Nagelschere = Waffe!?

Storky

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Ok,

ich weiss nicht, ob dies die passende Stelle ist ... wenn nicht bitte verschieben.
Zum Thema. Hin und wieder lese ich gerne beim Stern Online die Kategorie "Icke muss vor Jericht".
Kann man dazu stehen wie man will. Jedenfalls lese ich heute dies hier.
Warum stelle ich das hier rein? Wegen folgendem Zitat:

"[] Diebstahl mit Waffen ist ein ernster Vorwurf, sagt der Richter. Und eine Nagelschere sei nun mal eine Waffe. []"


Bei allem, was sich in letzter Zeit so getan hat, würde es mich nicht wundern, wenn dies tatsächlich gängige Praxis wäre :rolleyes:

Markus
 
Nein, eine Nagelschere ist eindeutig keine Waffe.

Allerdings hat der Richter nicht ganz unrecht. In § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) Strafgesetzbuch werden Waffen und gefährliche Werkzeuge gleichgesetzt. An das Führen beider Gegenstände wird im Falle eines Diebstahls die erhöhte Straferwartung von 6 Monaten Mindeststrafe geknüpft.

Die Einstufung als gefährliches Werkzeug ist allerdings zutreffend, so dass die Aussage im Ergebnis auf das gleiche hinausläuft.

Also keine Sorge, der Artikel läutet nicht die nächste Runde in den Verschärfungen des Waffengesetzes ein. ;-)
 
Das wär ja das erste mal dass jemand infolge eines schweren bewaffneten Raubüberfalles freigesprochen wird :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, eine Nagelschere ist eindeutig keine Waffe.

Allerdings hat der Richter nicht ganz unrecht. In § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) Strafgesetzbuch werden Waffen und gefährliche Werkzeuge gleichgesetzt. An das Führen beider Gegenstände wird im Falle eines Diebstahls die erhöhte Straferwartung von 6 Monaten Mindeststrafe geknüpft.

Die Einstufung als gefährliches Werkzeug ist allerdings zutreffend, so dass die Aussage im Ergebnis auf das gleiche hinausläuft.

Also keine Sorge, der Artikel läutet nicht die nächste Runde in den Verschärfungen des Waffengesetzes ein. ;-)

Hi,

der Umstand war mir durchaus bewusst, kannte nur nicht den Paragraphen, Dank für die Info :super:

Ich wollte auch keine Ängste schüren :teuflisch

Ich dachte mir nur so nach der Lektüre:

Wenn du mal mit deinem verstümmelten BM Presidio (Thuds abgeschraubt) vor Richter und Staatsanwalt stehst, wird dann die Frage lauten:

"Warum tragen Sie als gesetzestreuer Steuerzahler ein Taschenmesser mit sich, bei dem Sie, in der Hoffnung die Auflagen eines schwachsinnigen Gesetzes zu erfüllen, die Öffnungshilfen demontiert haben?"

Wohl kaum. Die Frage dürfte kürzer ausfallen:

"Warum laufen Sie bewaffnet durch die Gegend!?"

Und wie ich mir dass so überlege, komme ich zu dem Schluss, ich sollte die Thuds doch vielleicht wieder anschrauben, schlimmer kann es ja nicht kommen :hmpf::irre::teuflisch

Grüße

Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
... die deutsche Gesetzgebung ist noch viel lustiger. Vor fast vergessener Zeit gab es mal eine Kebbelei zwischen zwei Freunden von mir, die zwar beide im Nachhinein als nebensächlich abgetan hätten, wäre von Seiten eines Elternteils nicht ein Rechtsanwalt eingeschaltet worden. Und so kam es wie es kommen mußte, es kam zu einem Gerichtsverfahren. Bei der Verkündung des Strafmaßes war ich zugegen und mußte doch staunen, dass die Höhe der Strafe durch den Einsatz eines gefährlichen Gegenstandes bei der Straftat zustande gekommen ist. (der eine Freund hatte den anderen nämlich einen Tritt in den Allerwertesten versetzt und dabei :rolleyes: Schuhe an....... und vor dem deutschen Gesetz sind nun mal selbst Schuhe gefährliche Gegenstände.......kein Scherz)


Mir blieb schon damals nur eine Möglichkeit: mit dem Kopf schütteln und weitermachen, zuviel darünber nachdenken darf man darüber nicht.


Grüße,

COPPI
 
"[] Und eine Nagelschere sei nun mal eine Waffe. []"

Und ein anderer Richter kann wieder zu einer anderen Ansicht gelangen, weshalb man sich tunlichst vor Verallgemeinerungen hüten sollte. Gleiches gilt für SV oder was-weiss-ich-auch-immer als legel Reason. Nur weil die Behörden es nicht als solche sehen wollen, heisst es noch lange nicht, dass ein Richter dieser Auffassung folgen muss.
 
Wer gestern diese tolle Sendung :hmpf: Gali... gesehen hatt (kann auch vorgestern gewesen sein) da ging es darum mit was alltäglichem wie z.b. Papier man schneiden kann.
Ich könnt nach dem Deutschen Gesetzt wahrscheinlich sogar einen anklagen was zwar wegen eines Papierschnittes wenig Sinn machen würde aber egal.
Also manche Gesetze sind schwachsinnig also mf.Aber wenn ich wen überfalle wegen einer Nagelschere auch gleich etwas länger zu bekommen wenn ich richtig gelesen habe schon naja ich würd sagen idiotisch.
Meist sagen die Richter das es z.b. schwachsinnig ist jemanden mit wegen eines Papierschnitttes anzuklagen und dann wird das verfahren ja auch eingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt es nicht darauf an, wie der Gegenstand eingesetzt wird? Ein Bleistift am Hals schließlich ist gefährlicher als ein Messer in der Tasche...
 
.... und mußte doch staunen, dass die Höhe der Strafe durch den Einsatz eines gefährlichen Gegenstandes bei der Straftat zustande gekommen ist. (der eine Freund hatte den anderen nämlich einen Tritt in den Allerwertesten versetzt und dabei :rolleyes: Schuhe an....... und vor dem deutschen Gesetz sind nun mal selbst Schuhe gefährliche Gegenstände.......kein Scherz)

Ich verstehe weder Dein Staunen, noch warum das ein Scherz sein sollte.
Ein gefährlicher Gegenstand ist der, der in der jeweiligen Situation gefährlich war.
Und eine Waffe ist ein Gegenstand, der eine Situation gefährlicher macht, als sie ohne ihn wäre.

Entsprechend höher fällt das Strafmass aus.
Recht verwunderlich finde ich das nicht.

Das der Gebrauch des Begriffs "Waffe" im StGB ein anderer ist, als im WaffG, ist ja offensichtlich, und auch nichts besonders wundersames.

Pitter
 
Zu diesem Thema hätte ich noch einen Link anzubieten:

http://lexetius.com/2008,1517

Es geht hier um einen Beschluss des BGH zu einem Verfahren wegen Diebstahls mit Waffen. Hier wurde durch einen Ladendieb ein "längeres" Taschenmesser mitgeführt.

Das Lesen des Artikels lohnt sich, da man deutlich erkennen kann, dass diese Thematik nicht so ganz einfach ist.
 
Also zu dem Thema "Nagelschere - eine gefährliche Waffe?" möchte ich noch ein persönliches Erlebnis beisteuern:

Ich war vor 2 Jahren für einige Monate in Irland und habe diese schöne Insel i.d.R. alle 2 Wochen angeflogen. Dabei ist es mir passiert, daß ich ein kleines Nageletui mit Scherchen, Pinzette, Nagelfeile in meinem Handgepäck liegen hatte. DAS führte fast zu einem Großeinsatz der irischen Polizei. Da das Scherchen (Klingenlänge < 1cm) nicht auf den ersten Blick zu finden war, wurde mein Handgepäck 5x (!) geröntgt und nachdem sich 3 (!) Sicherheitsleute auf meine Tasche gestürzt hatten letztendlich gefunden. Selbstverständlich wurde die "gemeingefährliche Waffe" sofort konfisziert. :mad:

Naja, ist ja auch verständlich, hört man doch dauernd von Flugzeugentführungen mit Hilfe einer Nagelschere, wo ein brutaler Entführer 300 Passagiere eines Jumbos mit einer 10mm langen Klinge in Schach hält, oderrrrrr???? :confused:

Also, nehmt NICHTS mehr mit im Handgepäck! Man kann nach Ansicht des Gesetzgebers schließlich auch ein Streichholz anspitzen und einen A380 mit 1000 Passagieren terrorisieren...

Scherenlose Grüße

Facheuse
 
Ich finde diesen Satzbau bemerkenswert, weil er einen bestimmten Sinn macht.

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,



Wäre er so aufgebaut,

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt,

um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,


sähe die Sache anders aus. Ist der Gesetzestext original zitiert?
 
Wenn du mal mit deinem verstümmelten BM Presidio (Thuds abgeschraubt) vor Richter und Staatsanwalt stehst, wird dann die Frage lauten:

"Warum tragen Sie als gesetzestreuer Steuerzahler ein Taschenmesser mit sich, bei dem Sie, in der Hoffnung die Auflagen eines schwachsinnigen Gesetzes zu erfüllen, die Öffnungshilfen demontiert haben?"

Wohl kaum. Die Frage dürfte kürzer ausfallen:

"Warum laufen Sie bewaffnet durch die Gegend!?"

Und wie ich mir dass so überlege, komme ich zu dem Schluss, ich sollte die Thuds doch vielleicht wieder anschrauben, schlimmer kann es ja nicht kommen :hmpf::irre::teuflisch
Ich war schon immer dagegen, die Dinger abzuschrauben. Wie soll ich mich denn logisch auf die Verbotsausnahmen berufen, wenn ich aktiv versuche, die Verbotsregelung zu umgehen? Der Zweck, die Dinger abzuschrauben ist doch nicht, der Verbotsnorm zu entsprechen, sondern sie zu umgehen.

Man sollte nicht übersehen, dass der Fall ein Strafprozess war. Eine verhandelete Ordnungswidrigkeit (ich gehe davon aus, dass Storky nicht absieht, als Dieb vor Gericht zu stehen) würde die Definitionen des WaffG nehmen. Wobei man nie vor ehrgeizigen Staatsanwälten oder Richtern geschützt ist. Nie.
 
...Wie soll ich mich denn logisch auf die Verbotsausnahmen berufen, wenn ich aktiv versuche, die Verbotsregelung zu umgehen? Der Zweck, die Dinger abzuschrauben ist doch nicht, der Verbotsnorm zu entsprechen, sondern sie zu umgehen.

Stop stop, das sehe ich ganz und gar nicht so. Wenn ein Messer nach Entfernen des Daumenpins nicht mehr - oder nur umständlich und langsam mit Verrenkungen - einhändig geöffnet werden kann, dann entspricht das klar dem Willen des Gesetzgebers, der ja auf die Möglichkeit des schnellen "in Anschlag bringens" abzielt. Umgehen tu ich damit nix.

Abgesehen davon bin ich auch dagegen, die Dinger abzuschrauben :D

@Pitter: Was du nicht immer alles an interessanten Links findest... (aber keine ganz leichte Lektüre).
Irgendwie erschreckend...bewaffneter Diebstahl weil jemand ein Taschenmesser dabei hat...

Grüße
Rainer
 
Vor allem, was den Absatz über "sozial adäquat" angeht. "Sozialadäquat, im Sinne eines nicht auf eine Verwendungsabsicht gegen Personen hindeutenden Beisichführens".

Die Frage, was "sozialadäquat" ist, ist auch hier nicht eindeutig, aber generell gilt für die dort zu lesenden Auslegungen, dass "sozialadäquat" immer "nicht deliktisch" also "nicht zu Straftaten verwendend" angesehen wird. Ob unterschieden werden muss in "gegen Sachen oder gegen Menschen" können Juristen gerne klären.

Ist "sozial adäquat" fremddeutsch für "allgemein anerkannter Zweck"?

Wurde da irgendwas zur Nagelschere gesagt?
 
@ERKA,

ich will die Diskussion hier nicht weiter führen, weil sonst die Mods kommen (Haben ja recht), andernorts ist viel Platz dafür.

Nur: Die Vorstellung, der Gesetzgeber will, dass ich mir einen verrenke.. ja, das war schon eine verarsche...:D
 
... (der eine Freund hatte den anderen nämlich einen Tritt in den Allerwertesten versetzt und dabei :rolleyes: Schuhe an....... und vor dem deutschen Gesetz sind nun mal selbst Schuhe gefährliche Gegenstände.......kein Scherz)


Mir blieb schon damals nur eine Möglichkeit: mit dem Kopf schütteln und weitermachen, zuviel darünber nachdenken darf man darüber nicht.


Grüße,

COPPI

Der Gesetzgeber nennt das

"der schwer beschuhte Fuss" und ordnet diesen als gefährliches Werkzeug ein.
 
Der Gesetzgeber nennt das

"der schwer beschuhte Fuss" und ordnet diesen als gefährliches Werkzeug ein.

Erzähl keinen Film. Der Gesetzgeber nennt da schonmal gar nichts, ein Richter nennt das so, wie es im Einzelfall zu nennen ist.

Ein Fuß mit Wanderstiefel drumrum, nennt sich meistens Fuß im Wanderstiefel. Tritt man mit diesem Fuß samt Wanderstiefel auf ein Opfer, dann ists ja irgendwie logisch, dass das üblicherweise anders gewertet wird, als wenn ich das barfuß mache. Und man wirds nicht glauben - es werden auch meine Fäuste anders bewertet, als die eines Schwergewicht Profiboxers mit 36 Siegen in 38 Kämpfen.

Was da so wunderlich und seltsam ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Im waffenrechtlichen (!) Gebrauch bleibt der Schuh auch immer ein Schuh und wird samt Fuß weder zu einer Waffe, noch zu einem gefährlichen Gegenstand, sondern bleibt ein Schuh im Fuß.

Was tatsächlich ein Problem ist, ist das im von mir zitierten Aufsatz angesprochene.
Wird ein Diebstahl zu einem schweren Diebstahl, wenn ich im Rucksack eine Nagelschere/Messer/Baseballschläger mit mir trage? Auch wenn ich den Kram entweder zufällig oder zum sozial adaequaten Gebrauch dabei habe, oder "nur" zum Diebstahl verwende, aber nie vorhatte, das auch gegen Menschen einzusetzen.

Das werden wir hier aber kaum lösen können, wenns selbst die Juristen nicht lösen können ;)

Pitter
 
Im waffenrechtlichen (!) Gebrauch bleibt der Schuh auch immer ein Schuh und wird samt Fuß weder zu einer Waffe, noch zu einem gefährlichen Gegenstand, sondern bleibt ein Schuh im Fuß.


Das ist der Fall, bei dem die Frau ihren Stöckelabsatz als Tatmittel eingesetzt hat und damit steckengeblieben ist, oder? :D

Wäre dann i.d.R. schwere Körperverletzung, wenn nicht sogar schwere gefährliche Körperverletzung. :steirer:
 
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