Klingenlänge richtig messen

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Hallo Forum,
da das WaffG ja zT. mit Klingenlängen arbeitet frage ich mich:

Wie messe ich die Klingenlänge korrekt?



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ich habe hier mal ein paar mögliche Messwege eingezeichnet, könnt ihr mir sagen welcher der "offizielle", also anekannte, ist?
Falls er noch nicht eingezeichnet ist, bitte tut dies.

mfg, spcken
 
Im Zweifelsfall C, da das die längste Strecke ist. Dann bist du auf der sicheren Seite, obwohl ich ehrlich gesagt immer nach D gemessen habe.

Gruß,

Stefan
 
Man misst vom Griff bis zur Klingenspitze, auf dem Bild wird nur die Länge des Anschliffes gemessen.
 
Im gezeigten Beispiel kannst Du A, B und C vergessen. D wäre die korrekte Längenmesssung.
ABER: Bei einer Klinge mit Ricasso wirst Du das Ricasso zur eigentlichen Klinge zurechnen müssen, also nicht nur vom Ricasso bis zur Spitze. Was heißt: Vom Ende der Griffbeschalung bis zur Spitze des Messers.
(C wäre, ohne die Schleifkerbe, die Länge der Schneide)
Eine "offizielle" Meßweise ist aber dort, wo der Begriff "Klingenlänge über 12 cm" auftaucht (WaffG, § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen) nicht definiert.
 
ich denke kanif hat Recht: Es ist die Klingenlänge, nicht die Schneidenlänge und auch nicht die Länge des Anschliffes.

Man kann dann bestenfalls noch darüber diskutieren, wo am Griff man beginnt zu messen, am ersten sichtbaren Metall der Klinge oder am vordersten Punkt des Griffes.

PP
 
Hallo
Wo fängt hier die Klinge an wenn Metall ein Bestandteil des Griffes ist?
Optisch aber zur Klinge gehört??

IMG_0215kl.jpg


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Gruss Bobby
 
Macht m.E. keinen Unterschied. Natürlich würde man hier zusätzlich die Länge der Klinge von der Schleifkerbe ab gemessen erwähnen, nur dürfte man (streng genommen) dieses Maß dann nicht Klingenlänge nennen.
 
Hallo
Wo fängt hier die Klinge an wenn Metall ein Bestandteil des Griffes ist?
Optisch aber zur Klinge gehört?? [...]

Man weiß es nicht - das gilt auch für zB. Messer, die nur aus Klinge bestehen und keinen Griff haben (miss da doch mal bis zu den Griffschalen :D); wie zB. das CR Professional Soldier oder das Fred Perrin Neck Bowie.

Letztlich kann dir das nur ein Richter beantworten.

Gruss, Keno
 
Eine Klinge ist per Definition der Teil eines Werkzeuges, der die Schneide enthält und nicht zum Halten oder zum Schutz des Haltebereiches (Griff) dient.

Folglich sollte die Klinge deines Messers da anfangen, wo der Fingerschutz aufhört. Bei Messern ohne Fingerschutz würde eine Klinge wohl da beginnen, wo der zum explizit zum Anfassen bestimmte Bereich endet.
Und wie die Vorredner bereits gesagt haben, die WaffG-Regelung betrifft die Klingenlänge, nicht die Länge der Schneide oder des Rückens.

Grüße!

Edit: Bei dr.bobs Messer beginnt die Klinge per Definition da, wo die Mulde für den Zeigefinger endet. Auch wenn dieser Bereich aus Stahl ist und nahezu nahtlos in die Klinge übergeht, ist es doch offensichtlich ausdrücklich zum Anfassen gemacht und damit Teil des Griffs, nicht Teil der Klinge.
 
Folglich sollte die Klinge deines Messers da anfangen, wo der Fingerschutz aufhört. Bei Messern ohne Fingerschutz würde eine Klinge wohl da beginnen, wo der zum explizit zum Anfassen bestimmte Bereich endet.
Demnach wären viele Klingen mit Rückenriffelung und vor allem Fingerrampen ja ziemlich "kurz", da der betreffende Bereich ja explizit zum Anfassen dient. Und bei solchen mit Fingerschutz unten wäre dann die Frage, ob der gesamte Bereich davor zählt, auch wenn der Greifbereich diesen oben weit überragt. Da kommt man dann auch zur allgemeinen Frage, wie ein sehr schräger vorderer Griffbereich einzuordnen ist.
Gesetzlich geregelt ist das alles nicht, Urteile oder auch nur erhellende BKA-Bescheide sind mir nicht bekannt, nicht einmal zur viel älteren Klingenlängenregel bei Springmessern.
 
... nicht einmal zur viel älteren Klingenlängenregel bei Springmessern.

Dort sollte die Formulierung "der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge" recht eindeutig sein: Alles was aus dem Griff herausragt, ob geschliffen oder nicht, wird mitgemessen.
 
Mit "Anfassen" hab ich mich natürlich blöd ausgedrückt. "Umfassen" oder "Halten" würde es eher treffen, aber das ist natürlich alles eine Wortspielerei. Die Definition meint damit den Griff. Damit ist Fakt, dass solche Daumenrampen Teile der Klinge sind, wenn sie über den eigentlichen Griff oder ein Parierelement/Fingerschutz hinausragen.
Wie gesagt, die Klinge ist der Teil eines Messers, der die Schneide enthält - das Existieren einer Daumenrampe innerhalb dieses Bereichs ist ein "Gimmick", das nicht als "Grifferweiterung" verstanden werden sollte.
Wie das bei schrägen Griffelementen ist, wird unterm Strich wohl Auslegungssache sein.

Diesbezügliche Feststellungsbescheide kenne ich auch nicht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass im Falle des Falles gebräuchliche Definitionen benutzt werden. Ich kenne auch keine anderlautende Beschreibung innerhalb des WaffG.

Grüße!
 
Mit "Anfassen" hab ich mich natürlich blöd ausgedrückt. "Umfassen" oder "Halten" würde es eher treffen, aber das ist natürlich alles eine Wortspielerei. Die Definition meint damit den Griff.
Sag doch einfach "(um)greifen" :D
Damit ist die Verbindung zum Begriff "Griff" noch unmissverständlicher, "Griff" kommt von "greifen" oder umgekehrt, wie auch immer ;)

Die Riffelung, egal wie weit vor dem montierten Griff sie angebracht ist, ist eine Führungshilfe zum Schneiden. Man kann die Klinge auch ohne sie führen, nur mit ihr ist es bequemer und evtl. sicherer.

Gruß Andreas
 
...und im Fall der Fälle kommt es dann auf den Richter an!

...und auf Deinen (hoffentlich guten!) Anwalt!

...und auf Deinen (hoffentlich sachkundigen!) Messer-Gutachter!
der dem Gericht alles erklärt!:hmpf:

Gerald
 
Hallo, helft mir mal weiter.
Ich werde aus der Gesetzgebung bei feststehenden Messern nicht wirklich schlau ?

Wie wird denn nun aus "rechtlicher Sicht" die Klingenlänge gemessen ?

z.B. am aufgeführten Ganzstahlmesser von cheez seinen Beitrag oder an Messern bei denen die Griffschalen weit zurückgesetzt sind.

Grüsse Christoph
 
Wie wird denn nun aus "rechtlicher Sicht" die Klingenlänge gemessen ?

Aller Wahrscheinlichkeit nach erst von einem Polizisten und später dann unter Umständen von einem Richter mit einem Lineal/Zollstock.

Es gibt dazu weder eine Norm, noch ein Gesetz oder irgendeinen anderen verbindlichen Text.

Also wie so oft: eine Mischung aus gesundem Menschenverstand und Glück.

Und da 14 spekulierende Beiträge zum Thema reichen, mache ich hier mal zu.

Gruß
chamenos
 
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