Gesetzliche Regelung

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Nox

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Hi,

ich möchte mir demnächst das 'Double Action Tactical' von Böker kaufen und habe dazu eine Frage.

Das Messer verfügt über einen Springmechanismus, bei dem die Klinge per Knopfdruck seitlich aus dem Messerkorpus rausgeschleudert wird.
Darf ich ein solches Messer in Deutschland überhaupt besitzen und mit mir führen(bin kein Sammler, will das Messer also mit mir rumtragen)?

Ich finde in dieser Hinsicht verschiedene Angaben, die mitunter stark auseinandergehen. Mal ist von einem generellen Verbot von Messern mit Springmechanismus die Rede, mal von einem Verbot von Springmessern, bei denen die Klinge gerade nach vorne rausgeschleudert wird, und dann wieder von einem Verbot ab einer bestimmten Klingenlänge.

Was ist richtig? Ich blicke da nicht so wirklich durch.

Gruß
Nox
 
Moin,

Bitte benutz die Forensuche zum Thema "Waffenrecht".

Soviel vorweg, sofern du 18 oder älter bist, darfst du in Deutschland das Double Action tragen. Ausnahmen: Öffentliche Veranstalltungen. Hausrecht beachten.

Grüße,
Olli

thread geschlossen - zig inhaltlich gleiche vorhanden.
 
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