Karlsruhe Informiert seine Bürger - leider spät und unvollständig

Mephistopheles

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Heute morgen hab ich mal wieder die Onlinezeizung für Karlsruhe www.ka-news.de besucht und bin gleich auf diesen Artikel gestoßen:
http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=ian2008716-442C

Neues Waffenrecht
Keine Messer und Pistolenimitate außer Haus

Sie beziehen sich darauf auf eine Mitteilung des städtischen Amts für Bürgerservice und Sicherheit (BuS), (auf http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus als .pdf zu finden, löblicherweise mit einem Hinweis auf den Flyer des BMI)

Nunja, bischen spät, so 3,5 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Zudem fehlt da jeder Hinweis auf Ausnahmen des Führensverbotes- "dabeihaben is verboten, basta"...naaaaja.

Der Redaktion mache ich erst mal keinen Vorwurf, da sie nur wörtlich die Presseinfo des BuS weitergegeben haben. Dennoch habe ich online folgenden Kommentar an die Redaktion abgeschickt und werde ihn in ähnlicher Form auch dem Amt BuS zukommen lassen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auch wenn die Informationen zum "neuen" Waffenrecht wörtlich aus der Presseinfo von Bürgerservice und Sicherheit übernommen worden sind, sind die Angaben insbesondere auf Messer nicht ganz richtig, Beziehungsweise nicht vollständig. Das möchte ich als Besitzer und Benutzer dieser Werkzeuge so nicht akzeptieren und bitte um Beachtung:

Das Bundesministerium des Innern hat unter
http://www.bmi.bund.de/Internet/Con...erty=publicationFile.pdf/Waffenrechtflyer.pdf

eine Infobroschüre veröffentlicht, aus der folgendes wichtiges Detail hervorgeht:
Zitat - "Wer solche Gegenstände zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, beim Sport (zum Beispiel als Taucher, Angler oder Bergsteiger) oder zu einem allgemein anerkannten Zweck nutzt, wird durch das Führensverbot nicht beeinträchtigt." - Zitat Ende.

Darum bitte ich Sie, diese Information wegen der gesellschaftspolitischen Brisanz des Themas (und auch damit unsere Ordnungshüter die das lesen, richtig über Sinn und Zweck der Regelung informiert sind) zu berücksichtigen und mit dem Hinweis auf den Flyer des BMI im Artikel zu ergänzen, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Werle
 
Zuletzt bearbeitet:
Wasserstandsmeldung:
Von der Email-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters für allgemeines Polizeirecht kam eine automatisch generierte Antwort zurück....er ist wohl noch bis zum 24.7. in Urlaub :rolleyes:

Dann werde ich mal seine Vertreterinnen bemühen

Gesendet hatte ich folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Informationen zum "neuen" Waffenrecht, die Sie aktuell veröffentlicht haben, sind insbesondere auf Messer nicht ganz richtig, beziehungsweise nicht vollständig. Das möchte ich als Besitzer und Benutzer dieser Werkzeuge, der auf sein Recht bedacht ist, so nicht akzeptieren und bitte daher um Beachtung folgender Sachverhalte.

Das Bundesministerium des Innern hat (wie Sie löblicherweise auf ihren Internetseiten unter „Aktuelles“ verlinkt haben) unter

http://www.bmi.bund.de/Internet/Con...erty=publicationFile.pdf/Waffenrechtflyer.pdf

eine Infobroschüre veröffentlicht, aus der folgendes hervorgeht:
Zitat - "Wer solche Gegenstände zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, beim Sport (zum Beispiel als Taucher, Angler oder Bergsteiger) oder zu einem allgemein anerkannten Zweck nutzt, wird durch das Führensverbot nicht beeinträchtigt." - Zitat Ende.

Dies ist ein meiner Meinung nach äußerst wichtiger Hinweis, der den Bürgern nicht vorenthalten werden darf. Ebenso wichtig sind die Ausführungen zum Sinn und Zweck der Gesetzesänderung, die vorrangig ausdrücklich eine rechtliche Handhabe gegen gewaltbereite Jugendliche, die ihre Messer gerne als Statussymbol und zur Einschüchterung verwenden, zum Ziel hat. Der rechtschaffene Bürger und Anwender sinnvollen Werkzeugs, denn auch das sind die betroffenen Messertypen, soll dagegen nichts zu befürchten haben, wenn er sein Taschenmesser sozial adäquat führt und verwendet. So geht es aus dem Infoblatt hervor und so sollte es auch vermittelt werden.

Darum bitte ich Sie, diese Information wegen der gesellschaftspolitischen Brisanz des Themas zu berücksichtigen und in dem Infoblatt zu ergänzen, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Werle
 
Ein kleiner Schritt, aber ein gutes Gefühl :super::

Von: ka-news-Redaktion [redaktion@ka-news.de]
Sehr geehrter Herr Werle,

besten Dank für Ihren Hinweis, wir haben den Beitrag entsprechend geändert.

--
Ich wünsche Ihnen noch viel Spaß mit ka-news und verbleibe mit
freundlichen Grüßen.

D. E. (Name gekürzt)
 
Beim regionalen Fernsehsender RTV gabs Gestern ebenfalls eine kurze Mitteilung zum Thema neues Waffenrecht. Auch hier nur was verboten ist und mit keinem Wort die Ausnahmeregelung.
Allerdings hat mich überrascht, dass nun auch Schlagstöcke einem Trageverbot unterliegen?!? Gilt das auch für Kubotans?

grus

oliver
 
Gilt für alle Hieb und Stichwaffen, das war eigentlich die viel größere Veränderung im Vergleich zu den Reglen für Einhandmesser.
 
Gilt nicht für gewisse Kubotans, da gibt es BKA Gutachten.
Siehe Anlage.
Das gilt natürlich nicht unbedingt für CS Koga und andere ausgereiftere Modelle der martialischen Künstler.
Stichwort : "Einfache Ausgestaltung"

Sind jetzt endlich alle Klarheiten beseitigt ? ;(
 

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  • bka_kubotan.pdf
    111,1 KB · Aufrufe: 127
Ja Klasse. Ab wann ist denn dann nicht mehr von einer einfachen Ausgestaltung zu sprechen? Die Teile mit "Krone" an einem und Spitze an der anderen Seite?

Ist ein "Taktischer Kugelschreiber" schon zu viel? Muss das einfach gestaltete Tool noch als SV-Waffe erkennbar sein, dabei aber so einfach, dass man es nicht ernst nimmt?

Den T-Bot fand ich eigentlich auch einfach ausgestaltet, aber der ist nun verboten - wohl wegen des Abstützens in der Hand -> Schlagringeigenschaft

Andererseits...Solange Stöckchen nicht verboten sind is ja auch gut eigentlich...

P.S.: Darum ging es aber ursprünglich nicht hier ;) Für "Kubotan verboten? - Ja oder nein?" macht bitte woanders weiter.
 
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