Eine Frage zum Thema Einhandmesser

messermesser123

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Ich habe eine Frage zu Einhandmessern und dem führungsverbot. Stimmt es dass das Führungsverbot nur dann gilt wenn man es auch einhändig wieder schließen kann?
google konnte mir nicht helfen ich hoffe hier weiß jemand genaueres :)
 
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
 
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