Verstoß gegen das Schweizer Waffengesetz ?
Bei der Einreise in die Schweiz wurde ich kontrolliert, neben den Ausweis- und Fahrzeugpapieren auch das komplette Fahrzeuginnere mit allen Inhalten von Jacken, Rucksack, Taschen, Schuhe,
einschließlich des Inhalts von Zahnpastatuben und Duschgel...(!)
Außerdem wurde überprüft, ob das mitgeführte Handy nicht gestohlen ist...
Dabei kam auch das im Rucksack verstaute, einhändig bedienbare Klappmesser zum Vorschein.
(für Fachleute: ein ColdSteel Voyager „large“ mit 4“-Klinge)
Das Messer wurde beschlagnahmt und zusätzlich bekomme ich eine Anzeige. Außerdem wurden 300,-- Schweizer Franken als Strafe erhoben, sofort zahlbar.
Mir war der Sachverhalt nicht bewusst, aber: Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor der Strafe. Ich habe leider versäumt, das Messer zu deklarieren, da habe ich ehrlich nicht daran gedacht. Die 2 Flaschen Wein im Gepäck habe ich erwähnt...
Als Verwendungszweck sagte ich, dass das Messer zum Bräteln (Grillen) gebraucht würde, wegen Holz und Wurst-Stecken...
Der Beamte hat dann noch als Tatbestand notiert . „Dauerndes Tragen des Messers“
Wohlgemerkt: Es befand sich im Kofferraum und mein letzter Schweizbesuch ist 4 Jahre her, damals hatte ich es bestimmt auch dabei.
Ärgerlich war vor allem
a) Die 300,-- CHF Strafe
b) Die 2 stündige Warte- und Kontrollzeit an der Grenze (!)
c) Der Verlust meines Messers
Was passiert nun? Gibt es ähnliche Erfahrungen bei Euch?
Bekommt man sein Messer zurück, oder wird es offiziell beschlagnahmt?
Vielen Dank
rave_66 :teuflisch
Bei der Einreise in die Schweiz wurde ich kontrolliert, neben den Ausweis- und Fahrzeugpapieren auch das komplette Fahrzeuginnere mit allen Inhalten von Jacken, Rucksack, Taschen, Schuhe,
einschließlich des Inhalts von Zahnpastatuben und Duschgel...(!)
Außerdem wurde überprüft, ob das mitgeführte Handy nicht gestohlen ist...
Dabei kam auch das im Rucksack verstaute, einhändig bedienbare Klappmesser zum Vorschein.
(für Fachleute: ein ColdSteel Voyager „large“ mit 4“-Klinge)
Das Messer wurde beschlagnahmt und zusätzlich bekomme ich eine Anzeige. Außerdem wurden 300,-- Schweizer Franken als Strafe erhoben, sofort zahlbar.
Mir war der Sachverhalt nicht bewusst, aber: Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor der Strafe. Ich habe leider versäumt, das Messer zu deklarieren, da habe ich ehrlich nicht daran gedacht. Die 2 Flaschen Wein im Gepäck habe ich erwähnt...
Als Verwendungszweck sagte ich, dass das Messer zum Bräteln (Grillen) gebraucht würde, wegen Holz und Wurst-Stecken...
Der Beamte hat dann noch als Tatbestand notiert . „Dauerndes Tragen des Messers“
Wohlgemerkt: Es befand sich im Kofferraum und mein letzter Schweizbesuch ist 4 Jahre her, damals hatte ich es bestimmt auch dabei.
Ärgerlich war vor allem
a) Die 300,-- CHF Strafe
b) Die 2 stündige Warte- und Kontrollzeit an der Grenze (!)
c) Der Verlust meines Messers
Was passiert nun? Gibt es ähnliche Erfahrungen bei Euch?
Bekommt man sein Messer zurück, oder wird es offiziell beschlagnahmt?
Vielen Dank
rave_66 :teuflisch