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Können wir dann die Verfahrenskosten, wenn es doch in die Hose geht, bei Dir oder Deinem Freund geltend machen?Ikarus schrieb:In Österreich ist dieses Stück legal und ich habe einen Freund aus Deutschland, der mich in Rechts fragen oft beraten hat und der sagt
kein Problem.
Natürlich kommt es dann auch auf den zuständigen Beamten an.
Im schlimmsten Fall, (ist mir auch schon bei Euch passiert) wird das Messer eingezogen.
Dann heißt es ja nicht aufgeben, "EINSPRUCH" erheben und warten bis das Gericht Dir Recht gibt. Nur nicht alles glauben was Beamte erzählen sondern sich selber informieren.
http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=321258
Einstufung BKA
Doppelt hält besser, falls ein link nicht funzt.
Danke an Frank für die Info zu diesem link im WO-Forum
Weil sich dadurch neue Diskussionsgrundlagen ergeben, öffne ich wieder.
Aber jammert nicht, wenn es nicht nach jedermanns Geschmack ist - ich selbst habe dort noch nicht gelesen, sondern nur verlinkt![]()
Gruß Andreas
Jetzt mal ne ganz doofe Frage:
Gilt diese "Freigabe" auch für das Modell 24TAD also den TRIPLE ACTION DOUBLE EDGE, sprich den Dagger oder wirklich nur für den 24TATP TRIPLE ACTION TANTO POINT ??????
Bauartbedingt sind die Teile ja gleich...Bis auf die Klingenform...