Cold Steel Triple Action

Myamoto

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Hallo, weiß jemand ob das CS Triple Action legal ist? Meines wissens nach wurde es gerade für die Länder entworfen, in denen Balisongs verboten sind....
 
Ziemlich heikle Frage,das... :confused:
Gut,es ist zwar nicht wirklich ein Balisong,aber:Geh mal auf die HP von CS,da findest du zur Beschreibung des Triple Action einen Videoclip,in dem ein paar Typen mit dem Ding rumwirbeln.Vom optischen Eindruck her seh ich da keinen Unterschied,ich würd es sogar (dem Video nach) für ein Balisong halten,wenn ich nicht woanders den Aufbau des "Dings" gefunden hätte.

Und ehrlich gesagt:Bis auf eine versetzte Achsverbindung ist es eigentlich auch ein Balisong - meiner Meinung nach!
Wie der Gesetzgeber oder ein Polizist das sieht,ist 'ne andere Frage,ich würde mich jedenfalls nicht mit sowas erwischen lassen wollen.

Gruß Rolf
 
Genau das hab ich mich auch schon oft gefragt!

V.a. nachdem ich das Messer bei keinem "der üblichen" Händler gefunden habe...

Aber ich denke es ist so wie Rolf sagt, es könnte als ein Balisong deklariert werden.


Ein eindeutige Antwort kann wahrscheinlich in so einem Fall nur ein BKA-Gutachten bringen.


Gruss
 
In Österreich ist dieses Stück legal und ich habe einen Freund aus Deutschland, der mich in Rechts fragen oft beraten hat und der sagt
kein Problem.
Natürlich kommt es dann auch auf den zuständigen Beamten an.
Im schlimmsten Fall, (ist mir auch schon bei Euch passiert) wird das Messer eingezogen.
Dann heißt es ja nicht aufgeben, "EINSPRUCH" erheben und warten bis das Gericht Dir Recht gibt. Nur nicht alles glauben was Beamte erzählen sondern sich selber informieren.
 
Ikarus said:
In Österreich ist dieses Stück legal und ich habe einen Freund aus Deutschland, der mich in Rechts fragen oft beraten hat und der sagt
kein Problem.
Natürlich kommt es dann auch auf den zuständigen Beamten an.
Im schlimmsten Fall, (ist mir auch schon bei Euch passiert) wird das Messer eingezogen.
Dann heißt es ja nicht aufgeben, "EINSPRUCH" erheben und warten bis das Gericht Dir Recht gibt. Nur nicht alles glauben was Beamte erzählen sondern sich selber informieren.
Können wir dann die Verfahrenskosten, wenn es doch in die Hose geht, bei Dir oder Deinem Freund geltend machen?
Sorry wenn ich sowas lese kommt mir echt die Galle hoch, dein Freund sagt es ist legal; also den Klageweg einschlagen. :confused:
Außerdem droht ebend nicht nur ein Einzug des Messers sondern eine Anklage bzw. ein Strafbefehl wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe.
Durch andere Foren geistert gerade ein Fall in denen jemand wegen eines Butterflymessers einen Stafbefehl über 90 Tagessätze bekommen haben soll. (Damit ist man dann vorbestraft.)

Sprich es droht schon eine ganze menge Ärger, den man wenn es doof läuft erstmal an den Hacken hat.


Hierraus ergibt sich das Butterfly Verbot:

-------------------
Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);
-------------------

Das spricht m.E. gegen ein Verbot des CS Triple Action, weil es streng genommen kein Butterflymesser ist und streng genommen auch keinen zweigeteilten, schwenkbaren Griff aufweist.
Ob ein deutsches Gericht das auch so sieht steht aber in den Sternen.

Mir ist z.Z. kein BKA-Gutachten bekannt, eventuel existiert aber eines.
Wie schon gesagt wurde, kann nur das BKA Rechtssicherheit schaffen.

Gruss
El
 
Last edited:
das Triple action KANN kein Balisong sein oder??

Nachdem ich mir nun jeden erdenklichen Bericht zum Thema "Waffe oder verbotener Gegenstand" durchgelesen habe, bin ich eindeutig der Meinung dass das CS Triple action doch überhaupt nicht verboten sein kann!! Schlieslich deutet NICHT EIN EINZIGES MERKMAL des Messers auf einen verbotenen Gegenstand hin!! Das Messer besitzt ganz genau genommen keine 2 schwenkbaren Griffe, stellt sich nach einer Schleuderbewegung nicht von alleine fest und Die Klinge (Im Falle der Tanto- Version) ist auch mehr als Legal. Seid ihr da andrer Meinung als ich? Ich habe die Threads zu diesem Thema hier schon gelesen, am Ende war ich jedoch auch nicht klüger als davor...Weiß jemand dazu mehr??
 
Aus Übersichtsgründen zusammengelegt, weil es bisher nicht Neues dazu gab.
Der andere (alte) thread wurde schon wegen unverbindlicher Spekulationen geschlossen.
Wenn man es ganz genau wissen will, sollte man sich an das BKA wenden, dort weis man es, weil es dort beurteilt wird.
Kostenpflichtiger Feststellungsbescheid.

Was im MM oder hier im Forum steht, ist für uns in D nicht rechtsverbindlich. Genausowenig das, was trotz EU im europäischen Ausland gilt.
 
Last edited:
Zusammenfassung des BKA Feststellungsbescheides

- Antragsteller: ACMA.
- Es ist kein Butterfy.

Aktenzeichen: KT 21 / SO 11 -5164.01 - Z 73
vom 07.08.2006

Gruss
El
 
Das dürfte auch u.U. für andere Beiträge zum Thema Waffeneinstufung interessant sein - Zitat aus dem Gutachten des BKA:

"Die Hieb- und Stosswaffeneigensschaft ist trotz der Klingenlänge von 10cm [!] durch den Gesamteindruck des Messers nicht gegeben."

Fett/Kursiv/! kommt von mir.

Gruss, Keno
 
http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=321258

Einstufung BKA

Doppelt hält besser, falls ein link nicht funzt.
Danke an Frank für die Info zu diesem link im WO-Forum :cool:

Weil sich dadurch neue Diskussionsgrundlagen ergeben, öffne ich wieder.
Aber jammert nicht, wenn es nicht nach jedermanns Geschmack ist - ich selbst habe dort noch nicht gelesen, sondern nur verlinkt :steirer:

Gruß Andreas

Danke für den Link!

Bleib nur noch ab zu warten ob acma das Triple Action jetzt auch vertreibt!

Gruss
 
Bedank Dich bei "Mottenburg"-Frank [:D ], der hats gefunden, ich habe es hier nur aktualisiert ;)

Man kann wohl davon ausgehen, dass es auch irgendwann verkauft wird.
Ohne Grund, oder nur "just for fun" wird kein Händler/Importeur so eine Feststellung/Prüfung anleiern, die kosten ordentlich - für einen Privatmenschen der keine "kritischen" Gegenstände sammelt, viel zu teuer.

Gruß Andreas
 
Jetzt mal ne ganz doofe Frage:

Gilt diese "Freigabe" auch für das Modell 24TAD also den TRIPLE ACTION DOUBLE EDGE, sprich den Dagger oder wirklich nur für den 24TATP TRIPLE ACTION TANTO POINT ??????

Bauartbedingt sind die Teile ja gleich...Bis auf die Klingenform...

Greetz,
Moonknight
 
Jetzt mal ne ganz doofe Frage:
Gilt diese "Freigabe" auch für das Modell 24TAD also den TRIPLE ACTION DOUBLE EDGE, sprich den Dagger oder wirklich nur für den 24TATP TRIPLE ACTION TANTO POINT ??????
Bauartbedingt sind die Teile ja gleich...Bis auf die Klingenform...

Der Bescheid gilt nur für das vorgelegte Messer.
Aber wenn die Bauart gleich ist, sollten sich der Teil der Begründung weshalb es kein Buterfly ist übertragen lassen.

Man hat halt keine 100% tige Rechtsicherheit sondern nur 99% ...

Gruss
El
 
ich könnte mir vorstellen (!!!) das es legal ist aber als WAFFE gilt, wegen der Dolchklinge, also auch frei ab 18 mit den üblichen einschränkungen, aber kaufen darf man es sichrlich ebenfalls, ist ja dann genauswenig ein butterfly und rechtlich zu betrachten wie ein normaler dolch.....
 
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