Ich brauche Rat zum CFK Ablya

DerSpezle

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Hallo an alle Messerfreunde da draußen,

ich würde mich über Ratschläge und Tipps zu folgenden Problem freuen:

Ich lebe in Deutschland und dachte eigentlich, dass ich grundsätzlich informiert bin darüber was in Deutschland erlaubt ist was den Besitz von Klappmessern angeht. Nun habe ich vor ungefähr 4 Wochen ein CFK Ablya aus der Slowakei bestellt und hatte heute nach langer Wartezeit Post vom Zollamt. Das Paket wurde dort aufgegriffen und gegen mich nun ein Strafverfahren eingeleitet wegen Verstoß gegen §52 WaffG. Ich bin erstmal richtig erschrocken, ich hatte noch nie Probleme mit Polizei, Staat oder irgendetwas dergleichen und dann plötzlich das! Nach einiger "Nachrecherche" bin ich jetzt ziemlich verwirrt über das WaffG was Messer angeht. Kennt sich hier vielleicht jemand aus oder hat ähnliche Erfahrung gemacht? Meiner Meinung nach sollte das CFK Ablya nicht gegen das WaffG verstoßen (nur Besitz! Kein öffentliches führen)
Zu dem Messer:
Es ist ein Flipper mit framelock und hat eine Klingenlänge von 107mm (Angaben auf der Händlerwebsite). Es ist kein automatic oder in irgendeiner Form unterstützt durch ein Federmechanismus. Ein stinknormaler Flipper halt.

Bin immer noch schockiert und werde mir wohl rechtlichen Beistand holen.

Danke schon mal

Beste Grüße
Paul
 
Ich kenne das Messer nicht, aber wenn es so aussieht wie von Dir beschrieben, ist der Vorwurf natürlich haltlos (hab 52 + 2 nur kurz überflogen - geht's da nicht vornehmlich um Schusswaffen?!).
Nichtsdestotrotz würde ich mir einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen - ist in der Regel deutlich zielführender als selbst irgendwie rumzumachen....
 
§52 ist die Strafbewährung gegen Verstöße, es müßten in dem Bescheid eigentlich noch weitere § genannt werden, die den angeblich erfüllten Tatbestand der strafbewehrten Verbotsvorschrift benennen (Zitiergebot!). Das wäre dann aufschlußreicher.
Eine einfache Möglichkeit wäre, daß der das Strafverfahren einleitende Vollzugsbedienstete einfach keine Ahnung von dem hatte, was er da tat. Kommt öfter vor, is mir auch schon passiert mit entsprechendem Strafverfahren was ich hier auch mal berichtet hatte.
Bloß nicht kirre machen lassen und ggf. einen Anwalt beauftragen, wenn die weiter machen. Teilweise wird so ein Fehler auch mal von einer ermittelnden Dienststelle bemerkt und dann eingestellt, wenn da jemand sach- und handlungskompetentes tätig ist. Manchmal wollen die es aber auch auf die harte Tour.
 
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Danke euch allen für die Antworten. Es steht im Schreiben tatsächlich nur Verstoß gegen §52 WaffG. Weiter unten steht unter Sachverhalt: "....bei diesem Springmesser handelt es sich um eine in Deutschland verbotene Waffe..."

Natürlich ist mir bewusst, dass das CFK Ablya schon einen "aggressiven" Eindruck macht mit der persian style Klinge. Aber nach meiner Recherche sollte die Klingenlänge passen, und rein für den Besitz ist diese in Kombination mit Flipper action dann auch erlaubt. Dass ich dieses Messer nicht öffentlich führen darf ist mir bewusst. Das kommt in die Sammelvitrine (wenn ich es jemals bekommen sollte). Naja ich werde mir einen Rechtsanwalt nehmen müssen der in diesem Bereich Erfahrung hat. Meine Befürchtung ist trotzdem, dass aus irgendeinen Grund das Messer so tatsächlich nicht erlaubt ist in Deutschland und dann sitze ich auf all den Kosten + nen Eintrag im Strafregister. :(
 
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Das erzeugt dann eher den Anschein, daß da jemand fachlich Überfordertes tätig war, wenn da nicht mal in der Sachverhaltsbehauptung zitiert wird. Ein Verwaltungsakt würde da im Verfahren wohl schon wackeln.
Natürlich ist mir bewusst, dass das CFK Ablya schon einen "aggressiven" Eindruck macht mit der persian style Klinge. Aber nach meiner Recherche sollte die Klingenlänge passen
Für beides kann ich keine Relevanz für den erhobenen Tatbestandsvorwurf erkennen.
Dass ich dieses Messer nicht öffentlich führen darf ist mir bewusst. Das kommt in die Sammelvitrine.
Erscheint mir mangels Tatbestandsvorwurf des Führens ebenfalls nicht relevant.

Falls in dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Sicherstellung beiliegt würde ich(!) in Deinem Fall auf jeden Fall schon mal bei der genannten zuständigen Stelle Widerspruch gegen die Sicherstellung einlegen, es könnte sein, daß es mit dem Anwalt zu lange dauert, bis die genannte Widerspruchsfrist abläuft. Soll ja schließlich möglichst bald so enden:
ich es jemals bekommen sollte
Falls keine Belehrung drin ist hätte es wohl Zeit.
 
Danke polaris1977,

dem Schreiben liegt leider keine Rechtsbehelfsbelehrung bei. Anlagen sind nur ein Personalbogen, den ich nach §111 verpflichtet bin aus zu füllen und fristgerecht zurück zu schicken. Des weiteren ist ein Fragebogen beigelegt (wo bestellt, wie bestellt und ob ich Kenntnis hatte dass diese Springmesser in Deutschland verboten sind, etc).

Sonst nur der Sachverhalt ich zitiere: "Am 28.06 wurde bei dem Postdienstleister DHL ein an Sie adressiertes Paket einer zollrechtlichen Kontrolle unterzogen. Als Inhalt konnte ein Springmesser festgestellt werden. Bei diesem Springmesser handelt es sich um eine in Deutschland verbotene Waffe."

Dazu wird mir geschrieben ich zitiere: "Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zum Sachverhalt schriftlich zu äußern. Sie werden als Beschuldigter darauf hingewiesen, dass es Ihnen freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor Abgabe dieser Erklärung, einen selbst zu wählenden Verteidiger zu befragen. Sie werden ferner darüber belehrt, dass Sie zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen können"

Bin dir und den anderen hier echt dankbar für die Zeit und Unterstützung!
 
dem Schreiben liegt leider keine Rechtsbehelfsbelehrung bei.
Das erscheint mir nicht als "leider", weil dann halt auch keine kurze Widerspruchsfrist läuft.

Dein Zitat zum Tatbestandsvorwurf klingt nach einem Textbaustein, dem ggf. wenig fachlich/rechtliche Prüfung zugrunde liegt.

Die Belehrung im zweiten Zitat erscheint mir sehr ordentlich bis ggf. durchaus hilfreich. Ein Angebot zur Anhörung ist ja für die eh Pflicht.
Sie werden ferner darüber belehrt, dass Sie zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen können
Das würde ich besonders beachte bzw. beachten lassen!

Ansonsten ist es eine taktische Frage, ob Du die erst kommen lässt, dann müssen die als erstes die Hosen runter lassen oder ob Du versuchtst denen Nachhilfe zu geben oder geben zu lassen, auf daß der Rechtsirrtum dort selber erkannt wird. Letzteres wäre wohl grundsätzlich riskanter, kann aber sehr viel schneller und einfacher zum hoffentlichen Ergebnis führen und nebenbei dem Steuerzahler viel Geld einsparen ...
 
Danke für die Ratschläge, es hat mir sehr weiter geholfen. Ich werde mir hier Rechtsberatung/beistand holen. Auch weil ich nach erneuter Recherche vermute, dass das CFK Ablya nach deutschem Recht tatsächlich verboten sein könnte.

Ich lese immer wieder die Zeilen: "Butterflymesser, Fallmesser und einige Springmesser fallen unter das Waffengesetz und sind verboten. Jegliche Springmesser, bei denen die Klinge herausschnellt, länger als 8,5 Zentimeter oder zweiseitig geschliffen ist, werden als Waffe angesehen."

Das CFK Ablya hat eine Klingenlänge von 107mm und ist ein Flipper, was ja allen hier bekannt sein sollte wie die funktionsweise von solchen Messern ist. Und wenn ich die Definition von Springmesser durchlese, würde ich meinen, dass leider auch ganz normaler Flippermesser Springmesser sind, oder sehe ich das falsch?

Definition Springmesser: „Springmesser sind Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können.“

Letztendlich werde ich das jetzt über einen Rechtsanwalt klären lassen und in Zukunft dann schlauer sein, im positiven oder negativen Sinn.
 
Möglicherweise sitzt Du da bezüglich der Springmessereigenschaft demselben Irrtum auf, wie derjenige, der das Verfahren angeleiert hat. Mir ist keine einzige Fundstelle und auch kein einziger Verwaltungsrechtlicher Feststellungsbescheid des dafür zuständigen BKA bekannt, der die Ansicht vertreten würde, daß normale Flipper Springmesser wären. Überhaupt ist diese Ansicht selten zu vernehmen, allenfalls bei federunterstützten Flippern (assisted openern) wird es je nach Art der Funktion in extremen Fällen mal eng, wenn da wirklich etwas hervorschnellt.
Hier findest du dazu etwas, dort ist auch der "gegenteilige" FB von 2004 genannt, der die Springmessereigenschaft bei Flippern grundsätzlich negierte:
Homepage - Z-389, Elite Force, EF 104 (https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/161121FbZ389_EF104.html)
 
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Danke polaris1977, das beruhigt mich. Ich habe mittlerweile alle Information, Schreiben an meine Rechtsanwalt übergeben und der wird erst mal Akteneinsicht beantragen und sich relativ schnell um die Sache kümmern hoffe ich. Ich kann ja dann hier noch kurz berichten wie es lief bevor der Post geschlossen wird.
 
Hallo an alle,

jetzt nach Monaten hat mein Anwalt Akteneinsicht bekommen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus das es sich um ein verbotenes Springmesser handelt und wird mich deswegen anklagen. Da mein Anwalt kein Experte in Sachen Waffen und speziell Messern ist kann er das auch nicht korrekt beurteilen (Der Anwalt ist ein guter Freund der Familie und war erstmal meine erste Wahl). Gibt es denn Möglichkeiten eine dritte rechtskräftige objektive Beurteilung des Messers zu bekommen? Zum Beispiel durch einen Gutachter oder so? Bis jetzt habe ich ja von allen hier und auch in anderen Foren gesagt bekommen, dass CFK Ablya ist kein Springmesser so wie es mir vorgeworfen wird und sollte in Deutschland erlaubt sein. Meine Meinung und die vielen Gegenargumente von allen hier und wo anders zählen natürlich leider nicht viel vor Gericht :(. Vielleicht hat ja hier jemand noch eine rettende Idee. Ich soll jetzt auf jeden Fall erstmal eine Stellungnahme schreiben mit Reue und Glauben, dass das Messer nicht verboten ist usw.

Gruß Paul
 
Gibt es in der Akte ein Behördengutachten, z.B. vom LKA (KTU) das vor der Anklagerhebung eigenleitet wurde? Wenn ja, könnte man das schon mal verwenden. Oder dessen nichterfolgte Einhohlung als Hinweis auf die vermutliche Validität der beabsichtigten Anklage werten.
Wollen die das wirklich anklagen oder es mit einem Antrag auf Strafbefehl spekulativ probieren? Ggf,. könnte nach Anklageerhebung ein Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens beim BKA gestellt werden. Das wäre zwar für den Richter wohl nicht bindend, aber die orientieren sich bei der Beweiswürdigung häufig an solchen, auch wenn sie in anderer Sache abgegeben wurden. Auch wenn dabei rauskommen sollte, das es als verbotener Gegenstand gewertet wird, könnte sich aus einem solchen Gutachten einiges für die Argumentation der Unvermeidbarkeit Deines Verbotsirrtums ergeben.
Ist Dein Anwalt Straf(prozess)rechtler und nur mit der Materie wenig vertraut oder anwaltet er sonstwie?
 
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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus das es sich um ein verbotenes Springmesser handelt und wird mich deswegen anklagen.
Das ist doch thematisch der gleiche Schmu, der in Solingen abging und weshalb Böker da jetzt aus Vorsicht auch Assisted Opener wie Springmesser behandelt: Fehler Website? Messer mit Deadbolt zum Teil "verbotener Gegenstand"? (https://messerforum.net/threads/fehler-website-messer-mit-deadbolt-zum-teil-verbotener-gegenstand.146807/#post-1150260)
 
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