Schärfe und Schliff im WaffG

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pcfreak324

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Hallo,

ich habe mir folgende Frage das Waffenrecht betreffend gestellt: Welche Schärfe muss ein Messer oder Schwert haben, um davon erfasst zu sein?

Relevant wird dies in folgenden Fällen:
  • stumpfe Schaukampfschwerter gelten nicht als Waffen - bis zu welchem Schärfegrad gilt diese Ausnahme? - können es trotzdem Messer i.S.d. § 42a WaffG sein?
  • bei langen stumpfen (Butter-)Messern - ist dort vielleicht wegen Sinn und Zweck des § 42a WaffG eine ungeschriebene Ausnahme zu machen analog den Schaukampfschwertern (in GB wurde dies allerdings nicht anerkannt)
  • zweiseitig geschliffene Messer sollen laut BKA und Ostgathe generell Waffen sein (Gibt es da eigentlich auch Gerichtsurteile zu?) - Was ist mit angedeuteten Rückenklingen?
  • zweiseitig geschliffene Spring- und Fallmesser sind verbotene Waffen (§ 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4 - dort ist auch die einzige Stelle im Gesetz, wo überhaupt auf den Schliff Bezug genmommen wird)
Anerkannte Messkriterien gibt es nicht.

Mein Kriterium, ob ein Messer als scharf bzw. geschliffen anzusehen ist oder nicht, ist ein Schneidetest an einem Din-A4-Blatt (80g/qm). Lässt sich das Papier auch mit Sägebewegungen nicht schneiden, so ist es nach meinem Dafürhalten nicht scharf bzw. nicht geschliffen i.S.d. Gesetzes (ist aber nur Spekulation!).
 
ich habe mir folgende Frage das Waffenrecht betreffend gestellt: Welche Schärfe muss ein Messer oder Schwert haben, um davon erfasst zu sein?....Anerkannte Messkriterien gibt es nicht.

So siehts aus. Was - außer sinnlosen Mutmaßungen und weiteren Spekulationen - möchtest Du hier denn lesen? Falls das in der Rechtspraxis tatsächlich ein Thema ist, wirst Du schon in Urteilen, Feststellungsbescheiden oder auch Bescheide der fürs WaffG zuständigen Behörden recherchieren müssen. Um wenigstens eine Tendenz erkennen zu können.

Mach das ruhig und berichte hier.

Pitter
 
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