Hierfür 2 Aktikel aus dem Waffengesetz:
§1 Absatz 2 b):
„Waffen sind tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
§ 42a Absatz 3
„Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm“
§1 reduziert auf die Intersante Aussage: „Waffen sind Gegenstände, die in diesem Gesetz genannt sind“
Betrachten wir jetzt exemplarisch „Messer mit einer Klingenlänge über 12cm“. Ist jetzt das Messer der genannte Gegenstand oder das „Messer mit Klingenlänge über 12cm“.
Bedeutet „genannt“ an dieser Stelle vielleicht einfach nur, das man mit einer Suche nach Messer die Bedingung bereits erfüllt? Sind die 12cm nicht einfach nur eine Gegenstandseigenschaft welche speziell in 42a betrachtet wird.
§1 Absatz 2 b):
„Waffen sind tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.“
§ 42a Absatz 3
„Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm“
§1 reduziert auf die Intersante Aussage: „Waffen sind Gegenstände, die in diesem Gesetz genannt sind“
Betrachten wir jetzt exemplarisch „Messer mit einer Klingenlänge über 12cm“. Ist jetzt das Messer der genannte Gegenstand oder das „Messer mit Klingenlänge über 12cm“.
Bedeutet „genannt“ an dieser Stelle vielleicht einfach nur, das man mit einer Suche nach Messer die Bedingung bereits erfüllt? Sind die 12cm nicht einfach nur eine Gegenstandseigenschaft welche speziell in 42a betrachtet wird.