Neulich im Märchenland...

Au weia :rolleyes:

.....durch die Gegend lief. Das darf man jetzt übrigens auch nicht mehr mit Messern mit feststehender Klinge, dazu gehören auch Küchenmesser............ "Theoretisch darf man aber nicht einmal mit einem Teppichmesser in der Hand herumlaufen"

Wenn so ein Quatsch nur oft genug geschrieben wird, glauben es am Ende alle.
Schätze, da wurde was mit GB verwechselt.

Willi
 
Bevor der Artikel aus dem Netz genommen wird (man weis ja nie...), hier die Komplettversion:

Alles verboten: Kartoffelkanonen, Elektroschocker, "echte" Spielzeugwaffen - und sogar Küchenmesser
18. Oktober 2008 | Von Volker Mehmel

Waffenrecht noch einmal verschärft: Polizeiexperte Jens Griffel sagt, was man beachten muss - und wie schnell man sich strafbar machen kann.

Die Schonfrist für Waffenbesitzer ist vorbei. Im April war das deutsche Waffenrecht noch einmal verschärft worden, im Oktober sind jetzt auch die Übergangsfristen abgelaufen. Wer jetzt noch mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole oder einem Elektroschocker außerhalb der eigenen vier Wände erwischt wird, kann nicht mehr mit der Geduld der Ordnungshüter rechnen und macht sich strafbar. Darauf weist die Polizeidirektion Itzehoe hin. Einer, der die Bestimmungen ganz genau kennt, ist Jens Griffel. Der Dienstgruppenleiter beim Polizeirevier Itzehoe ist landesweit anerkannter Experte von Waffen und Munition. Ein großer Schrank in den Diensträumen des Itzehoer Polizeihochhauses offenbart die ganze Phantasie von Waffenfreaks aller Art. Ob Pistolen, Revolver, Gewehre, die nachgemachte Silberbüchse von Winnetou oder Stich- und Hiebwaffen aller Art: Jens Griffel hat für alle Gattungen ein passendes Muster bereit. Auch eine Kartoffelkanone. Mit billigem Material aus dem Baumarkt lässt sich auf einfache Weise ein Gerät zusammenbasteln, dessen Geschosse tödlich wirken können. Die Anleitungen stehen ausführlich im Internet - oft verbunden mit dem mehr oder weniger deutlichen Hinweis, dass diese auch "Apfelbooster" genannten Teile nach deutschem Waffenrecht verboten sind. Jens Griffel rät denn auch dringend, die Finger davon zu lassen.

Nach Einschätzung von Jens Griffel - der 41-Jährige ist privat Sammler, Sportschütze und Autor in Fachzeitschriften - ist das Deutsche Waffenrecht "mehr als ausreichend". Auch im Vergleich zum Europäischen Ausland sei es "sehr streng". Jetzt ist es noch ein bisschen strenger geworden. So dürfen so genannte Anscheinswaffen - wozu alle Arten von Softair-Waffen gehören - nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Zur Erinnerung: Vor einigen Monaten löste ein Jugendlicher einen polizeilichen Großeinsatz aus, weil er mit einer solchen Waffe in der Hand durch die Gegend lief. Das darf man jetzt übrigens auch nicht mehr mit Messern mit feststehender Klinge, dazu gehören auch Küchenmesser, oder mit allen Arten von Hieb- und Stoßwaffen wie Schwerter, Teleskopschlagstöcke oder Gummiknüppel. Bei den berüchtigten Baseballschlägern wird die Einschätzung schwieriger. Die gelten als Sportgerät. Griffel: "Theoretisch darf man aber nicht einmal mit einem Teppichmesser in der Hand herumlaufen. Im Zweifel entscheidet das dann der Schutzmann an der Ecke." Nicht mehr erlaubt sind inzwischen auch die vor allem bei Türstehern oft beliebten Elektroschocker. Wer noch einen besitzt, muss diesen bei der Polizei abgeben.

Extrem hohe Hürden habe der Gesetzgeber auch für Sammler gelegt. "Davon gibt es im Kreis aber nur ganz wenige", weiß Griffel. Für sie gibt es besonders strenge Auflagen. Ansonsten kann der so genannte kleine Waffenschein für Gas- und Schreckschusspistolen gegen eine Gebühr von 50 Euro bei den Ordnungsämtern erworben werden, sofern man älter als 18 ist. Darüber hinausgehende Waffenscheine würden praktisch nur an Werk schutzmitarbeiter oder Fahrer von Geldtransporten ausgegeben. "So einer wie Matula würde den im richtigen Leben nie bekommen", betont Griffel den Unterschied zur TV-Wirklichkeit.

Spannend wird es auch, wenn jemand eine Weltkriegs-Pistole oder einen alten Vorderlader vom Opa erbt. Derartige Waffen müssen durch technische Blockaden "entschärft" werden. Waren sie ordnungsgemäß angemeldet, gibt es ohnehin schnell Post von der zuständigen Behörde. Bei Todesfällen findet automatisch ein entsprechender Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern statt.

Der Sachverständige für Schusswaffen und Munition weist aber noch auf eine weitere Waffenrechtsänderung hin. So müssen seit diesem Monat für alle scharfen Waffen, die zu Druckluftwaffen (LEP-Waffen) umgebaut worden sind, bei den Ordnungsämtern Waffenbesitzkarten beantragt werden. Bis dahin konnten sie von über 18-Jährigen frei erworben werden. "Im Zweifel können sie kostenlos bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden", schließt Griffel. Die ohnehin schon große Sammlung in seinem Polizeischrank würde dann nur noch ein bisschen umfangreicher werden. Übrigens: Verstöße gegen das Waffenrecht können teuer werden. Mindestens 100 Euro werden fällig - bis zu 10 000 Euro sind möglich.

. können sich Bürger direkt an Polizeihauptkommissar Jens Griffel wenden: Telefon 04821/602-5300 oder per Mail an Jens.Griffel@polizei.landsh.de
------------------------------------------------------------
Footer [Layout based on YAML]
© SHZ.de 2008
 
Weiss der Verfasser diese Machwerks eigentlich was für einen Stuss er da schreibt? Feststehende Messer sind grundsätzlich verboten mitzuführen?? Der "Schutzmann an der Ecke" entscheidet was in diesem Land legal ist?

Ist die "Kartoffelkanone" gemäss WaffG nicht als einschüssiger Vorderlader einzustufen???
Und deren Besitz ist ab 18 Jahren doch immer noch WBK-frei.
 
Genau!

Und das Teppichmesser, als klassischer One-Hand-Opener eine potentielle, zu bekämpfende Gefahr für Recht und Ordnung! :staun:

Mich würd aber mal wirklich interessieren, ob da der Schreiberling die Sachen falsch wiedergegeben hat, oder ob der Beamte hier wirklich falsch informiert hat.

Ich glaub ich schreib dem mal ne Mail, wenns er denn schon so nett im Artikel angeboten hat...:hehe:
 
wenn ich nicht falsch liege hat "unser" andreas doch schon einen passenden kommentar da geschrieben. ganz unten...
 
Ja, hab ich auch grad schon gesehen. (Danke!)

Ich meinte aber dieses Angebot:


Bei Fragen können sich Bürger direkt an Polizeihauptkommissar Jens Griffel wenden: Telefon 04821/602-5300 oder per Mail an Jens.Griffel@polizei.landsh.de


Das werd ich glaub ich heute Abend mal nutzen.:D
 
[...]Ist die "Kartoffelkanone" gemäss WaffG nicht als einschüssiger Vorderlader einzustufen???
Und deren Besitz ist ab 18 Jahren doch immer noch WBK-frei.

Nur mit amtlichem Beschuss :D.

Einer der inhaltslosesten Artikel, die ich seit langem zum Thema gelesen haben, sich auf solche Randerscheinungen des WaffG wie die Kartoffelkanone zu stürzen, da muss man erstmal drauf kommen :rolleyes:.

Grüße
Jens
 
seltsamerweise hatten die beiden Beamten, die mir neulich mein Einhandmesser beschlagnahmten, dieselben Ansichten über feststehende Fahrtenmesser, als ich sie fragte...haben wir irgendwas net mitbekommen??? langsam frag ich mich das wirklich ...
 
@schrenz
Ja, schick oder? Das kommt davon, wenn man freie Mitarbeiter nach Zeilen bezahlt :hehe:

@ZaphodBee
Das hab ich aber schon mehrfach erlebt, bzw. erzählt bekommen. Neulich war ne Streife in einem Schneidwarenfachgeschäft, und wollte alle Einhandmesser mitnehmen. Begründung "...weil die jetzt ja verboten sind." :confused:
 
Leute, der läuft hier bei mir in Schleswig-Holstein rum!! (Der Schreiber oder der Kommissar, je nachdem wer da Bockmist verzapft hat.) Hilfe!!

Aber im Ernst: Das sieht ja schon fast nach bewusster Falschinformation aus. Oder denkt sich ein Schreiberling einen Satz wie den mit dem Teppichmesser allein aus? Wohl kaum. Ich werde dem werten Hauptkommissar mal eine Email zukommen lassen und ihm meine Besorgnis ausdrücken.

Gruß,
Carsten
 
Hi Ray,

was du da schreibst macht mir Sorgen. Das hört sich nämlich so an als ob einige die Verschärfung nutzen ihren persönlichen Feldzug durchzuziehen. Das es, wenn es nach ihnen ginge, radikal alles verboten würde. Also wird was ihnen am aktuellen Gesetz noch fehlt kurzerhand zurechtgelogen.

Gruß, Bernhard
 
@Bernhard:
Es wird ja noch besser!

Aus gut unterrichteten Kreisen ist mir bekannt, dass (zumindest Stand August) bisher noch keine offizielle Mitteilung an die Exekutive erfolgt ist, dass das Waffenrecht verschärft wurde und welche Konsequenzen das nun hat. Geschweige denn, dass hier eine Leitlinie zur Umsetzung erstellt wurde...
Und dieser gut unterrichtete Kreis ist mitverantwortlich für die Aus- und Weiterbildung! Privat ist er natürlich sehr wohl auf dem Laufenden, aber dienstlich ist da noch gar nix passiert!

Das mit der versuchten Beschlagnahme war im übrigen in Bayern, die ja eigentlich laut Interview im Messermagazin dieses Gesetz sehr liberal handhaben wollten...
 
...und weil's gerade so schön passt...

Hier werden Einhänder als "verbotene Gegenstände" bezeichnet.:glgl:
 
@Ray
Na dann Prost Mahlzeit! :mad: Da muss ich mich nicht wundern wenn ich mal wegen meines Laguiole-"Dolches" Stress bekommen sollte. Es ist zwar nur ein kleines 9cm Laguiole, d.h. die Größenordnung eines SAK, aber die Klinge ist sehr schlank und spitz. - Böse böse! :irre:

Gruß, Bernhard
 
Ganz nett find ich auch den einleitenden Satz, das grenzt ja schon an Boulevardjournalismus...

Sowas sollte IMHO nichts bei einer Meldung aus dem Polizeibericht zu suchen haben!
 
@Faltradl / Bernhard

Ich hab neulich eine Beurteilung in der Hand gehabt, nachdem ein Zweihandmesser aufgrund seiner langen, schmalen Klinge (einseitig geschliffen) als Stichwaffe eingestuft wurde...
Damit ist das Führen in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt, auch sozialadäquate Gründe zählen dann nicht.

Schlechte Aussichten für das Laguiole.
 
@Faltradl / Bernhard

Ich hab neulich eine Beurteilung in der Hand gehabt, nachdem ein Zweihandmesser aufgrund seiner langen, schmalen Klinge (einseitig geschliffen) als Stichwaffe eingestuft wurde...
Damit ist das Führen in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt, auch sozialadäquate Gründe zählen dann nicht.

Schlechte Aussichten für das Laguiole.

Auf welcher Grundlage ? Hat der Hersteller das Teil als Waffe vermarktet ?:confused:
In §42a hat mann nach anfänglichem hin und her Klingenformen explicit außen vor gelassen.
 
Aus gut unterrichteten Kreisen ist mir bekannt, dass (zumindest Stand August) bisher noch keine offizielle Mitteilung an die Exekutive erfolgt ist, dass das Waffenrecht verschärft wurde und welche Konsequenzen das nun hat. Geschweige denn, dass hier eine Leitlinie zur Umsetzung erstellt wurde...
Und dieser gut unterrichtete Kreis ist mitverantwortlich für die Aus- und Weiterbildung! Privat ist er natürlich sehr wohl auf dem Laufenden, aber dienstlich ist da noch gar nix passiert!

Wie sollte das den auch gehen? Der Gesetzestext und die Begründungen der Parlamentsdrucksachen geben ja beim besten Willen keine Grundlage für eine seriöse Mittelung oder gar Leitlinie vor, insbesondere nicht ohne ein Paket von Einzelfallentscheidungen von BKA und Verwaltungsgerichten. Welcher Ministeriale wird seine Unterschrift hergeben und damit seinen Kopf riskieren, wenn nach Dienstvorschrift behandelte Fälle vor die richterliche Wand fahren?
Für die letzen beiden, eigentlich für die letzen 3 WaffG-Novellen gibt es ja bis heute auch keine wirklich validen Duchführungsbestimmungen.
 
Back