schrenz
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Hallo zusammen,
eigentlich müsste man ja drüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre....
.
Was ich am Wochenende erleben musste erklärt viele der Urban-Legends bezüglich des Waffengesetzes und der gesetzlichen Regelungen zu Messern:
Auf dem Hessentag in Butzbach letzten Sonntag hatte auch die Bundespolizei (formely known as Bundesgrenzschutz) eine Vitrine in welcher verschiedene verbotene Waffen und Gegenstände ausgestellt waren, und zwischen Wurfsternen, Fallmessern, Stockdegen usw befand sich auch ein Stiefeldolch mit der Beschriftung "Verbotene Waffe"
.
Ich habe mir dann doch gedacht, dass man dies nicht so ganz unwidersprochen lassen kann und den diensthabenden Kommissar mal auf ihren Schnitzer aufmerksam gemacht, er fing allerdings mit der Erklärung an, dass ein Stiefelmesser zwar prinzipiell erlaubt sei, dieses allerdings nicht, da beidseitig geschliffen und der Schwerpunkt vorn liegt und es so als Wurfmesser zu gebrauchen sei.
Ich habe ihm dann bei seiner Einstufung als Waffe zugestimmt, ihn aber auch drauf aufmerksam, dass dieser Gegenstand höchstens etwas mit dem Versammlungsgesetz zu tun hat, aber keinen verbotenen gegenstand darstellt (jetzt war ich in Klugschei..erlaune
), daraufhin kam dann die Entgegnung, dass man auf öffentlichen Veranstaltungen überhaupt kein Messer tragen dürfe (ob das auch für mein winziges Gerber Air Ranger gilt, dass ich auf dem Hessentag in der Hosentasche hatte?
).
Daraufhin habe ich ob dieser Ahnungslosigkeit dann doch aufgegeben, wunder mich aber jetzt wirklich nicht mehr darüber, wenn mir jemand was von verbotenen Messern über 20cm Gesamtlänge oder ähnliches erzählt, wenn schon eine Bundesbehörde sich mit Blick auf eine vielbesuchte Veranstaltung es nicht für nötig hält, genau Fakten zu verbreiten.
Grüße
Jens
eigentlich müsste man ja drüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre....

Was ich am Wochenende erleben musste erklärt viele der Urban-Legends bezüglich des Waffengesetzes und der gesetzlichen Regelungen zu Messern:
Auf dem Hessentag in Butzbach letzten Sonntag hatte auch die Bundespolizei (formely known as Bundesgrenzschutz) eine Vitrine in welcher verschiedene verbotene Waffen und Gegenstände ausgestellt waren, und zwischen Wurfsternen, Fallmessern, Stockdegen usw befand sich auch ein Stiefeldolch mit der Beschriftung "Verbotene Waffe"

Ich habe mir dann doch gedacht, dass man dies nicht so ganz unwidersprochen lassen kann und den diensthabenden Kommissar mal auf ihren Schnitzer aufmerksam gemacht, er fing allerdings mit der Erklärung an, dass ein Stiefelmesser zwar prinzipiell erlaubt sei, dieses allerdings nicht, da beidseitig geschliffen und der Schwerpunkt vorn liegt und es so als Wurfmesser zu gebrauchen sei.
Ich habe ihm dann bei seiner Einstufung als Waffe zugestimmt, ihn aber auch drauf aufmerksam, dass dieser Gegenstand höchstens etwas mit dem Versammlungsgesetz zu tun hat, aber keinen verbotenen gegenstand darstellt (jetzt war ich in Klugschei..erlaune


Daraufhin habe ich ob dieser Ahnungslosigkeit dann doch aufgegeben, wunder mich aber jetzt wirklich nicht mehr darüber, wenn mir jemand was von verbotenen Messern über 20cm Gesamtlänge oder ähnliches erzählt, wenn schon eine Bundesbehörde sich mit Blick auf eine vielbesuchte Veranstaltung es nicht für nötig hält, genau Fakten zu verbreiten.
Grüße
Jens