Ikarus said:
In Österreich ist dieses Stück legal und ich habe einen Freund aus Deutschland, der mich in Rechts fragen oft beraten hat und der sagt
kein Problem.
Natürlich kommt es dann auch auf den zuständigen Beamten an.
Im schlimmsten Fall, (ist mir auch schon bei Euch passiert) wird das Messer eingezogen.
Dann heißt es ja nicht aufgeben, "EINSPRUCH" erheben und warten bis das Gericht Dir Recht gibt. Nur nicht alles glauben was Beamte erzählen sondern sich selber informieren.
Können wir dann die Verfahrenskosten, wenn es doch in die Hose geht, bei Dir oder Deinem Freund geltend machen?
Sorry wenn ich sowas lese kommt mir echt die Galle hoch, dein Freund sagt es ist legal; also den Klageweg einschlagen.
Außerdem droht ebend nicht nur ein Einzug des Messers sondern eine Anklage bzw. ein Strafbefehl wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe.
Durch andere Foren geistert gerade ein Fall in denen jemand wegen eines Butterflymessers einen Stafbefehl über 90 Tagessätze bekommen haben soll. (Damit ist man dann vorbestraft.)
Sprich es droht schon eine ganze menge Ärger, den man wenn es doof läuft erstmal an den Hacken hat.
Hierraus ergibt sich das Butterfly Verbot:
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Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);
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Das spricht m.E. gegen ein Verbot des CS Triple Action, weil es streng genommen kein Butterflymesser ist und streng genommen auch keinen zweigeteilten, schwenkbaren Griff aufweist.
Ob ein deutsches Gericht das auch so sieht steht aber in den Sternen.
Mir ist z.Z. kein BKA-Gutachten bekannt, eventuel existiert aber eines.
Wie schon gesagt wurde, kann nur das BKA Rechtssicherheit schaffen.
Gruss
El