El Dirko
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Das BKA hat in einem Feststellungsbescheid entschieden das Butterfly und Springmesser mit einer Klingenlänge unter 41 mm und einer Klingenbreite unter 10mm nicht um Waffen und somit auch nicht um verbotene Gegenstände handelt.
Quelle:
http://www.bka.de/profil/faq/waffen...ide/pdf/fb-76_mini_butterfly_springmesser.pdf
Gruss
El
Disklaimer: Bescheide des BKA sind in der Regel Einzelfallentscheidungen und es können daher keine Rechte in anderen Fällen daraus abgeleitet werden. Der Post stellt keine Rechtsberatung dar.
Für interessierte zum Thema Waffenrecht
Feststellungsbescheide des BKA: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html
Quelle:
http://www.bka.de/profil/faq/waffen...ide/pdf/fb-76_mini_butterfly_springmesser.pdf
Gruss
El
Disklaimer: Bescheide des BKA sind in der Regel Einzelfallentscheidungen und es können daher keine Rechte in anderen Fällen daraus abgeleitet werden. Der Post stellt keine Rechtsberatung dar.
Für interessierte zum Thema Waffenrecht
Feststellungsbescheide des BKA: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html