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messerforum.net - Öffentliche Petition eingereicht

Hinzugefügt von Peter Fronteddu am 21.03.2008
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Im Namen der Mitglieder des Messerforums (www.messerforum.net) wurde von mir, als Betreiber des Forums, eine öffentliche Petition an den Petitionsauschuß des Bundestages eingereicht. Zum Wortlaut, siehe das angegebene pdf.

Das Verfahren sieht vor, dass der Petitionsausschuß prüft, ob die Petition gemäß der Richtlinie für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen veröffentlicht werden kann.

Nach einer Veröffentlichung läuft eine sechswöchige Zeichnungsfrist, innerhalb der man die Petition namentlich mit unterzeichnen kann. Zudem wird ein öffentliches Diskussionsforum zur Petition eingerichtet.

Sobald die Petition zur Zeichnung und Diskussion veröffentlicht wurde, werden wir hier darüber informieren. Auch die Presse wird entsprechend unterrichtet.

Es wäre wünschenswert, wenn sich möglichst viele Mitzeichner finden.

www.messerforum.net/initiative/media/diverses/Online_Petition.pdf


Kommentar:

Dass das Verbot des Führens von Einhandmessern im Waffengesetz geregelt wird, ist schon eine spezielle Nummer für sich. Mal die rechtssystematischen Fragen aussen vor - zu recht wurden Einhandmesser explizit nicht als Waffen im Sinne des WaffG eingestuft. Weil unstrittig beinahe alle Einhandmesser als Werkzeuge konstruiert und auch als solche verwendet werden. Gleichzeitig will der Gesetzgeber, dass diese Werkzeuge nur in verschlossenen Behältnissen getragen werden dürfen. 

Das ist abstrus. Mit einer Waffengesetzgebung hat das nichts mehr zu tun. Eher mit Panikmache und offensichtlicher Ideenlosigkeit. Das ist eine Tendenz, die sich nicht nur in der Waffengesetzgebung zeigt. Unausgegorene Ideen zur Überwachung, oder der Datenspeicherung, gehen in die gleiche Richtung.

Mit der Petition soll nicht nur zum Ausdruck gebracht werden, dass wir dagegen sind, dass Bürger keine Taschenmesser mehr tragen dürfen. Sondern dass wir dafür sind, dass politische Entscheidungen mit Sachverstand und einem klaren Blick für Lösungen getroffen werden. Die aktuelle WaffG Novelle ist nur ein Beispiel, wie Befindlichkeiten, politische Ränkespiele und persönlicher Opportunismus zu Entscheidungen führen - ganz abgesehen davon, dass sich das Armgewedel auch medial gut umsetzen lässt.

Das hat nichts mehr mit Messern zu tun. Das hat auch nichts damit zu tun, dass man zielgerichtete Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität sucht und beschliesst. Die Novelle zum WaffG ist eine Aktion zur Profilierung einzelner. Und die Beteiligten vertrauen auf den uninformierten Wähler. Das mag aufgehen. Die Wortprotokolle der Beratungssitzungen sollte er aber nicht lesen. Und Gedanken darf er sich auch nicht machen. Dann kann es sein, dass er sich veräppelt vorkommt. Willkommen im Club.

Peter Fronteddu

 

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