Ich möchte euch in diesem Thema ein paar Informationen zu den Bestimmungen bez. Messern in der russischen Föderation geben .
In der R.F. wird grundsätzlich zwischen "normalen" Messern und Waffen unterschieden.
Eine Dolchklinge gilt immer als Waffe.
Weiterhin gelten alle Messer als Waffen, die über einen Handschutz von mehr als 5 mm verfügen und deren Klinge stärker als 2,5 mm und länger als 90 mm ist.
Auch ausgeprägte Griffmulden gelten in diesem Zusammenhang als Handschutz!
Um eine solche Waffe zu besitzen, muss man entweder einen russischen Waffenschein besitzen, Angehöriger des Militärs, der Polizei oder ähnlicher Einheiten sein, oder man muss eine Erlaubnis der Polizeibehörde beantragen.
Diese Regelung, die aus der Zeit des Kommunismus stammt verursacht sowohl für den Hersteller wie für den russischen Kunden eine Menge Arbeit.
Jedes als Waffe eingestufte Messer muss eine individuelle Nummer auf der Klinge ( meist auf dem Rücken) haben, die beim Hersteller dokumentiert werden muss.
Um eine Waffe zu erwerben, muss der Kunde ein Dokument vom Hersteller in 2-facher Ausfertigung bei der Polizeibehörde vorlegen, das die Nummer sowie die Messerdetails enthält. Dem Antrag wird meist stattgegeben und ein Exemplar verbleibt bei der Polizeibehörde und unter Vorlage des zweiten Exemplars kann der Kunde das Messer dann erwerben.
Diese Bestimmungen führen in vielen Fällen auch dazu, dass Messer, die in die R.F. importiert werden, vorher modifiziert werden, damit sie nicht unter die Bestimmungen des Waffenrechts fallen, sei es, dass die Klingen gekürzt werden oder dass der Handschutz abgeschliffen wird.
Für den Hersteller gibt es allerdings noch andere Hürden: so muss für jedes Messermodell ein Zertifikat beantragt werden, was natürlich auch entsprechende Kosten verursacht. Dieses GOST-Zertifikat besagt, dass das Messer den russischen Standards entspricht ( analog zu den CE-Zeichen in Europa -Conformité Européenne-) und muss alle zwei Jahre erneuert werden. Kurios ist, dass es meines Wissens keine speziellen Standards für Messer gibt, d.h. man bezahlt dafür, dass bestätigt wird, dass es keine Normen gibt, denen dass Produkt widersprechen könnte ( erkennt man daran, das die GOST-Nummer keiner GOST-Produktklasse zugeordnet ist).
Tja... um´s mal mit der Ricola-Werbung zu sagen: Wer hat´s erfunden(..die Bürokratie..)????
Waren das nun die Schweizer oder die Russen oder wer??
Abschließend möchte ich aber noch mal kurz zusammenfassen, was für Reisende in die russische Föderation erlaubt ist:
Erlaubt sind Messer dieses Typs:
1.) Messer mit einem Handschutz( bzw. ausgeprägten Griffmulden), der kleiner ist als 5 mm ( keine Dolchklinge!) ohne Beschränkung in Stärke und Länge.
2.) Messer mit einem Handschutz( bzw. ausgeprägten Griffmulden), der größer ist als 5 mm, sofern die Klinge dünner als 2,5 mm ist oder die Klinge kürzer als 90 mm ist ( keine Dolchklinge!).
P.S.: Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne jede Rechtsverbindlichkeit zusammengestellt.
Rechtsverbindliche Auskünfte können natürlich nur die russischen Behörden erteilen.
Grüße aus der Eifel
Lothar Döpgen
In der R.F. wird grundsätzlich zwischen "normalen" Messern und Waffen unterschieden.
Eine Dolchklinge gilt immer als Waffe.
Weiterhin gelten alle Messer als Waffen, die über einen Handschutz von mehr als 5 mm verfügen und deren Klinge stärker als 2,5 mm und länger als 90 mm ist.
Auch ausgeprägte Griffmulden gelten in diesem Zusammenhang als Handschutz!
Um eine solche Waffe zu besitzen, muss man entweder einen russischen Waffenschein besitzen, Angehöriger des Militärs, der Polizei oder ähnlicher Einheiten sein, oder man muss eine Erlaubnis der Polizeibehörde beantragen.
Diese Regelung, die aus der Zeit des Kommunismus stammt verursacht sowohl für den Hersteller wie für den russischen Kunden eine Menge Arbeit.
Jedes als Waffe eingestufte Messer muss eine individuelle Nummer auf der Klinge ( meist auf dem Rücken) haben, die beim Hersteller dokumentiert werden muss.
Um eine Waffe zu erwerben, muss der Kunde ein Dokument vom Hersteller in 2-facher Ausfertigung bei der Polizeibehörde vorlegen, das die Nummer sowie die Messerdetails enthält. Dem Antrag wird meist stattgegeben und ein Exemplar verbleibt bei der Polizeibehörde und unter Vorlage des zweiten Exemplars kann der Kunde das Messer dann erwerben.
Diese Bestimmungen führen in vielen Fällen auch dazu, dass Messer, die in die R.F. importiert werden, vorher modifiziert werden, damit sie nicht unter die Bestimmungen des Waffenrechts fallen, sei es, dass die Klingen gekürzt werden oder dass der Handschutz abgeschliffen wird.
Für den Hersteller gibt es allerdings noch andere Hürden: so muss für jedes Messermodell ein Zertifikat beantragt werden, was natürlich auch entsprechende Kosten verursacht. Dieses GOST-Zertifikat besagt, dass das Messer den russischen Standards entspricht ( analog zu den CE-Zeichen in Europa -Conformité Européenne-) und muss alle zwei Jahre erneuert werden. Kurios ist, dass es meines Wissens keine speziellen Standards für Messer gibt, d.h. man bezahlt dafür, dass bestätigt wird, dass es keine Normen gibt, denen dass Produkt widersprechen könnte ( erkennt man daran, das die GOST-Nummer keiner GOST-Produktklasse zugeordnet ist).
Tja... um´s mal mit der Ricola-Werbung zu sagen: Wer hat´s erfunden(..die Bürokratie..)????

Abschließend möchte ich aber noch mal kurz zusammenfassen, was für Reisende in die russische Föderation erlaubt ist:
Erlaubt sind Messer dieses Typs:
1.) Messer mit einem Handschutz( bzw. ausgeprägten Griffmulden), der kleiner ist als 5 mm ( keine Dolchklinge!) ohne Beschränkung in Stärke und Länge.
2.) Messer mit einem Handschutz( bzw. ausgeprägten Griffmulden), der größer ist als 5 mm, sofern die Klinge dünner als 2,5 mm ist oder die Klinge kürzer als 90 mm ist ( keine Dolchklinge!).
P.S.: Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne jede Rechtsverbindlichkeit zusammengestellt.
Rechtsverbindliche Auskünfte können natürlich nur die russischen Behörden erteilen.
Grüße aus der Eifel
Lothar Döpgen
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