Mein BM 710 ist auch weg

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TNT

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Ich wollte das eigentlich an den Thread "So... weg is mein MSE..." anhängen, aber der ist ja nunmal geschlossen...
Haben wir denn eigentlich so etwas wie einen Sammelthread für Erfahrungen mit den Behörden?
Auf jeden Fall haben ein paar Polizeibeamte heute morgen bei mir eine Kontrolle durchgeführt (morgens in der Innenstadt von Hannover, hauptsächlich ging es denen natürlich um Drogen uä.)

Ich muss sagen der Kontakt mit den Beamten war sehr nett, beruhte natürlich auch auf Gegenseitigkeit. Ich hatte zwar von dem BM die Pins entfernt, aber das hat den Beamten nicht irritiert, er hat das Messer mit einer Hand öffnen können und es aus diesem Grund auch einbehalten. Ich hatte noch die Wahl zu, den Einzug auf Vertrauen hinzunehmen, oder die Beamten kurz auf die Wache zu begleiten, damit sie mir ein Protokoll ausstellen konnten. Deren Aussage nach bekomme ich das Messer wieder, sobald ich wegen der Ordnungswidrigkeit Post von der Stadt bekommen habe. Dann könne ich mir das Messer wieder abholen (allerdings, wenn ich ein geschlossenes Behältnis für den Transport mitbringe, versteht sich ;) )
Seiner Aussage nach (ich weiß, dass das keine verlässliche Aussage ist) würde es auf ein Bußgeld von ca. 50 Euro hinauslaufen.
So ärgerlich das vielleicht auch ist: Ich war NICHT nüchtern, ich kam gerade aus einem Laden raus, habe mich aber kooperativ verhalten (Drogen hatte ich eh nicht dabei, nehm ich halt nicht) und die Beamten haben wie gesagt auch recht gelassen auf das Messer reagiert. Fragten zwar, wieso ich sowas dabei habe, und das ich damit in die Läden doch eh nicht reinkomme, gaben sich mit meiner (wahrheitsgemäßen!) Aussage, dass ich das Messer auch bereitwillig bei den Türstehern abgebe, wenn ich einen Laden betrete, auch zufrieden. Das Ordnungsgeld zahle ich dann halt, so ist nunmal das Gesetz (wie dämlich es uns auch scheint). Solange ich mein 710 wiederbekomme (und es auch so läuft, wie die Beamten mir das erzählt haben), bin ich zufrieden.
Wenn ich überlege, dass sie einen "Partygänger" morgens früh in der Innenstadt mit einem Messer aufgreifen, haben sie wie gesagt wirklich sehr gelassen reagiert. Ich hätte mir durchaus auch vorstellen können, dass sie mich zum Eigenschutz erstmal mit Handschellen versehen oä. da ich auch nicht gerade klein und schmächtig bin. Aber mein vernünftiges und kooperatives Verhalten wird da auch seinen Teil zu beigetragen haben.
Bleibt für mich zu hoffen, dass sich deren Angaben über das weitere Verfahren bestätigen und ich mir mein Schätzchen nach Zahlung des Bußgeldes wieder ohne Probleme abholen kann.
Wie gesagt: bei der Hysterie, die manche Leute wegen Messern haben, war das Verhalten der Beamten durchaus zu loben und durch gegenseitige Höflichkeit und Respekt geprägt!
Ich werde euch auf dem laufenden halten, sobald ich Post bekommen habe.
MfG,
TNT
 
Hallo TNT,

es ist schön, dass du die Freundlichkeit und die verständige Art der Beamten so lobst. Und es ist ja auch in Ordnung, dass das 710, dessen Daumenpins du extra entfernt hattest, jetzt trotzdem weg ist - denn du bekommst es ja vielleicht bald wieder. Und wem tun schon 50,- € weh... :mad:

Aber meinst du nicht vielleicht, dass der Polizist beispielsweise ein anderes Messer, das werksmäßig schon als klassisches Zweihandmesser verkauft wird, auch mit einer Hand aufbekommen hätte? Mit ein bisschen Trickserei lässt sich das bei vielen Serienmessern bewerkstelligen, dass brauchen wir dir, glaube ich, nicht zu sagen.

Wozu hattest du die Daumenpins entfernt, wenn du jetzt klein beigibst und dem Beamten sofort Recht gibst? Meinst du nicht, das wäre ein klasse Präzedenzfall, um mal für Klarheit zu sorgen? Ich habe mir ebenfalls ein BM710 so präpariert, und ich bin der festen Überzeugung, dass es jetzt keine klassische Einhandbedienung mehr aufweist. Der Axis-lock ist ein Verschlusssystem, wie der Name schon sagt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob man das Messer jetzt mit einem Trick trotzdem noch mit einer Hand aufbekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt, ähnlich wie bei einem klassischen Slipjoint-Folder, wie z. B. einem Buck110, dass explizid nicht verboten ist. Ich sage nur "Spyderdrop". So wird es nie Klarheit in dieser Angelegenheit geben. Wie sieht es aus, hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Aber trotzdem vielen Dank für deinen Beitrag, dein Verhalten und dass der beteiligten Polizisten spiegelt sehr schön die schwammige und vor allem willkürlich auslegbare Gesetzeslage und die Rechtsunsicherheit der Bürger und Behörden wieder.
 
Last edited:
Ich habe mir ebenfalls ein BM710 so präpariert, und ich bin der festen Überzeugung, dass es jetzt keine klassische Einhandbedienung mehr aufweist. Der Axis-lock ist ein Verschlusssystem, wie der Name schon sagt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob man das Messer jetzt mit einem Trick trotzdem noch mit einer Hand aufbekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt,
Das ist doch nichts neues - keiner HIER (der sich bisher gemeldet hat) weiß genau, wie Einhandmesser einzuordnen sind, wenn man deren pin(s) entfernt hat.

Meine - natürlich nicht rechtsverbindliche - Meinung ist, dass, wenn sich das Messer immer noch völlig problemlos mit einer Hand öffnen lässt (quasi so schnell, wie mit pin), dann bleibt es ein Einhandmesser - der Axislock ist da natürlich prädestiniert.
Das man auch ein 110 einhändig aufbekommt (und, wenn man will, auch ein normales Vic), macht sie nicht zu Einhändern, da der Vorgang zu aufwendig ist. Es geht schließlich um die schnelle Einsatzbereitschaft der bösen Killermesser.

Wenn du die Achse eines Axislockmessers fest genug drehst, dass es nicht einhändig geht, stehen die Chancen besser - aber garantiert ist da selbstverständlich nichts ("Könnten Sie ja wieder losschrauben ...")

Tja, was soll man da sonst großartiges zu schreiben?
 
Wieso bezahlst Du Ordnungs- oder gar Bußgeld? Hattest Du kein berechtigtes Interesse, ein Einhandmesser zu führen?

Nein? :staun: Was hattest Du denn damit vor?:staun:
 
Das ist doch nichts neues - keiner HIER (der sich bisher gemeldet hat) weiß genau, wie Einhandmesser einzuordnen sind, wenn man deren pin(s) entfernt hat.

S. dazu "zu 4:" aus dem Schreiben der für mich zuständige Polizeibehörde, der ich meine dataillierten Fragen zum neuen Gesetz zugeleitet habe
 

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Moin

@fuchs

Das Schreiben ist leider nicht das Papier wert, auf dem es erstellt wurde.

Höchst amüsant ist Punkt 6.


@TNT ich würde dem Bussgeldbescheid widersprechen.

Gruß
chamenos
 
Vielen Dank, Fuchs, für das Zeigen dieser Stellungnahme. Der komplette Vorgang mit Fragestellung und ganzer Antwort wäre an anderer Stelle sicherlich auch interessant. Z. B. in diesem Thread, in dem ich gerade eine ähnliche Einstufung von verschlossenen oder entfernten Öffnungshilfen in Beitrag Nr. 3 gefunden habe:

http://www.messerforum.net/showthread.php?t=56023
 
Wenn ich mich jetzt nicht verlesen habe, steht da doch so etwas wie
'Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge', oder ?
 
Moin

@fuchs

Das Schreiben ist leider nicht das Papier wert, auf dem es erstellt wurde.

chamenos

Keine Ahnung - bin kein Jurist, du wohl auch nicht.

Mehr kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht tun als gesetzestreuer Bürger als an die zuständige Polizeibehörde schreiben. Wenn du was Besseres weißt, solltest du es nicht für dich behalten.

Ich jedenfalls habe das Schreiben in der Brieftasche. Sollte es mal Probleme geben, wird wohl jedes Streifenhörnchen dem Kollegen Kreisverwaltungsrat in der Abteilung VL eine gewisse Randkompetenz zubilligen.

Ich finds immer noch besser als sich hier in Spekulationen oder oberschlauen Kommentaren zu ergehen.

In diesem Sinne - Frohe Weihnacht
 
Womit du recht hast Fuchs, ich stimme dir absolut zu. Im konkreten Fall gibt das aber dann eben der Polizei recht, denn das 710 ist ohne Pins problemlos und schnell einhändig feststellbar - das bedingt der Axislock.

Bleibt imho also nur der Legal Reason als Ausweg, und damit wären wir wieder im Reich der Rechtsunsicherheit.

Woz
 
@woz

Stimmt im Falle des 710.

Bei einigen anderen (Emerson CQC 7, Cold Steel Voyager, Benchmade Stryker 910) geht es nicht mit dem Daumen, und wenn die Achse fest genug angezogen ist, auch nicht anders.

Dankbar für das Modifizieren sind vor allem Messer mit einer Scheibe als Öffnungshilfe wie die Emersons. Die verbleibende Klinge ist glatt ohne Loch.

@Kleiner Tiger

Ich stelle den kompletten Vorgang in diesen Thread.
 
@kleiner Tiger

Habe gerade festgestellt, dass der von dir empfohlene Thread schon im Juni geschlossen wurde.

Ist wohl auch gut so, da alles Räsonieren und Spekulieren eh nix nutzt. Wir sind halt nur Stimmvieh in der besten aller Staatsformen.
 
@fuchs:

Teilweise gebe ich dir Recht, aber grundsätzlich wären solche Schreiben von offizieller Seite hier schon mal interessant. Natürlich sind sie kein Gerichtsurteil und daher nicht wirklich maßgeblich, wie Chamenos schon schrieb:
...Das Schreiben ist leider nicht das Papier wert, auf dem es erstellt wurde...
Aber gerade weil die neue Gesetzeslage ja so unausgegoren ist und es keine maßgeblichen Gerichtsurteile gibt, sind solche Stellungnahmen der Behörden das einzige woran man sich vorläufig halten kann.

Vielleicht würde der Vorgang zusammen mit anderen ähnlichen Anfragen ja ganz gut in eine parallele Abteilung zu "Anfragen: Allgemein anerkannter Zweck" der IMSW passen. Vielleicht so etwas wie: "Anfragen: Umsetzung des §42a WaffG im Detail". Ich bin in der IMSW leider nicht aktiv, aber vielleicht ist das eine Idee?
 
Vorschlag:
Hut auf den Tisch, jeder wirft was rein und es wird juristisch bis zum Ende durchgefochten.:glgl:
Und das nicht nur einmal.
Kann doch bei entsprechender Teilnehmerzahl nicht die Welt kosten.
weihnachtliche Grüße
 
Aus aktuellem Anlass in einem anderen Forum: Es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um eine evtl. Vorstrafe bzw. den Eintrag ins Führungszeugnis zwecks Zuverlässigkeit. Im anderen Fall geht es zwar um unerlaubte Einfuhr von angeblich verbotenen Waffen, aber der Fall gestaltet sich ähnlich, auch wenn dort krassere Konsequenzen bei Verlieren des Prozesses drohen.

Mir persönlich ist es einen Eintrag bzw. Vormerkung, und sei es auch nur wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG, nicht wert. Denn die hast du sicher, so dass spätestens beim kleinen oder großen Waffenschein o.ä. oder der nächsten Ordnungswidrigkeit gegen das WaffG die Falle zuschnappt. Wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Auch scheinbar todsichere Fälle gingen vor Gericht schon verloren, weil Jura eben leider keine Naturwissenschaft ist, wo alles in den unumstößlichen Naturgesetzen steht!

P.S.: Wenn es vor´s Gericht geht, kannst du gut und gerne mal nen 500er bis 1000er herrichten. Und trotz der guten Gemeinschaft und großen Nutzerzahl hier im MF, ich glaube kaum, dass solche Summen bei mehreren Verstössen gegen das WaffG mehr als ein bis zweimal zusammenkommen.

P.S.S.: Ferner glaube ich leider kaum, dass a) ein Gericht ernsthaft die Einziehung eines Einhandfolders als unrechtmäßig widerlegt und b) selbst wenn, dass das einen Symbolcharakter für weitere Gerichtsverfahren hätte.
 
Ich verweise mal hierauf:
klick
Aber wir drehen uns seit einem guten halben Jahr im Kreis. Wir können diskutieren solange wir wollen und sooft wir wollen.
Pin ab, Loch zusätzlich verschlossen, Achse auch noch angezogen - man bekommt auch jeden anderen Zweihandfolder einhändig auf - ja, aber nicht so leicht...
Es ändert nichts an der Tatsache, dass man im Ernstfall der Willkür eines Beamten ausgeliefert ist, der machen kann, was er für richtig hält.
Und auf einem ganz anderen Blatt steht, was die Gerichte entscheiden werden, falls überhaupt jemals jemand den Kreuzweg einer Klage auf sich nimmt. Egal ob Pin dran oder Pin ab, egal ob Loch zusätzlich verschlossen und Achse auch noch festgezogen. Denn vor Gericht ist das allenfalls eine kleine Argumentationshilfe, nicht mehr.
Denn was bitte macht man, wenn der Richter erklärt, dass ein umgebautes Einhandmesser ein Einhandmesser bleibt, wenn man es genauso, oder annähernd so schnell wie vorher öffnen kann?

Und nochwas.
Dass es eine denkbar ungünstige Situation ist, in den frühen Morgenstunden, angetrunken neben einer Kneipe, vor Polizisten ein 710er Benchmade erklären zu müssen, dessen dürften wir uns doch auch einig sein, oder?
(Keine Kritik an Dir, TNT, denn auch ich bin schon oft angesäuselt aus einer Disko geschwankt, als es bereits hell wurde ;) )
Abgesehen davon geht es niemanden auf der Welt etwas an, wann und wo ich mein Messer führe, solange ich nichts Schlimmes damit anstelle. Trotzdem hätte man wohl bessere Karten, man würde am Nachmittag kontrolliert werden, bekleidet mit einem Armani-Anzug, gerade aus einem 7er BMW aussteigend. Dann würde wohl auch ein 7er Benchmade niemanden stören.
Gerecht?
Nein, aber das Leben ist nun mal nicht gerecht, findet Euch damit ab und nehmts locker ;)
 
Last edited:
Hallo an alle,

=Kleiner Tiger
Hallo TNT,

es ist schön, dass du die Freundlichkeit und die verständige Art der Beamten so lobst. Und es ist ja auch in Ordnung, dass das 710, dessen Daumenpins du extra entfernt hattest, jetzt trotzdem weg ist - denn du bekommst es ja vielleicht bald wieder. Und wem tun schon 50,- € weh...

Aber meinst du nicht vielleicht, dass der Polizist beispielsweise ein anderes Messer, das werksmäßig schon als klassisches Zweihandmesser verkauft wird, auch mit einer Hand aufbekommen hätte? Mit ein bisschen Trickserei lässt sich das bei vielen Serienmessern bewerkstelligen, dass brauchen wir dir, glaube ich, nicht zu sagen.

Wozu hattest du die Daumenpins entfernt, wenn du jetzt klein beigibst und dem Beamten sofort Recht gibst? Meinst du nicht, das wäre ein klasse Präzedenzfall, um mal für Klarheit zu sorgen? Ich habe mir ebenfalls ein BM710 so präpariert, und ich bin der festen Überzeugung, dass es jetzt keine klassische Einhandbedienung mehr aufweist. Der Axis-lock ist ein Verschlusssystem, wie der Name schon sagt. Nicht mehr und nicht weniger. Ob man das Messer jetzt mit einem Trick trotzdem noch mit einer Hand aufbekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt, ähnlich wie bei einem klassischen Slipjoint-Folder, wie z. B. einem Buck110, dass explizid nicht verboten ist. Ich sage nur "Spyderdrop". So wird es nie Klarheit in dieser Angelegenheit geben. Wie sieht es aus, hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Aber trotzdem vielen Dank für deinen Beitrag, dein Verhalten und dass der beteiligten Polizisten spiegelt sehr schön die schwammige und vor allem willkürlich auslegbare Gesetzeslage und die Rechtsunsicherheit der Bürger und Behörden wieder.

Verstehe mich da bitte nicht falsch:
Ich bin absolut nicht erfreut darüber, dass mein 710 weg ist. Ich bin auch nicht erfreut über das Bußgeld (wie hoch es ausfallen wird, steht ja auch noch in den Sternen!) und 50 Euro tun mir als (noch-) Student auch weh! Da habe ich mich mit dem Satz "[...]so ist halt das Gesetz[usw.]" tatsächlich falsch ausgedrückt.
Postitiv überrascht war ich von der Polizei, weil die Situation, in der ich "aufgegriffen" wurde, nunmal eben nicht gerade für mich sprach. Glücklich bin ich darüber noch lange nicht deswegen! Und was das einhändige öffnen angeht: Der Axis meines 710 ist nicht gerade schwer eingestellt, trotzdem bekomme ich es nicht ohne Probleme auf. Ich kann es ein wenig aufschleudern (so 1 cm vom Griff weg) und mache den Rest mit dem Daumen; oder ich nehme nur den Daumen und muss dann aber auch wirklich auf die Bewegung achten. Der Polizeibeamte hatte allerdings dünne Gummihandschuhe an um meine Taschen zu durchsuchen und bekam es mit diesen ohne Probleme auf. Für ihn reichte das und da brauche ich nicht anfangen mit ihm über die schwammige Gesetzeslage diskutieren; da bringe ich meiner Katze eher bei, auf Kommando "Sitz!" zu machen.

=Thrawn Meine - natürlich nicht rechtsverbindliche - Meinung ist, dass, wenn sich das Messer immer noch völlig problemlos mit einer Hand öffnen lässt (quasi so schnell, wie mit pin), dann bleibt es ein Einhandmesser - der Axislock ist da natürlich prädestiniert.
Das man auch ein 110 einhändig aufbekommt (und, wenn man will, auch ein normales Vic), macht sie nicht zu Einhändern, da der Vorgang zu aufwendig ist. Es geht schließlich um die schnelle Einsatzbereitschaft der bösen Killermesser.

Genau das wäre ja ein Streitpunkt: ohne Probleme, wie groß sind die Probleme... Wenn der Polizeibeamte der Meinung ist, es geht ohne Probleme, dann ist es erst mal weg. Wenn der Polizeibeamte der Meinung ist, ich sollte es nicht bei mir tragen, dann war es auch schon 1998 weg (meine persönliche Spekulation, es soll hier auch nicht um Sinn und Unsinn des Gesetzes gehen, darüber wurde viel diskutiert)!

=exilant
Wieso bezahlst Du Ordnungs- oder gar Bußgeld? Hattest Du kein berechtigtes Interesse, ein Einhandmesser zu führen?

Nein? Was hattest Du denn damit vor?

Da weiß ich wirklich gerade nicht, ob dabei Ironie im Spiel war, oder nicht ;) .
Ansonsten wollte ich eigentlich ein paar Großmütter ausrauben und Kinder erschrecken, was denkst du denn?:hehe:
Im Ernst: Ich habe es nunmal (und da bin ich, denke ich, nicht das einzige Mitglied dieses Forums) halt dabei und denke auch nicht immer daran, es aus der Tasche zu nehmen. An diesem Abend bin ich auch in einen Laden gegangen, wo ich nach gefährlichen Gegenständen (in der Volkssprache "Waffen" genannt) durchsucht wurde und habe mein Messer, wie immer in einem solchen Fall, schon vor der Durchsuchung dem Sicherheitspersonal ausgehändigt. Wenn sie der Meinung gewesen sein sollten, mich aufgrund der Tatsache, dass ich einen solchen Gegenstand überhaupt DABEI habe, nicht reinzulassen: Kein Problem, gehe ich einfach weiter.
Ich bin keine 16 mehr und ich brauche mein Selbstwertgefühl nicht mit einem Messer aufzuwerten, falls du das gemeint haben solltest :) . Und mit 16 hatte ich sie übrigens auch nicht dabei ;).
Aber ein "legal reason", oder auch ein gesellschaftlich anerkannter Grund (ich mag keine Anglizismen) muss ebenfalls von der Polizei und wenn nicht von denen von der nächsten Behörde anerkannt werden, und das ist genauso schwammig wie die Frage nach der Öffnungsmöglichkeit. Ich hoffe du glaubst mir, wenn ich dir sage: Nein, ich bin kein "Messer wegen Schwanzverlängerung bei mir Haber", auch wenn meine Situation (morgens betrunken in der Innenstadt) kein gutes Beispiel ist, und nimmst mir meine Antwort auch nicht krumm!

= chamenos
@TNT ich würde dem Bussgeldbescheid widersprechen.

Das habe ich, durchaus vor! Der Widerspruch ist ja durchaus kein Problem, da er formlos erfolgen kann. Außerdem bleibt ja noch die Frage, was auf mich zukommt. Die Aussage des Polizisten ist ja mitnichten rechtsverbindlich...

Ansonsten nochmal: ich weiß durchaus, dass die Polizeibeamten auch gerne mal auf "gut Kumpel" machen und einem dann in ihrem Bericht kein positives Ergebniss zukommen lassen. Aber sie hätten mich mit dem Grund "Gefahr im Verzug" ja auch gleich bis zum nächsten Tag in die Zelle sperren können (meine Meinung, muss nicht richtig sein!).
Im übrigen habe ich ja wie gesagt auf das Protokoll bestanden und in diesem war als Grund für die Durchsuchung "Gefahr im Verzug" angekreuzt., Udo Vetter hat mal in einem anderen Zusammenhang ein schönes Bild geliefert, wie schwammig diese Formulierung schon ist. Wen es interessiert:http://de.youtube.com/watch?v=HR0T2bpdItw&feature=PlayList&p=FFADCB15BCBA9B7D&index=0&playnext=1

@hydrou:
WENN ich den Polizisten glauben darf, handelte es sich in meinem Fall um eine Ordnungswidrigkeit. Da gehe ich nicht von einem Eintrag aus, ansonsten hätte ich tatsächlich ein Problem! Und solange das nicht der Fall ist:
Da muss ich wirklich sagen: Wenn mein Widerspruch abgewiesen wird, zahle ich lieber das Ordnungsgeld anstatt mich auf einen Rechtsstreit einzulassen, der ungleich teurer wird.
Klar ist das der falsche weg, aber die finanziellen Mittel habe ich einfach nicht, einen anderen Weg zu beschreiten. Das ist aber ein Kritikpunkt an dem Rechtssystem, der nicht nur uns Messerliebhaber interessiert. Aber das wäre auch OT.

Ansonsten wünsche ich allen Teilnehmern ein frohes Fest und einen guten Rutsch. Ich halte euch gerne auf dem laufendem.

Mfg,
TNT

EDIT: @smallmagnum:
da haben sich unsere Antworten gerade "überschnitten", deine habe ich gar nicht berücksichtigt. Aber du gibst es dankenswerterweiser so wieder, wie ich es empfinde ;). Ich sagte ja von Anfang an, dass die Ausgangssituation recht ungünstig war und ich deswegen von dem Verhalten der Polizeibeamten positiv überrascht war.
 
Last edited:
TNT said:
...Der Polizeibeamte hatte allerdings dünne Gummihandschuhe an...
*roflmao
Damit bekommt man so ziemlich alles einhändig auf. Das kommt ja gleich vor dem Sekundenkleber auf dem Daumen. Ist kein Witz, ich habs gerade probiert, das hier damit einhändig zu öffnen, ist überhaupt kein Problem.
Was meine Aussage "Es ändert nichts an der Tatsache, dass man im Ernstfall der Willkür eines Beamten ausgeliefert ist, der machen kann, was er für richtig hält." auf eindrucksvolle Weise untermauert.

Früher, noch vor ein paar Wochen, wäre mir beim Lesen eines solchen Postings der Hut hochgegangen. Aber mittlerweile entlockt es mir nur noch ein fassungsloses - aber entspanntes - Kopfschütteln.

TNT said:
......da brauche ich nicht anfangen mit ihm über die schwammige Gesetzeslage diskutieren; da bringe ich meiner Katze eher bei, auf Kommando "Sitz!" zu machen.
Eben deshalb, ist traurig, aber wahr... ;)
 
Hallo TNT!
Da ich auch aus Hannover komme, kann ich deine erlebte Situation gut nachvollziehen!
Fakt ist aber, du warst nach eigener Aussage NICHT nüchtern und vorraussichtlich am Steintor NACHTS unterwegs?!
Ich fange erst gar nicht an, meine Messer 'gesetzeskonform' umzubauen, um damit den ursprünglichen Charakter vollends zu zerstören, sondern ich ändere meine bis dato selbstverständliche Trageweise!
Trotz aller Vorsicht möchte ich aber nicht ausschliessen, das mir so etwas auch passieren könnte!
Überdenke einfach, WANN du deine Messer trägst!
Nachst in Hannover(du kennst die polizeiinteressanten Örtlichkeiten) wirst du immer Probleme bekommen!Zahle, und freu dich über das zurückbekommende Messer!
 
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