Status der MF Online Petition

pitter

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Ein bischen verspätet, weil ich erst zum weiteren Ablauf nachfragen musste.

Die von mir eingereichte Petition zum WaffG http://www.messerforum.net/showthread.php?t=54017 wurd nicht auf den Seiten des Bundestags veröffentlicht, weil zur Thematik bereits weitere Petitionen vorliegen, zu denen bereits eine Prüfung eingeleitet worden ist.

Meine Petition wird in diese Prüfung mit einbezogen.

Über das Ergebnis der Prüfung erhalte ich dann eine abschliessende Antwort.

Das heisst nicht, dass die Petition nicht bearbeitet wird, sondern im Zusammenhang mit gleichlautenden Petitionen bearbeitet wird (habe extra nochmal nachgefragt). Wäre sinnvoll, die Petitionsseiten des Bundestags im Auge zu behalten, sollte dort was auftauchen.

Grüße
Pitter
 
Ist zwar schon eine Zeit her, dass du das geschrieben hast (und ich zuerst nicht glauben wollte was ich zu lesen glaubte), aber jetzt muss ich doch noch mal nachfragen:
Verstehe ich das richtig, dass es überhaupt keine öffentliche Petition geben wird, bei der weitere Bürger mitzeichnen können?
...wurd nicht auf den Seiten des Bundestags veröffentlicht...Über das Ergebnis der Prüfung erhalte ich dann eine abschliessende Antwort.

Grüße
Rainer
 
Verstehe ich das richtig, dass es überhaupt keine öffentliche Petition geben wird, bei der weitere Bürger mitzeichnen können?

Kann sein. Die Petitionen werden geprüft und gegebenenfalls als öffentliche Petition auf den Seiten des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sobald über meine entschieden ist, sollte ich Bescheid bekommen.

Nein, bisher kam nix ;)

Grüße
Pitter
 
Und wenn, wann nach der parlamentarischen Prüfung?...

Nach der parlamentarischen Prüfung wäre ja auch zu spät. Ich denke dass sich einige das Einreichen einer eigenen Petition gespart haben, da sie bei der öffentlichen Petition mitzeichnen wollen. Wenn die Petition gar nicht veröffentlicht würde (was ich für eine riesen Sauerei hielte, aber zum gesamten Procedere passen würde), dann möchte ja vielleicht noch der ein oder andere selber eine persönliche Petition einreichen, bevor abschließend entschieden wurde !?

Da ist es besser, hin und wieder die Liste der öffentlichen Petitionen[/URL] durchzusehen.
Bis eben gerade: nix.
Jo, da schau ich auch gelegentlich mal rein. Der übliche Zeitrahmen zwischen Einreichung und Veröffentlichung ist inzwischen weit überschritten, und ich glaube (so wie ich Pitters ersten post lese) auch nicht mehr so recht, dass dort was zu finden sein wird...

Grüße
Rainer
 
Nach der parlamentarischen Prüfung wäre ja auch zu spät. ...
Hmm, klingt, als ob du recht hättest - ich hatte mir das bisher so zusammengereimt, dass die Aufnahme in die öffentliche Zeichnungsphase der Prüfung eines parlamentarischen Ausschusses bedarf.

Wie dem auch sei, die Hoffnung stirbt zuletzt ...

Steffen
 
Im Zusammenhang mit der Petition und der Frage, ob sich da schon was ergeben hat -

Die Piratenpartei informiert: Wie man im Bundestag unliebsame Petitionen plattmachen kann.

fefe schrieb:
[...]
Methode 1: man findet eine "sachgleiche" Petition, dann kann man die Petitionen zusammen legen. Das "sachgleich" wird offenbar eher flexibel gehandhabt in der Praxis.

Methode 2: man findet eine "sachgleiche" nicht-öffentliche Petition.

Ja, kein Witz, die können eine Petition mit einer nicht-öffentlichen "sachgleichen" Petition zusammen legen, und der Einreicher kann dann nicht mal gucken, ob die Petition wirklich sachgleich war, weil die andere ja nicht öffentlich war. Unglaublich.
[...]

Gruss, Keno
 
Vermutlich bin ich nicht der einzige, der heute Post bekommen hat:

"Der Deutsche Bundestag hat...am 13.11.2008 beschlossen das Petitionsverfahren abzuschließen".
"Zu diesem Anliegen liegen dem Petitionsausschuss mehr als 270 Eingaben vor, die aufgrund ihrer gleichen Zielsetzung zusammen beraten werden."
Blabla Begründung..."Die nunmehr geltenden Neuregelungen sind vor allem zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in Großstädten angemessen und notwendig."

Damit kann man wohl die öffentliche Petition als offiziell beerdigt betrachten.

Grüße Rainer
 
[...] Damit kann man wohl die öffentliche Petition als offiziell beerdigt betrachten. [...]

Wobei, so besonders "öffentlich" war sie ja ohnehin nicht ;)

Da scheint tatsächlich Absicht hinterzustecken, wie auch mein Beitrag weiter oben [#7] zeigt...

Schöne Demokratie. :mad:

Keno
 
Messer wegschmeißen, aufgeben, Kopf in den Sand stecken. :glgl:
Genau darauf wollte ich mit meiner Frage hinaus.
Bei lediglich 270 Einreichern von - Zitat aus dem Schreiben des Petitionsausschusses - "Millionen gesetzestreuern Bürgern", die tagtäglich Einhandmesser mit sich führen, hat das wohl die Mehrheit von vornherein getan. Erst laut jammern, dann doch nix tun.

Auch nach dem Scheitern der Peition seh ich es überhaupt nicht ein, es dabei zu belassen und mich in mein Schicksal zu fügen.

Die IMSW werde ich als Möglichkeit, etwas zu tun, natürlich in Betracht ziehen.



.
 
Vermutlich bin ich nicht der einzige, der heute Post bekommen hat:

Yupp, die Antwort auf meinen Antrag habe ich gestern auch bekommen.
Das gleiche Schreiben.
Der Ausschuss hält es für zweckmäßig, zunächst die Auswirkungen des Gesetzes abzuwarten und nach Prüfung bei entsprechender Notwendigkeit später ggf. Änderungen vorzunehmen.

Was für ein BlaBla. Wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wurde, dann wird es wohl niemand mehr von sich aus neu eröffnen oder Gesetzesänderungen einbringen.
Das heißt, das Volk ist außen vor und Änderungen können nur noch durch unsere "Vertreter" angeregt werden...

Offtopic: Der Bundestagsbrief kam bei mir in einem Zustand an, wie ich ihn bisher nur aus alten DDR-Zeiten kannte...
Ist das noch jemanden so ergangen?

Ciao Sven
 
Offtopic: Der Bundestagsbrief kam bei mir in einem Zustand an, wie ich ihn bisher nur aus alten DDR-Zeiten kannte...
Ist das noch jemanden so ergangen?


Bei mir kam der Brief gestern ebenfalls an.
Zustand war außen Hui und innen pfui.

Nur viel sinnfreies Blabla.
z.B "Da sich die Gesetzesänderung bis heute bewährt hat ...

Ich finde es einfach zum ******.

Der Ole
 
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