auch wenn eine Machete aufgrund der Zweckbestimmung keine Hieb- oder Stoßwaffe ist, ist sie dann trotzdem ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm und darf deswegen nicht geführt werden?
Das kann sie erst mal, ja. Aber ob das dann auch rechtskonform ist und einer richterlichen Überprüfung standhält ist eine andere Frage. Die Polizei braucht zum Eingreifen immer eine Gefahr im juristischen Sinne, z.B. einen Gesetzesverstoß. Alles was aber nicht verboten ist, das ist erlaubt.Und natürlich kann die Polizei Dir eine Machete wegnehmen, wenn Du mit dem Dings am Gürtel beim Aldi einkaufst. Dazu brauchts allerdings kein Waffengesetz.
... aber die Machete ist echt ein Grenzfall.
Eine Machete ist eine Machete, und kein Messer.
Eine Sense ist eine Sense, und kein Messer.
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Pitter
... Warum sollen etwa Macheten und Hippen Messer sein, Sense, Sichel oder Axt aber nicht? ...
So gerne ich Pitters Argumentation nachvollziehen wollte, es fällt mir dennoch schwer. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass ein Gericht diesem Wunschdenken keine Rechnung tragen und Macheten unter das Trageverbot für Messer >12cm Klingenlänge einordnen würde.
also fällt jede Art von Machete unter das Führverbot oder etwa doch nicht ?
PS: ... mir geht es speziell um die " Condor "Golok" Machete " ... .
ich habe kürzlich bei einem Gespräch in einem Nürnberger Messergeschäft die Info bekommen, dass Macheten nicht als Messer eingestuft werden und demnach auch nicht unter das Trageverbot fallen. Diese Aussage soll von einem Polizisten gemacht worden sein. Die Aussage ist also mit Vorsicht zu genießen.
Die Waffeneigenschaft (im Sinne des WaffG) wird verneint. Das wars. Das heißt noch lange nicht, dass eine Machete geführt werden darf.
Solange keine konkrete Rechtsprechung existiert, kann man zur waffenrechtlichen Einstufung einer Machete nichts konkretes sagen.
Und Vermutungen helfen in Rechtsfragen allerdings nicht weiter.
Pitter