lawblog.de: Soldaten: Risiko Taschenmesser

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Darauf habe ich ehrlich gesagt schon gewartet.

Aber ich glaube nicht, dass unsere Politiker dadurch bemerken, was für ein Blödsinn dieses Gesetz eigentlich ist.
 
Ich hab's gelesen.
Und ich bin sprachlos... :(
Den Kommentaren auf dieser Seite dort kann man ja nichts mehr hinzufügen.
Jetzt drehen die Technokraten im Bundesinnenministerium ja völlig hohl am Rad...
Fassungslos, Hombre
 
[...] Jetzt drehen die Technokraten im Bundesinnenministerium ja völlig hohl am Rad [...]

Wieso "jetzt"? Warum sollten für Soldaten [die nicht im Dienst sind] diesbezüglich andere Gesetze gelten als für uns Zivilisten? Sehe ich überhaupt nicht ein. Wenn die mit einem Einhandklappkampfmesser schwerbewaffnet in der Gegend herumlaufen, sollen sie dafür genauso was auf den Deckel bekommen wie ich als Zivilist auch.

Gruss, Keno
 
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Seh ich auch so. Das Verbot an sich ist blöd, aber wenn schon, dann für Alle.
 
Sehe ich überhaupt nicht ein.

Wenn Du tot aus dem Ausland kommst, bekommste eine Deutschlandfahne auf den Sarg.
Wenn Du lebst, wirst du abgefischt.

Btw. gibt ja öffter mal Diskusionen Bundeswehreinsätze im Inneren, z.B. Katastropheneinsätze. ( Helmut Schmitt : Gesetze waren mir egal. :super:)

Das blockiert sich doch, da schreien die Leute, dort werden die Soldaten von der Polizei durchsucht.

Es ist eine fremde u. seltsame Welt. *
* - "Der Plan"

Grüsse, ...
 
Hallo Keno, hallo Woz,
ihr habt ja recht.
Mir ist hier die Widersprüchlichkeit dieses Ukas nur besonders ins Gesicht gesprungen... :mad:
Einer der Kommentatoren hat sinngemäß gefragt, ob denn der Weg vom und zum Dienst nicht schon dem "erlaubten Zweck zum führen" genügen würde.
Das ist doch irgendwie auch pervers, oder nicht?
In diesem Schreiben wird ausdrücklich von einem "Kampf- oder Einhandmesser" gesprochen. Ist denn "der Soldat" (denn es so ja auch gar nicht gibt) auf dem Weg zum Dienst, um mit diesem Messer(-chen) Menschen zu töten? Wird einem Soldaten abgesprochen, ein stinknormales Messer als WERKZEUG im Dienst zu tragen?
Wes Geistes Kind sind denn die Ministerialen dort? :(
Gruß, Hombre
 
Der Staat macht sich einfach lächerlich mit solchen Aktionen.
Als wenn man nichts besseres zu tun hat als Soldaten auf dem Nachhauseweg oder Hinweg zu kontrolieren.

Und das die Gesetzte für alle gleich sein sollen ist ein Witz.
Ich hab schon in anderen Foren gelesen das Polizisten auf dem Weg zum Dienst auch ihre Tonfas und Einhandmesser bei sich führen.
Und zwar in keinem verschlossen Behältnis.

Die Aussage von einem Herren war dann nach dem Motto "sollte ich kontrolliert werden zeige ich meinen Dienstausweiß, man pinkelt sich ja untereinander nicht ans Bein"
 
Ich denke der Kern der Sache ist jener, dass es sich um einen dienstlichen Ausrüstungsgegenstand handelt, der in der Freizeit außerhalb des Dienstortes (in diesem Fall wohl Kaserne/Übungsgebiet/Einsatzraum) nicht getragen werden darf.

Meine eigene Dienstzeit liegt zwar schon dreißig Jahre zurück und war in Österreich, aber so anders werden die Vorschriften auch nicht sein. Ich durfte auch nicht z.B. den Spaten, das Feldmesser, das MG 42, die Glock etc. nach außen tragen, obwohl ich als EF-ler (= einjährig Freiwilliger für die Offizierslaufbahn) charakterlich bestimmt gefestigt war, da ich weder beanstandet noch rausgeflogen bin.

Aufgrund dessen kann ich beim besten Willen keine "harte Linie" wie im angegebenen Link zitiert erkennen.

Natürlich ist momentane dt. Gesetzeslage ein heißes Thema und ich verstehe voll die Emotionen.

Offen ist für mich in diesem Fall die Frage, warum in Schleswig-Holstein Soldaten in der Freizeit von der Polizei kontrolliert werden, bzw. was der Anlassgrund dafür ist. Ist mir in meiner Dienstzeit nie passiert, dass ich von der Polizei kontrolliert wurde; ich war wohl unauffällig ;)
 
Peter, die Gegenstände, die du nennst, sind aber alles keine Taschenmesser. Wohlgemerkt, die rede ist nicht vom Kampfmesser, sondern vom Taschenmesser, das Du in Österreich problemlos führen darfst - aber in D nicht ...
 
Ich denke der Kern der Sache ist jener, dass es sich um einen dienstlichen Ausrüstungsgegenstand handelt, der in der Freizeit außerhalb des Dienstortes (in diesem Fall wohl Kaserne/Übungsgebiet/Einsatzraum) nicht getragen werden darf.
Die Uniform ist vermutlich auch so ein dienstlicher Ausrüstungsgegenstand, der durchaus außerhalb des Dienstortes getragen werden darf. ;) Zu Beginn meiner Wehrdienszeit (1990) wurden wir sogar ausdrücklich ermutigt, die Uniform auf dem Heimweg zu tragen.

An der Stelle liegt aber auch der Knackpunkt: Das Taschenmesser wird bei der BW eben nicht so wie ein MG oder ein Sturmgewehr behandelt, das nur bei dienstlichen Erfordernissen ausgegeben wird und bei Dienstende auch wieder in der Waffenkammer abzugeben ist.

Das Tragen des Messers (in meinem Fall das Kappmesser - also ein Fallmesser) war zu meiner Zeit durch die Bekleidungsordnung(!) geregelt, und ständig am Mann zu führen (ähnlich wie Verbandpäckchen, Dreieckstuch, usw.) Wenn das Messer heutzutage immer noch durch dienstliche Anweisung Bestandteil der Uniform ist, dann wird das ganze doppelt widersinnig.
 
Offen ist für mich in diesem Fall die Frage, warum in Schleswig-Holstein Soldaten in der Freizeit von der Polizei kontrolliert werden, bzw. was der Anlassgrund dafür ist.

Man bräuchte genauere Infos wann, und wo kontrolliert wurde.

Ab und an soll es vorkommen das ausnahmsweise mal ein oder zwei Bier getrunken werden. :rolleyes:
Ich erinnere mich da dunkel an meine Dienstzeit.
Manche übertreiben es halt, und werden auffällig.

Das man bei Kontrollen von Soldaten ehr auf Einhandmesser stossen könnte als bei Zivilisten, macht es einfacher "Ergebnisse" abzuliefern.

Das Geraffel von Verbandpäckchen übers Taschenmesser bis hin zum Maßband hat mal halt dabei, weil es dazu gehört. Ist das kein Sozialadequater Grund?


Alex
 
Letztendlich ist ein Soldat auf der Heimreise nichts anderes als ein Zivilist in Uniform und daher gilt er auch als solcher vor dem Gesetz, also: Führen von Einhandmessern nicht erlaubt.
ist jetzt aber nicht so neu. Gilt seit dem besagten 1.4 .

Gruß
 
komisch nur wie schnell sich hier leute vom saulus zum paulus wandeln. :hehe:
gibt es denn für die soldaten auf der heimreise nicht ein legal reason beim mitnehmen des einhandmessers ?
 
Nein. Gibt es nicht.

Ach so;)
Hast Du etwa die Entscheidungsgewalt dafür?

Klar ist das unsinnig, aber immerhin gilt es wenigstens für alle.
Eins find ich aber komisch.... : Der Staat zwingt seine männlichen Bürger dazu, 9 Monate Dienst (der wie auch immer geartet iat...) abzuleisten, aber er behält sich auch das Recht vor, die Männer die eigentlich dem Land dienen sollen jederzeit nach Dienst nach Messern zu durchsuchen und im Falle des Führens eines EInhänders, bezahlen zu lassen.
Klasse:super:
 
Ach so;)
Hast Du etwa die Entscheidungsgewalt dafür?

Klar ist das unsinnig, aber immerhin gilt es wenigstens für alle.
Eins find ich aber komisch.... : Der Staat zwingt seine männlichen Bürger dazu, 9 Monate Dienst (der wie auch immer geartet iat...) abzuleisten, aber er behält sich auch das Recht vor, die Männer die eigentlich dem Land dienen sollen jederzeit nach Dienst nach Messern zu durchsuchen und im Falle des Führens eines EInhänders, bezahlen zu lassen.
Klasse:super:

Was sollen denn die moralischen Bedenken?Verstehe ich nicht...

Knifemaniac hat völlig recht. Es gibt erstmal keinen Grund warum ich
als Soldat, wenn ich die Heimreise antrete, ein Einhandmesser mit mir
führen soll / darf. Warum auch? Der Dienst ist in dem Moment beendet, der Soldat
befindet sich bis auf weiteres nicht in der Eigenschaft als Soldat. Das
dienstlich gelieferte Messer ist somit nicht mehr zu führen. Ganz einfach!

Und was hat das damit zu tun, dass sie dem Land dienen? Willst du jetzt
bei jedem Fall der noch so unterschiedlich gelagert ist auf die Tränendrüse
drücken? Gleiches Recht für alle, das kennst du ja. Und da macht ein
Soldat der nicht im Dienst ist keine Ausnahme. Warum auch? Nix besonderes... :)

BTW, verwende bitte nicht den Begriff "durchsuchen" in diesem Zusammenhang.
Dieser ist strafrechtlich verankert und hat eine ganz andere Qualität.
Eine normale Kontrolle hat damit nix zu tun...
 
Bundesinnenministerium said:
Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.

:argw: Soso, in der Bundeswehr gibt es also "junge und charakterlich noch nicht gefestigte" Personen, die an Kriegswaffen ausgebildet werden. Aber für ein Taschenmesser reicht dann die charakterliche Entwicklung nicht? :confused:
Wie lächerlich ist das denn?
 
Die Begründung des BMI's finde ich mehr als unglücklich. Hier geht die
Diskussion auf eine ganz andere Ebene, als nötig. :mad:

Vor dem Gesetz sind dochh alle gleich. Es bedarf keiner besonderen
Begründung warum ein Soldat, das dienstlich gelieferte Einhandmesser
nicht ohne weiteres im zivilen Bereich führen darf. Das jedoch anscheinend
gezielt durch die Polizei danach geschaut wird, finde ich eine Sauerei...
 
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