich wuerde zum Zoll gehen. Gehen, nicht anrufen, und dort fragen. Immer gut, wenn die Deine Nase kennen. Vieles ist Ermessensache. Ich wuerde zwar kein kastriertes LCC wollen, wie sieht das denn aus :( Aber wenn schon, dann wuerde ich mir das Messer mit ausgebauter Feder schicken lassen, die Klinge kürzen und dann die Feder einbauen.
Ich find sowas ist immer ein guter Anlass, um mal zum Zoll zu tapsen. Die sind ja manchmal mit den ganzen Vorschriften auch überfordert. Bei mir hatten sie schon mal wegen einem Bowie ein Problem ;) Da die aber schon zig andere Messer von mir in den Griffeln hielten - und man glaube es, an Messersammler erinnert sich der Sachberarbeiter - haben die mir geglaubt, dass das Messer vollkommen legal ist. Die kapieren ja im Normalfall auch, dass keiner so bloed ist, verbotene Messer zu kaufen, wenn er weiss, dass regelmässig eh alles am Hauptzollamt landet ;)

Gruesse
Pitter
 
Original geschrieben von Floppi
Wer von uns hat da was überlesen?

Es geht in diesem Thread NICHT um die Beschaffung von verbotenen Gegenständen - das wäre wohl an jedem grösseren deutschen Bahnhof einfacher und ohne Einblick des Zolls möglich... Das gehört ja auch kaum in dieses Forum.

Hier geht es darum, einen verbotenen Gegenstand so zu bearbeiten, dass er legal wird, ohne sich strafbar zu machen.

Dies kann ja auch Sammler betreffen, die schon Springer besitzen, die jetzt erst illegal geworden sind.

-kuda
 
richtig OniKudaki:
ich will mich ja den deutschen bestimmungen "unterwerfen",ist ja klar, dass ich keinen illealen gegenstand einfach bestelle und mich dann vom zoll abspeisen lasse.
die betonung liegt auf modifizieren. ich wollte nur mal wissen ob schon jemand mit nachträglichen "entschärfungen" erfahrung gemacht hat.
danke jedenfalls für die guten tips mit bausatz, fererausbau etc.
 
Es ist in der Tat so wie OniKudaki schreibt. Wenn ich an einem verbotenen Gegenstand die Verbotsmerkmale entferne ist er legal. Wenn ein verbotenes Messer als Teilesatz nach D geliefert wird ist es legal (ein Messer, dass nicht springt ist halt kein Springmesser:)), nur der Zusammenbau zu einem Messer mit den Verbotsmerkmalen ist strafbar, werden diese entfernt s.o.

Gruss
 
Immernochsauer muß sich das Messer entweder zerlegt als Teilesatz liefern lassen oder in bereits abgeänderter Form.

Auf keinen Fall würde ich versuchen, einen verbotenen Gegenstand einzuführen. Abänderungen beim Zoll sind sehr kritisch und müssen, falls überhaupt möglich, vorher mit dem Zoll abgesprochen werden. Andernfalls steht man unter Erklärungszwang und mann kann dann nur hoffen, daß der Zoll bzw. die Polizei einem glaubt.

Mein Kumpel hat sich vor Jahren einmal ein Knöchelmesser in den USA bestellt. Da er keine Schußwaffen besaß, kannte er sich auch nicht mit dem Waffengesetz und mit verbotenen Gegenständen aus.
Jedenfalls blieb das Messer (WK I Kampfmesser) beim Zoll hängen. Der Zoll übergab die Sache der Staatsanwaltschaft und mein Freund wurde zu einem Verhör geladen. Dort wurde er behandelt wie ein Verbrecher... aber er hatte Glück. Offenbar glaubte man ihm den "Sammler historischer Kampfmesser" und da er ein vollkommen untadeliges Vorleben hatte, wurde der Fall schließlich gegen eine Geldstrafe von ca. 150 DM fallen gelassen. Sicher geht es nicht jedes Mal so glimpflig ab!
 
Original geschrieben von Bamboo-Jack

Mein Kumpel hat sich vor Jahren einmal ein Knöchelmesser in den USA bestellt...und da er ein vollkommen untadeliges Vorleben hatte, wurde der Fall schließlich gegen eine Geldstrafe von ca. 150 DM fallen gelassen.

Wasn ein Knöchelmesser? Und warum sollte das, was ich darunter verstehe, verboten sein? Oder ist das ein Messer, das aussieht wie ne Schweinshaxe (in Bayern ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs)? :irre:

Gruesse
Pitter
 
Unter Knöchelmesser versteht man auch ein Kampfmesser mit einem als Schlagring ausgebildeten Handschutz bzw. Knöchelschutz. So ein Ding nennt man doch Köchelmesser, oder?
Was versteht man denn in Bayern unter diesem Begriff?
 
Aaaah Danke. Ich kannte den Begriff nicht, dachte eher an ein Steifelmesser. Das das Ding verboten ist, ist klar.

Gruesse
Pitter
 
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