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Gesetzesantrag - Verbot des Führens von Messern |
| Hinzugefügt von Peter Fronteddu am 22.11.2007 |
Eine Mitteilung der Landespressestelle des Landes berlin vom 09.10.2007, Quelle: http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2007/10/09/86662/index.html
Berlin startet Bundesratsinitiative zur Änderung des Waffengesetzes
Aus der Sitzung des Senats am 9. Oktober 2007:
Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes beim Bundesrat einzubringen.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen zunächst Messer, mit denen wegen ihrer speziellen Klingenform und/oder Funktion Menschen sehr leicht verletzt werden können und die somit besonders gefährlich sind, unzweifelhaft als Waffen im Sinne des Waffengesetzes eingestuft werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um sogenannte Kampf- oder Einsatzmesser (Dolch-, Bowie-, Tanto- oder Spearpoint-Klingenform), um feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm bei bestimmter Klingenausformung sowie um feststellbare Klappmesser, die eine Klingenlänge von mehr als 8,5 cm aufweisen oder aber einhändig feststellbar sind. Auf der Grundlage dieser Einstufung und unter Einbeziehung auch sonstiger Hieb- und Stoßwaffen sowie bislang nicht umfassend verbotener Springmesser soll weiterhin das zugriffsbereite Führen in der Öffentlichkeit verboten werden. Ziel ist es, der zu beobachtenden zunehmenden Präsens dieser gefährlichen Objekte in der Öffentlichkeit effektiver als bisher entgegenzuwirken.
Senator Dr. Körting: „Auf der Basis dieser vom Land Berlin geforderten Regelungen würde endlich auch das deutsche Waffenrecht einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität in dem betreffenden Bereich leisten.“
Der gesamte Gesetzesantrags zum Download:
www.messerforum.net/initiative/media/diverses/701-07.pdf
Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0701-07.pdf
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