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nämlich beim Taschenmesser zum zugriffsbereiten Führen in der Tasche. Das ist so, als dürfe man ein Auto zwar besitzen, aber nicht damit fahren bzw. nur auf dem eigenen Grundstück oder zu einem anerkannten Zweck damit fahren.
Ich finde diese Tatsache bemerkenswert, finde aber keine Stelle in dem (übrigens sehr schönen!) PDF, wo man das unterbringen könnte, ...
Der Vergleich Taschenmesser mit Auto ist weder bemerkens- noch erwähnenswert, weil er völlig abwegig ist.
Der undefinierte "anerkannte Zweck für ein Einhandmesser" ist doch genau das, was ich mit gezielter Verunsicherung durch schwammige Formulierung meine, wo und wie soll man da den Vergleich mit einem fiktiven "Autoführverbot ohne anerkannten Zweck" ziehen ?
Entspricht das Auto nicht den Vorschriften, darf ich es auch nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum führen, was dann aber absolut nichts mit nicht mehr vorhandenen "allgemein anerkannten Zwecken" zu tun hat - einzige theoretisch denkbare Ausnahme wäre auch hier Nothilfe als allerletztes Mittel mit einer ganz konkreten Rechtfertigung, vergleichbar mit einer Notwehr-Situation.
edit, bevor es wieder mal missverstanden wird, oder Du meinst, ich wollte Dir einfach nur über den Mund fahren.
Wenn man den Vergleich mit Kraftfahrzeugen ziehen will, muss das mit einer überzogenen, oder ähnlich undefinierten Bedingung ausgedrückt werden, ohne überzogene Bedingung geht es nicht, denn ohne sie wäre das Führverbot nicht vergleichbar und käme einem sinnlosen Besitzrecht nicht nahe.
Beispielsweise
"KFZ mit Beschleunigung von 0 auf 100 in weniger als 12s"
oder
"KFZ mit Motorleistung von mehr als 120kW"
oder
"KFZ mit Höchstgeschwindigkeit von mehr als 120km/h"
oder
"KFZ mit einem Durchschnittsverbrauch von mehr als 12l/100km"
dürfen nur noch mit allgemein anerkanntem Zweck im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden.
Aber wer weis, wie lang das noch nicht ernst wird...