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..was ja kein Problem ist. Wieso wurde es dann eingezogen? Wegen Führen wäre klar, aber wegen des Besitzes doch nicht...ihm wird ja nicht das Führen vorgeworfen, sondern, wenn ich den Themenstarter richtig verstanden habe, der Besitz.
Freistaat Bayern = Landespolizei = Staatsminsterium des Innern, MünchenIch erinnere mich an einen Artikel im (vor-?) letzten Messermagazin,
demzufolge der Freistaat Bayern betreffend dieser Thematik recht
vernünftig und fair agieren soll ...
Ich erinnere mich an einen Artikel im (vor-?) letzten Messermagazin
Man sollte auch bedenken das gerade CSU Politiker in den vergangen Monaten das gesagt haben was der Fragesteller hören wollte.
Auf das was die Herren von sich geben sollte sich niemand verlassen.
Alex
Das Messer wurde wahrscheinlich als Beweismittel und Einziehungsgegenstand beschlagnahmt. Grundsätzlich müsste ja jetzt auch ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 42a WaffG die Folge sein.
Im Rahmen dieses Verfahrens hast du natürlich die Möglichkeit gegen den zu erwartetenden Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben und die Herausgabe des Messers zu fordern.
Einziger Hoffnungsschimmer, im Protokoll steht nix von "führen", sie schrieben "Besitz eines Einhandmessers"...
mal sehn was auf mich zukommt :-(
Mir stellt sich die Frage, wie die Sachlage gewesen wäre, hätte er auf die Messerfrage mit "nein" geantwortet.
Wären die Beamten zu einer Durchsuchung berechtig gewesen?
Muss ich wahrheitsgemäß antworten?
Welche Konsequenzen hätte eine "Falschaussage"?
Das würde mich jetzt auch interessieren. Es heißt ja, mann braucht sich nicht selbst zu belasten. Das käme aber keinem "nein" gleich, eher gar keiner Aussage.
Mich würd ma interessieren, ist hier jemandem schon mal was ähnliches passiert?
hättet Ihr Euer Messer einfach abgegeben, ohne Quittung, dafür ne mündliche Verwarnung und fertig?
... hättet Ihr Euer Messer einfach abgegeben, ohne Quittung, dafür ne mündliche Verwarnung und fertig?
Ich verweigere die Aussage -> Polizei könnte denken: "Hm, der Mann hat was zu verbergen" und folgern eventuell daraus -> Gefahr im Verzug -> folglich ein Durchsuchen seitens der Beamten erlaubt