Mephistopheles
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Heute morgen hab ich mal wieder die Onlinezeizung für Karlsruhe www.ka-news.de besucht und bin gleich auf diesen Artikel gestoßen:
http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=ian2008716-442C
Neues Waffenrecht
Keine Messer und Pistolenimitate außer Haus
Sie beziehen sich darauf auf eine Mitteilung des städtischen Amts für Bürgerservice und Sicherheit (BuS), (auf http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus als .pdf zu finden, löblicherweise mit einem Hinweis auf den Flyer des BMI)
Nunja, bischen spät, so 3,5 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Zudem fehlt da jeder Hinweis auf Ausnahmen des Führensverbotes- "dabeihaben is verboten, basta"...naaaaja.
Der Redaktion mache ich erst mal keinen Vorwurf, da sie nur wörtlich die Presseinfo des BuS weitergegeben haben. Dennoch habe ich online folgenden Kommentar an die Redaktion abgeschickt und werde ihn in ähnlicher Form auch dem Amt BuS zukommen lassen:
http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=ian2008716-442C
Neues Waffenrecht
Keine Messer und Pistolenimitate außer Haus
Sie beziehen sich darauf auf eine Mitteilung des städtischen Amts für Bürgerservice und Sicherheit (BuS), (auf http://www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus als .pdf zu finden, löblicherweise mit einem Hinweis auf den Flyer des BMI)
Nunja, bischen spät, so 3,5 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Zudem fehlt da jeder Hinweis auf Ausnahmen des Führensverbotes- "dabeihaben is verboten, basta"...naaaaja.
Der Redaktion mache ich erst mal keinen Vorwurf, da sie nur wörtlich die Presseinfo des BuS weitergegeben haben. Dennoch habe ich online folgenden Kommentar an die Redaktion abgeschickt und werde ihn in ähnlicher Form auch dem Amt BuS zukommen lassen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auch wenn die Informationen zum "neuen" Waffenrecht wörtlich aus der Presseinfo von Bürgerservice und Sicherheit übernommen worden sind, sind die Angaben insbesondere auf Messer nicht ganz richtig, Beziehungsweise nicht vollständig. Das möchte ich als Besitzer und Benutzer dieser Werkzeuge so nicht akzeptieren und bitte um Beachtung:
Das Bundesministerium des Innern hat unter
http://www.bmi.bund.de/Internet/Con...erty=publicationFile.pdf/Waffenrechtflyer.pdf
eine Infobroschüre veröffentlicht, aus der folgendes wichtiges Detail hervorgeht:
Zitat - "Wer solche Gegenstände zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, beim Sport (zum Beispiel als Taucher, Angler oder Bergsteiger) oder zu einem allgemein anerkannten Zweck nutzt, wird durch das Führensverbot nicht beeinträchtigt." - Zitat Ende.
Darum bitte ich Sie, diese Information wegen der gesellschaftspolitischen Brisanz des Themas (und auch damit unsere Ordnungshüter die das lesen, richtig über Sinn und Zweck der Regelung informiert sind) zu berücksichtigen und mit dem Hinweis auf den Flyer des BMI im Artikel zu ergänzen, vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Werle
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