Strafbefehl- Verstoß gegen Schweizer Waffengesetz!

rave_66

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Verstoß gegen das Schweizer Waffengesetz ?

Bei der Einreise in die Schweiz wurde ich kontrolliert, neben den Ausweis- und Fahrzeugpapieren auch das komplette Fahrzeuginnere mit allen Inhalten von Jacken, Rucksack, Taschen, Schuhe,
einschließlich des Inhalts von Zahnpastatuben und Duschgel...(!)
Außerdem wurde überprüft, ob das mitgeführte Handy nicht gestohlen ist...

Dabei kam auch das im Rucksack verstaute, einhändig bedienbare Klappmesser zum Vorschein.
(für Fachleute: ein ColdSteel Voyager „large“ mit 4“-Klinge)

Das Messer wurde beschlagnahmt und zusätzlich bekomme ich eine Anzeige. Außerdem wurden 300,-- Schweizer Franken als Strafe erhoben, sofort zahlbar.

Mir war der Sachverhalt nicht bewusst, aber: Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor der Strafe. Ich habe leider versäumt, das Messer zu deklarieren, da habe ich ehrlich nicht daran gedacht. Die 2 Flaschen Wein im Gepäck habe ich erwähnt...
Als Verwendungszweck sagte ich, dass das Messer zum Bräteln (Grillen) gebraucht würde, wegen Holz und Wurst-Stecken...

Der Beamte hat dann noch als Tatbestand notiert . „Dauerndes Tragen des Messers“
Wohlgemerkt: Es befand sich im Kofferraum und mein letzter Schweizbesuch ist 4 Jahre her, damals hatte ich es bestimmt auch dabei.

Ärgerlich war vor allem
a) Die 300,-- CHF Strafe
b) Die 2 stündige Warte- und Kontrollzeit an der Grenze (!)
c) Der Verlust meines Messers

Was passiert nun? Gibt es ähnliche Erfahrungen bei Euch?
Bekommt man sein Messer zurück, oder wird es offiziell beschlagnahmt?

Vielen Dank

rave_66 :teuflisch
 
Genaues weis ich auch nicht.
Aber das hier http://www.messerforum.net/showthread.php?t=6268 hast du sicher schon gelesen. Vor allem Beitrag #17.

Einreise mit Messer im Rucksack ist ja normalerweise kein "führen".
Verstoß gegen das Waffengesetz ist also unwahrscheinlich, wenn der Text noch aktuell ist. Es kann natürlich sein, daß du gegen Zollvorschriften verstoßen hast, weil du es hättest anmelden müssen. Das sollte aber wesentlich weniger schwerwiegend sein.
Ich rate da aber doch eher zum Anwalt, falls die Anzeige nicht fallengelassen wird.
Das Messer würde ich unter Verlust abbuchen. Ist zwar sehr ärgerlich, ich glaube aber nicht, daß du es mit vertretbarem Aufwand zurück bekommst. Kommt aber auch auf einen Versuch an.

stay rude
braces
 
Persönliche Effekte

na ja Sachen gibts.

Das mit dem Wein geht i.o. aber die Sache mit dem Privatmesser geht wohl über jegliche menschliche Vernunft.

Du musst geltend machen, dass das Messer eine persönliche Effekte ist und dein Eigentum ist (wie übrigens, die Zahnpasta, das Gel, die Unterhosen, die Strümpfe und Co....).

Übrigens sind die 2 Flaschen zoll- und abgabenfrei.

Die ganze Angelegenheit und den geschilderten Sachverhalt inkl. den Namen des Zollbeamten würde ich mittels eingeschriebenem Brief an die :

Eidg. Oberzolldirektion
Monbijoustr. 40
3003 Bern


melden und unverzüglich das Messer sowie die Strafe zurückverlangen.

mfg

N.B. : Wenn Du willst kann ich bezüglich "Tragen eines Messers in der Schweiz" schlau machen. Aber eben, gemäss meinem Wissen, gibt es gar kein solches Verbot.
 
Honigernter said:
... Aber eben, gemäss meinem Wissen, gibt es gar kein solches Verbot.
Vorsicht mit solchen Aussagen!

Schau mal hier, da steht in "Normaldeutsch" übersetzt:
Verboten sind alle "einhändig" zu öffnenden Messer (Einhand-, Spring, Fall, OTF-Messer) mit einer Länge geöffnet größer 12cm oder Klingenlänge größer 5cm, sowie Dolche mit einer Klingenlänge KLEINER 30cm.


@rave_66
Was mich interessieren würde: Hast du den Beamten irgendeinen Grund "geliefert" für diese doch eher aussergewöhnlich genaue Durchsuchung (dein Äußeres, dein Benehmen, igendwelche besonderen Umstände) oder war die Durchsuchung und damit der "Treffer" blanker Zufall.

Servus achlais
 
Last edited:
achlais said:
@rave_66
Was mich interessieren würde: Hast du den Beamten irgendeinen Grund "geliefert" für diese doch eher aussergewöhnlich genaue Durchsuchung (dein Äußeres, dein Benehmen, igendwelche besonderen Umstände) oder war die Durchsuchung und damit der "Treffer" blanker Zufall.
Servus achlais

Vielleicht ist es die Nähe zur holländischen Grenze, die mir diesen demütigenden Vorfall nicht so aussergewöhnlich erscheinen läßt.
 
achlais said:
Verboten sind alle "einhändig" zu öffnenden Messer (Einhand-, Spring, Fall, OTF-Messer) mit einer Länge geöffnet größer 12cm oder Klingenlänge größer 5cm, sowie Dolche mit einer Klingenlänge KLEINER 30cm.


Verboten ist nach Artikel 7, Absatz 2c aber nur das tragen. Ein-, Aus- und Durchfuhr sind für nicht automatische Messer ausdrücklich erlaubt. Insofern muß der Besitz auch erlaubt sein. Das verwahren im Rucksack im Auto sollte auch in der Schweiz kein tragen darstellen.

Honigernter said:
Aber eben, gemäss meinem Wissen, gibt es gar kein solches Verbot.

Da hat achlais recht, Verbote in der Richtung gibt es in jedem Fall. Die sonderbaren Schweizer Gesetze waren hier schon mehrfach Thema. Man vergisst in Zeiten eines vereinten Europas zu schnell, daß es in den einzelnen Ländern sehr restriktive Regelungen zu uns völlig selbstverständlich erscheinenden Sachverhalten gibt. Genauso, wie man sich vorher über abweichende Verkehrsregeln informieren muß, muß man das leider auch in Sachen Messer und Zoll tun. Nur das einem da der ADAC kaum weiterhilft.

stay rude
braces
 
richtig achalais......

...........genau dieses Detail hatte ich übersehen

Verboten sind alle "einhändig" zu öffnenden Messer (Messer, deren Klinge von einem einhändig bedienbaren Mechanismus automatisch, namentlich durch Feder, Gasdruck oder Gummiband, ausgelöst wird) sowie mit einer Länge geöffnet größer 12cm oder Klingenlänge größer 5cm..

Da ich die ColdSteel Voyager „large“ mit 4“-Klinge nicht kenne, weiss ich nicht, ob diese in dieser Kategorie fallen. Wenn ja, dann nehme ich an das diese Verboten sind...da die Klinge grösser als 5 cm wäre
 
Last edited:
seltsame Schweiz

Ein ähnliches Erlebnis hatte ich vor ein paar Monaten. Bei der Einreise von Österreich kommend fiel dem Schweizer Beamten der Clip meines Messers (Timberline Vallotton) auf, das ich wie immer in der Jeanstasche trug:
"Darf icccchhhhh einmal das Messer sehen?" und dann triumphierend zum Kollegen: "Hier, Beat, schau einmal, da ischt schon wieder einer!"

Es folgte eine ausführliche Belehrung: Man müsse sich schon vor der Einreise mit den Gesetzen eines fremden Landes vertraut machen. Da gab ich ihm sofort recht, was ihn wohl besänftigte. So brutal, dass ich es aggressiv einsetze, sähe ich nicht aus, aber Tragen eines einhändig bedienbaren Messers mit über 5 cm langen Klinge sei nun einmal ein Straftatbestand.

Auf meine Frage, was ich denn nun für Möglichkeiten hätte, um die Sache wieder zu bereinigen, sagte er, dass in sein Ermessen gestellt sei, die Polizei zu holen oder mich davon kommen zu lassen. Da ich einen friedfertigen Eindruck machte, könnte ich entweder das Messer bei ihm zur Vernichtung lassen und einreisen (seine Augen glänzten dabei verdächtig...) oder aber zurückfahren und es "ins Ausland zu verbringen".

Da ich nicht unbedingt zu seiner privaten Messersammlung beitragen wollte, habe ich es in Österreich in einen Briefumschlag gesteckt und nach Hause geschickt.

Die einzige Strafe war die schlechte Laune meiner Frau auf den folgenden 50 km und ihre abfällige Bemerkung: "Mit dir und deinen blöden Messern hat man immer nur Ärger!"
 
Hallo achlais,
also: Einen Grund für diese "einzigartige" Behandlung kann ich mir nicht vorstellen.
Wir fuhren in einem unauffälligem Mittelklassefahrzeug über einen kleineren Grenzübergang, ich glaube "Stein am Rhein".
Dies deshalb, da wir nur bis Luzern wollten, nicht die Autobahn nehmen wollten. Ich wollte die Autobahnvignette einsparen, da sich das wegen 2 Tagen und ca. 100 km Strecke nicht lohnt. Außerdem ist ja wochends im Juli regelmäßig Stau.
Vielleicht ist man deshalb bereits auffällig, da mein Kfz. kein Kennzeichen aus der Gegend "Lörrach oder Waldshut" hat, wie die meisten Grenzüberschreiter dort.
Allerdings wurden andere Fahrzeuge (z.B Holländer) direkt durchgewunken. Ich vermute also einen Zufallstreffer.
@ Honigernter:
Ja, das Coldsteel "Voyager" ist einhändig zu öffnen, ist sodann feststehend und hat eine Klingenlänge von ca. 10cm.
@ fuchs:
Die Möglichkeit, zurück nach "D" zu fahren und das Messer dort postalisch zu "entsorgen" wurde mir nicht zugestanden.
Hätte ich es in der Hose angeklipst, wäre es wohl nicht aufgefallen.
(Da T-Shirt über der Hose)

Grüße an alle und schon mal Danke für alle inputs

Gruss

rave_66
 
rave_66 said:
Hätte ich es in der Hose angeklipst, wäre es wohl nicht aufgefallen.
(Da T-Shirt über der Hose)
rave_66


Moin,

Wie jetzt ? Die haben an der Grenze euer komplettes Auto durchsucht, sogar in Duschgelflaschen nach "was" gesucht - aber euch haben sie nicht durchsucht, sprich: "legen Sie bitte alles aus ihren Taschen auf den Sitz" ? :confused:

Wobei ich kenn die dazu gehörige Verfahrensweise in der Schweiz nicht ... Interessieren würde es mich aber ;)

Grüße
Olli
 
Last edited:
Durchsuchung

Hallo Olli!
Ja, so war das.
Es wurde der komplette Innenraum des Kfz. durchsucht (Vordersitze, Rücksitze, Kofferaum, Ablagen in: Türen, Sitzen, Handschuhfach.)
Der Radmutternschlüssel neben dem Fahrersitz wurde allerdings nicht beanstandet.
In den Motorraum hat niemand geschaut.
Eine Leibesvisitation fand nicht statt!

Gruss

rave_66
 
rave_66 said:
Ich wollte die Autobahnvignette einsparen, da sich das wegen 2 Tagen und ca. 100 km Strecke nicht lohnt.

Und die Moral von der Geschicht?
Lieber in Ösiland ein paar Euro für ne Vignette augeben als 300 Franken zahlen und sich von seinem Folder verabschieden... :steirer: :irre:
 
? Verboten ist der Erwerb, das Tragen, das Vermitteln und die Einfuhr von Schmetterlingsmessern, von Messern, deren Klinge von einem einhändig bedienbaren Mechanismus automatisch, namentlich durch Feder, Gasdruck oder Gummiband ausgelöst wird sowie von Messern, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können, und deren Klinge mehr als 9 cm lang ist. Darunter fallen somit alle Klappmesser, die einhändig manuell mit einer Nocke oder einem Loch in der Klinge geöffnet werden können, sofern die Klinge mehr als 9 cm lang ist.
weitere infos hier

gruss
noob
 
Hallo zusammen,
vielen Dank an alle, die hier sachlich mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ich fühl mich hier als "Neuer" gut aufgehoben bzw. aufgenommen.

Jetzt bin ich gespannt, was mir die zuständige Behörde aus Rheinfelden schreibt- und natürlich wie hoch die "offizielle" Busse ausfällt.
Gleichfalls, ob man das beschlagnahmte Stück wieder zurückerhält.
Eigentlich könnte ich auch den Kreditkartenumsatz der bezahlten Strafe sperren, dann würden die Behörden erst mal in die Röhre gucken :steirer:
Andererseits ist die Frage, ob man sich damit einen Gefallen tut - vielleicht geht der Schuß nach hinten los.
Schaun mer mal.
Den weiteren Verlauf der story stelle ich gerne hier zur Verfügung!

Gruss

rave_66
 
Die Schweizer habe ein sehr gutes Gedächtnis, was nicht bezahlte Strafen betrifft. Das wirst Du dann spätestens bei der nächsten Einreise merken. ;)
 
glaube dieses merkblatt hier ist sehr anschaulich link

ob du zahlen willst oder nicht, bleibt selbstverständlich dir überlassen, allerdings kann ich dir bestätigen das die herren von der zollverwaltung sehr hartnäckig sein können.
theoretisch müsste die einfuhr eines aretierbaren folders mit mehr als 9cm klingelänge legal sein, darf aber nicht getragen werden. falls dein rucksack im kofferraum war, würde das als "nicht auf mann" gelten, und die busse sollte hinfällig sein. müsste man mal genauer abklären.
 
andere Länder andere Sitten

....ist doch eigentlich schade. Aber eben : hätten es die Behörden mit nur mit normalen und rationell denkenden Mitbürgern zu tun, so gäbe es eben weniger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verbote.

Aber eben wie schon erwähnt schützt Unwissenheit vor dem Gesetze nicht. Ich finde der Zöllner hätte auch mal ein Auge zudrücken können und wie im Fall "Fuchs" rave_66 auf die Möglichkeit hinweisen können, sich das Messer zurück nach Hause senden zu lassen. Aber eben. Ich wurde mal mit zuviel Fleisch erwischt und mir wurde dazu die Möglichkeit geboten, das Fleisch zurückzubringen oder den Zöllnern auf der italienischen Seite zu überlassen.

Und übrigens : Vergesslichkeit wird auch "neuronenmässig" belohnt.

Fallbeispiel : Ein Jagdbekannter wollte sich im Januar auf eine Drückjagd auf Sauen ins Elass begeben. Basel Weil Autobahn : Routinekontrolle des BGS. Routinekontrolle! Die Repetierbüchse wurde angegeben und die Papiere waren in Ordnung. Nach eingehender Kontrolle des FZ-Innenraumes kam noch der "vergessene" Fangschussrevolver zum Vorschein. Grosse Augen hat da mein Kollege gemacht.....die Waffe wurde zwar nicht beschlagnahmt aber er musste einen Kostenvorschuss für die bevorstehende Busse von € 4000.-- bezahlen.

Sachen gibts aber da ist er halt mal selber "irgendwie" schuld....
 
" Verboten ist der Erwerb, das Tragen, das Vermitteln und die Einfuhr von Schmetterlingsmessern, von Messern, deren Klinge von einem einhändig bedienbaren Mechanismus automatisch, namentlich durch Feder, Gasdruck oder Gummiband ausgelöst wird sowie von Messern, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können, und deren Klinge mehr als 9 cm lang ist. Darunter fallen somit alle Klappmesser, die einhändig manuell mit einer Nocke oder einem Loch in der Klinge geöffnet werden können, sofern die Klinge mehr als 9 cm lang ist.
Noob, ich halte es für notwendig zu sagen, daß die von Dir zitierte Quelle ein
Zitat: Entwurf für die Revision ist. Ist dieser Text mittlerweile wirklich geltendes Recht, oder blieb es beim Entwurf? (In dem Merkblatt, das Du weiter unten verlinkst steht ja nirgendwo was von 9cm.)

Servus achlais

[Edit: Rechtschreibfehler korrigiert]
 
Last edited:
richtig, die umsetzung ist allerdings wieder eine andere sache.
hier ist die seite von Pro Tell , sämtliche relevanten gesetzte können hier eingesehen werden. alternativ, www.admin.ch
 
Ersatzbeschaffung

Hallo zusammen,
nachdem sich meine erste Aufregung gelegt hat:
Die Ersatzbeschaffung würde mich 65,-- Euro kosten für den gleichen folder.

Jetzt noch eine bescheidenere Frage:
Gibt es im Rahmen der Zulässigkeit in der Schweiz ein gescheites Messer? Was kann man da empfehlen, damit's beim nächsten Mal keinen Ärger gibt?
(Klingenlänge: 5 cm, Gesamtlänge max. 12cm)

Habe mal in hoistorischen Beiträgen gesucht und denke dass ich mir als einfaches Messer ein Spyderco Jester zulege. Damit kann zumindest keiner mehr bei der Einreise meckern, der Preis von 30,-- Euro scheint mir auch okay. Danke für die vielen Infos!

Gruss

rave_66
 
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