Messer und die Schweiz

Ist mir peinlich das ich euch nicht Tips geben kann, als Messerfan und Schweizer. Ich kann einfach sagen das man in der Schweiz von der Polizei in ruhe gelassen wird, wenn man sich normal verhält. Wenn ich auf Rucksacktour gehe, dann habe ich auch ein fixed dabei. Im Zug oder so, habe ich das Messer im Rucksack, so bald ich aber in der freie Natur bin, schnall ich mir das Messer um. Es ist Ermessensache der Polizei: In Zürichcity wird es sicher Probleme geben. An der Feuerstelle im Wald, wird niemand was sagen.

OT : Fahrt lieber nicht zu schnell, hier gibt es keine Gnade!!!

Gruess Feldmaus
 
Also ich hab mal ne Frage, ich bin noch nicht 18 und will mir ein fixed kaufen. Wie lang darf es den sein? Oder ist das etwa gar nicht erlaubt für Minderjährige?
mfg dani
 
@ dani63

Ich habe das Folgende schon einmal geschrieben, aber ich helfe gerne einem jungen Schweizer.

Das Fixed darf so lang sein wie du möchtest, aber Sägen, Haken und Zacken am Klingenrücken sind nicht erlaubt. Ebenfalls nicht erlaubt sind Messer mit scharfen Klingenrücken, sprich zweischneidige Messer.

Du darfst dich per Email bei mir melden, wenn du noch Fragen hast.
 
Last edited:
OK danke für die Tipps.
Das heisst dann wohl das für junge Messer-Begeisterte die Schweiz genau das richtige Land ist:steirer:
Wie ist das eigentlich wenn ich ein Messer aus einem deutschen Onlineshop kaufe (importieren), kann ich das auch bedenkenlos machen?
mfg dani
 
Nur mal ne theoretische Frage (nicht das ich das vor hätte).
Wenn man's also schaft bei einem Spyderco Karambit die Klinge um 5mm zu kürzen, und die Gesamtlänge um 9mm zu kürzen (also auf 4,9mm/11,9mm), dann müsste es eigentlich Schweiz-Legal sein oder?
 
@ RogerRabbit

Ja gekürzt sollte es keine Probleme geben. Es kann sein, dass es dir bei einer Kontrolle eingezogen wird (von einem schlecht informierten Polizisten/Grenzbeamten). Aber du bekommst es nach einigen Monaten zurück und musst keine Busse bezahlen. Das gilt auch fürs Subcom.
Selbst wenn du den Gesetzestext dabei hättest, würde sich ein schlecht informierter Beamte nicht von der Legalität überzeugen lassen.
 
Last edited:
@rcn du scheinst ja jurist oder zumindest juristisch ziemlich bewandert zu sein.

also ein fixed assymetrisch ohne saegerucken waere erlaubt, das tragen aber trotzdem verboten, ich meine so edc-maessig?

ein necknife mit kleinen abmessungen z.b. das emerson la griffe..wie wuerde das CH-gesetz dazu stehen betreffend "tragen"?

der neue entwurf weis einen neuen artikel 28a auf in dem speziell das tragen von "gefaehrlichen gegenstaenden" einschraenkend trotzdem wieder verboten ist. IMHO wuerde das oben genannte emerson la griffe zweifellos als gefaehrlich gelten oder?

gruesse

nice guy
(ein geplagter ch-er der bald nicht mehr richtig durchsieht)
 
@rcn du scheinst ja jurist oder zumindest juristisch ziemlich bewandert zu sein.

also ein fixed assymetrisch ohne saegerucken waere erlaubt, das tragen aber trotzdem verboten, ich meine so edc-maessig?

ein necknife mit kleinen abmessungen z.b. das emerson la griffe..wie wuerde das CH-gesetz dazu stehen betreffend "tragen"?

der neue entwurf weis einen neuen artikel 28a auf in dem speziell das tragen von "gefaehrlichen gegenstaenden" einschraenkend trotzdem wieder verboten ist. IMHO wuerde das oben genannte emerson la griffe zweifellos als gefaehrlich gelten oder?

gruesse

nice guy
(ein geplagter ch-er der bald nicht mehr richtig durchsieht)

Ich bin nicht Jurist. Ich habe das Messer-Thema mit Juristen, die auf Waffenrecht spezialisiert sind, besprechen dürfen.

Ein feststehendes Messer ohne Sägerücken (d.h. kein Einhandmesser) darfst du heute tragen. Auch ein Emerson La Griffe.

"Gefaehrlichen Gegenstände" ist schwammig. Wenn dir ein Schraubenzieher (bzw -dreher) wegenommen werden darf, dann kann man dir auch das LaGriffe wegnehmen, obwohl das Tragen erlaut ist.

Ich trage immer ein Fällkniven WM1 oder Benchmade 210 oder Spyderco Ronin. Aber nie so, dass das Messer gesehen wird. Diese Messer sind so kurz, dass du sie in der Hosentasche tragen kannst. Sie werden nur zum Schneiden aus der Tasche genommen. Ich würde die Messer in der Stadt nie am Gurt tragen, ausser (IWB). Am Gurt erschrickst du nur die Leute auf der Strasse. Die erschrecken genug wenn ich das Messer aus der Tasche ziehe um in der S-Bahn einen Apfel zu schälen.:steirer:
 
Hi,

Ich wusste nicht wohin mit meiner Geschichte deshalb isse nun hier..

Also ich gestern in Zürich unterwegs und als ich auf ner Bank sass kamen Zwei Herren in Blau an und sagten;" ja Allg.Polizeikontrolle Hosentasche leeren und Ausweis bitte" Ich natürlich normal die taschen geleert und mein kleines Böker Magnum *Einhandmesser* ausgepackt, darauf der eine Polizist *als ob er was besseres sei* mault er mich an "das gilt in der Schweiz als Waffe und ist verboten zu tragen etc. dann machte er es kurz auf und sagte jaja spuren sind auch schon zu sehen dass sie das Messer gebraucht haben" Ich natürlich direkt gesagt das Messer sei nicht 12cm lang und die Klinge ist kürzer als 5cm also sei es legal *was mir vom Händler ausdrücklich gesagt wurde dass es legal sei* , er wiederum darauf; ne von sowas hätte er noch nie gehört und so.... Nagut was will ich da gross rummeckern machen ja eh was sie wollen. Er meinte dann das Messer wird beschlagnahmt und das krieg ich nicht wieder zu sehn und eine Verzeigung möchte er auch noch schreiben. Der andere Polizist (machte nen netteren Eindruck) war unterdessen am Funk wegen dem Perso, jedenfalls haben sich die 2 kurz besprochen und der arrogante meinte dann ich solle mich bei seinem Kollegen bedanken da sie keine Verzeigung schreiben weil ich noch nix angestellt habe. Die Herren sind abgezogen und ich war mein Messer los.
Daheim angekommen schrieb ich ne Mail an den Messerladen Kyburz und erzählte diese geschichte. Heute Morgen klingelt das Telefon Y.Kyburz am Tel. um mir zu bestätigen dass ich das Messer tragen darf und sie hat mir via Mail noch den Abs. vom Gesetz geschickt. Ich schaute mir das an und blieb bei diesem Satz hängen:

Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt oder eingeführt werden dürfen:
Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können.

Also hab ich nochmals ne Mail an Kyburz geschickt mit dieser Zeile dann wars einige Stunden lang ruhig und ich bekam wieder ne Mail worin steht:
Dieser Artikel ist nur bei Einhandmesser gültig die Länger als 5cm und
gesammt haft 12cm sind. Ich habe mit dem Verantwortlichen Bundesamt in Bern
telefoniert. Also das messer darf getragen werden. Sie dürfen sogar
springmesser und Butterfly tragen wen sie nicht grösser sind.


So und nun muss ich wohl bei der Kapo ZH anrufen und denen mal das Ganze wohl erklären sodass ich mein Messer wieder zurück bekomme...

*sry für den langen Text aber ich musste das jetzt einfach mal los werden*

MfG Hayes
 
Ich habe im Forum schon mal geschrieben, dass es vorkommen kann, dass dir ein schlecht informierter Polizist dein legales Messer abnimmt.

Ich hoffe du bekommst es wieder. Wenn möglich nicht erst in einem Jahr.
 
Ich habe auch eine Frage dazu.
Im August werde ich mich Richtung Korsika aufmachen (Camping mit Survival elementen ;-) und werde dabei auch die Schweiz durchqueren.
Ich habe vor mein Extrema Ratio GOLEM F2 und für nen Kumpel das Fulcrum mitzunehmen. Beides sind ja richtige Oschis. Achja und das Extrema Ratio BF2 wäre auch dabei.

Die Frage ist: Falls die mich filzen ... kann mir da was passieren auch wenn ich die irgendwo tief im Rucksack verpackt habe ???? Ich trage sie ja nicht ???!!!
 
Einhandmesser dürfen in der Schweiz inzwischen geführt werden, also kein Problem, egal, ob im Rucksack vergraben oder nicht.
 
nun ... das Fulcrum und das Golem sind keine Einhandmesser ;-) das sind richtige Oschis.
(und das sind ja auch noch die teuren die richtig weh tun wenn die kassiert werden)
 
Last edited:
heyyyy DANKE Phux

So wie ich das verstehe fällt das ER FULCRUM und GOLEM F2 unter die Kategorie KEINE WAFFEN (MESSER oder Dolche mit Asymetrischer Klinge) Und da bei dem Punkt auch nichts von einer Klingenlänge steht sollte ich auch kein Problem haben.
Wäre ja auch witzig wenn ein Messer mit Ü12cm Klingenlänge eine Waffe wäre aber ein Samuraischwert nicht LÖLÖL.
Und das BF2 ist auch keine Waffe weil die Klinge zwar einhändig bedienbar ist aber keinen automatischen Mechanismus hat.

(WAFFEN SIND MESSER:
Schmetterlingsmesser, Wurfmesser,
einhändig bedienbare Messer mit
automatischem Mechanismus,
bei Gesamtlänge > 12 cm
und Klingenlänge > 5 cm)

Somit sollte ich ja keine Probleme in der Schweiz haben dürfen :)

Ich werd das PDF auf jeden Fall ausdrucken und mitnehmen um evtl einen übereifrigen Bull...äh .. Polizisten im notfall belehren zu können :)

DANKE Phux nochmal :)
 
Hallo zusammen.


Da ich momentan auch in der Schweiz lebe,
beschäftigt mich die Thematik ebenfalls.

Die Dolchklingen 30cm+ Regelung kommt daher, dass in einem bestimmten Kanton bei einer bestimmten Amtshandlung mit dem Schweizerdolch abgestimmt wird, je nach dem wie man ihn hält, ist man dafür oder dagegen. Kann da gerne noch ins Detail gehen, muss aber erst meinen Vermieter fragen, der weiss da Bescheid :)

Jedoch ist der Gesetzestext schwammig formuliert, z.b. ein Black Bear Classic von Cold Steel ist kein symmetrischer Dolch und hat auch keine Sägezahnung auf dem Rücken, müsste daher uneingeschränkt erlaubt sein?
Wenn die nicht behaupten, das sei kein Dolch aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen. ...


und zudem...

leider Gottes habe ich noch keinen Gesetzestext gefunden, in dem mir Aussagen wie "im Rucksack sind auch Einhandmesser oder länger als 5cm Klinge/12cm gesamt erlaubt" bestätigt, das nach längerer Suche auf diversen schweizer Seiten (z.B. www.admin.ch).

Hat da ggf jemand von euch irgendetwas gefunden, auf das man sich im Fall des Falles stützen könnte?

Mit freundlichen Grüssen
 
Nein, ich habe natürlich nichts gelesen :argw:

Wie gesagt, ich suche einen "Gesetzestext"...
... und zwar um mir eben die Aussage im Post 53 zu bestätigen. :)

Ich kann mich ja im Zweifelsfalle schlecht auf eine Aussage in einem Forum berufen, ist immer hilfreich, den entsprechenden Artikel/Paragraph zur Hand zu haben.
 
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