Klingengröße 41mm x 10mm - alles erlaubt?

JoergS

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Hallo zusammen,

neben meinen geliebten Schleudern hänge ich nach wie vor auch noch an meinen Messern.

Dabei habe ich folgenden BKA-Feststellungsbescheid gefunden:

http://www.bka.de/profil/faq/waffen...ide/pdf/fb-76_mini_butterfly_springmesser.pdf

Dieser Bescheid öffnet meines Erachtens nach die Tür zu einer ganz neuen Messergattung: Die "Microblades".

Der BKA-Bescheid stellt fest: Bis 41mm Klingenlänge und max. 10mm Breite ist ein Messer keine Waffe! Damit ist alles frei: Springmesser (Out The Front), beidseitiger Schliff, feststellbare Klinge, Einhandbedienung etc. - selbst das Führen ist erlaubt.

Nun gilt es, die Lücke auszunutzen und ein Messer zu konstruieren, welches etwas taugt, aber die Kriterien erfüllt. Sooo kurz und schmal ist das ja nicht, mit einem breiten Klingenrücken und einem Hohlschliff müsste sich etwas zaubern lassen.

Ich knobele mal ein wenig! Habt Ihr Ideen dazu?

Jörg
 
Der BKA-Bescheid stellt fest: Bis 41mm Klingenlänge und max. 10mm Breite ist ein Messer keine Waffe!

Nein. Tut er nicht. Der BKA Bescheid stellt zum Thema Waffeneigenschaften fest: "Dies ist bei den hier vorgelegten Messern aufgrund der Klingenlänge nicht der Fall". Und das Verbot des Führens schließt auch Messer ein, die explizit keine Waffeneigenschaften haben. Vollkommen unabhängig von der Klingenlänge.

Aber ich kenne das Problem. Mir sind auch oft einige Punkte flöten gegangen, weil ich Texte nur überflogen, aber nicht gelesen habe.

Pitter
 
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