Assisted Opener vom Zoll sichergestellt - positiver Bescheid

pitter

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15.021
Ich hatte es ja schon geahnt. Ende letzten Jahres habe ich einige SAO von Darrel Ralph bestellt. Laut Tracking seit 27.12 beim Zoll. Danach keine Infos über den Verbleib.

Also heute ein bisserl mit DHL und diversen Frankfurter Zollbehörden telefoniert.

Status ist - die komplette Lieferung wurde eingezogen, da die Messer angeblich Automatische Messer sind - was gegen das WaffG verstoßen würde.

Sind sie aber nicht - für Halbautomatische Messer existiert schon seit 2004 ein Feststellungsbescheid das BKA, siehe unten, damit man nicht lange suchen muss

Ich werde natürlich versuchen, möglichst schnell an die Messer ranzukommen. Wenn ich Pech habe, geht das nur über ein Verfahren.

Offenbar drehen langsam alle durch, im Moment kann ich nur abraten, aus den US was zu bestellen, was über ein Schweizer Messer hinausgeht.

Aktuelles dann hier. Was mich ärgert ist, bisher habens aus Frankfurt immer an den Zoll hier in Nürnberg weitergeleitet, weil "Messer und so, das weiss man nicht, sollens die Kollegen machen". Wenns auch diesmal so gewesen wäre, hätte ich die Messer schon. Aber nein, diesmal eben nicht. Kann ich mich mit nem 200km entfernten Zollamt rumärgern :mad:

Pitter
 

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AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Zwei Fragen:

Und wenn es automatische gewesen wären? Wären die dann einfach zu groß gewesen?

Wieso alles über SAK, hast Du noch mehr Ärger mit anderen Messern?
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Und wenn es automatische gewesen wären? Wären die dann einfach zu groß gewesen?

Jepp. Normalerweise sollte aber ein Beamter, der explizit für Waffenrechtsfälle zuständig ist, das auch unterscheiden können. Er sollte das WaffG kennen. Er hätte auch beim BKA nachfragen können. Oder mich innerhalb von drei Wochen mal benachrichtigen können, dann hätte ich ihm den Bescheid gefaxt ;)

Bisher kam ja keinerlei offizielle Information über die Sicherstellung hier an. Was ich weiss, weiss ich aus Telefonaten.

Meine andere Bemerkung war ironisch gemeint. Wirklich wundern kann ich mich über nach Belieben durchgeführte Beschlagnahmen, Sicherstellungen oder sonstiges Geschisse nicht mehr. Das Motto ist halt "sicherheitshalber erst mal weg. Holen muss sichs der Betroffene dann eben selber"

Nicht nur recht zu haben, sondern auch im recht zu sein ;) heisst eben lange nicht, dass man kein Geschiss an der Backe haben kann.

Bin mal gespannt wies weitergeht.

Pitter
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Du hast mein Mitgefühl Pitter.

Das 2. Problem neben der Unwissenheit der Beamten ist das die Mühlen dort seeeeehr langsam mahlen. Wenn du Pech hast kannst du die Messer in 3 Monaten erst abholen.

Und wie sollen wir wissen was erlaubt ist wenn dies selbst noch nicht wissen.

Da fällt mir wieder unser Liebling von abgeordnetenwatch ein: Das Gesetz ist einfach zu verstehen...
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Das 2. Problem neben der Unwissenheit der Beamten ist das die Mühlen dort seeeeehr langsam mahlen. Wenn du Pech hast kannst du die Messer in 3 Monaten erst abholen.

Schau mer mal. Meine Erfahrungen mit dem Zoll waren über die Jahre durch die Bank immer positiv. Denjenigen, der das entscheiden hat, habe ich heute nicht erreicht. Er kann mich morgen früh erwarten :p

Pitter
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Das ist wirklich beschämend...:(

Das sollte wirklich nicht sein. Das hätte ich ja sogar gewußt, obwohl
ich darin sonst nicht so firm bin und immer nachschauen muss. :ahaa:
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Tja das wird was längeres.

Nach Ansicht, des zuständigen Beamten haben er und seine Kollegen die Messer geprüft, und sind zum Entschluß gekommen, es seien Springmesser. Da Klingenlänge über 85mm -> Verbotener Gegenstand

Die Messer sind auf dem Weg zum LKA zwecks Begutachtung. Der Bescheid des BKA war nicht bekannt. Ich hab ihn gerade gefaxt. Aber selbst wenn - der zuständige Beamte setzt das Betätigen des Flippers gleich, mit dem Drücken eines Auslöseknopfes. Nach seiner Ansicht wird versucht, das Verbot von Springmessern zu umgehen - übrigens eine interessante Wortwahl. Legales Handeln, als Umgehung der Verbote - und deswegen müsse das für jeden einzelnen Fall und für jedes einzelne Messer geprüft werden.

Schaun wir, was rauskommt.

Das heisst - sollte sich das duchsetzen, heisst das eben nicht, dass man aus dem Feststellungsbescheid des BKA ableiten kann, Halbautomaten seine keine Springmesser. Sondern das muss für jedes einzelne Messer, bzw. den konkreten Bautyp gesondert festgestellt werden.

Wer also ein Assisted Opening hat, dessen Klinge über 85mm liegt - Kershaw, CRKT, Zero Tolerance... - kann definitiv nicht davon ausgehen, dass das Ding nach allgemeiner Rechtsauffassung ein legaler Gegenstand ist.

Gut das ist der Gang der Behörden. Was ich aber tatsächlich als Frechheit empfinde, ist, dass ich bisher in keiner Weise eine Information über den Verbleib meiner Ware bekommen habe. Da muss ja kein Ergebnis drinstehen, aber einen schriftlichen Dreizeiler ala "Messer bei Zoll, zur Begutachtung beim LKA, Ansprechparter Blabla.." sollte man ja schon erwarten können. Das hätte nen halben Tag Telefoniererei erspart.

Pitter
 
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AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Normaler Weise muss der Gewahrsamsinhaber (du Pitter), im Falle
der Beschlagnahme in deiner Abwesenheit, darüber in Kenntnis gesetzt
werden.

Hast du dich mal erkundigt, warum das nicht erfolgt ist, oder besser,
was haben die Beamten dir dazu gesagt? Du hattest somit nicht mal
die Möglichkeit die Beschlagnahme richterlich prüfen zu lassen. Das sind
grobe Verfahrensfehler...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

...Was ich aber tatsächlich als Frechheit empfinde, ist, dass ich bisher in keiner Weise eine Information über den Verbleib meiner Ware bekommen habe. Da muss ja kein Ergebnis drinstehen, aber einen schriftlichen Dreizeiler ala "Messer bei Zoll, zur Begutachtung beim LKA, Ansprechparter Blabla.." sollte man ja schon erwarten können. Das hätte nen halben Tag Telefoniererei erspart....


Moin Pitter,

das ist aber die normale Vorgehensweise bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz, weil Du ja ab dem Moment als "Krimineller/Verdächtigter" geführt wirst und sogar einen Hausbesuch der Kripo zu erwarten hast. Damit Du keine "Beweismittel" (Du könntest ja noch weitere verbotene Gegenstände sprich Waffen unerlaubter Weise zu Hause horten) verschwinden lassen kannst, bekommst Du auch keine Vorwarnung.
Hab das ganze Prozedere inkl. zeitgleicher Hausdurchsuchung an zwei Wohnsitzen auch schon hinter mir. Das ganze stellte sich als ein überschnelles Handeln seitens des Zolls heraus und die Anklage wurde fallen gelassen.
Der Schrecken am Anfang war groß und mittlerweile lach ich nur noch darüber :steirer:.

Ciao

Torsten
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Damit Du keine "Beweismittel" (Du könntest ja noch weitere verbotene Gegenstände sprich Waffen unerlaubter Weise zu Hause horten) verschwinden lassen kannst, bekommst Du auch keine Vorwarnung.
Ciao

Torsten

Hi Torsten!

Das trifft in diesem Fall nicht zu, da eine Durchsuchung sonst schon
längst stattgefunden hätte (zumindestens, so wie es in deinem Fall
wegen Gefahr im Verzug gewesen zu sein scheint). Ansonsten hätte
Pitter auch keine Auskunft am Telefon erhalten. ;)

Und das hat auch nix mit dem Waffengesetz zu tun, sondern unterliegt
den Tatumständen des Einzelfalls, sowie den rechtlichen Regelungen
der StPO...
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

pitter schrieb:
...der zuständige Beamte setzt das Betätigen des Flippers gleich, mit dem Drücken eines Auslöseknopfes. Nach seiner Ansicht wird versucht, das Verbot von Springmessern zu umgehen - übrigens eine interessante Wortwahl. Legales Handeln, als Umgehung der Verbote - und deswegen müsse das für jeden einzelnen Fall und für jedes einzelne Messer geprüft werden.
Ich zitiere jetzt mal aus dem Bescheid des BKA:
"Der Daumen oder Finger setzt an einen Teil der Klinge (z. B. angenieteter Knopf) an und drückt die Klinge aus dem Griff heraus. Nachdem die Klinge ca. 3 cm ausgeklappt ist, wird sie von einer vorgespannten Feder ganz ausgeklappt. die ausgeklappte Klinge wird selbstständig arretiert."

Für jeden logisch denkenden Menschen ist das genau die Funktionsweise Deiner eingezogenen Messer.
Wenn jetzt ist ein Beamter anderer Meinung ist, gilt:
pitter schrieb:
...Das heisst - sollte sich das duchsetzen, heisst das eben nicht, dass man aus dem Feststellungsbescheid des LKA ableiten kann, Halbautomaten seine keine Springmesser. Sondern das muss für jedes einzelne Messer, bzw. den konkreten Bautyp gesondert festgestellt werden...

Was lerne ich - unter anderem - daraus?

1.) Wenn schon ein Bescheid des BKA über eine klar definierte Funktionsweise von Messern irrelevant ist, beweist das wieder einmal deutlich, dass irgendwelche ausgedruckten Aussagen von Politikern, Behörden oder Beamten nichts, aber auch überhaupt nichts wert ist.

2.) Um ein Messer zu verbieten, reicht eine allgemeine Definition der Funktionsweise und deren Auslegung durch Kontrollbehörden. Um eines zu erlauben, braucht es ein Einzelgutachten.
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

bleiben die Kosten für den neuen Feststellungsbescheid bei dir hängen?
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Das heisst - sollte sich das duchsetzen, heisst das eben nicht, dass man aus dem Feststellungsbescheid des LKA ableiten kann, Halbautomaten seine keine Springmesser. Sondern das muss für jedes einzelne Messer, bzw. den konkreten Bautyp gesondert festgestellt werden.

Denke auch mal, dass der Feststellungsbescheid vom BKA gemeint ist. Dann wundert es mich, dass diesbezüglich noch niemand den letzten Satz des Feststellungsbescheides erwähnt hat.

"Diese Einstufung gilt auch für andere Messer mit der oben beschriebenen Funktionsweise."

Meines Erachtens ein klarer Widerspruch zur Aussage des Beamten. Wer hat bei der ganzen Geschichte eigentlich wem was zu sagen?
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Hast du dich mal erkundigt, warum das nicht erfolgt ist, oder besser,
was haben die Beamten dir dazu gesagt?

"Ja, da hätte eigentlich DHL etwas schreiben müssen, ähh." So in etwa.

Feststellungsbescheid: Auch den letzten Satz habe ich dem Beamten vorgelesen.
Was die Kosten angeht - wenn ich einen neuen Feststellungsbescheid will, muss ich das natürlich selber zahlen. Ist aber bisher kein Thema.

Bevor jemand fragt ;) - ja, ich kontaktiere deswegen auch Hersteller. Mit Kershaw habe ich heute gesprochen, viele sind aber auf der Shot Show. Schliesslich gibts ja ein paar mehr Messer mit ähnlichem Mechanismus auf dem Markt. Mal abwarten. Bei Kai/Kershaw war man erstaunt, dass das da Probleme gibt, hatten die noch nie.

Pitter
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Hallo

...
Bevor jemand fragt ;) - ja, ich kontaktiere deswegen auch Hersteller. Mit Kershaw habe ich heute gesprochen, viele sind aber auf der Shot Show. Schliesslich gibts ja ein paar mehr Messer mit ähnlichem Mechanismus auf dem Markt. Mal abwarten. Bei Kai/Kershaw war man erstaunt, dass das da Probleme gibt, hatten die noch nie.

Scheinbar hört der Zoll in letzter Zeit die Flühe husten und sieht wirklich in allem eventuelle illegalen Gegenständen:
Hatte bei einem größeren Onlinehändler ein Messer bestellt und habe mich heute nach dem Lieferverzug erkundigt. Ergebnis ist, die komplette Lieferung liegt beim Zoll, da sich unter anderem ein Cold Steel Sarong darunter befindet. Dieses Kleidungsstück findet der deutsche Zoll hochverdächtig und nun mahlen erstmal die Mühlen der Behörde :irre:

Drücke Dir die Daumen, daß die Sache schnell und zufriedenstellend geklärt wird, aber manchmal kann man sich bei den Behörden nur noch wundern...

Viele Grüße,

Oliver
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

... ein Cold Steel Sarong darunter befindet. Dieses Kleidungsstück findet der deutsche Zoll hochverdächtig und nun mahlen erstmal die Mühlen der Behörde :irre:

Neee, oder? Halten die das etwa für Nunchaku ohne Holzstäbe. So tief sind mer also gesunken.
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

Hallo


... unter anderem ein Cold Steel Sarong darunter befindet. Dieses Kleidungsstück findet der deutsche Zoll hochverdächtig

Das ist echt unglaublich.

Bald wird dann auch Tarnkleidung als taktische Waffe beschrieben und einem Führungsverbot unterliegen??

Sorry for OT aber das pack ich einfach nicht.

Dunkle Zeiten kommen!


Der Ole
 
AW: Assisted Opener vom Zoll sichergestellt

die komplette Lieferung liegt beim Zoll, da sich unter anderem ein Cold Steel Sarong darunter befindet. Dieses Kleidungsstück findet der deutsche Zoll hochverdächtig und nun mahlen erstmal die Mühlen der Behörde :irre:

Da kam der Zöllner wohl auf http://www.coldsteel.com/sarong.html

Und das wäre jetzt für mich ein Beispiel, dass ein Gegenstand nicht deswegen irgendwie waffenartig hochverdächtig daherkommt, nur weils der Hersteller so meint ;) Vollkommen abstrus. Bin aufs Verbot des Führens eines Schals gespannt.

Pitter
 
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