Initiative Messer sind Werkzeuge | News

News

 

Allgemein anerkannter Zweck

Hinzugefügt von Peter Fronteddu am 26.07.2008
News >>

Unter Anfrage: allgemein anerkannter Zweck habe ich die bisher erhaltenen Antworten auf meine Frage veröffentlicht.

So richtig schlau wird man daraus kaum.

Der Ductus der Gesetzesänderung ist soweit klar. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben offenbar ein Problem mit steigender Jugendkriminalität, das sie nicht in den Griff bekommen. Über Ursachen und sinnvolle Gegenmaßnahmen könnte man lange diskutieren, aber nehmen wir es einfach mal so hin.

Jedenfalls möchte der Gesetzgeber eine Handhabe über die jeweiligen schon bestehenden Polizeigesetze hinaus, um im Vorfeld gegen irgendwelche messerschwingenden Jugendliche vorgehen zu können - das ist zumindest das Bild, dass sich aus den Sitzungen des Innenausschusses sowie der parlamentarischen Diskussion ergibt.

Bisher war es, zumindest nach den bayerischen Polizeigesetz (ich gehe davon aus, die der anderen Länder entsprechen dem in etwa) möglich, Tatwaffen bei oder in Vorbereitung zu einer Straftat sicherzustellen. Jetzt soll es möglich sein, daß Messer, die möglicherweise zu einer Straftat verwendet werden könnten, schon vorab, ohne konkreten Verdacht auf die Vorbereitung einer Straftat sichergestellt werden können.

Dazu sollen die Beamten vor Ort nach Augenmaß handeln.

Nach welchen Augenmaß soll der Polizist nun vorgehen? Ich habe seit Jahren immer ein Einhandmesser in der Hosentasche. Und natürlich schleppe ich das nicht in einem abgeschlossenen Behältnis mit mir rum - es wäre recht albern, wenn ich bei Aufschneiden der lästigen Plastikumhüllungen im Supermarkt, beim Essen Schneiden im Biergarten, beim Trennen von Preisschildern und Öffnen von Verpackungen im Verkaufsraum - alles Tätigkeiten in der Öffentlichkeit - erst einen Koffer aufsperren müsste.

Nun will man ja nicht den sozial adaequaten Gebrauch von Messern verbieten. Ich gehe jetzt einmal optimistisch davon aus, dass man mich nicht durchsuchen wird, mir kein Messer sicherstellen wird und mir den Gebrauch auch glaubt - ich passe eher nicht in das "Beuteschema".

Andersherum wird man die von mir genannten Anwendungsfälle bei einer Gruppe Jugendlicher, die Abends vor der U-Bahn "herumhängen", wohl nicht als Ausnahme vom Führensverbot akzeptieren. Auch dann nicht, wenn keinerlei konkrete Hinweise auf geplante Straftaten bestehen. Nebenbei gefragt, warum "hängen" die da rum? Keine vernünftige Beschäftigung, nur Langeweile und Frust? Warum?

Ist das das "Augenmaß" in der Praxis, von dem gerne gesprochen wird. Wäre ja schön, wenn Gewalttäter mit einem Stempel herumlaufen würden. Obwohl - soviel helfen würde das auch nicht, die meisten Straftaten, bei denen Messer eine Rolle spielen, spielen sich im Privatbereich ab. Die messerschwingenden Horden auf Parkbänken entsprechen eher irgendwelchen wirren Vorstellungen mancher Politiker.

Das heisst, die Sicherstellung und eine etwaige Eröffnung eines OWI Verfahrens hängt mehr oder weniger von der Nase des Betroffenen und der rein gefühlsmässigen Einschätzung eines Polizisten vor Ort ab.

Ich habe den Eindruck, dass Gesetz wurde absichtlich dermassen schwammig formuliert, um möglichst beliebig handeln zu können. Mal abgesehen davon, dass man den Krampf den Ländern aufs Auge drückt, sollen die doch schauen, wie sie das umsetzen. Auch seitens des BMI gibt es keine konkreteren Verfahrenshinweise, zumindest nicht offiziell. Auch eine Anhörung der Innenministerien beim Bund brachte meines Wissens nach nichts konkretes.

Und nun? Klar, ich kann mich ganz sicher gesetzeskonform verhalten. Ich muss ja nur mein Einhandmesser mit einer 90mm Klinge gegen ein Zweihandmesser mit einer 15cm Klinge tauschen. Wenns der Sicherheit dient? Tut es nicht, ist albern, ich mache es auch nicht. Ich kann auch alle Messer zuhause lassen. Sagen ja eh schon genug "was schleppst immer ein Messer mit Dir rum" - sagen das just in dem Moment, wenn ich mit meinem "herumgeschleppten" Messer für sie irgendwelchen hartnäckigen Plastikverpackungen aufschneide. Heilige Einfalt.

Also nehme ich mein Taschenmesser weiter mit, wie schon die letzten Jahre. Und hoffe mal, meine Nase gefällt den Polizisten. So ganz passt das aber nicht mit meiner Vorstellung eines Rechtsstaats zusammen.

Nebenbei: Nach §24a StVG handelt ordnungswidrig, wer mit mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug im Strassenverkehr führt. Auch das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit ist eine OWI. "Tatwerkzeug" ist das KFZ

Infolge eines Alkoholunfalls starben 2007 565 Personen (11% aller getöteten), 7402 Personen wurden schwer, 18627 leicht verletzt.

Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit starben 1963 Personen, 83791 wurden verletzt. (Quellen: Statistisches Bundesamt Deutschland)

Da geht es dann schon um Straftaten.

Zumindest die Fortbewegungsmittel Marke "Rennwarze" (Polo mit 225er Schlappen, 1,2 Liter auf 200PS aufgeblasen, Auspuff Marke Ofenrohr) könnte man ja prophylaktisch einziehen. Denen steht ja zumindest die OWI schon in die Frontscheibe gestempelt. Nicht? Achso.

Peter Fronteddu

zurück