Teleskopschlagstöcke verboten?

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Annapurna

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Servus!

Laut Waffengesetz sind - sowohl in Deutschland als auch in Österreich - die << unter der Bezeichnung ,,Schlagringe'', ,,Totschläger'' und ,,Stahlruten'' bekannten >> Gegenstände verboten.

Was ein Schlagring ist, weiss ich. Was aber sind Totschläger und Stahlruten?
Oder: Ist ein Teleskopschlagstock (z. B. von ASP) ein Totschläger bzw. eine Stahlrute?
 
Hallöle,

also wenn ich ein paar Jahre zurückblicke, da hatte ich mal zwei verschiedene " Totschläger ". :haemisch:

Der erste war ein normaler Teleskopschlagstock, bestehend aus drei Elementen und am Ende eine kleine Kugel o.ä.

Der zweite war da schon viel sauiger. :teuflisch Bestand auch aus drei Elemten welche aber Stahlfedern waren. Und am Ende war eine mordsmäßig dicke Kugel.

Der von mir beschriebene zweite " Totschläger " ist in der BRD verboten.

Gebraucht habe ich Gott sei Dank keinen von beiden. :)

Frank
 
Schau mal beim LKA . In der Broschüre sind diverse Gegenstände abgebildet, zwar nicht die Rute aber Totschläger und Teleschlagstock.
 
schwartzbunt said:
Schau mal beim LKA . In der Broschüre sind diverse Gegenstände abgebildet, zwar nicht die Rute aber Totschläger und Teleschlagstock.

Danke für den Link! Bei mir kam letztens in einer Diskussion die gleiche Frage auf, ein Blick auf S. 15 des Dokuments gibt dann wohl die Antwort.

Grüße,

Nikolas
 
wenn alle drei teleskop-teile starr sind........ in der regel erlaubt, wobei die LKAs der einzelnen bundesländer bei teleskopstöcken kleiner gleich 16" unterschiedliche auffassungen vertreten werden und somit auch verbote bestehen können (wg. verdecktem tragen).........die richter holen sich dann beim jeweiligen LKA ein gutachten ein und danach entscheiden sie dann !!
bei > 21" in der regel keine verbote bundesweit (mit ausnahme der öffentlichen veranstaltungen)
 
Last edited:
Hm......wenn ich mir nun die Photos anschaue kann ich keinen Unterschied zwischen einem Teleskopschlagstock und einer Stahlrute feststellen. :confused:

Oder sehe ich da etwas falsch....oder gar nicht :glgl:

Frank
 
J.A.G. said:
wenn alle drei teleskop-teile starr sind........ in der regel erlaubt, wobei die LKAs der einzelnen bundesländer bei teleskopstöcken kleiner gleich 16" unterschiedliche auffassungen vertreten werden und somit auch verbote bestehen können (wg. verdecktem tragen).........die richter holen sich dann beim jeweiligen LKA ein gutachten ein und danach entscheiden sie dann !!
bei > 21" in der regel keine verbote bundesweit (mit ausnahme der öffentlichen veranstaltungen)

Hallo Jörg,

wenn alle drei Teile starr sein sollten kann man doch nicht mehr von einem Teleskop - Prinzip reden. Oder habe ich da einen Denkfehler.. :confused:

Ups.....vielleicht sollte der Frank erst überlegen und dann schreiben..tztztz.....peinlich... :rolleyes: Hat sich geklärt @ Jörg.. :D

Frank
 
Last edited:
N`abend Annapurna,

der Unterschied zwischen den erlaubten Teleskopschlagstöcken, bei denen zwei bis drei in sich starre Elemente ineinander stecken und der in der Broschüre abgebildeten Stahlrute ist das Federelement bei letzterer. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gefederte Element sich bei einem Hieb wegen der Trägheit dehnt bzw. biegt und damit eine Peitschen-artige und deutlich gefährlichere Wirkung entfaltet. Ähnliches gilt für den abgebildeteten Totschläger aus Leder.

Gruß
 
Waldjäger said:
N`abend Annapurna,

der Unterschied zwischen den erlaubten Teleskopschlagstöcken, bei denen zwei bis drei in sich starre Elemente ineinander stecken und der in der Broschüre abgebildeten Stahlrute ist das Federelement bei letzterer. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gefederte Element sich bei einem Hieb wegen der Trägheit dehnt bzw. biegt und damit eine Peitschen-artige und deutlich gefährlichere Wirkung entfaltet. Ähnliches gilt für den abgebildeteten Totschläger aus Leder.

Gruß

Hallo Waldjäger,

danke für Deine Antwort. Das erklärt natürlich alles. Auf meinem Monitor ist das Bild relativ unscharf so daß ich keinen Unterschied feststellen konnte. Dann ist es ja genau daß was ich früher mal bessesen hatte ( oben erwähnt )

Schnereiter / Frank
 
Das heisst, ein "starrer" Teleskopschlagstock oder Abdrängstock sollte nicht verboten sein?

Kennt jemand die Situation in Österreich?
 
Annapurna said:
Das heisst, ein "starrer" Teleskopschlagstock oder Abdrängstock sollte nicht verboten sein?
definitiv erlaubt, mit den 16" einschränkungen in einigen bundesländern, wie j.a.g. schon schrieb.

Annapurna said:
Kennt jemand die Situation in Österreich?
ja, endlich mal was, was wir haben dürfen, und ihr nicht.... :steirer: :steirer: :steirer: :steirer:
 
M K G said:
definitiv erlaubt, mit den 16" einschränkungen in einigen bundesländern, wie j.a.g. schon schrieb.


ja, endlich mal was, was wir haben dürfen, und ihr nicht.... :steirer: :steirer: :steirer: :steirer:


echt ????? die asp sind in "felix austria" verboten ??? :steirer: :steirer:
 
Na endlich mal...

Hehe, was will man auch mit einem OTF, wenn man einen ASP haben darf... :p :steirer:
 
Im Forum der IWÖ --> www.iwoe.at war einmal eine Diskussion darüber, ob ein ASP in Ö erlaubt ist oder Kategorie A. Manche haben gesagt nein, nicht erlaubt, weil Stahlrute, manche sagen erlaubt.
Am besten Du fragst den Richter vor dem Du dann stehst :haemisch:

Es gibt aber definitiv keine Längenbeschränkung.

Ich kenne einige Österreicher die einen haben (kann mich aber leider nicht mehr an die Namen erinnern ;) ) und es ist noch keiner verknackt worden.

Mir ist so ein Teil zu unhandlich und es hat keinen "Zusatznutzen" wie zB ein Messer.

Gruß,
Hans
 
Stahlruten sind flexibel, Teleskopschlagstöcke nicht.
Totschläger sind z.B in Leder eingearbeitete Bleikugeln.

Teleskopschlagstöcke sind legal.
 
Frage mich dann aber nur warum man hier (in Wien) keine kaufen kann wenn die Rechtslage so klar ist :confused:

Oder kennt jemand ein Geschäft in Wien + Umland wo es sie gibt?

Gruß,
Hans
 
Na, da ich heute eine eigtl. nigel-nagel-neue SF M3 von Revvie zum Sonderpreis (DANKE!!) bekommen hab, und ich die um einiges gefährlicher einschätze als einen Teleskopschlagstock, erledigt sich das Thema für mich bis auf weiteres.

But times are getting rough... :teuflisch

Es ist aber auf alle Fälle gut zu wissen.

Danke.
 
totschlaeger sind stahlfedern im ledermantel und zusaetzlich noch beschwert, also quasi ne stahlrute im ledermantel... :D
aber mal was ganz anderes, sind von dem verbot auch sogenannte palm-saps betroffen?
 
Bei waffen-online.de wurde ein Feststellungs Bescheid vom BKA gepostet zum Thema Teleskopschlagstöcke
hier
Da steht zwar nix von den 16" drin, sondern nur, dass die keinen Gegenstand darstellen, der einen anderen vortäuscht, oder so ähnlich.
 
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