Suche Butterfly bzw. Balisong

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Out Of The Front...umgangssprachlich ein Läufer, also ein Springmesser bei dem die Klinge frontal aus dem Griffstück schnellt. Meiner persönlichen Ansicht nach auch net wirklich ein vermissenswerter Typ Messer, es wäre schlimmer gewesen wenn sie uns fixed oder Springer generell verboten hätten...find ich halt.
Österreich is klasse, ich tank dort immer... :steirer:
 
moin alle zusammen,
wie ist es denn wenn man das Messer (Ballisong) zerlegt in einer verschlossenen Vitrine zu Hause präsentiert??? :confused:

Dann ist doch eigentlich der ursprung des Balisong - als "Verbotener Gegenstandt" sprich Waffe nicht mehr gegeben.

Weiß da jemand was genaues?
Gruß
chiv.
 
Und eine zerlegte UZI ist keine UZI mehr. Und eine zerlegte Giftgasgranate ist auch keine mehr oder wie.
JENS
 
ZaphodBee schrieb:
Out Of The Front...umgangssprachlich ein Läufer, also ein Springmesser bei dem die Klinge frontal aus dem Griffstück schnellt. Meiner persönlichen Ansicht nach auch net wirklich ein vermissenswerter Typ Messer, es wäre schlimmer gewesen wenn sie uns fixed oder Springer generell verboten hätten...find ich halt.
:


Herzlichen Dank für die Info, jetzt muss ich nicht dumm sterben.

Herbert
 
Dann ist doch eigentlich der ursprung des Balisong - als "Verbotener Gegenstandt" sprich Waffe nicht mehr gegeben.

Was für eine Frage :rolleyes:
Dann ist es ein verbotener Gegenstand in einer verschlossenen Vitrine, die man jederzeit aufschließen kann.
Gäbe es eine Besitzerlaubnis für diese Art verbotener Gegenstände, wäre das eine andere Sache. Zum Thema "Ausnahmegenehmigung vom BKA" gibt es bereits bestehende threads.

Da es hier mittlerweile besser passt, in P&R verschoben.
 
Moment mal, ist es bei Messern, anders als bei Schusswaffen, nicht so, daß Einzelteile einfach nur Einzelteile sind? ich meine was gelesen zu haben, nachdem eine Messerklinge von zB einem OTF kein Waffenteil darstellt, wie zB der Lauf einer Glock17. Wenn ich ein Balisong zuschweisse, das etwa ein Fixed daraus entsteht, dürfte es doch lega sein, oder?

Generell würd ich mich aber ganz und gar nicht mit der Gesetzgebung spielen, gerade bei so sensiblen Themen.
Achja, ich freu mich schon wenn ich irgendwann vielleicht das erste Mal einem Polizisten erklären muß daß mein msE in Camo keine Kriegswaffe darstellt *lol*
 
ZaphodBee schrieb:
Achja, ich freu mich schon wenn ich irgendwann vielleicht das erste Mal einem Polizisten erklären muß daß mein msE in Camo keine Kriegswaffe darstellt *lol*
Dann hälst Du ihm halt die Anlage zum KrWaffKontrG unter die Nase und fragst ihn, wo er Deinen BöFeiSchnitzler einzuordnen gedenkt. Ich find' die eigentlich verständlicher als die Anlagen zum WaffG ... :hehe:

Dann kriegt schon eher Deine Frau Probleme, zu erklären, warum sie keine amtliche Genehmigung für ihr Gesicht hat (vgl. Teil A Nr. 3.1 d) 1. der Anlage) ... :lach:
 
was soll ein BöFeiSchnitzler sein?

und seit wann haben Frauen damit was zu tun? ich dacht das is hier endlich mal ein Männerforum, wo wir Bier trinken, in Unterhosen rumrennen und Fotos von üblen Weibern verschicken. :steirer:


ah..Google sagt "böser Feind"...joah, ich hab heute damit 5 verdächtige Kartoffeln gestellt und in feine Scheiben geschnibbelt...
so...genug OT :glgl:

Bei Böker auf der HP kann man sich das PDF zum Waffenrecht anschauen, da steht eindeutig geschrieben daß es bei Messern keine definierten Teile gibt. Ein zerlegtes Balisong ist kein Balisong, sondern eine Klinge, 2 Griffhälften und eine Schraube. Wenn man so einen Bausatz unbedingt ausstellen will darf man das, wenn man das Ding wieder zusammenbaut hat man ein Balisong und macht sich strafbar.
http://www.boker.de/images/ratgeber_messerrecht.pdf
 
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Ein Butterfly fällt sicher nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dort sind die darunter fallenden gegenstände fakultativ aufgezählt.

Polizisten können und müssen nicht alles wissen.
Sie müssen aber wissen, wo man nachschauen kann, wenn was unklar ist.

Und Idioten sind heutzutage die wenigsten. Der Idiot in Uniform hält sich Gottseidank aufgrund von so netten Serien wie "Der Tölpel von Bulz" und "Kommissar Rex".

Trotzdem ist ein Polizist ein Mensch, und Menschen sind auch Egoisten, Besserwisser, Rechthaber usw. Wenn das dann mit Uniformierung und Staatsgewalt gepaart ist, kann Knatsch rauskommen (muss aber nicht).


Teile von Waffen sind NICHT DASSELBE wie ein zerlegte Waffe. Gesetze muss man lesen können. ;) Oder will mir jemand erklären, dass ich meine Glock zerlegen und dann die Teile frei im Haus rumliegen lassen kann, weils ja keine Waffe mehr ist?
 
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ZaphodBee schrieb:
Moment mal, ist es bei Messern, anders als bei Schusswaffen, nicht so, daß Einzelteile einfach nur Einzelteile sind?

Ja. Es gibt bei Messern keine wesentlichen Bestandteile, wie bei Schusswaffen. Aber - das mit den zerlegten Balis iss nicht, ich habe extra beim BKA nachgefragt. Ein zerlegtes Bali ist ein Bali, ein zerlegter Springer ist ein Springer. No way. Irgendwelche Stories, man könne sich die Dinger ja zerlegt aus den USA, und das sei doch kein Problem blabla, ist einfach Quatsch.

Grüße
Pitter
 
Dann glaub ich daß die sich da selber uneins sind. Rein rechtlich sinds nur Einzelteile die keinen Verboten unterliegen, niemand darf Dir ne lose Klinge wegnehmen. Anders als bei ner Pistole, wo Du ohne Waffenberechtigung nicht mal an den Lauf oder dgl. kommst, ergo darfst ihn auch net besitzen, oder als Besitzer anderen zugänglich machen (rumliegen lassen).
Ich versteh net warum grad immer diese verbotenen Biester so einen Reiz auf die Menschen ausüben müssen *g* es gibt tausende legale Messer, die schöner edler funktioneller und ganz einfach BESSER sind als diese Wabbelteile. Bau Dir ein gescheites Fixed vom Pitter zusammen (Werbungmach), da hast auch was zu tun, und obendrein kommt was Gscheits bei raus....
 
pitter schrieb:
ein zerlegter Springer ist ein Springer. No way. Irgendwelche Stories, man könne sich die Dinger ja zerlegt aus den USA, und das sei doch kein Problem blabla, ist einfach Quatsch.

Grüße
Pitter

? ein Microtech LCC-DA oder ATCF oder CMTX5-DA (Spezialwerkzeug notwendig, die beiden anderen "nur" Torx-Schraubendreher !) mit ausgebauter / fehlender Feder ist DEFINITIV ein legales manuelles & funktionierendes Messer in Deutschland !

Mit freundlichen Grüßen aus Bayern

Dieter

PS : Themaverfehlung, da es ja um Balisongs geht ?

NACHTRAG 11.03.2005 : @luftauge : sehr guter link, vielen Dank, wie dort @sgian als EXECUTIVE anmerkt ist es tatsächlich Auslegungssache mit ungewissem Ausgang, da "Mann/Frau vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei" ...
 
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bei den waffen gibt es "wesentliche" bestandteile, wie z.b. den lauf, die dem waffengesetz unterliegen, andere, wie z.b. die griffschalen und das visier sind frei verkauflich.

in sachen messer sieht das gesetz keine solche unterteilung vor.
 
Was ich nicht verstehe (soll ja mal vorkommen ;)), ist wie hier im Forum Springmesser mit ausgebauter Feder verkauft werden können bzw. gezeigt werden können :confused:

Schon klar, nur weil ich eine Handgranate kaufen *kann*, heisst das nicht, dass ich auch darf, aber ich *dachte*, hier im Forum wird zumindest darauf geachtet, dass die Spielregeln eingehalten werden.

Oder nicht ?

gruss, Keno
 
Eine Handgranate bleibt auch bei ausgebautem Zünder eine Handgranate, da sie Kriegsmaterial ist.

Ein Messer ohne Feder ist kein Springmesser und damit legal. Die Feder an sich ist kein verbotener oder genehmigungspflichtiger Gegenstand. Ein Handgranatenzünder schon.

Äpfel und Birnen.....
 
Versteh' mich nicht falsch, Revvie, ich will hier niemandem an den Karren fahren. Wenn ich mir sicher bin, dass ich für ein solches Messer (und dazugehörige Feder) nichts auf den Deckel bekomme, bin ich der erste (naja nicht ganz), der sich eins kauft.

Ich glaube nicht, dass wir tatsächlich über Äpfel und Birnen sprechen. Wir haben uns ja bisher darauf geeinigt, dass ein auseinandergebautes Butterfly wohl nicht legal ist. Ich sehe keinen Unterschied zwischen 1 (!) Butterflygriffhälfte und einer Feder. Wenn ich einen Griff ausbaue, ist's auch kein Butterfly mehr. Trotzdem würde ich dafür unter Garantie Stress bekommen. :argw:

Äpfel und Birnen ?

EDIT (keine Lust, noch einen Beitrag zu schreiben)

Pitter schrieb:
Verkauft werden können Springer auch, wenn Verkäufer/Käufer in Ländern leben, bei denen die Dinger erlaubt sind. Der Klarheit wegen sollte eben jeder auch hinschreiben, wo er wohnt. Ansonsten frage ich nach oder lösche, wenns mir nicht plausibel erscheint. Wo ist das Problem, weisst Du doch.

Klar, das weiß ich. Darum geht's ja auch gar nicht. Es geht um Leute, die in Deutschland sind, und sagen "Hier, guck mal, mein Springmesser D/A ohne Feder,...". Was die Österreicher tuen oder lassen, ist mir völlig egal (Was die Deutschen machen, im Prinzip auch :))
 
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cheez schrieb:
Was ich nicht verstehe (soll ja mal vorkommen ;)), ist wie hier im Forum Springmesser mit ausgebauter Feder verkauft werden können bzw. gezeigt werden können :confused:

Gezeigt werden kann alles. Zumindest jedes Messer ;)

Verkauft werden können Springer auch, wenn Verkäufer/Käufer in Ländern leben, bei denen die Dinger erlaubt sind. Der Klarheit wegen sollte eben jeder auch hinschreiben, wo er wohnt. Ansonsten frage ich nach oder lösche, wenns mir nicht plausibel erscheint. Wo ist das Problem, weisst Du doch.

Bei den Springern mit ausgebauter Feder - *ich* bin der Meinung, sie sind legal. Man kann nicht von mir erwarten, dass ich zu dem Thema eine rechtstheoretische Arbeit schreibe. Sollen sie die Gesetze präziser forumulieren. Wer aber deswegen Ärger bekommt, darf sich halt nicht wundern. Das ist mir aber wurstegal. *Mich* interessiert das nur soweit, wie ich als Betreiber haftbar bin. Sprich, wenn der erste wegen sowas die Staatsanwaltschaft am Hacken hat, die mir ein Briefchen schreibt und mich ans TDG erinnert, dann lösche ich vorsorglich alle diesbezüglichen Beiträge. Auch wenn die Gesetzwidrigkeit durch ein Ermittlungsverfahren ja gar noch nicht festgestellt wurde.

BTW, halbautomatische Messer existieren. Sind legal und man kann genauso mit rumspielen.

Grüße
Peter
 
servus zusammen,
da wird wohl nach dem Motto verfahren: "ein Springmesser, das nicht springt, ist kein Springmesser".
Ausser Acht gelassen wird aber die Bestimmung, dass man eine Sperre betätigen (entriegeln) muss, um das Messer zu öffnen. Damit fällt das nicht springende Ex-Springmesser wieder in die verbotene Abteilung (Fallmesser).
Ein Dieter m/a z.B. ist legal, obwohl jeder halbwegs begabte es schneller aufschnippen kann wie eine Feder, aber es hat keine Sperrvorrichtung im geschlossenen Zustand.
Cheez hat also schon recht, wenn er anführt, dass nur der Ausbau der Feder einen zu langen Springer nicht legalisiert. Es muss korrekterweise auch die Sperrvorrichtung im geschlossenen Zustand entfernt (oder unbrauchbar gemacht) werden.
Auf der sicheren Seite ist man aber nur, wenn man den illegalen Springer zu einem Fixed macht. Ein paar feste Hammerschläge auf die Klingenachse (so man das über das herz bekommt) helfen da.
Gruß friedl
 
cheez schrieb:
Es geht um Leute, die in Deutschland sind, und sagen "Hier, guck mal, mein Springmesser D/A ohne Feder,...".

@ cheez : wahrscheinlich hast Du Recht, ICH habe meinen Bildbeitrag beim ATCF gelöscht, damit mir zukünftig niemand ein protziges / arrogantes / gesetzloses Ansinnen unterstellen kann...der tatsächliche Beweggrund war eigentlich "nur" eine Darstellung bzw. Klingenvergleich als Information...natürlich lege auch ich keinen Wert auf den Besuch von Staatsdienern...solange Sie sich im Dienst befinden !

ABER ich weiche vom eigentlichen Thema in diesem thread ab, S O R R Y !
 
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