Schlag ins Genick (§40 Abs.4 WaffG) [+ HappyEnd]

Ritch

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Schlag ins Genick (§40 Abs.4 WaffG)

Mit einem Brief vom BKA habe ich mich schon fast am Ziel
( Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für verbotene Messer ) geglaubt. In diesem Brief wurde ich aufgefodert für mein Messer der Fallschirmtruppen (WK II ) die Klingenlänge anzugeben.
Gestern erhielt ich folgende Antwort: Zitat:
S.ge. Hr. K....
in Ihrem Schreiben teilen Sie mit, dass ihr Fallmeser eine Klingenlänge
von 10,2 cm hat.
Fallmesser von über 8,5 cm waren schon vor Änderung des Waffengesetzes verboten. Da nur bei legalem Altbesitz eine Ausnahme-
genehmigung erteilt werden kann, müssen Sie die Klinge kürzen oder das Messer bei Ihrer örtlichen Behörde zur Vernichtung abgeben.
....... MfG Zitatende

Leider war mir dieses Gesetz vor Neuregelung nicht bekannt und den
legalen Altbesitz muss ich erst mal verdauen.
Mein Versuch ein Erinnerungsstück an meine Vorfahren als Orginal
legal zu erhalten droht in den Mühlen der Bürokratie kläglich zu scheitern
Und mein Vertrauen in die Politik und die Behörden schwindet
weiter......
Ich hoffe anderen Antragstellern geht es nicht genau so wie mir.
Gruss aus Rappenau ......Ritch
 
Ist das Fallmesser grundsätzlich verboten, oder deckt ein Waffenschein (Waffenbesitzkarte) den Besitz ab?
Ist das Teil vererbt, gibt es ,glaube ich, die Möglichkeit den Erhalt des Erbgutes durch Erwerben der Scheine zu erreichen. Dann bist Du plötzlich überhaupt erst berechtigt, diese Scheine zu machen.
Ist aber nur Halbwissen, vielleicht weiß jemand Anderes auf dieser Basis mehr zu berichten.
 
Waffenbesitzkarte gibt es nur für genehmigungspflichtige Waffen, nicht für verbotene Waffen (wie Fallmesser es sind). Für verbotene Waffen braucht man eine Ausnahmegenehmigung und die stellt eben das BKA aus.

Die Entscheidung des BKA geht aber vollständig in Ordnung, das überlange Fallmesser hätte man schon früher anmelden müssen und wenn sie deswegen keine Anzeige erstatten, sondern nur darauf hinweisen ist das doch ein feiner Zug.
 
HankEr schrieb:
Die Entscheidung des BKA geht aber vollständig in Ordnung, das überlange Fallmesser hätte man schon früher anmelden müssen und wenn sie deswegen keine Anzeige erstatten, sondern nur darauf hinweisen ist das doch ein feiner Zug.

Allerdings, finde ich auch. Wenn man so einen Antrag stellt, sollte man sich schon über die genaue Gesetzeslage bewusst sein.

Jens.
 
Einsatz

Im Messermagazin war mal der Tip die Fallmesser durch Einsetzen z. B. eines Stückes Holz im offenen Zustand zu blockieren (das heißt das Rückschieben der Klinge unmöglich zu machen) und somit quasi in ein legales feststehendes Messer zu verwandeln. Inwiefern es in diesem Fall technisch möglich ist und ob das Holzstück z.B. noch durch Festschrauben fixiert werden muß weiß ich nicht.
Der ganze Artikel findet sich im MM 4/2003 auf Seite 20.

Gruß

Uraken
 
Uraken schrieb:
Im Messermagazin war mal der Tip die Fallmesser durch Einsetzen z. B. eines Stückes Holz im offenen Zustand zu blockieren (das heißt das Rückschieben der Klinge unmöglich zu machen) und somit quasi in ein legales feststehendes Messer zu verwandeln.

Soweit ich mich erinnere, muss der Umbau in ein legales Messer dauerhaft und nicht wieder rückgängig zu machen sein.

Bei einem Butterfly müsste man daher die Griffe zusammenschweissen, um ein legales Messer zu erhalten. [Das Messer sollte vorzugsweise vorher geöffnet werden. :steirer:]

Also mit Holz einlegen und verschrauben ist da nix. Das wird wohl nicht reichen, weil diese "Sicherung" viel zu leicht wieder zu entfernen ist.

Alles unter Vorbehalt - IANAL [I Am Not A Lawyer]

Gruss
Andreas
 
Ich hielte das für ausreichend. Von dauerhaft und nicht rückgängigmachbar ist nirgends speziell die Rede. Bei einem Butterfly würde ich einen Streifen Klebeband für nicht ausreichend halten, eine halbe Rolle um den Griff aber schon. Ähnlich Fallmesser. Ein Zahnstocher im Griff wäre zu wenig, aber ein verschraubtes Stück Holz i.O.. Das alles hätte man aber schon innerhalb der Amnestie machen sollen.

So sehe ich das.
 
Hallo, vieleicht zum besseren Verständnis :
Anfang Juni 2003 hab ich das Messer auf dem Dachboden gefunden,
der ursprüngliche Besitzer ist schon lange tot.
Am 23.6 2003 hab ich angeregt und informiert durch das Forum
meinen Antrag auf Ausnahmegenehigung gestellt. Mein Antrag ging
also innerhalb der gegebenen Frist beim BKA ein.
Das dieses Messer schon vor der Verschärfung des Waffenrechts nicht
legal war, war mir bis gestern nicht klar. OK- Unwissenheit zählt nicht...
Ob ich legaler odere ilegaler Altbesitzer bin darüber könnte man geteilter Meinung sein.
Aber was anderes hätte ich denn machen können ausser : wegwerfen,
schweigen wie so viele, oder anmelden.
Als Bürger unseres Staates habe ich mich für die legalisierung entschieden - jetzt muss ich die Entscheidung wohl akzeptieren.
Gruss aus Rappenau...... Ritch
 
OK, Dein Vorgehen war schon richtig. Bis zum 31.August 2003 lief ja die Amnestie, die galt nicht nur für vorher legales sondern auch für schon immer illegales, wenn Du es erst gefunden hast ist es sowieso kein Problem. Insofern gilt/galt durch Deinen Antrag "Das Verbot [..] wird nicht wirksam solange [...] eine ablehnende Entscheidung nach Absatz 4 dem Antragsteller noch nicht bekannt gegeben worden ist".

Was ich oben mit "keine Anzeige" geschrieben habe ist in diesem Fall also ein Schmarrn. Im geschilderten Fall ist Dein Verhalten völlig untatelig. (Ich dachte zuerst Du hast das Messer schon länger und den Antrag erst nach dem 31. August gestellt. Hier hast Du ja schonmal etwas geschrieben, daran hatte ich mich nicht mehr erinnert.)

Vermutlich kannst Du immer noch Einspruch einlegen (kostet ja nur Porto :p). Hast Du auf Fundstück im Antrag hingewiesen?
 
... und falls alle Stricke reißen kannst Du es ja evtl. einem Museum mit entsprechender Genehmigung spenden statt es der Staatsmacht zu überlassen oder es abzuändern.
 
HankEr schrieb:
Von dauerhaft und nicht rückgängigmachbar ist nirgends speziell die Rede.

Ich habe auch nirgendwo einen Satz gefunden, der sich auf den Umbau von Messern bezieht, wohl aber -natürlich :rolleyes: - bei den Vorschriften für Schusswaffen. Da wird schon verlangt, dass der Umbau von Dauer und irreversibel sein muss. Logisch! Einen Gewehrlauf mit Silikon-Dichtmasse zu füllen ist eindeutig nicht ausreichend.

Um in meinen Augen ein Fallmesser zu einem Fixed zu machen, dass nicht von einem Verbot betroffen ist, wird IMHO ein dauerhafterer Umbau als das Einlegen von Holz erforderlich sein. Das gleiche gilt für ein Butterfly.

Liege ich falsch?

Gruss
Andreas
 
Würde es reichen, daß Messer zu demontieren, falls das möglich ist?
Gegen den Besitz einer Klinge und eines Griffes dürfte doch nichts einzuwenden sein. Zur Not halt noch einen Klingendummy aus Kunststoff im Griff montieren, Dann ist es halt eine Trainingswaffe. Möglichst farbig, damit nicht der Anschein eines Messers erweckt wird.

stay rude
braces
 
Auch bei Schusswaffen muss es nicht irreversibel sein. So weit ich weiß darf die Waffe nur nicht mit üblichen Werkzeugen wieder instandgesetzt werden können. Das heißt Knet in den Lauf stopfen is nich, verplomben aber sehr wohl. Verplombte Läufe können mit der richtigen Ausrüstung ohne Probleme wieder instand gesetzt werden.

Von daher muss man sich wahrscheinlich was ausdenken, was nicht in 2 Minuten wieder mit dem Schraubenzieher zerlegt ist.

Gruß Marcus
 
und ich gehe hin, werfe mich in den Staub, und danke dem Herrn, das ich in Österreich geboren wurde. :super:

Is ja irre was die mit euch aufführen :staun:

lg.Red
 
Tja Ritch,

da haben wir alle was gelernt. War das ein Tipp von Frau Schreiber?

Bei verschiedenen Anbietern bekommt man auch das BW Fallmesser, derzeit nur in Teilen mit dem Hinweis diese nicht zu montieren. Frag mal nach ob das wie bei den Bausätzen gehandhabt wird, vielleicht rettet diese Variante das kastrieren deines Erbstückes.

Viel Erfolg wünscht
Rooki
 
@ Red : ... und ich bete für euch das es bei euch so bleibt :D
He, vieleicht wär ja auswandern nach Austria mit dem Messer die Alternative ! :mad:
@ Rooki: Ist der Ruf der Dame so schlecht dass es schon bis HN tönt ?
Ich hab mit Ihr bis jetzt noch nie größere Probleme gehabt, und ich hab viel mit Ihr zu tun...
Das Echo kommt halt manchmal auch so zurück, wie man in den Wald ruft.
Bis jetzt war Frau Schreiber noch nicht in den Fall mit eingebunden,
aber das wird sich jetzt wohl ändern.
Ich halt euch auf dem laufenden.
Gruss aus Rappenau...... Ritch
 
Nein, Ritch, Frau Schreiber ist über jeden Tadel erhaben, wären alle SachbearbeiterInnen der Ordnungsämter so wie sie....wir hätten sicher 80 % weniger Verwaltungsklagen.

Du erwähntest, in einer deiner Post´s das auf Anraten / Auskunft deiner Behörden dieser Schritt für dich der richtige schien. Da Frau Schreiber für deine Anträge zuständig ist......dachte ich.

Ich hoffe trotzdem das du es schaffst, da es ja dein Ziel ist eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Wenn nicht, tröste dich, die Gartenteichsache am Vatertag war beeindruckender als es jemals eine Ausnahmegenehmigung sein könnte.

Grüße
Rooki
 
@ rooki,
ja stimmt " auf anraten meiner Waffenrechtsbehörde "
aber leider hab ich damals aus "Angst" und Unwissenheit nicht
konkret über ein Fallmesser mit 10,2 cm Klingenlänge gesprochen
sonder nur so ein bischen allgemein über Fallmesser gequatscht.
Wenn ich deutlicher geworden wäre, hät ich mir jetzt ne Enttäuschung
erspart - ich hät sie gleich gehabt. DasKommt aber letztendlich
aufs Gleiche raus.
Gruss aus Rappenau .... Ritch
 
Ausnahmegenehmigung erteilt

Gestern angekommen:
Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs 4 für den Weiterbesitz von
verbotenen Gegenständen.
Widerruflich wird mir eine unbefristete Ausnahmegenehmigung die tatsächliche Gewalt über ein Fallmesser des WK II ( mitlerweile von Jürgen auf 8,5 cm gekürzt) aus zu üben. Natürlich darf ich das Messer
nur in meiner Wohnung mit entprechenden Sicherheitsvorkehrungen
aufbewahren. Überlassen (verkaufen, vererben ?? ) darf ich nur mit Zustimmung des BKA.
Seit meinem Antrag sind jetzt fast 11 Monate vergangen, und es war ein langes hin und her, trotzdem bin ich froh den Antrag gestellt zu haben.
 
Warum hast du es gemeldet und auch noch gekürzt?Alles was sich bei dir im Haus/Wohnung abspielt sollte im normalfall keinen interessieren.
 
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