Ergänzende Rechtsauffassung des VG Wiesbaden zu Messern mit einhändig feststellbarer

ToRi

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http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7584876

VG Wiesbaden vom 08.02.2016: Auf eine „Arretierung“ für die Beurteilung eines Messers als Einhandmesser kommt es nicht an. Entscheidend ist vielmehr, dass durch die Technik des Messers – hier Umfassen des Griffes ein Rückklappen der Klinge nicht mehr möglich ist und damit ein Einklappen des Messers bei normalem Gebrauch verhindert wird.

VG Wiesbaden vom 08.02.2016: So erscheint es dem Gericht auch zweifelhaft, ob der Gesetzgeber nicht auch Rasiermesser, wie sie von Barbieren benutzt werden, unter die Definition des § 42a Abs. 1 Ziffer 3 1. Alternative WaffG fallen lassen wollte, wenn das Messer durch eine entsprechende Handumschließung, in dem Fall Festhaltung durch Daumen, "feststellbar" ist. Denn der Gesetzgeber hat insoweit weder ein Rasiermesser, noch ein Universalmesser, auch Tapeziermesser genannt, als solches verboten. Vielmehr greift hier die Ausnahmeregelung des § 42a Abs. 2 Ziffer 3 i.V.m. Abs. 3 WaffenG, wonach ein Einhandmesser geführt werden darf, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist bei der Berufsausübung Barbier der Fall.
 
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Nun geht es den friction Foldern auch noch an den Kragen.

So ein Schwachfug.
 
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Nun geht es den friction Foldern auch noch an den Kragen.

So ein Schwachfug.

da hab ich genau das Gegenteil verstanden. Das Gericht sagt das eben jene Rasiermesser nicht darunterfallen.
Hab den ganzen Text grad gelesen. Da muss man sich ja schon konzentieren bei derartigen Juristendeutsch....
 
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Ja über die Ausnahme Regel, aber ich bin kein Barbier und mein Friction Folder kein Rasiermesser.

Oder aber ich verstehe das Juristnegeschwafel auch nicht.
 
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Ich verstehe das wie Malakim.

Und freue mich ein ganz kleines bißchen. Da werden jetzt die Leute eingeholt, die in vorauseilendem Gehorsam nur noch "brave" Messer geführt haben. :steirer:

Gruss, Keno
 
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Ich finde die Begründung in erstem Zitat ehrlich gesagt etwas pervers (wenn ich sie richtig verstehe): Solange nicht die Gefahr besteht, dass die Klinge bei normalen Gebrauch einklappt/ein Einklappen möglich ist, gilt ein Klappmesser als einhändig feststellbar. Da besteht also quasi Pflicht zur Selbstverletzung, überspitzt gesagt. Bei den UKPK von Spyderco verhindert ja die Hand ebenfalls ein komplettes Einklappen, da würden die dann ja auch nach dieser Argumentation als feststellbar gelten. Ein einhändig bedienbares Klappmesser fällt nur dann nicht unter 42a, wenn es auch für mich eine potentielle Gefahr durch Einklappen bei Benutzung darstellt. Dieser Gedankengang ist für mich abstoßend, aber vielleicht verstehe ich das Ganze ja auch falsch.

Gruß
Carsten
 
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Ein einhändig bedienbares Klappmesser fällt nur dann nicht unter 42a, wenn es auch für mich eine potentielle Gefahr durch Einklappen bei Benutzung darstellt. Dieser Gedankengang ist für mich abstoßend, aber vielleicht verstehe ich das Ganze ja auch falsch.

Der Gesetzgeber möchte ja auch was ganz anderes, nämlich das die Bürger am besten gar kein Messer bei sich führen.

Eigentlich ist das alles wieder mal ein Grund ein Kampfmesser mit gerade noch legaler stehender Klinge zu führen und den filigranen Gentleman Folder in der Schublade zu lassen.
 
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Die Rechtsprechung eiert immer enger um die SAKs herum.

Womit ich nicht meine, dass Victorinox direkten Einfluss auf deutsche Richter nimmt. Natürlich nicht, der Gedanke ist albern.
Was ich meine ist, dass Victorinox sehr anhaltend und sehr professionell Marketing macht, das zeigen soll, dass man neben einem SAK kein Messer mehr braucht.
Und das hat natürlich irgendwann und irgendwie Einfluss auf den Kopp. Auch auf den von Leuten, die Gesetze auslegen müssen.

Von allen anderen Herstellern ist hier seit Jahren nix zu sehen und nix zu hören. Wenigstens zu versuchen, Messer genauso wie Uhren, Taschenlampen, schönes Glas, guten Whisky usw. als Mode- und Lebensart Artikel zu etablieren, wurde verpennt. Das ist halt so, wenn eine Interessengruppe zu unentschlossen, zu unprofessionell, zu träge ist und vor allem keine Kohle in die Hand nehmen will.

Den Waffenjungs gehts auch nicht viel anders. Tröstet wenig.

Pitter
 
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Ja über die Ausnahme Regel, aber ich bin kein Barbier und mein Friction Folder kein Rasiermesser.

Oder aber ich verstehe das Juristnegeschwafel auch nicht.

Der Ausnahmeparagraf würde doch nur greifen, wenn der Barbier den Beruf auf der Straße ausüben würde. Im Friseurgeschäft selbst gilt das Verbot gar nicht. Und der Transport des Rasiermessers von zu Hause zum Geschäft dürfte meines Erachtens auch nicht unter die Berufsausübung fallen.

Also nach dem Urteil des VG Wiesbaden ist es zur Zeit am sichersten ein feststehendes Messer mit einer kurzen Klinge mit sich zu führen.

Ich befürchte, dass wir in ein paar Jahren nicht mehr über Einhandmesser oder Klingenlängen bei Messern, sondern nur noch über die zulässige Länge von erlaubten Esstäbchen diskutieren dürfen.

Gruß
Gerhard
 
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Warum den alle paar Jahre ne neue Gesetzgebung verabschieden, bzw. das bestehende Gesetz neu auslegen? Man könnte doch auch einfach die Britische Gesetzgebung übernehmen, da ist ja jeder Schraubenschlüssel illegal... Achso was sagt Ihr? Die Briten haben mehr Probleme mit Gewalt mit (Küchen-) Messern und die Österreicher ohne Messergesetz haben kaum Probleme, ja das kann ja nicht sein!:teuflisch:argw:

Und wie wir im Thread sehen ist ja jetzt endlich Klarheit geschaffen :hehe: Wir sind uns ja alle einig. *räusper*

@ Pitter: Ich vermute nicht mal, dass es gar nicht mal Victorinox ist, die haben ja auch "schon" Einhandmesser. Nein, nein, das ist für die Solinger ;D Damit die sich keine neuen Designs ausdenken müssen :).
 
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Warum den alle paar Jahre ne neue Gesetzgebung verabschieden, bzw. das bestehende Gesetz neu auslegen? Man könnte doch auch einfach die Britische Gesetzgebung übernehmen, da ist ja jeder Schraubenschlüssel illegal...

So weit ich weiß ist der Paragraph 2008 eingeführt worden. Seitdem hat er sich auch nicht verändert.

Verändert haben sich nur die Definitionen was unter "einhändig feststellbar", "verschlossenes Behältnis" sowie ein "berechtigtes Interesse" anbelangt. Und das immer mehr zum Nachteil der Messer-Enthusiasten.

Es bleibt zu befürchten, dass irgendwann in naher Zukunft, jegliche Art von Messer in der Öffentlichkeit verboten werden.

Gruß
Gerhard
 
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