Messer Magazin 1/2006 Frage : "Fallmesser ??"

bigbore

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MM 1/2006 Seite 22-25:

Zitat:
>>>>>>>
Für die Klingenarretierung ist ein Bolzensystem zuständig. Es sichert die Klinge........ und zwar im aus- wie im eingeklappten Zustand. Zum Ausklappen muss man also auf den Knopf drücken, um die Arretierung zu lösen. ...........
Die große Aussparung ............ sieht so aus, als wäre sie zum Ausklappen per Daumen gedacht, aber man braucht sie dazu nicht:

Der Klingengang ist so leicht und die Klinge so schwer, dass sie praktisch von allein aus dem Griff gleitet, wenn man die Arretierung löst und das Messer nach unten hält.
Ein kleiner Schwung aus dem Handgelenk hilft nach.
...........
......
usw, usw, .......
<<<<<<<<<<<<<<


Ich bin gespannt warum das nun kein Fallmesser sein sollte ???


:irre: :steirer: :confused:


Evtl besser in:
Politik & Recht ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Klingt ja fast wie aus dem WaffG abgeschrieben :hehe:
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)

P.S. verschoben/verlinkt
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

ist das nun ein großer Hund, den man besser ganz ganz tief schlafen lässt?
Ich kenne einige Linerlockfolder, die man mehr oder weniger problemlos durch seitliches Aufschleudern öffnen kann/könnte, wenn man den Klingengang entsprechend einstellt.

Willi
 
williw schrieb:
Moin,

ist das nun ein großer Hund, den man besser ganz ganz tief schlafen lässt?
Ich kenne einige Linerlockfolder, die man mehr oder weniger problemlos durch seitliches Aufschleudern öffnen kann/könnte, wenn man den Klingengang entsprechend einstellt.

Linerlocks *verriegeln* aber nicht im geschlossenen Zustand ;), der Detend Ball ist keine Sperrverriegelung. Das ist der Knackpunkt.

Dass die Fallmesser Definition ziemlich dämlich ist - sie zielt ja "eigentlich" auf die klassischen BW Fallmesser - brauchen wird nicht diskutieren, es steht halt so im Gesetzt, wie es im Gesetzt steht.

Wie Andreas ja schon bemerkte, mein vollkommen legales Microtch UDT Springmesser wird beim Ausbau der Feder ein verbotener Gegenstand ;)

Grüße
Pitter
 
williw schrieb:
Moin,

ist das nun ein großer Hund, den man besser ganz ganz tief schlafen lässt?
Ich kenne einige Linerlockfolder, die man mehr oder weniger problemlos durch seitliches Aufschleudern öffnen kann/könnte, wenn man den Klingengang entsprechend einstellt.

Willi

Ja, aber da löst Du keine Arretierung die Den Folder geschlossen hält.
Du überwindest nur den Detend Ball, der nach der populären Aussage eines geschätzten Forenmitglieds, ungefähr soviel mit einer Arretierung zu tun hat wie ein Speedbumper mit einer Strassensperre.... :D

Der arretierte geschlossene Folder ist der Knackpunkt. ;)
 
pitter schrieb:
Wie Andreas ja schon bemerkte, mein vollkommen legales Microtch UDT Springmesser wird beim Ausbau der Feder ein verbotener Gegenstand ;)

Grüße
Pitter

Ich hatte jetzt noch keins in der Hand (kenne nur das Speed-Lock), aber trifft das nicht auch auf ein Böker Top-Lock zu ? :confused:
 
Alles klar.
Irgendwann werde auch ich das Wörtchen "und" in Gesetzestexten entsprechend zu deuten wissen ;)

Willi
 
williw schrieb:
Alles klar.
...das Wörtchen "und" in Gesetzestexten entsprechend zu deuten ...

Vermutlich wird kein Mensch jemals so alt und schlau, oder besser weise werden, um das mit Sicherheit zu können :lach:
Vielleicht sollte man den Mitarbeitern beim DPMA künftig Gesetzestexte vor der Veröffentlichung zur Überprüfung einreichen, die sind am Ehesten in der Lage, ein "und" oder "oder" richtig und eindeutig zu bewerten, die machen das jeden Tag :D

btw:
Wieso habt Ihr alle schon das neue MM ? :argw: - erledigt, vor 2min bei mir aufgeschalgen ;)

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit schöner Regelmäßigkeit...

...kehrt das Thema wieder.

Diese Diskussion habe ich schon verschiedentlich geführt:

Hier im Forum allgemein, dann mit Böker über das Top Lock, und auch mit dem Messermagazin bzgl. des Tests des TiNives.

Siehe auch HIER

Beim TiNive scheint es verschiedene Ausführungen zu geben (teilweise geschlossen verriegelnd, teilweise nicht).

Das Top Lock ist laut Böker im Werkszustand nicht einhändig zu öffnen.

Um welches Messer geht es hier jetzt?

(Mein MM ist noch nicht da.)
 
Nachdem das Messer inzwischen im VISIER und DWJ beworben ..äh,... vorgestellt ... wurde scheint das Problem des Fallmessermechanismus evtl behoben, oder ???
 
Die Klinge des Miltner Adams arretiert geschlossen nicht, aber durch Drücken des Knopfes kann der Öffnungsvorgang durch Herabsetzung des Restwiderstandes eingeleitet werden.

Also ähnlich wie ein gut laufendes Axis-Lock Messer, das auch per Zurückziehen des Axis-Riegels in Kombination mit etwas Schwung geöffnet werden kann - völlig legal.
 
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