Initiative Messer sind Werkzeuge | News

News

 

BMI - Das Waffenrecht - Änderungen 2008

Veröffentlicht von Administrator (pitter) am 24.06.2008
News >>

Auf der Webseite des Bundesministerium des Inneren gibt es eine Infobroschüre zum neuen WaffG. Das Waffenrecht-Änderungen 2008 (PDF)

Zitat zum Thema Messer:

"Verbot des Führens bestimmter Messer

Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, Einhand-messern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimeter ist verboten, soweit hierfür kein berechtigtes Interesse vorliegt. Unter jugendlichen Gewalttätern sind die Messer, die nun dem Führensverbot unterliegen, als Sta-tussymbol und Tatwaffe weit verbreitet. Das Füh-rensverbot soll einen Beitrag leisten, die steigende Zahl der Messerstechereien in Ballungsgebieten einzudämmen.

Wer solche Gegenstände zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, beim Sport (zum Beispiel als Taucher, Angler oder Bergsteiger) oder zu einem allgemein anerkannten Zweck nutzt, wird durch das Führensverbot nicht beeinträchtigt. Werden diese Gegenstände jedoch in der Öffentlichkeit ein gesetzt, um insbesondere andere einzuschüchtern oder zu bedrohen, kann die Polizei nach neuer Rechtslage dagegen einschreiten."

 

Kommentar:

Alles beibt so unklar, wie bisher - Die "Infobroschüre" des BMI bleibt weiterhin eine Erklärung schuldig, was denn genau unter einem "berechtigten Interesse" zu verstehen ist. Es sei denn, man ist Taucher, Angler oder Bergsteiger und geht gerade seinem Sport nach. Wozu nun gerade Taucher, Angler und Bergsteiger ein Einhandmesser brauchen, Radfahrer, Tennisspieler und Hobbygärtner aber offenbar nicht, bleibt ein Geheimnis des Gesetzgebers.

Das BMI schreibt: "Unter jugendlichen Gewalttätern sind die Messer, die nun dem Führungsverbot unterliegen, als Statussysmbol und Tatwaffe weit verbreitet" Kann sein, kann nicht sein. Nach wie vor fehlen belastbare Zahlen, wie häufig denn tatsächlich Messer bei Straftaten eingesetzt werden. Und wenn, wieviele "Messer"-Straftaten im privaten Bereich mit Küchenmesser begangen werden. Aber das aussen vor:

Natürlich sind viele Messer, wenn sie denn zu Straftaten eingesetzt werden, Einhandmesser. Das ist nicht weiter verwunderlich. Seit Anfang der 80er wurden Einhandmesser immer weiter verbreitet und sind heute Stand der Technik. Jedes bessere Taschenwerkzeug, die Discountermesser für aus der Blisterverpackung, nahezu alle modernen Taschenmesser haben heute eine einhändig zu bedienende und feststellbare Klinge.

Kein Wunder, dass dann nur noch solche Messer in den Kriminalitätsstatistiken auftauchen - so sie denn auftauchen. Entsprechende Nachfragen nach konkreten Zahlen, etwas beim LKA Berlin, blieben bisher unbeantwortet.

Als Bildunterschrift zu einem Böker Turbine - übrigens ein schönes Messer mit einem Glasbrecher für Notfälle am Griffende, Böker wird sich über derartige Werbung freuen - schreibt das BMI " Einhandmesser wie dieses dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr geführt werden."

Das ist schlicht falsch. Schon im nächsten Absatz wird explizit die Ausnahme vom Verbot des Führens genannt, nämlich das unbestimmte "Führen mit einem berechtigten Interesse"

Das BMI weist darauf hin, dass "nach neuer Rechtslage" die Polizei einschreiten kann, wenn solche Messer benutzt werden, um andere zu bedrohen oder einzuschüchtern. Bisher nicht?

Ich weiss ja nicht, was das BMI unter "neu" versteht. Das mir vorliegende Polizeiaufgabengesetz PAG für die Bayerische Polizei ist von 1990. Und gibt der Polizei die Befugnisse, die nötig sind, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG)

Vergleichbar ist das auch in den anderen Bundesländern geregelt. Ist ja beruhigend, dass die Polizei gehen Straftaten vorgehen kann. Aber neu ist das nicht.

 

In den Innenministerkonferenzen wollte man auf Teufel komm raus das Verbot des Führens im WaffG haben, hat das dann mit bemerkenswert unsachlichen Begründungen erfolgreich durch den Bundestag gejagt und den §42a WaffG so unscharf formuliert, dass keiner mehr weiss, was denn nun konkret Sache ist. Die Länder nicht, die das Gesetz durchführen müssen. Der Bürger nicht, der sich daran halten soll. Und nicht einmal die, die das Gesetz formuliert haben.

Das ist der bisherige Sachstand, Klarheit nicht in Sicht.

Peter Fronteddu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuletzt geändert am: 24.06.2008 um 10:30

Zurück