Waffengesetz Frage zu den 12cm

Effect

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Hallo,

Ich habe jetzt verzweifelt versucht das waffengesetz zu verstehen.
Es geht mir nur um Taschenmesser, die ich mit ZWEI händen aufklappen kann und die dann einrasten.

Ich versuchs mal zusammenzufassen:

Die klinge eines solchen messer darf nicht 12 oder mehr cm messen.
Ich habe aber hier im forum von der meinung gehört, dass klappmesser nicht genau im waffengesetz benannt werden und es daher keine einschränkungen gibt.

Heißt das nun ich dürfte mir beispielsweise das cold steel espada large mit 14cm klingenlänge zulegen und es in der öffentlichkeit führen? Die klingeist arretierbar.

Würde mich sehr über antworten freuen!
Viele grüße
Effect
 
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AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

So wie ich und anscheinend auch die meisten anderen das verstehen: Ja.

Es kommt aber noch etwas darauf an wie der Hersteller das bewirbt (also als Waffe oder Werkzeug)
Im geringerem Maße kann noch das Aussehen eine Rolle spielen aber wohl eher nicht vor Gericht.

Das ist meine Meinung.
 
AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

Zuerst mal: Das Ding heißt Waffengesetz, nicht Waffenschutzgesetz.

Interessant für uns ist hier §42a:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Da steht drin, dass einhändig zu öffnende und arretierbare Messer ODER feststehende Messer mit 12 cm Klingenlänge nicht ohne Weiteres geführt werden darf.

Die 12 cm sind also nur für feststehende Messer, für zweihändig zu öffnende Klappmesser sind die nicht von Belang. Die erfasst das WaffG auch garnicht,
"Zweihandklappmesser" dürfen, auch wenn sie arretierbar sind, uneingeschränkt geführt werden.
 
AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

Vor allem (aber nicht nur) $42a WaffG ist für dich relevant. Der ist nicht ganz eindeutig formuliert, aber allgemein wird davon ausgegangen, dass die Führungsbeschränkung für Messer gilt, die entweder einhändig feststellbar sind (Einhandmesser), oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Man könnte den Text auch so auslegen, dass Einhandmesser erst ab einer Klingenlänge über 12 cm betroffen sind*, aber das ist nach mehrheitlicher Auffassung nicht der Fall.
Ein zweihändig bedienbares/feststellbares Messer kann also eigentlich so groß sein wie du willst, solange es keine anderen Bestimmungen im WaffG verletzt (Faustmesser, zweiseitiger Schliff, etc. …).
Das von dir erwähnte Cold Steel Espada Large ist also in Bezug auf die Klingenlänge führbar. Allerdings sieht das für mich auf den Fotos so aus, als hätte es eine Öffnungshilfe für den Daumen. Falls das so ist (ich kenn das Modell nicht „persönlich“), dann wäre es ein Einhandmesser, das du zwar kaufen und besitzen darfst, das du allerdings wieder entsprechend $42a nur eingeschränkt führen darfst.

Ich bin keine qualifizierte Rechtsberatung.

* Ich hab das schon mal irgendwo geschrieben, aber ich versuch’s hier nochmal deutlich zu machen:
Variante 1: „[Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)] oder [feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm]“
Variante 2: „[Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer] mit einer Klingenlänge über 12 cm“
 
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AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

...ODER feststehende Messer mit 12 cm Klingenlänge...

Mit mehr als 12 cm Klingenlänge. ;)
Feststehende Messer mit weniger als 12 cm Klingenlänge sind ebenso uneingeschränkt führbar.
 
AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

Heißt das nun ich dürfte mir beispielsweise das cold steel espada large mit 14cm klingenlänge zulegen und es in der öffentlichkeit führen? Die klinge ist arretierbar.

Nein! Das Ding ist ein einhändig feststellbares Klappmesser.... siehe WaffG §42 a..............also nur führbar, wenn eine der Ausnahmen für dich greift.

Ich verschiebe das mal ins Unterforum Recht.

Gruß
chamenos
 
AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

okay das kann ich alles super nachvollziehen.
vielen dank für die schnellen antworten!

das espada lässt sich tatsächlich leider mit einer hand öffnen...

aber wenn ich nun ein anderes messer nehme, mit 15cm klingenlänge. wenn ich es dann aufgeklappt habe und es eingerastet ist, dann ist es doch theoretisch ein feststehendes messer oder?
 
AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

aber wenn ich das besagte messer aufgeklappt habe und es eingerastet ist, dann ist es ja theoretisch ein feststehendes messer oder?

Nö, dann ist es ein arretiertes Klappmesser. :D
Das wär ja sonst zu schön um wahr zu sein. :glgl:
 
AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

Ahoi,
und um die Verwirrung zu vollenden: Wenn du am gewünschten ColdSteelMesser die Öffnungshilfe für die Einhandöffnung entfernst, ist es wieder legal:irre:

Anyway, der gesetzliche Rahmen ist "klar"- es braucht imho auch immer etwas Fingerspitzengefühl. Wenn ich mit meinem legalisierten ColdSteel Vaquero Grande "erwischt" werden würde, hätte ich doch gewisse Argumentationsnöte:haemisch:

Cheerio Excalibur
 
AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

Mit mehr als 12 cm Klingenlänge. ;)
Feststehende Messer mit weniger als 12 cm Klingenlänge sind ebenso uneingeschränkt führbar.

Argh, schneller getippt und abgeschickt als auf Vollständigkeit überprüft, so stimmts natürlich...
 
AW: Waffenschutzgesetz frage zu den 12cm

aber wenn ich nun ein anderes messer nehme, mit 15cm klingenlänge. wenn ich es dann aufgeklappt habe und es eingerastet ist, dann ist es doch theoretisch ein feststehendes messer oder?


Was mal wieder eine gute Gelegenheit ist, auf den Unterschied hinzuweisen zwischen "feststehend" und "feststellbar". :ahaa:
 
Wo man gerade bei diesem Thema ist.

Darf ich ein Messer laut dem Waffengesetz offen tragen?
Also wenn es sein muss, ein Pohl Two am Gürtel so das man es deutlich sehen kann?
Gibt es da ärger oder muss es verdeckt getragen werden?

Weil das erschliesst sich daraus nicht so ganz. Weil ich gehe davon aus, wenn ich si ein Messer offen trage, wird es sehr viele Diskussionen geben.
 
Ob offen getragen oder nicht ist a.f.a.i.k. nirgendwo im Gesetz geregelt. - Zumindest nicht hier in Deutschland. (In Amerika gibt es beispielsweise Gesetze zum "verdeckten Tragen".)
Demanch ist es vom Gesetz her wurscht, ob Du es offen oder verdeckt trägst.
Solange das Teil nicht gg. §42a - oder andere gesetzliche Regelungen - verstößt, kannst du Dir das also auch theoretisch oben auf den Hut legen und damit durch die Gegend flanieren.
"Diskussionen" über die Trageweise eines Messers - oder über Messertragen generell - sind auch noch nichts rechtsverbindliches sondern haben im Allgemeinen etwas mit der Befindlichkeit von Nicht-Messerträgern zu tun. ;)
Gruß,
Hawkbill (IANAL!)
 
Weil ich gehe davon aus, wenn ich si ein Messer offen trage, wird es sehr viele Diskussionen geben.

Ich darf mein Gesicht auch offen tragen, auch wenn das bei manchen viele Diskussionen hervorruft. Ist trotzdem vollkommen legal.
Nach deutschem WaffG gibts nur verschlossen oder nicht verschlossen. Was "nicht verschlossen" legal zu führen ist, kannst Du Dir auch auf die Stirn kleben. Ob das gut ankommt, ist eine andere Frage, die das WaffG nicht beantwortet :D

Pitter
 
Ich möchte hier auch mal meinen Senf dazu geben:

Ich bin zwar aus Österreich, dennoch kenne ich das Deutsche Klingengesetz. Ich besitze das von dir besagte Cold Steel Espada. Und es lässt sich auch einhändig ohne die Daumenhilfe aufmachen, mit etwas Schwung....

mfg
Chris
 
Ich bin zwar aus Österreich, dennoch kenne ich das Deutsche Klingengesetz. Ich besitze das von dir besagte Cold Steel Espada. Und es lässt sich auch einhändig ohne die Daumenhilfe aufmachen, mit etwas Schwung....
Und?
Man KANN so ziemlich jedes Messer mit einer Hand öffnen, notfalls indem mans an der Klinge festhält und aufschnappt.
Das macht das Messer aber nicht zum Einhandmessser.

Sieht das BKA wohl auch ähnlich, z.B. beim Feststellungsbescheid fürs Reality Based Outdoor oder für das ober erwähnte Pohl...
 
Darf ich ein Messer laut dem Waffengesetz offen tragen?
Also wenn es sein muss, ein Pohl Two am Gürtel so das man es deutlich sehen kann?
Gibt es da ärger oder muss es verdeckt getragen werden?
"Ärger" droht bei offen getragenen Messern wohl vor allem hinsichtlich in zivilrechtlicher Hinsicht, insb. Hausrechte. Sichehrheitsdienste, Pförtner, Busfahrer u.ä haben vermutlich noch größere Wissenlücken in Sachen "Waffenrecht" als viele staatliche Vollzugsbedienstete. Zudem verbieten viele Haus-/Benutzungsordnungen (z.B. im ÖPNV) das führen von Waffen. Da es hier nicht um staatliche Eingriffrechte geht, ist der Begriff Waffe i.d.R. nicht definiert. Von daher ist bei offen getragenen Messern mit allerlei Scherereien zu rechnen,zumindest wenn diese klar als solche erkennbar sind Ein SAK im Etui wird nach meinen Erfahrungen i.d.R. eher für eine Molbiltelephon oder Tonwiedergabegerät gehalten.
Vermutlich wirst Du vielfach rechtlich auf der sicheren Seite sein, was Dir aber in der konkreten Situation nur beschränkt von praktischem Nutzen ist.

Polizeirechtlich hängt das ganzer auch von Deinem Verhalten ab. Wenn Du ein offen getragenes Messer oder einen anderen gefährlichen Gegenstand in einer Weise "benutzen" würdest, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet (z.B. wenn Du in der U-Bahn einen Sitzplatz einforderst und den ggw. Inhaber auf ein offen geführtes Messer "hinweist") kann ein Vollzugsbedienster im Zweifel auf Grundlage des Polizeirechts zwecks Gefahrenabwehr gegen Dich vorgehen und das Teil zumindest sicherstellen. Bei "normalem" Verhalten Deinerseits sollte das aber kein Problem sein.
 
Und?
Man KANN so ziemlich jedes Messer mit einer Hand öffnen, notfalls indem mans an der Klinge festhält und aufschnappt.
Das macht das Messer aber nicht zum Einhandmessser.

Sieht das BKA wohl auch ähnlich, z.B. beim Feststellungsbescheid fürs Reality Based Outdoor oder für das ober erwähnte Pohl...

Kommt aber immer drauf an.
Die Pohl Force Outdoor-Modelle und das Böker RBO werden als Zweihandmesser beworben.
Wenn ein Einhandmesser durch entfernen von Pin oder Loch zum Zweihänder gemacht werden soll, sich aber doch noch mit einer Hand "irgendwie" öffnen lässt, hat man schon schlechtere Karten.
 
Hey!

Also, soweit meine Mutter (Polizistin) darüber informieren konnte, heißt es:

Zitat von : batteur
Variante 2: „[Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer] mit einer Klingenlänge über 12 cm“
Bei den zweihändig zu Öffnenden arretierbaren Klappmessern, war sie sich nicht sicher, ob bei diesen die Klingenlänge auch zählt. Im Zweifel jedoch (z.b.: beim eben genannten Sitzplatz einfordern oder ähnlichem) werden aber auch diese abgenommen!
Werde mich noch mal Informieren und euch dann genau bescheid geben!

Wenn der Daumenpin bei einem einhändig zu öffnendem Messer entfernt wird, ist dies legal, und darf dann geführt werden.

Kriterium für einhändig zu öffnende Messer ist entweder der Daumenpinn oder etwaige Federmechanismen die die Klinge heraus schnellen lassen oder Fallmechanismen oder ähnliches.

Die Trageweise eines Messers wird nirgendwo im Gesetz beschrieben oder geregelt. Auch bei greifen einer Ausnahmereglung (z.B.: Öffentlich anerkannter Grund wie bei einem Treiber, beim Jagen, das Abfangmesser) ist die Trageweise auch nicht bestimmt.

Hoffe ich habe alles verständlich erklärt und konnte weiterhelfen!

Gruß
Odysee
 
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