Initiative Messer sind Werkzeuge | News

News

 

Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Waffenrecht

Hinzugefügt von Peter Fronteddu am 27.02.2008
News >>

Die aktuelle Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/7717) und dem Antrag der Abgeordneten Solke Stokar von Neuform, Volker Beck, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/6961) liegt zum Download vor:

Drucksache 16/8224 (PDF)

In §42a "Verbot des Führens von Anscheinwaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen" heisst es unter anderem:

"Es ist verboten

..Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen"

Ausnahmen liegen nur vor, wenn die Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Oder falls für das Führen ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Ein Berechtigtes Interesse "liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient".

 


 

Mein Kommentar:

In den letzten Jahren wurden viele neue Verschlussysteme für Taschenmesser auf den Markt gebracht, die die Anwendung sicherer machen. Einhändig feststellbare Messer wurden entwickelt, weil verhindert werden soll, dass die Klinge bei Benutzung einklappt. Und sie werden nicht als Waffe entwickelt, sondern als universelles Werkzeug und als solches auch von Millionen von Messerbenutzen benutzt. Nun gehts wieder ein paar Jahrzehnte Entwicklungsstand zurück. Also passt wieder auf eure Finger auf. Den Straftäter wirds kaum treffen. Der wird sich wohl kaum von einer drohenden Ordnungswidrigkeit einschüchtern lassen. Auch bei den in der aktuellen Diskussion immer wieder zitierten Gewalttaten aus letzter Zeit wurden schon bisher verbotene Messer eingesetzt.

Nebenbei - bei dem in der Berichterstattung gerne verwendeten Bild der dpa, das eine Hand mit einem halb geöffneten Messer zeigt, handelt es sich um ein Balisong (Butterfly Messer). Diese sind schon seit der letzten Novelle des Waffengesetzes verbotene Gegenstände. Wer diese heute verwendet, kümmert sich offensichtlich nicht um das Waffengesetz.

Was der "allgemein anerkannte Zweck" sein soll, wird der Phantasie der Ordnungsbehörden überlassen bleiben müssen. Der Fraktion DIE LINKE geht das Gesetz gar nicht weit genug: "Es sei nicht klar, warum es überhaupt die Möglichkeit geben müsse, in der Öffentlichkeit unverschlossen Messer zu führen". Das kann nur dem nicht klar sein, der noch nie mit seinen Händen hat arbeiten müssen. Oder der nicht bereit ist, seinen Mitmenschen zu helfen:

Ich habe gerade für die DWJ Ausgaben 03/04 2008 einen umfangreichen Test von Rettungsmessern durchgeführt. Alle, bis auf eines, hatten selbstverständlich feststellbare Klingen. Eine nicht feststellbare Klinge ist, gerade im Rettungseinsatz, wenn es schnell gehen muss, ein Sicherheitsrisiko. Auch diese Messer würden unter das Verbot des Führens fallen. Da werden sie wohl eher in der Wohnung bleiben, da kaum jemand bereit sein wird, immer mit einem abschliessbaren Koffer aus dem Haus zu gehen.

Peter Fronteddu

 

 

 

 

zurück