Stellungnahme der Firma Böker zur Änderung des WaffG

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pitter

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Siehe unten. Ich habe es quergelesen und mir fällt ganz viel dazu ein. Leider habe ich im Moment nicht die Zeit, das ganze angemessen zu kommentieren.

Wer will, darf das tun, aber bitte nach dem Grundsatz "Erst das Hirn, dann die Gosch". @mods: Wer mutmaßt und brabbelt, Abflug.

Grüße
Pitter
 

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  • Stellungnahme Böker zur Änderung des Messergesetzes 22.02.08.pdf
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Habe es mir durchgelesen und komme nach intensivem Nachdenken zu folgendem Ergebnis:

Da WaffG ist ein Bundesgesetz. Herr Körting ist da mal ganz außen vor, auch wenn er die Initialzündung zur Änderung gegeben hat.

Entscheidend sind letztlich die Duchführungsverordnungen und nicht das was Herr Körting oder die Firma Böker meinen oder glauben zu wissen (Punkt)

PS: Ich bin enttäuscht von Böker und den anderen Verbänden, dass sie erst 2 TAGE (!) vor der abschließenden Beratung ein Gespräch mit Herrn Körting (m. M. n. der falsche Mann) geführt haben. Was haben sie das ganze Jahr vorher gemacht ?
 
Last edited:
Dann trau ich mich auch mal, wenns Gebrabbel ist: einfach weg damit.

Ich denke, was Herr Körting und auch Böker gesagt hat, wird in der Praxis absolut zutreffen. Auch sehe ich die ein, das die Polizei das Gesetz braucht.

Aber, das Problem sehe ich darin, wie genau es definiert wurde. Herr Wolff (FDP) hatte sich ja ebenfalls an der ungenauen Formulierung gestört.
Wenn ich im Biergarten, um das Beispiel von Böker mal aufzugreifen, meine Bratwurst schneide und sich ein Polizist aus irgendeinem Grund daran stört, und sei es nur, das ihm mein Gesicht nicht passt, hat er die Möglichkeit mir dieses Messer zu entziehen. Wie realistisch das wirklich ist, sei dahingestellt, aber es ist durchaus möglich. Das wäre für mich eine sehr unangenehme Situation, besonders für den Fall das ich ein teures Messer dabeihaben sollte.

Möchte ich also "auf Nummer sicher" gehen, muss ich mich dem Gesetz beugen, was für mich einem vollständigen Führungsverbot gleichkommt.
 
Ich sehe die Problematik ähnlich wie Mr. S. Das Gesetz ermächtigt zu massiven Grundrechtseingriffen und schafft ohne weitere Konkretisierung einen erheblichen Ermessensspielraum, der damit zwangsweise zu Rechtsunsicherheit führt, mit der logischen Folge, dass niemand mehr eines der genannten Messer mit sich führt.

Bökers Stellungnahme wirkt daher eher wie das berühmte Pfeifen im Walde, um bei der Kundschaft den Eindruck zu erwecken, es würde sich ja gar nichts ändern . Dass es überhaupt Gespräche gab, werte ich jedoch als äußerst positiv.
 
Ich hoffe, dass das nicht alles war, was der Handel, Hersteller und Verbände getan haben. Und es kommt reichlich spät!

Als für Gaswaffen der kleine Waffenschein eingeführt wurde, war der Markt dafür ziemlich geplättet. Die Bevölkerung hatte es als Totalverbot begriffen und so dürfte es auch mit den jetzt "bösen" Messertypen werden.

In der Praxis wird das reinste Rechts-Chaos entstehen und jeder Schutzmann kann tun und lassen, was er will.
 
Da findet um fünf vor Zwölf ein Gespräch zwischen den besagten Parteien statt.:argw:

Hm..ich weiß nicht so recht was ich davon halten soll, seltsam seltsam.:confused:

Was ich dann lese könnte mich aufmuntern....könnte, tut es aber nicht.

Das kommt mir alles sehr weich gespült vor. Wenn es diesen Ausnahmekatalog in dieser Größenordnung geben sollte, frage ich mich ernsthaft warum wurde ( wird ) überhaupt etwas am bestehenden Waffengesetz verändert ?

So lange ich dahingehend nichts schwarz auf weiß habe werde ich mir im Augenblick keine Neuware zulegen, besonders aus dem Bereich der Folder.

Das sind meine ersten Gedankengänge dazu, ich hoffe nicht dass sie unter die Rubrik "geblabber" fallen

groetjes

Frank
 
Ist zwar schön das die Firma Böker was gemacht hat, leider zu spät! Wenn sich alle Deutschen Hersteller zusammengetan hätten und das am besten schon vor Monaten, wer weiss was das gebracht hätte.

Und um nochmal den Biergarten als Beispiel zu nehmen:

Selbst wenn ich im Biergarten ein "Werkzeug" benutzen darf. WIE BEKOMME ICH DAS DA HIN? In der Regel habe ich kurze Hosen an und nur bisschen Kleingeld einstecken. Wenn ich mein Werkzeug nun in einem abgeschlossenen Behältniss transportieren soll (auf die Definition eben dieses Behältnisses bin ich ja schon gespannt), muss ich jetzt immer einen Rucksack, Aktentasche oder sonstwas mitschleppen.

Den Gesetzeshütern dann im Einzelfall klarzumachen was ich mit meinem Essenzerteiler vorhabe ist dann wohl auch eher müssig.

Wenn Ihm mein Gesicht nicht passt, ist das gute Stück weg und ich wieder ein paar Euro ärmer.
 
Das erläutert natürlich noch einmal schön die Hintergründe und Absichten der Neuregelung. Nur findet sich die vertretene Auslegung überwiegend nicht in der zitierten Fassung des Gesetzesentwurfs wieder.

1.
Zitat aus der Böker-Stellungnahme:
Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis (...) greift die Neuregelung nicht.

a) Der Begriff des "Führens" ist - wenn auch in Bezug auf Waffen - in Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG definiert, und zwar führt danach eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt (außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen, eigenem Grundstück). Die tatsächliche Gewalt übe ich aber auch über einen Gegenstand aus, der sich in einer Tasche oder sonstigem Behältnis befindet.

b) Das Führungsverbot gilt (nach dem zitierten Auszug) nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.

Wenn der Transport schon in einer schlichten Tasche nicht als Führen gilt, wieso sollte hier noch für den Transport in einem verschlossenen Behältnis eine Ausnahme gemacht werden?

2.
Das Führungsverbot gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Wenn ich das "berechtigte Interesse" so verstehe, daß jeder legal Zweck ausreicht, geht die Vorschrift völlig ins Leere. Welcher potentielle Gewalttäter (gegen die sich die Neuregelung ja richten soll) wird denn, wenn er mit einem Messer angetroffen wird sagen, er habe dieses zu einem illegalen Zweck dabei? Im Zweifel wollte er sich damit nachher einen Apfel schälen, im Biergarten die Wurst schneiden oder ... Ein Grund für ein berechtigtes Interesse wird sich immer finden lassen. Wenn die Neuregelung irgendeine Bedeutung haben soll, wird man sich in der Praxis mindestens auf größere Diskussionen gefaßt machen müssen, warum man das Messer dabei hatte.

Nunatak
 
Ähm, das hört sich ja alles ganz nett an, aber haben wir soetwas nicht schon längst? Das ganze hört sich an, als wenn die Polizei bis jetzt völlig Rechtlos gewesen wäre.


Nach § 47 Nr. 1 BPolG. 72 können Sachen oder Gegenstände bereits heute schon zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr von der Polizei/Bundespolizei sichergestellt werden. Dabei ist es völlig egal, ob der Gegenstand ein Messer, ein Schraubendreher, Axt oder sonstwas ist.

Ausserdem gibt es die Möglichkeit gegen polizeibekannte vorbestrafte Kriminelle im Verlauf eines Strafverfahrens entsprechen zu Sanktionieren und Auflagen zu erteilen.


Haben die in den letzten Jahren etwa gepennt oder warum hat man davon keinen Gebrauch gemacht?


Ich halte das für einen fadenscheinigen Vorwand! Dieses Gesetz war garnicht notwendig gewesen, weil es - wie immer - schon bei den bestehenden Regeln am Vollzug hapert. Wer glaubt denn wirklich, dass ein Krimineller sich nun davon abhalten wird ein entsprechendes Messer zu führen bzw einzusetzen, weil ihm nach dem neuen Gesetz nun eine Ordnungswidrigkeitstrafe droht?

Das schreckt keinen einzigen Kriminellen ab, aber der Bürger muss wieder ein Stück mehr aufpassen, dass er nicht wieder einen Strafzettel für irgendeinen Sch... bekommt.
 
Erst das Hirn, dann die Gosch

Das ist natürlich eine ungewohnte Herausforderung! ;)

Was die Information über die Auswirkungen betrifft, finde ich das Schreiben in Ordnung. Ob die Ausführungen zum Führen wirklich so zutreffen (ob z.B. die Aufbewahrung in einer Tasche ausreicht), da sehe ich noch Unsicherheit. Im ursprünglichen Entwurf (701/07) wurde in den Erläuterungen der Transport im nicht verschlossenen Handschuhfach ausdrücklich als "zugriffsbereit" qualifiziert.

Weniger gefällt mir, dass jede kritische Würdigung von Seiten Böker unterbleibt, die wenig relevante Auffassung von Hr. Körting dafür recht viel Platz bekommt. Das klingt mir zu sehr nach "schön reden" und sich arrangieren. Es mag ja sein, dass Hr. Körting persönlich wirklich nur Kriminelle im Visier hat. Wenn aber pauschal alle einhändig feststellbaren Taschenmesser als gefährliche "Kampfmesser" betrachtet werden, wenn nach Meinung der SPD für das Mitführen solcher Messer "ein sachlicher Bedarf nicht einmal im Ansatz erkennbar ist", dann sollte dem auch ein Messerhersteller klar widersprechen und Aufklärungsarbeit betreiben. Man darf nicht vergessen, dass diese Regelungen vielen Politikern nicht weit genug gehen. Bündnis 90 / Die Grünen, die der SPD in dem Gesetzgebungsverfahren sehr aktiv zur Seite standen, sehen gar das Gewaltmonopol des Staates bedroht, wollen das Tragen von Messern (die nach ihrer Auffassung in erster Linie Waffen sind) generell verbieten und gesellschaftlich ächten. Genau dieser Stigmatisierung muss entgegengetreten werden, da sonst diese verzerrte Wahrnehmung von der breiten Öffentlichkeit übernommen wird.
Hier auf gut Freund mit den Initiatoren des Gesetzes zu machen, halte ich für kurzsichtig. Spätestens wenn, wie zu erwarten ist, die Gesetzesänderungen keinen Rückgang der Jugendgewalt bewirken, werden die Befürworter radikaler Lösungen dies als Anlass nehmen, weitere Verschärfungen zu forden und eine messerfreie Gesellschaft durchzusetzen. Ich denke Böker hat sich hier ziemlich einwickeln lassen, denn was diverse Politiker im Lauf des Verfahrens beschwichtigend gesagt haben, und was sie in die Entwürfe geschrieben haben, stand oft in krassem Widerspruch.
Von Böker und allen, die Messer als alltägliches Werkzeug betrachten und weiterhin so nutzen wollen, ohne als potentielle Gewalttäter zu gelten, würde ich erwarten, hier eindeutig Stellung zu beziehen.

Grüße Rainer
 
Last edited:
Sollte es wirklich dabei bleiben, dann bin ich verhalten optimistisch. Ich führe meine Messer mit, habe meine "legal reasons" und gut. An den falschen Polizisten kann man auch mit vielen anderen Sachen geraten.

Was mich vielmehr interessiert ist das Anliegen, das neue Gesetz der Öffentlichkeit nahezubringen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Diese sollte ja vor allem bei jenen geleistet werden, die es durchsetzen sollen, sprich der Polizei (wobei die ja klare Anweisungen erhalten wird). Auf die Bemühungen von seiten der Importeure, der Verbände, etc.pp bin ich sehr gespannt.

Solange allerdings Begriffe wie "Einhandkampfmesserträger" ersonnen werden und das Informieren von Ausschüssen à la Tölle verläuft, bin ich eher skeptisch und werde die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Die nächste Initiative kommt bestimmt, Frage ist nur, wie wir dann aufgestellt und vorbereitet sind.

Gruß,
Carsten
 
Hallo,

die Stellungnahme lässt den Eindruck aufkommen, als bliebe alles beim alten. Ich, als gesetzestreuer Bürger, brauche also gar keine Angst oder Bedenken zu haben.

Der Entwurf lässt ja nun den entsprechenden Beamten sehr viel Spielraum. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie "allgemein anerkannter Zweck" oder "sozial adäquaten Gebrauch" machen die Sache für den Betroffenen zum sprichwötlichen Ritt auf der Kanonenkugel.

Dies ist ja nun eine Argumentations- und Auslegungssache. Ein Blick auf bisherige Rechtsprechung hilft im Einzelfall weiter. Aber kann ich das von einem normalen Bürger ohne größere Rechtskenntnis erwarten? Wohl eher nicht.
Lässt sich der beteiligte Beamte überhaupt auf eine sachl. Argumentation ein?

Die Firma Böker hantiert locker flockig mit unbestimmten Rechtsbegriffen und wie leicht es doch ist.

Ich sehe aber in den Tutorien der Erstsemester und selbst noch in Übungen für Fortgeschrittene,im Bereich des privaten und öffentl. Rechts, das es eben nicht so ist, wie die Firma Böker es darstellt. Auch für Menschen, die sich etwas intensiver als der normale Bürger mit rechtlichen Konstellationen beschäftigen.

Letztlich ist es wahrscheinlicherweise ein Richter/ Gericht, welcher in meinem Einzelfall entscheidet, ob es ein anerkannter Zweck oder sozial adäquat war, meinen Apfel beim spazieren gehen mit meinem Messer zu schälen oder das schnitzen eines Stockes. Bis dahin ist das Messer erstmal weg.

Die Auslegung ist alles andere als einfach und der Beamte wird es mit hoher wahrscheinlichkeit doch anders sehen als der Messerbegeisterte.

Ähnlich bei dem Aspekt des Führens. Nach der Argumentation von Böker kann ich also mein Folder eigentlich genauso weitertragen wie bisher. (?)

Meiner Meinung ist es nicht so einfach, wie Böker es in der Stellungnahme formuliert. Es fehlt mir doch etwas an Ernsthaftigkeit bei der Einschätzung der aktuellen Lage.

gruß
Sebastian
 
Last edited:
So
Bisher sind zwei gelöscht.
Nicht wegen Blabla, aber es fehlte der klare Bezug zur "Stellungnahme Böker".

Kommentiert bitte den Text und nicht den Gesetzesentwurf.

Gruß

chamenos
 
Schön, dass die Firma Böker eine Stellungnahme abgibt. Mich persönlich erfreut diese Stellungnahme aber nicht - denn in meinen Augen machen es sich gerade solche Firmen ziemlich einfach. Mit dem Initiator über die Beweggründe der Gesetzesänderung zu sprechen und dann der breiten Masse zuzutragen "Ist doch gar nicht so schlimm" (und nichts anderes sagt diese Stellungnahme für mich aus) finde ich nicht ausreichend. Es hätte von vorneherein mehr Initiative gegen diese Änderung seitens der Industrie geben sollen. Es ist toll zu hören, dass ich (wahrscheinlich) immer "legal reasons" erfülle - das bringt mir aber auch nur so lange was, bis ich wirklich einmal mein Messer samt Ordnungswidrigkeit abdrücken darf. Damit ist nichts gewonnen! Und die Floskel, dass man ja gegen jugendliche Kriminelle vorgehen wolle und den "Normalmesserträger" nicht behelligen möchte: Schönen Dank auch, ich stehe gern auf einer Stufe mit Kriminellen; und noch lieber sehe ich meine persönlichen Rechte beschränkt. Ich hatte noch nie Probleme damit mein Messer bei Diskobesuchen oder öffentlichen Veranstaltungen zu Hause zu lassen - aber dort brauche ich es auch nicht, weil ich mir weder ein Brötchen aufschneide noch plötzlich Post kriege und einen Karton zu öffnen habe. Ich hoffe nur ich begegne nie jemandem, der erwartet, dass ich dann (in meiner Freizeit) immer ein Brötchen (o.Ä.) für meinen "legal reason" dabeihabe... :argw:

Edit:
Und noch eine Kleinigkeit: Ich werde mich vorerst keine Einhandmesser mehr kaufen, selbst wenn dieses legal ist (und darauf sollten sich die Firmen nicht ausruhen (auf der Legalität)). Ich möchte sie auch legal benutzen können und nicht ständig überlegen: "Darf ich das jetzt? Ist das nen "legal reason"? Ach, verdammt, ich muss es wieder wegschließen, wenn ich raus zur Mülltonne gehe..."
 
Last edited:
Erstmal ist es begrüßenswert, dass die Firma Böker sich mit den initiativen Politikern trifft. Zwar spät, aber immerhin.
Böker said:
Zusammengefaßt: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden und selbst das Führen wird im Grunde genommen erlaubt bleiben.
Diese Folgerung allerdings ist erstaunlich.
Mal davon abgesehen, dass es erklärungsbedürftig ist, was „im Grunde genommen erlaubt“ bedeutet, beinhaltet dieser Satz das glatte Gegenteil dessen, was im Gesetzesentwurf steht.
Ich möchte jetzt nicht in Spott verfallen, aber die Menge an Floskeln im vorliegenden Text wie „es wurde betont, dass“ oder „gemeint ist“, legt für mich die Vermutung nahe, dass man sich hat einwickeln lassen.
Man geht zu den Politikern, die dem normalen Umgang mit einem guten Teil der eigenen Produktion eine saubere Legalität absprechen wollen (und dann auch tun) und lässt sich einreden, das habe mit einem selbst nicht wirklich etwas zu tun.
Das hat Herr Körting wirklich gut gemacht.:(
Ich habe nichts gegen die Firma Böker, aber das was mir als Schlussgedanke dazu einfällt: ...

Schafe blicken auf -
und grasen ruhig weiter.

Betrübt,
Steffen
 
Last edited:
Moin.

Nach mehrmaliger Lektüre des Textes stoßen mir mehrere Teile sauer auf.

Der absolute Höhepunkt ist allerdings diese Passage:

Es ist nun die Aufgabe von Herstellern, Importeuren, Verbänden, Handel und Fachpresse gemeinsame Aufklärungsarbeit zu leisten und den eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes zu kommunizieren

Gehts noch?
Die Legislative bekommt also Risikozielgruppen nicht in den Griff, formuliert Wischiwaschigesetze und überläßt es dann der Wirtschaft, Verbänden und der Fachpresse zu erläutern, was sie eigentlich will.

Bravo! Und die Firma Böker macht sich daraufhin gleich mal zum erklärenden Sprachrohr, wie sich Herr Körting das alles "eigentlich" gedacht hat.

Wenn das Treffen, laut Text, "schon" am 20.02 statt gefunden hat, dann wäre es zu begrüßen gewesen, wenn Böker gleich die Abgeordneten, die gestern über den Gesetzestext abgestimmt haben auch aufgeklärt hätte.
Deren Intentionen klangen in meinen Ohren nämlich ein bisschen anders.

Gruß

chamenos
 
Kommentar zur Stellungnahme der Firma Böker

Das ging aber schnell, nachdem wir über Monate nichts von den deutschen Herstellern und ihren Vertretungen gehört haben trifft nun ratz fatz ein Schreiben das sich auf Gespräche mit Herrn Körting am 20.023.2008 bezieht ein.

Inhalt des Schreibens in einem Satz zusammengefast:
Herr Körting will dem gesetzestreuem Bürger ja gar nichts, der Gesetzgeber hat das Verbot des Führens von Klappmessern ja nur eingeführt um gegen die Bösen Jungs vorgehen zu können.

Ja warum brauchen wir dann eigentlich eine Änderung, konnte die Polizei den die letzten 50 Jahre nichts gegen die Bösen Jungs machen?

Auf die Erklärung wie das Neue Waffengesetz gemeint sein soll gehe ich an dieser Stelle nicht weiter ein, es wird sich zeigen müssen wie Behörden und Verwaltungsgerichte dieses Gesetz auslegen. Jetzt dazu etwas zu sagen ist m.E. schlicht unseriös.
Zu oft habe ich schon erlebt das Gesetze ganz anders wirkten als der Gesetzgeber angeblich wollte, auch ist der Gesetzgeber m.E. bei weitem nicht so klug wie er meint. Wer das Waffengesetz in seiner Sprache und Unlogik kennt wird verstehen was ich damit meine.

Was mich stört (um es mal harmlos auszudrücken) ist folgendes.
Im Rahmen der Gesetzesinitiative wurden Messer träger seitens der Politik aufs übelste beleidigt und in eine: Spinner, Macho und Waffennarren Ecke gestellt. Einige behaupteten Einhandmesser sein nur entwickelt worden um Ersatz für andere niederträchtige in Deutschland verbotene Waffen zu schaffen. Sie haben damit die deutsche Industrie und alle jahrelangen gesetzestreuen Bürger stigmatisiert.

Von Böker kein Wort dazu.

Körting und andere führen auf deutschem Boden nun tatsächlich Gesetze ein bei denen sie auf "legal reasons" beziehen.
Ein Konstrukt der dem deutschen Gesetz bislang fremd war, da unbescholtene Bürger hier bisher im Rahmen der Rücksichtnahme auf andere sich frei entfalten konnten.

Aus der Erfahrung mit dem Vorgehen in England sollte auch jeder wissen wohin es die Bürger bringt wenn wir derartige neue Begriffe zulassen. Unsere Grundrechte können damit massiv eingeschränkt werden!

Und die Firma Böker entblödet sich ernsthaft nicht diesen undemokratischen Müll auch noch wiederzugeben und daraus abzuleiten das doch alles in Ordnung sei?

Herr Baumgarten sie und ihr Verband sollten mal aufwachen!

Leute die unsere Demokratie und unser Grundrecht untergraben um hier englische Verhältnisse schaffen werde ich nicht nur in keiner weise unterstützen sondern im Rahmen der Gesetze mit all meinen Möglichkeiten bekämpfen.
Das gilt auch für diejenigen die so etwas unterstützen.

Produkte der Firma Böker werde ich für lange Zeit nicht mehr kaufen, sie können ihre Einhandmesser ja in so freie Staaten wie die Volksrepublik China verkaufen, da können die Käufer diese dann auch angstfrei führen.

El
 
Last edited:
Erschreckend? :confused: Traurig? :confused: Schade! :(

Ich hätte von der Firma Böker, respektive Herrn Felix-Dalichow, etwas mehr Realitätssinn (Erfahrung) und weniger Blauäugigkeit (Unterwürfigkeit?) erwartet. :(

Kein weiterer Kommentar, da sprachlos!
 
Last edited:
Ich habe mich hier ja schon mehrfach kritisch zur Haltung und Vorgehensweise der großen Hersteller/Händler geäußert und fühle mich durch diese Böker-Stellungnahme voll bestätigt.

Es hat in der monatelangen Diskussion hier EINE Stellungnahme von Böker gegeben, in der auf die bessere Wirkung nicht publizierter Lobbyarbeit hingewiesen wurde. Wenn diese Lobbyarbeit offenbar darin besteht, mit Herrn Körting, der für die Durchführungsvorschriften ebenso wenig zuständig ist wie für die gerichtlichen Entscheidungen zu den unbestimmten Rechtsbegriffen, ein gemütliches Tässchen Kaffee zu trinken und ihm nun in der Firmenstellungnahme noch eine zusätzliche Plattform für SEINE Auffassung zu bieten, erübrigt sich dazu weitere Ausführung...

Aus einer gewissen Erfahrung in Rechtsanwendung und einem Blick "über den Zaun" auf die Praxis anderer Länder erscheint mir die Abwiegelei in der Stellungnahme wie eine Wochenschau-Durchhalteparole:

In Ländern, die bereits entsprechende Transport- und Führregelungen haben und die Praxis des "legal reason" anwenden, ist es keineswegs statthaft, ein Messer z.B. im Handschuhfach zu transportieren, ebenfalls nicht irgendwo in einer mit Reißverschluß geschlossenen Jackentasche, übrigens auch nicht in einer nicht mit Schloß gesicherten Tasche, wenn das Messer nicht zusätzlich fest verpackt ist. Und die Prüfung des Vorliegens eines "gesetzlich tolerierten Grundes" grenzt dort in vielen Fällen an Gutdünken und hat in der Praxis sehr viel mit der persönlichen Einstellung des jeweiligen Ordnungshüters zu tun.

Man sollte sich einmal Kommentierungen zu gerichtlichen Entscheidungen zu anderen unbestimmten Rechtsbegriffen anschauen, das kann eine erstaunliche Lektüre sein, die zuweilen an einen alten H.R. Kunze-Text erinnert: Gewaltloser Widerstand ist Gewalt, und ein ärmelloses Hemd ist ein Norwegerpullover...

Über die beruhigende Begründung, Herr Körting wolle ja nur die Jugend-Gewaltkriminalität in den großen Städten bekämpfen, könnte man eigentlich nur lachen, und ich hege für Böker ein gewisses mitleidvolles Bedauern, sich hier so "eingeklinkt" zu haben. Der Innenausschuß und viele Parlamentarier sind von den "Aktivisten" im Forum in vielen Zuschriften darauf aufmerksam gemacht worden, daß dieses Ziel z.B. mit einem Messerverbot gezielt für Jugendliche oder mit einem Verbot als strafrechtliche Nebenfolge und/oder Bewährungsauflage für die fast immer schon strafrechtlich in Erscheinung getretenen jugendlichen Gewalttäter erheblich zielgenauer und ohne Einschränkung für den rechtstreuen Bürger zu erreichen gewesen wäre. Ich habe auf dieses Argument bislang noch keine einzige Antwort erhalten.

Wenn es darum geht, provokanten Jugendlichen Messer abnehmen zu können, wäre zudem eine entsprechende Ausweitung der Nötigungs- oder Bedrohungstatbestände oder der temporären Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr nach Polizeirecht erheblich naheliegender und zielgerichteter gewesen.

Böker sollte doch wohl ähnlich argumentiert haben, die Argumente haben wir als Amateure den Profis ja sogar kostenlos hier im Forum geliefert. Und nun diese Nicht-Antwort??

Diese Stellungnahme hätte ich nicht erwartet. Nichts mit Denkschriften an den Bundespräsidenten, Verfassungsklage usw. Das kommt wieder von uns - nicht von Böker.
Statt dessen: Leute, entspannt Euch, coooool, gaaaaanz ruhig. Onkel Körting ist gar nicht böse. Kauft schön weiter Messer, am besten unsere.

Enttäuschend...Ich werde jedenfalls meine Konsequenzen daraus ziehen.
 
WAs sagt uns bei genauerer Betrachtung dieses Schreiben, garnichts.
Was sind legal resons:staun:englischer Begriff in deutschem Rechtszusammenhang:confused:.Es ändert nichts an der Einschräkung
im Zusammenhang mit Einhandmessern.Sicher Böker darf weiter genannte Messer zum höchstwahrscheinlich grössten Teil für die Vitrine
verkaufen.Welche legal resons habe ich denn für meinen Innensenator
in der Grossstadt.Böker übernimmt fast unkommentiert die dehnbahren
Begriffe.Und Morales divide et impera fuktioniert immer wieder.
 
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