Einhandklappmesser "führbar" machen

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H2SO4

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Hallo Forum,
Ich habe vor ein paar Wochen dieses Messer gekauft: (URL selber gelöscht, da sich beagleboy zurecht beschwert hat)
Auf den Hinweis von Freunden habe ich mich ein bisschen schlau gemacht und festgestellt, dass ich dieses Messer seit April 2008 nicht mehr führen darf, da es einhändig zu öffnen ist und eine feststehende Klinge hat. Um keinen Ärger mit dem Gesetz zu bekommen habe ich jetzt einfach zum Dremel gegriffen und diesen Daumenpin abgetrennt:



EDIT: Bilder nach Kritik von beagleboy abgewandelt

Darf ich das Messer jetzt wieder führen?
Das Problem ist eben, dass man es durch eine geschickte Bewegung mit dem Handgelenk doch mit einer Hand öffnen kann, trotzdem ich die Schraube so fest wie möglich angezogen habe (mit einer Pinzette :p: ).
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Gruß, H2SO4
 
Last edited:
Hallo Schwefelsäure, theoretisch darfst Du es wieder führen, es gibt aber kein Sicherheit bisher, dass dem wirklich so ist. Die ganze Problematik wurde hier im Forum schon ausführlich diskutiert.

Gruß,
Carsten
 
Hallo Schwefelsäure,

willkommen hier im Forum. Leider ist eine Rechtsberatung nicht möglich/erlaubt. Wir suchen allerdings immernoch jemanden mit Erfahrun, ob das jetzt erlaubt ist oder nicht.
Meiner Meinung nach sollte es jetzt erlaubt sein, da ja die "Einhandöffnenvorrichtung" entfernt ist. Auch ein Opinel bekommt man mit einer Hand auf, obwohl es nicht dafür vorgesehen ist.

Tante Edit: hat sich jetzt mit meinem Vorredner überschnitten
 
Es ist schön zu sehen, wie sogar Mitglieder des Messerforums Produktpiraterie aktiv unterstützen, sowohl uns als Hersteller und Markenrechtsinhaber als auch andere Kunden bewußt schädigen und solchen Pestbeulen der Marktwirtschaft noch aktiv Unterstützung geben. :teuflisch

Ich könnte bei so was
pisd.gif


Und dann noch Bilder hier im Forum posten und blöde Fragen stellen. :glgl:

Für die Nummer gehörst Du eigentlich gesperrt.

Und bei irgendwelchen unserer Passarounds brauchst Du Dich auch nicht anzumelden.

Viel Spaß noch mit Deinem "Your Knife made in Solingen". :mad:
 
Vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich das Messer jetzt wieder führen. Sollte es dennoch nicht erlaubt sein ist es ja nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat und man kann gleich fragen wie man es das nächste mal denn besser machen kann.

@beagleboy: Ich weiß, dass mein Messer eine Fälschung ist und sicherlich nicht in Solingen hergestellt wurde. In der Produktbeschreibung steht aber weder, dass es ein Böker Messer sein soll, noch dass es in Solingen hergestellt wurde. Dass dies auf meinen Fotos zu sehen ist tut mir leid, ich habe diese bereits entfernt. Meine Frage hatte aber in keiner Weise was damit zu tun, dass es sich um ein Plagiat handelt, sondern ich wollte lediglich ein paar rechtliche Hinweise zum Führen von Messern.
Und vielen Dank für die Einladung, aber an Passarounds habe ich kein Interesse teilzunehmen...
 
Last edited:
Wenn sich das Messer noch einhändig öffnen lässt wirst Du imho Probleme bekommen können.
Sieht aber warscheinlich manch einer anders.

Das Du aber ein Plagiat kaufst, und bewusst Bilder davon postest ist gelinde gesagt ziemlich ungeschickt.
Ich weis nicht ob rechtlich etwas dagegen spricht, warscheinlich nicht, aber bei den meisten wird das auf Unverständnis stoßen.
Am besten Du hättest es irgendwie unkenntlich gemacht...

Aber: Du konntest ja als Du bestellt hast nicht sehen das es ein Fake- Böker ist. Steht ja nicht da, und ersichtlich ist es auch nicht gewesen....
 
Aber: Du konntest ja als Du bestellt hast nicht sehen das es ein Fake- Böker ist. Steht ja nicht da, und ersichtlich ist es auch nicht gewesen....

Für einen Kenner ist dies sicherlich ersichtlich gewesen, aber ich habe nur ein preiswertes Messer für den täglichen Gebrauch und zum Angeln gesucht und kenne mich mit den richtig guten Messern nicht aus.
Die Bilder habe ich während deinem Post schon variert und die URL rausgenommen.

EDIT: Das Messer ist optisch zwar ok, aber qualitativ absoluter MIST! Ich habe mit dem Ding Möhren geschnitten und schon nach 3 Stück kam mir eine Schraube entgegen, also NICHT KAUFEN!!!
 
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Ich könnte bei so was
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Und dann noch Bilder hier im Forum posten und blöde Fragen stellen. :glgl:

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Viel Spaß noch mit Deinem "Your Knife made in Solingen". :mad:

Leider etwas Ot, aber wichtig, auch wenn ich vielleicht jetzt einen Rüffel vom Pitter bekomme

Hallo Beagleboy
Die Frage war, ob er das Messerplagiat nach seinem Umbau jetzt führen darf.

Ich verstehe deinen Unmut sehr gut und kann diese Markendiebe und Schmarotzerfirmen ebensowenig leiden! Das kannst du mir glauben!

Aber schau mal auf sein Anmeldungsdatum. Besonders alt wird der Junge auch noch nicht sein und offentsichtlich hat er wenig Ahnung von guten Messern bzw. von "Benimmregeln" hier im MF.

Ich finde es gut, dass er sich hier erkundigt. Mit einem klaren Hinweis auf seine Plagiatsfotos und dass das nicht erwünscht ist, hätte man ihn auch in die "Spur" gebracht und nicht verjagt.

Ich habe auch schon einige Fettnäpfchen hier gefunden und wäre wahrscheinlich nicht mehr hier, hätte man mich als Neuling gleich so angeblafft, wie du das hier tust.

Klare Hinweise und Kritik ja. Aber bitte in freundlichem Ton.
Ich glaube nicht, dass er bewußt und vorsätzlich solche Dinger hier postet. Das sind andere Kaliber die sich hier rumtreiben.

H2SO4 hat doch sehr einsichtig und freundlich reagiert.
Mit (ehrlich)freundlichen Grüßen
 
Kleine Frage: Welches Messer von Böker wurde da kopiert??
:confused:

Das kann ich dir leider nicht beantworten, habe es im inet nicht gefunden. Vielleicht wurde auch einfach irgendein Messer gebaut und einfach Böker draufgeschrieben. Es soll wohl aus der Böker Plus Reihe sein (stand auf der Verpackung).
 
Ich meinte was ich gesagt hab nicht sarkastisch. Auf der Seite war nicht! zu sehen das "BÖKER" auf der Klinger steht. Daher konnte man es vor dem Erhalt nicht wissen.
Es kommt keinem einzigen Böker- messer nahe, zumindest keinem das ich kenne.
Daher mein letzter satz im vorigen Posting.
 
So habe ich deinen Post auch verstanden.
Wir haben uns da beide etwas missverständlich ausgedrückt.
 
Es handelt sich hier um irgendein Billigstmesser, auf das der Hersteller dann mal eben eine bunte Auswahl von Böker-Logos klatscht.

Und wie immer in solchen Fällen bei Deal Extreme gibt es in den Comments irgendeinen "zufriedenen Kunden", der das Böker-Logo erwähnt. :argw:

Anders habe ich das noch nie gesehen.

Und für mich hört der Spaß da auf.

Das ist kein Kavaliersdelikt, und es ist mir dabei völlig egal, ob Bilder im Posting zu sehen sind oder nicht.

Ich bin hier im Forum (und das war auch zu meiner Vollmoderatorenzeit nicht anders) bestimmt niemand, der bei Neulingen gleich den Hammer auspackt, aber das hier ist eben jenseits meiner Toleranzgrenze.
 
Ich kann gut verstehen, dass du Produktpiraterie verurteilst, aber ich kann nichts dazu, dass ich dieses bedruckte Billigmesser bekommen habe. Ich wollte ein unbedrucktes Billigmesser. Das Fotos hochladen war zugegebenermaßen ziemlich ungeschickt von mir, aber da meine Frage auf etwas komplett anderes abzielte habe ich daran einfach nicht gedacht. Das tut mir Leid und ist ja alles auch wieder gelöscht/geschwärzt. Deine Reaktion war allerdings schon ziemlich krass. Das kann man auch freundlicher ausdrücken.
 
Hallo.

Ich poste im Messerbereich nicht oft (gute Vorlage? Keine Bange, das hier ist ne Ausnahme!)

Beim lesen dieses Threads, stimme ich dem Post von "der Peter" zu.

Krass....

......
Und dann noch Bilder hier im Forum posten und blöde Fragen stellen. :glgl:

Für die Nummer gehörst Du eigentlich gesperrt.

Und bei irgendwelchen unserer Passarounds brauchst Du Dich auch nicht anzumelden.
.......

....wie hier jemand der sich absolut Einsichtig und Kooperierend zeigt, vom Vertreter der Firma Böker hier im MF, angeblafft wird.

Zum Topic....

da hat Morales eigentlich alles gesagt.
 
So und jetzt ENDE.

Das bereits Geschriebene lasse ich ausnahmsweise (bis auf einen Beitrag) einfach mal so stehen, aber ab jetzt hier nur noch Beiträge über die rechtliche Situation des Führens, sonst hagelt es Punkte!
 
Last edited:
§ 42a WaffG reglementiert u. a. Messer mit "einhändig feststellbarer Klinge",
wenn das in deinem Fall auch weiterhin möglich ist, ist das Führen nicht
erlaubt (Ausnahmen soweit bekannt).

Wobei hier im die Frage ist, unter welchen Umständen ein Öffnen mit
einer Hand noch möglich ist. Soweit es mit der blanken Hand ohne
Handschuh klappt, ist IMO das Führen auf jeden Fall nicht erlaubt...
 
Siggi, wir drehen uns schon wieder im Kreis.
Weil wir schon so oft diskutiert haben, dass es genügend Messer gibt, die als Zweihänder konstruiert sind, und die man trotzdem mit einer Hand aufbringt. Bestes Beispiel das Fällknifen U2, oder das Moki Pliant, oder der Böker Folding Hunter. Was ist mit denen? Sind das nun Einhänder? Wenn ja, prost Malzeit. Wenn nein, dürften auch keine umgebauten Einhänder, die man trotzdem mit einer Hand aufbringt, als Einhänder gelten.
So lange diese Dinge nicht definiert werden, so lange hierzu keine klaren Aussagen der Behörden existieren, werden wir ewig in Unsicherheit schweben. Und diskutieren. Und uns dabei im Kreis drehen.

Und selbst wenn ich bei einem umgebauten Einhänder die Achsschraube so festknalle, dass man wirklich mit einer Hand keine Chance hat, haben wir keine definitve Garantie, dass das ein kontrollierender Beamter als Zweihänder anerkennt. Gerade weil hier der Gesetzgeber eine Lücke gelassen hat, um den Polizeibeamten Spielraum bei der Beurteilung zu lassen.
 
Last edited:
Das ein "Einhandmesser" zum "Zweihandmesser" wird, wenn der Daumenheber entfernt ist, ist ein reines Gerücht. Schade dass dieses Gerücht durch Werbung, wie bei Pohl Force im letzten MM zu sehen, unterstützt wird.

Ich hätte dazu gerne die Durchführungsverordnung gesehen.

Die Führungsbeschränkung des §42a WaffG beruht nicht auf den Merkmalen des Gegenstands sondern auf der Absicht (Zweckbestimmung) in der er geführt wird.

Dieser Bruch im System des WaffG war gewollt und sorgt regelmäßig für Verwirrungen.
 
Die Führungsbeschränkung des §42a WaffG beruht nicht auf den Merkmalen des Gegenstands sondern auf der Absicht (Zweckbestimmung) in der er geführt wird.

Nich alleine! Ebenfalls ist die Norm an die Eigenschaft gebunden, dass
sich der "Gegenstand" einhändig öffnen lässt.

@smallmagnum

Du hast natürlich völlig recht! :) Ich wollte da nur meine persönliche
Meinung wiedergeben. So wie Exilant auch zum Ausrduck brachte, denke
ich ebenfalls, dass es nicht reicht den Pin zu entfernen...
 
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