Hamburg St.Georg Messer frei?

Kay

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Moin ihr Hanseaten,

sagt mal ist HH St.Georg auch Messer freie Zone?

Ich will kommenden Samstag mal die Asia-Shops ab klappern, möchte dabei ungern eine Ordnungwiederigkeit begehen...

Danke für die info...

Kay
 
Ob das eine OWI darstellt, kann ich dir nicht sagen - hier nicht die "Zone" und die generellen Einschränkungen verwechseln!

Ich kann dir leider auch nicht genau sagen; ob St. Georg zur "Zone" gehört, aber im Zweifelsfalle stehen deutlich sichtbar Schilder in der Gegend herum.

Ruf' am besten mal die Polisei Hamburg an und frag' nach. Kostet dich 5 Minuten und die Info ist dann zumindest aus erster Hand.

Gruss, Keno
 
You ,

nimmste am besten das dicke Schlachtermesser und Räuber Hotzenplotz 7 lange Messer mit.
Den Highlander dazu und auch das Langschwert nicht vergessen.

Sorry, aber was trägst du bei dir, das du solche Frage überhaupt stellst ?
Und wie trägst du es bei dir.
UND - ists soooo schwer im Zweifelsfall das Teil mal "stecken" zu lassen ?

R.
 
Hallo Kay,

rund um den Hansaplatz in St Georg stehen die gleichen Schilder, wie sie auch um die Reeperbahn angebracht sind. Das sind dann aber auch schon alle dieser besonders lästigen Verbotszonen hier in Hamburg.

Vinh Thanh (ehemals Asia-Mekong), Beim Strohhause 26 und Vinh-Loi, Klosterwall 2a nicht vergessen.


@Radhulbh: Auch ich trage mein Taschenmesser am liebsten so, daß ich dran komme, wenns gebraucht wird - Ne, echt, ist total praktisch! Mußt Du auch mal probieren.:p Nun wurde aber hier in Hamburg so ein publikumswirsames (populistisches) SchnellSchußKurzBisZurWahlGedachtGesetz serviert, daß es ausnahmslos allen Bürgern verbietet, jedwedes Taschenmesser -ja, auch die Schweizer- in willkürlich gesetzten Verbotszonen zu tragen.
 
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You ,

nimmste am besten das dicke Schlachtermesser und Räuber Hotzenplotz 7 lange Messer mit.
Den Highlander dazu und auch das Langschwert nicht vergessen.

Sorry, aber was trägst du bei dir, das du solche Frage überhaupt stellst ?
Und wie trägst du es bei dir.
UND - ists soooo schwer im Zweifelsfall das Teil mal "stecken" zu lassen ?

R.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

In den "Zonen" hier in Hamburg ist selbst das kleine Schweizer am Schlüsselbund ein gefährlicher verbotener Gegenstand. Da lohnt es sich durchaus vorher zu fragen; um Geldbußen und Enteignung zu entgehen. Bürger werden hier verdachtsunabhängig mit Metall-Detektoren durchsucht.

Keno
 
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Moinsen erst mal...

Also ich bin ein Überzeugter Vic-Álox user/Träger... Das sind bei mri die Vernunfts Messer...

Aber da ich wie fast jeder hier auch einem Sammel und Spieltrieb habe:glgl , habe ich in meinem Fotorucksack ein Military liegen, es kann auch vorkommen das ich ein TDI am Gürtel meiner kurzen Hose Trage:irre:

Auch Passiert es mir das ich mehr als ein 2. Messer mit mir führe:hmpf:


@ KaffeeSüßSauer

Ich habe bei google ein interessanten blogspot gefunden über Ethno-Shops in HH...

aber danke für den Tipp...

Darf man in den verbotszonen Messer im Rucksack haben? oder in einer Einkaufstasche wenn man welche Gekauft hat...also tranzportieren?
 
Die Rucksack-Frage und die Transport-Frage KANN DIR AKTUELL KEINER BEANTWORTEN.

Ein normaler Rucksack ist zumindest mal kein verschlossenens Behältniss, laut diversen Behörden, das ist aber in den "Zonen" auf dem Kiez auch VÖLLIG EGAL. Da darfst du mal eben GAR NICHTS dabeihaben. Auch nicht im Rucksack oder Rollkoffer oder Safe.

Wie das mit gekauften Sachen ist, kann ich dir nicht sagen. Aller Wahrscheinlichtkeit nach müssen die eingeschweisst sein, und du solltest eine Quittung dabeihaben. Das dort überhaupt noch Messer verkauft werden, ist im Prinzip ziemlich paradox.

Ruf' einfach bei den Jungs in dunkelblau an und frag' da nach. Eine bessere Auskunft kann dir hier keiner geben.
Wirklich nicht.

Polizei Hamburg - Tel. 040 4286-56201

:teuflisch

Keno
 
Gern geschehen! Sind halt die Asia-Supermärkte - persönlicher ist's in den kleineren.


Zu Deiner Frage: Handhabung Hamburger Messerverbot

Zum 1. Mai mußte auf dem Hansaplatz ein Straßenfest abgesagt werden: Zum einen, weil den korrekt mittelalterlich Gewandeten seitens der Behörden mit Leibesvisitation und, sofern dann irgendwie begründbar, empfindlichen Strafen gedroht wurde, zum anderen aber auch, weil dem Grillmeister die Verwendung von Besteck untersagt gewesen wäre.:irre:

Was Recht ist, bestimmt dummerweise immer noch der, der es macht, ausführt, biegt und/oder beugt - also schon mal gar nicht Du als mündiger Bürger...
 
Last edited:
Und bevor ihr euch jetzt haut, schau doch erstmal, ob du überhaupt in die Nähe der Verbotszone kommst. Netterweise stellt die Stadt zwei Kartenausschnitte mit den markierten Zonen online. Wie ich das sehe, wird St. Georg zumindest angekratzt. Bin aber kein Hamburger (Hanseat schon eher) und mich treibt da auch nix mehr hin.
Gruß
 
Ja danke ich werde die Jungs in Dunkelblau mal anrufen...Morgen kann ich leider doch nicht meh rnach HH da es wieder mal ausfälle auf Arbeit gab (wieso haben wir kein Kotz Smiley?)...

Also ich werde vor dem Donnerstag mal anrufenbei denene und mal fragen...

Danke schon mal...

Kay
 
Weitere Ausnahmen für Privatpersonen

Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig.
Anwohner im Waffenverbotsgebiet dürfen Waffen und o.g. gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, dass heißt, in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis (Transport in einem geschlossenen Behältnis oder in einer geschlossenen Verpackung, z.B. Sicherung durch Vorhänge- oder Zahlenschloss). Eine Sicherung kann z.B. auch mit einer Verpackung einschl. Klebeband erfolgen.
Dieses gilt auch für Gewerbetreibende mit Sitz im Waffenverbotsgebiet und der Berechtigung zum Handel mit Waffen / gefährlichen Gegenständen.
Bei Kauf von Waffen oder o.g. Gegenständen im Waffenverbotsgebiet hat der Käufer diese nicht zugriffsbereit zu transportieren (in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis).
Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages im Waffenverbotsgebiet benötigt werden.
In Pkw und Lkw mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen bei Durchfahren des Waffenverbotsgebietes Waffen oder gefährliche Gegenstände transportiert werden.
Für Fahrer von Kfz beim Einsatz zur Personenbeförderung im Linienverkehr und bei Taxen gibt es Sonderregelungen. Das Mitführen von Schußwaffen, Messern oder Hieb- und Stoßwaffen ist jedoch nicht erlaubt.
Besondere Ausnahmen sind bei der Polizei, LPV 36, zu beantragen; Tel. 040 4286-67601. Die Bearbeitung der Anträge ist kostenpflichtig.


habe ich von der verlinkten seite... Ich wusste es Klebeband dein Freund beim Messerkauf...
 
Blödsinn, darfst du nicht.

Das BKA hat nur beurteilt, ob es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt; und hat die lediglich Messereigenschaft verneint; nicht jedoch Waffeneigenschaft. Mit der Regelung auf dem Kiez hat das mal eben rein gar nichts zu tun. Du darfst keine "gefährlichen Gegenstände" dort führen, ob es sich dabei um eine Waffe im Sinne des WaffG oder einen Motorradhandschuh handelt, ist egal. Das kann so ziemlich *alles* sein, selbst ein kleines Schweizer am schlüsselbund kann empfindlich teuer werden.

Keno
 
Nur wird in jedem anderen Feststellungsbescheid noch zusätzlich erwähnt, ob es sich um eine freie Waffe handelt, oder nicht. Da das nicht erwähnt wird kann man davon ausgehen, dass die Dinger auch keine Waffen sind. Ausprobieren würde ich es trotzdem nicht!:glgl:
 
Es ist völlig egal ob das Ding eine Waffe ist. Die Regelung auf dem Kiez bezieht sich ausdrücklich auch auf Dinge, die keine Waffen sind.

Wie oft muss ich dir das noch erklären?

Keno
 

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Anlässlich einer Bahnfahrt las ich noch einZitat des scheidenden Hamburger Innensenators, so was wie: "Alle Kriminellen haben einmal die Schule geschwänzt!" Deshalb sollten Spielotheken oder diese Computerspiellokale erst nach Schulschluss öffnen.

Ihr in Hamburg wart doch mal die Avantgarde bürgerlicher Vernunft in D, was ist mit Euch geschehen?

Diese Verordnungen sind doch reiner Schwachsinn. Also nicht Sinn und Zweck oder sowas, nein allein die bloße Tatsache, dass eine Verordnung für einen Kellner bezüglich der Verwendung eines Messers existiert ist vollkommener Schwachsinn. Das ist auch nie im Leben verfassungsgemäß, weil das ohne den Druck staatlicher Gewalt kein Mensch ernst nehmen würde.

Wie lange lasst Ihr Euch das noch gefallen?
 
@ exilant:

Das ist gar nicht so einfach, ich warte ,wie viele meiner (v.a. Partei)Freunde, seit vielen Jahren darauf, mal verdachtunabhängig kontrolliert zu werden, wg. persönlicher Betreoffenheit für Verfassungsbeschwerde. 3 mal dachte ich schon ich hätte es endlich geschafft, als ich dann nachfragte, was denn der Anlaß für die Kontrolle sei oder ob das eine verdachtunabhängige sei, haben die betreffenden Beamten die Aktion sofort abgebochen.
Ich halte mich normalerweise selten in Verbotszonen auf, bisher hat mich aber in den seltenen Fällen noch Niemand gefragt/kontrolliert.

Das kenne ich aber, ist ein allg. Problem, ich werde praktisch nie kontrolliert, obwohl ich eigentlich nie wirklich unauffällig gekleidet bin. Ich bin in früheren Jahren schon diverse Male mit nem Buck 110 offen am Gürtel im Sicherheitsbereich des Bundestages rungelaufen, weil ich gar nicht dran gedacht habe und mich an den Schleusen niemand gefragt hat.
 
... als ich dann nachfragte, was denn der Anlaß für die Kontrolle sei oder ob das eine verdachtunabhängige sei, haben die betreffenden Beamten die Aktion sofort abgebochen. ...
Interessant. Kannst du das Verhalten näher erklären?
Den Beamten könnte das doch einerlei sein - so hätte ich zumindest vermutet.

Steffen
 
Mit Überprüfungen im Zusammenhang mit Messern habe ich keine Erfahrung, allerdings recht viele wenn es ums Radfahren geht.
Dabei brachen die Polizisten auch oft ab, bzw. widerriefen ihre Weisungen sobald ich nach den Namen und die Grundlage für ihre Weisungen gefragt habe.
 
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