Und nach allem Hin und Her, bleibt es nur eine Verwaltungsvorschrift, die keinerlei Bindung oder jeglichen
Rechtsanspruch nach Außen begründet. Nicht unbedingt ein Meilenstein. Ein betroffener Bürger kann sich darauf
nicht berufen, es ist keine formelle Norm mit Außenwirkung.
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Verwaltungsvorschrift in Kraft getreten. Die Behörden sind an diese Verwaltungsvorschrift gebunden und die Anwendung dieser Vorschrift beinhaltet damit auch eine Außenwirkung gegenüber dem Bürger.
Allerdings, für die Gerichte ist diese Verwaltungsvorschrift nicht bindend.
Gruß
Gerhard