Beste Meßmethode für Springmesserklingen?

beagleboy

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Mir ist heute durch den Kopf gegangen, daß die technisch einfachste, interpretationsresistenteste und irgendwie auch plausibelste Meßmethode folgende wäre:

Gesamtlänge des Messers aufgeklappt minus Grifflänge des Messers (eingeklappt gemessen) ergibt die effektive Klingenlänge.

Denn einen Körper mit zwei definierten Enden zweimal zwischen die Backen eines Meßschiebers zu hängen ergibt ein ziemlich eindeutiges Resultat, und die Diskussion über den Meßpunkt an der Klinge zum Griff hin entfällt.

Was meint Ihr?
 
Ist IMHO nur sehr von der Griffform abhängig.

Je nachdem wie die weit die vordere Rundung des Griffes von der Klingenachse entfernt ist, kann es bei unterschiedlichen Griffformen zu verschiedenen Ergebnissen bei ein und der selben Klinge führen.
 
Ok, es wäre eine Art zu messen, die richtig sein könnte.

IMHO könnte es aber eben bei unterschiedlichen Griffformen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, nicht unbedingt was die Nettolänge in der Mitte der Klinge angeht, aber doch zumindest dann, wenn man von einem anderen Punkt ober- oder unterhalb der Klingenachse messen würde.

Viel wichtiger wäre es meiner Ansicht nach, daß der Gesetzgeber sich mal äußern würde, wie genau gemessen werden soll.
Vielleicht wird ja die Rechtsprechung irgendwann mal Gewissheit geben, wenn die Legalität eines Springers geklärt werden muß.
 
Die Methode wäre genial einfach und sicher, weil:
1. Durch das Festlegen der Gesamtlänge automatisch eine Längsachse durch das gesamte Messer entsteht. Die Griffform wäre damit fast egal.
2. Beim Ermitteln der Grifflänge das gleiche Verfahren

Hm, allerdings würden durch diese Methode bei stark gebogenen Griffen oder Klingen die Längen etwas gestreckt, weil die Längsachse nicht unbedingt im rechtwinklig zu den Messbacken stünde.
Ohne vorherige Festlegung einer Längsachse geht das wohl nicht.

Gruß Andreas
 
darkblue said:
IMHO könnte es aber eben bei unterschiedlichen Griffformen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, nicht unbedingt was die Nettolänge in der Mitte der Klinge angeht, aber doch zumindest dann, wenn man von einem anderen Punkt ober- oder unterhalb der Klingenachse messen würde.


Das ist mir klar. Und wenn man sich ein Messer wie das 730 von Benchmade anschaut (nur als Beispiel, auch wenn´s kein Auto ist), dann ist mir das Problem schon klar.
Aber es ist trotzdem konsequent, denn letztendlich (und ich gebrauche den Begriff nur ungern) ist es ja doch die "effektive Eindringtiefe", die entscheidend ist (unterstelle ich mal), und wenn sich der Griff eben über einen Teil der Klinge erstreckt, dann ist die Eindringtiefe eben um dieses Maß begrenzt.

Mir geht es ja auch nicht um eine Methode zur wissenschaftlich exakten Feststellung der Klingenlänge, sondern um eine vereinheitlichte Meßmethode, die für jedermann nachvollziehbar ist und bei der kein Ermessensspielraum bleibt.
 

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beagleboy said:
[..] denn letztendlich[..]ist es ja doch die "effektive Eindringtiefe", die entscheidend ist (unterstelle ich mal), und wenn sich der Griff eben über einen Teil der Klinge erstreckt, dann ist die Eindringtiefe eben um dieses Maß begrenzt.

Im Prinzip gebe ich Dir recht, aber wirklich entscheidend ist manchmal nicht die Dir vertraute Sichtweise, sondern die der Justiz. Wenn die sich entscheidet, die Schneidenlänge oder die Messung Messermitte/Messerspitze als relevant anzusehen, siehst Du mit deiner Theorie von der Eindringtiefe schnell alt aus. Da zählt der "Überbau" eben nix.

Gruss
Andreas
 
Beagle,

das Thema hatten wir doch schon bei dem 5000A.

Vergleiche ich mal das 5000A mit dem Kalashnikov 74, so ist die Klinge des Kala tatsächlich länger, gemessen an dem Punkt, wo der Griff tatsächlich aufhört.

Bei dem 5000A erreicht man die 85mm nur, wenn man bis zum Zusammentreffen im Rücken mißt.

Mich würde bei dem Thema nur eins interessieren: Wie mißt der Gesetzgeber, welche Vorgaben gibt es bezüglich der Griff bzw. Knebelform. Gibt es Abzüge bei stark gerundeten Formen?

Alles andere erschiene mr als Risiko für die Polizeikontrolle. Soll heißen, du kommst mit deiner Mess- "interpretation", die lachen sich eins und behaupten ein für dich schlechteres Verfahren.

Einheitlichkeit!!

Die von Böker sollten es wissen.

Die von ACMA wußten es wohl nicht. Jedenfalls ist mir nicht klar, warum die die Klinge 4 mm kürzen ließen. :cool:
 
Musashi said:
Im Prinzip gebe ich Dir recht, aber wirklich entscheidend ist manchmal nicht die Dir vertraute Sichtweise, sondern die der Justiz. Wenn die sich entscheidet, die Schneidenlänge oder die Messung Messermitte/Messerspitze als relevant anzusehen, siehst Du mit deiner Theorie von der Eindringtiefe schnell alt aus. Da zählt der "Überbau" eben nix.

Gruss
Andreas

Der über den Griff herausragende Teil der Klinge. Das ist wohl die Formulierung, die der Erläuterung bedarf. :cool:
 
Der über den Griff herausragende Teil der Klinge. Das ist wohl die Formulierung, die der Erläuterung bedarf.

Ganz einfach: bedeutet das der Teil einer Klinge aus dem Griff herausragt, an dem die Klinge mit 100% ihrer Breite aus dem Griff hervor schaut. Denn erst ab da ragt die Klinge als ganzes aus dem Griff heraus.

Der Begriff Klinge an einem Messer mal definiert: die Klinge ist der Teil eines Messers, der mindestens an einer Seite Scharf geschliffen ist, alles was sich unter den Griffschalen oder in dem Griff befindet wird als "Erl" bezeichnet. Mit dem man ausserdem auch niemanden Stechen kann.
Man siehe dazu diesen Link: http://www.spyderco.com/education/a...6+AM&mscssid=VUBLS986C6SA9LA68FRNLJR3417EE998

!!!Der Begriff "Tang" ist englisch und bedeutet Erl!!
Sollte jemand am Bezug zu deutschen Bezeichnungen zweifeln:
In einem Buch von mir stehen diese Bezeichnungen auch drinne, nur in deutscher Sprache.

Kleine meinung zu einer Klinge, Technische spezifikation:
Eine Klinge, die nicht scharf ist, ist auch keine Klinge, siehe hierzu nur einmal diverse Trainingsmesser aus Stahl. Weiterhin ist ein Messer ein Objekt mit dem man schneiden kann, ist das nicht der Fall, ist es keine Klinge, ein Messer ohne Klinge ist kein Messer sondern nur ein Spachtel oder ein Flock oder aber eine Art Stecheisen. Aber auf jeden Fall
!!!!!!!!!!!KEIN MESSER!!!!!!!

MfG
Richard
 
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Blackhawk said:
Eine Klinge, die nicht scharf ist, ist auch keine Klinge, siehe hierzu nur einmal diverse Trainingsmesser aus Stahl.

Und was ist dann mit Schaukampf- oder Trainingsschwertern? Die sind auch stumpf und fallen unter das WaffG (Hieb- und Stichwaffen).
 
Floppi said:
Und was ist dann mit Schaukampf- oder Trainingsschwertern? Die sind auch stumpf und fallen unter das WaffG (Hieb- und Stichwaffen).

Blackhawk bezog sich hier jedoch explizit auf "Messer" und deren Klingen.
 
Waldwatz said:
Blackhawk bezog sich hier jedoch explizit auf "Messer" und deren Klingen.

Ich bezog mich auch auf Messer: Die sichtweise "stumpf = keine Klinge" halte ich für falsch. Dem Gesetzgeber ist es egal, ob ein Messer stumpf ist oder nicht. Im Zweifelsfall ist etwas eine Anscheinswaffe und fällt somit unter die gleichen gesetzlichen Bestimmungen.
Weiterhin wäre auch die Frage, wann überhaupt ein Messer "stumpf" ist.... aber das ist ein anderes Thema.
 
Maximale Eindringtiefe der Klinge (ohne Griff) in einen nichtelastischen Körper ist doch frei jeden Interpretationsspielraumes.
 
HankEr said:
Maximale Eindringtiefe der Klinge (ohne Griff) in einen nichtelastischen Körper ist doch frei jeden Interpretationsspielraumes.

Das habe ich HIER im 4. Post auch schon festgestellt, aber es setzt beim Messen immer noch das richtige Ansetzen des Meßinstrumentes voraus, außer, der Messende benutzt eine Vorrichtung aus zwei übereinander verschraubten Plexi-/Acrylglasplatten mit eingefrästem Millimetermaß, in dessen Spalt er die Klinge steckt und das Maß auf der Oberseite abliest. Aber wer baut schon sowas? :glgl:

Von daher hatte ich mir von meiner in diesem Post vorgebrachten Idee mehr "Idiotensicherheit" versprochen, oder anders gesagt, eben die Abwesenheit des Ermessensspielraumes.
 
Da muss man doch kein neues Messgerät bauen :rolleyes:
Der Messschieber reicht völlig aus:

- Messer wird mit dem Rücken entlang des festen Messschschieberlineals angelegt, sollte die Spitze in die feste Freifläche hineinragen, wird ein Parallelstück längs zwischen Messer und Messgerät zwischengelegt
- Dann wird einfach gemessen und fertig
- evtl. müsste man den Messschieber auf eine Unterlage befestigen, damit die Klingen-/Griffspitze auch mittig zwischen den Meßflächen anliegt

Da werden wieder Probleme gesehen, wo keine sind, es sei denn der Maßnehmer ist zu blöd, und will ein gewolltes Maß in das Objekt reinmessen. Die "Meßmethode" ließe sich bequem ohne das typische Behördendeutsch in einer halben DIN A5 Seite standardisieren.

edit:
@ Marc:
die o.g. Messmethode ist objektiv, aber wenn jemand zu blöd ist, hilft das auch nicht - aber wenn standardisiert, wäre das Ergebnis des Maßnehmers anfechtbar !!!

Gruß Andreas
 
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luftauge said:
Da werden wieder Probleme gesehen, wo keine sind, es sei denn der Maßnehmer ist zu blöd, und will ein gewolltes Maß in das Objekt reinmessen.

Genau das ist ja der Punkt, wobei Dein "und" durch ein "oder" ersetzt werden sollte. ;)

Die Objektivität sollte in der Meßmethode liegen, nicht beim Messenden.
 
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Eine Größe die sich direkt messen läßt sollte man auch direkt messen.
Ein Indirektes messen erhöht in der Regel (Im Konkreten Beispiel mit Sicherheit) die Toleranz und veringert sie nicht.
Wen dies interessiert, der soll Google nach "Fehlerfortpflanzung" befragen.

Auch die möglichkeit von groben Fehler erhöht sich beim vorgeschlagenen Verfahren, da öfter gemessen werden muss um das Ergebnis zu erhalten. Dabei erhöht sich die Redundanz nicht da beide Messungen zu 100% benötigt werden, um das Ergebniss zu erhalten.
-> Größere Unsicherheit vor groben Fehlern

Das Verfahren erhöht IMHO außerdem die Gefahr systematischer Fehler und veringert sie nicht. (Darkblues Einwandt)
Daher halte ich das vorgeschlagene Verfahren für nicht geeignet.
(Gerade bei ungeübten.)
Geeignet sind vielmehr Hankers und Beagleboys zweiter Vorschlag oder aber ein richtig gehandhabter Zollstock. :rolleyes:

Einen Ermmessensspielraum gibt es nicht, lediglich messtoleranzen (unvermeitliche Fehler) oder "echte" Fehler. Ermessen kann nur dort angebracht werden wo es der Gesetzgeber ausdrücklich gestattet.

Mein Angebot Gutachten über Klingenlängen zu erstellen, im Falle das jemand so etwas benötigt, besteht weiterhin. Ich bin Vermessungsingenieur und kenne mich auch leidlich im Erstellen von Gutachten aus. (Wertermittlungsgutachten.)

Gruss
El
 
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