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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues deutsches Waffengesetz veröffentlicht



HankEr
17.10.02, 09:43
Das neue deutsche Waffengesetz wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. April 2003 in Kraft (die Vorderschaftrepetierflinten ohne Hinterschaft sind ab heute verboten). Für die dann verbotenen Messertypen (Faustmesser (außer Jäger und Arbeiter in der Pelz- und Lederverarbeitung), Butterflies, Fallmesser, bestimmte Springmesser (OTFs, zu niedrige Klingenhöhe)) gilt (meiner Ansicht nach) dann:

Wer eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht einem Berechtigtem überlässt oder der zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubtem Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht wenn
1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigem Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Der vollständige Gesetzestext ist hier zu finden:
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3970.pdf)

Hm, mal kurz überflogen und schon die ersten Unstimmigkeiten entdeckt. So steht auf Seite 3993 auch etwas von Waffen die man am 1. April 2003 besitzt deren Verbot nicht wirksam wird wenn man sie bis zum 28. Februar 2003 vernichtet, überläßt oder einen Ausnahmeantrag stellt :confused:

sgian
17.10.02, 10:56
Wenn ich daran denke, daß ich diesen unverständlichen Schwachsinn auf meiner homepage bebildert und für normale Menschen verständlich darstellen will, wird mir kotzübel. Der Unverstand hat mal wieder gesiegt.
Und ab dem 01. April 2003 haben wir jede Menge kriminelle Messersammler. Oder glaubt irgendjemand ernsthaft, daß die Leute ihre teuren Benchmade-Balisongs etc. wegwerfen werden ? Und wenn man sowieso schon kriminell geworden ist, kann man sich ja auch ruhig noch ein paar teure OTF-Springer, Knöchelmesser etc. beschaffen, die innerhalb der EU oder im Schwarzhandel aus osteuropäischen Drittländern auch zu erhalten sind. Und die Zahl der Messerstraftaten wird hierdurch bestimmt nicht reduziert werden.
Wenn man wenigstens die Sammlergenehmigungen großzügig handhaben würde! Aber ich garantiere euch, daß diese dämlichen Bürokraten, deren Fantasie nicht über ein Schweizer Taschenmesser hinausgeht, das auch nicht auf die Reihe bekommen werden !
Dieser Gesetzesentwurf denkt nur an Kleinkriminelle mit Billig-Stichwaffen und wurde von Kleinhirnen ersonnen ! :mad: :teuflisch

HankEr
17.10.02, 11:20
... bis zum 30. August 2003 hat man Zeit seine Waffen gemäß den Anforderungen des Gesetzes aufzubewahren. Es müssen also alle nicht-verbotenen Hieb- und Stichwaffen (Bajonette, Dolche, Springmesser, Speere, Säbel,...) bis dahin so verwahrt werden, daß gegen Abhandenkommen und gegen unbefugte Annahme Dritter gesichert sind.

aqua
17.10.02, 11:35
Hat eigentlich schon mal einer "Götz von Berlichingen" gelesen??:hintern:

Floppi
17.10.02, 11:57
Original geschrieben von HankEr
... bis zum 30. August 2003 ...

Dann werd ich mich wohl im Laufe des nächsten Jahres auf die Suche nach einem Stahlschrank für meinen stumpfen Rapier machen. Ist dann ja eine gefährliche Waffe. Und das, obwohl mir ein schriftliches Zollgutachten bestätigt, daß der Gegenstand stumpf und ein "Sammlerstück" ist.
Verstehe noch einer diese (Gesetzes-/Politiker-)Welt, aber ich nicht. :irre: :finger:

Thomas Wahl
17.10.02, 13:01
Hi!

Verstehe ich das richtig??? Ich brauche dann für meine Klappmesser, Bowie-Hauer, Schwerter einen Waffenschrank?
äh :argw:
Wo gibt's denn so große???:staun: :ack:

HankEr
17.10.02, 13:06
Es ist genauso zu verstehen wie es dasteht. Für erwerbsfreie Waffen sind keine genauen Regelungen vorgesehen. Ob das jetzt Waffenschrank bedeutet oder mit einem Schnürsenkel an einen Nagel gebunden, keine Ahnung. Ich schätze irgendetwas abschließbares wird es schon sein müssen; Holzkiste mit Vorhängeschloß z.B..

Nidan
17.10.02, 13:08
Also die darf nur keiner in die Pfoten nehmen können, ohne daß er berechtigt ist, oder ?

Und da ja jeder über 18 Hieb und Stichwaffen besitzen darf und somit auch berechtigt ist , muß ich also nur aufschauen, daß keine kleinen Kinder damit spielen oder ?

Und da ich in meiner Wohnung keine kleinen Kinder hab, kann ich sie in der Vitrine lassen, oder ?

Haben die Deppen in Bonn echt keine andren Sorgen ???

P.S. Gilt ein zwar sehr verspielter aber durchaus Respekt einflößender Rottweiler auch als Sicherung ? :D

aqua
17.10.02, 13:22
@Nidan: Kann ich mir nicht vorstellen, dass der als Sicherung gilt, aber wenn Du nicht aufpasst, dann machen diese ***** gerade so weiter und Du kannst Deinen Hundi gleich mit in den Waffenschrank packen!

Corben
17.10.02, 13:41
Auf der Börse in der Jahrhunderthalle in FaM, erzählte mir ein Bekannter, er habe Ministerialrat Brennecke, dem wir das WaffGes. mit zu verdanken haben, gefragt, was den beispilesweise mit Toledo-Zier-Schwertern sei, die über dem Kamin hängen: Ob die auch weggesperrt werden müssten. Brennecke hat sich wohl gewunden und meinte, sie könnten so lange höngen bleiben, wie mit ihnen nix passiert. Was das im Klartext für den Besitzer bedeuten kann, kann jeder für sich und seine jeweiligen Lebensumstände weiterspinnen...
Außerdem besagt das neue Gesetz: ein 30 cm Küchenmesser kann überall im Haus rumliegen, ein kleiner zweischneidiger Dolch muß weggeschlossen werden. Endlich: Deutschland wird wieder sicher!

HankEr
17.10.02, 13:46
Ist euer zukünftiger Wahlkreisabgeordneter noch der der dieses Gesetz mit verabschiedet hat? Dann fragt ihn oder sie doch (noch-) mal wie das zu verstehen ist. Immerhin haben sie ja mit abgestimmt und müssen sich demzufolge ja darüber im klaren sein. :hehe: Euer Innenminister hat sich auch ein Verbesserung dadurch versprochen, was meint er denn?

HeroHamster
17.10.02, 14:34
Wenn man keinen Mist mit den Messern macht und sich, falls man von den Grün-Weißen darauf angesprochen wird (was ja eigentlich auch nicht sehr wahrscheinlich ist) sich vernünftig benimmt, glaube ich nicht, dass es da Ärger gibt.
Was bei euch so in den Vitrinen unter Argon-Schutzatmosphäre :lechz: lagert, interessiert bestimmt keine S** !

Thorsten

Corben
17.10.02, 14:55
Keinen Mist machen? Geht schneller als man meint. Etwa: Jemand hat wirklich nen Säbel über dem Kamin hängen. Ob Zier- oder echte Blankwaffe egal. Sohnemann spielt mit Freund Ritter und sticht ihm ein Auge aus...
Oder das Ding wird von der Wand bei Einbruch gestohlen und steckt wenig später im Rücken einer irgendwo herumliegenden Leiche...
Oder jemand wird von dem besagten Dieb bei seiner weiteren Tour einfach nur verletzt...
Szenarien gibt es genug. Und dann heißt es seitens des Amtes: Wieso nicht abgeschlossen, wieso einfach an der Wand?

Da kann man schneller in die Mühlen geraten, als man glaubt. Auch, wenn man noch so gesetzeskonform nach Außen hin ist.

Gruß

HeroHamster
17.10.02, 15:22
Dass man dafür Sorge tragen muß, dass die Kinder damit keinen Murks machen können ist klar.
Die Story mit den Einbrechern halte ich für übertrieben - immerhin muss man es Dir auch beweisen können.
Sind Säbel jetzt auch verboten?

Thorsten

sgian
17.10.02, 17:01
Ihr braucht nur Streit mit jemandem zu bekommen, der mal in eurer Wohnung künftig verbotene Messertypen aus eurer Sammlung gesehen hat, oder etwas ähnliches. Man denke beispielsweise an die betrogene Freundin oder in Scheidung lebende Ehefrau, die sich rächen will. Oder die Polizei erscheint aus anderen Gründen zur Hausdurchsuchung. Weil die Kinder mit Drogen in der Disko erwischt wurden oder ihr zu politisch extremen Kreisen gehört, die der Staatsschutz auf dem Kieker hat. So ein verbotenes Microtech "Tachyon" ist dann schon sehr interessant.

Denkt immer daran:
Der gute Ruf eines Menschen mag noch so hell erstrahlen ! Wenn man will, findet man schon etwas. Selbst auf der Sonne gibt es Flecken ! Und wenn es nur ein Balisong in einer abgeschlossenen Stahlkassette ist.:teuflisch :angry:

Corben
17.10.02, 17:12
Säbel sind nicht verboten - aber erst frei verkäuflich ab 18. Und wenn es so läuft, wie es ausschaut, müssen ja alle Klingen, die erst ab 18 zu haben sind, beziehungsweise in irgendeiner Form unter das WaffGes fallen (was Taschen- oder Küchenmesser ja nicht tun)eben sicher verwahrt werden. (Die Urwaldtrommeln verkünden übrigens: Armbruste auch)
Das mit dem Einbrecher halte ich nicht für so sehr übertrieben. Bei Einbruch holt man die Cops und sagt, was weg ist. Allein schon wegen der Versicherung. (Wobei man von mir aus ein 300 Mark-Zierstück aus Toledo "vergessen" kann. Aber etwas Hochwertigeres? Unter Umständen will man es ja wiederhaben.)
Im übrigen kann ich Sgian nur beipflichten.

Gruß

HeroHamster
17.10.02, 17:21
Die meinsten Leute werden überhauptnicht wissen, was für Messer verboten und welche erlaubt sind.
Sicherlich: möglich ist alles.....
Wenn man Freunde hat die einen anzeigen - schöne Freunde... aber ob dann die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl anrückt, da Du vermutlich ein Schmetteringsmesser besitzt, glaube ich kaum.
Geht mal zu Gericht und guck Dir Verhandlungen an: was da los ist!!!
Da interessiert sich keiner für einen reedlichen Bürger, der Messer sammelt!
Da hätten die auch viel zu tun... Falls doch, so würde das Zauberwort sicherlich lauten : "wegen mangeldem öffentlichen Interesse eingestellt."

Thorsten

Nidan
17.10.02, 17:29
Und wieder mal ein sgian-Thread über den ich nur den Kopf schütteln kann.

Es ist nun einmal Fakt, daß in Zukunft Balisongs, OTFs und Stoßdolche verbotene Gegenstände sind. Daß das Gesetz ein totaler Schwachsinn ist brauch ich hier nicht zu betonen, aber was solls.

Und da es ist halt dann nur logisch, daß man die Sachen halt nicht mehr besitzen darf, und da man sowas dann nicht mehr hat, braucht man sich dann auch keinen Kopf mehr wegen irgendwelcher Leute zu machen, die einem was an`s Zeug flicken wollen, punktum.

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein Richter einen Durchsuchungsbefehl nur deshalb ausstellt, weil jemand der Polizei gesteckt hat, der XYZ hätte zu einer Zeit als die nun verbotenen Gegenstände noch legal waren, ebensolche besessen.

Also Leut, bringt eure leider bald verbotenen Sachen halt in`s Ausland zu Freunden, oder laßt euch sonst eine legale Lösung einfallen, dann passiert auch nix.

Noch mal : Ich find das neue Gesetz genauso bescheuert wie ihr auch und bin auch ein kleines bisserl betroffen davon, aber sich drüber aufregen, daß Gesetze nun mal angewendet werden auch wenn sie blöd sind, ist halt nun mal :irre:

sgian
17.10.02, 19:14
--quote:
Wenn man Freunde hat die einen anzeigen - schöne Freunde... aber ob dann die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl anrückt, da Du vermutlich ein Schmetteringsmesser besitzt, glaube ich kaum.
----------
HeroHamster:
Diese Wette halte ich. Wenn ich zur Polizei gehe, so ganz offiziell mit Personalausweis, schriftlichem Vernehmungsprotokoll etc. und einigermaßen glaubwürdig vortragen kann, daß du einen verbotenen Gegenstand in deiner Bude hast, dann zeige ich hiermit eine Straftat an. Ich muß bezeugen können, daß ich nach Inkrafttreten des Gesetzes und Ablauf von irgendwelchen Übergangsfristen mit eigenen Augen zweifelsfrei gesehen habe, daß du eines oder mehrere Balisongs etc. in deiner Wohnung aufbewahrst. Das reicht dann nicht nur für einen Anfangsverdacht im Sinne der Strafprozessordnung, sondern bereits für den sogenannten hinreichenden Tatverdacht aus, der für den richterlichen Durchsuchungsbeschluß üblicherweise erforderlich ist. Wenn ich gelogen habe, mache ich mich natürlich selbst strafbar !

Nach dem sogenannten Legalitätsgrundsatz sind Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Strafverfahren im oben geschilderten Fall durchzuführen. Und ohne Durchsuchungsbeschluß, mit dem sie deine Sammlervitrine durchforsten können, ist der Fall nun einmal nicht aufzuklären. Was glaubst du wohl, warum ich mich weiter oben im Thread so aufgeregt habe ? :teuflisch
Das ist der Unterschied zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit, die dem sogenannten Opportunitätsprinzip unterliegt. Hier kann ein sogenanntes Bußgeldverfahren eingeleitet werden, aber es besteht kein gesetzlicher Zwang. Bei Geringfügigkeit kann gemäß § 47 OWiG von weiteren Maßnahmen abgesehen werden. Richterliche Durchsuchungsbeschlüsse sind bei bloßen Ordnungswidrigkeiten meistens nur sehr schwer zu bekommen.
----------------
$ 152 der Strafprozessordnung (StPO) :

1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.

(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
----------------------------
Kopf ab, Leute ! :(

ModifiedTanto
17.10.02, 21:03
Original geschrieben von HeroHamster
Wenn man Freunde hat die einen anzeigen - schöne Freunde... aber ob dann die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl anrückt, da Du vermutlich ein Schmetteringsmesser besitzt, glaube ich kaum.

da täusch dich aber mal nicht... so einen fall hatten wir im forum schon mal: im bekanntenkreis: leute, schaut doch mal, was ich für ein schickes se auto habe... und ein paar tage später standen die cops vor der tür!:hintern:

Charon
17.10.02, 21:25
Schade, schade. :(

Dass die Leute nicht verstehen, dass man mit solchen Gesetzen die Welt nicht sicherer macht... .

Hayate
17.10.02, 22:16
Original geschrieben von HankEr
Das neue deutsche Waffengesetz wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. April 2003 in Kraft (


Früher waren die Aprilscherze wenigstens noch witzig.

sgian
17.10.02, 22:43
Na ja, aber was soll man tun ?

Ich selbst habe meine site heute "upgedatet", so daß die deutsche Kampfkunstszene und sonstige Interessierte sich schlau machen und auf "den Tag danach" einstellen können.

Ansonsten könnte man seine verbotenen Babies in eine abgeschlossene Stahlkassette packen und zumindest mal für sechs bis zwölf Monate zu Familienangehörigen in deren Wohnungen auslagern. Offiziell müssen die Aufbewahrer gar nicht wissen, was in dieser Kassette mit "Wertsachen" wirklich enthalten ist. Und auch nach dieser Zeit würde ich nur im stillen Kämmerlein damit herumspielen. Besonders blöde sind diejenigen Messersammler dran, die auch noch Waffenbesitzkarten bzw. Waffenscheine und die dazugehörige teure Ausrüstung besitzen. Wenn sie denn "abgefischt" werden sollten, dann ist gleich alles auf einmal weg. Beamtete Messersammler und Soldaten kommen noch zusätzlich in den Genuß von Disziplinarverfahren. Wie sollen sie nur ihrer Behördenleitung erklären, daß sie mit besonders gefährlichen Messerstecherspielzeugen herumgemacht haben ? :(

Grämt euch nicht, denn es hätte schlimmer kommen können ! Und wir grämten uns nicht, und es kam schlimmer. Im nächsten Schritt wird man alle zweischneidigen Messer verbieten und das Messertrageverbot an bestimmten Orten ausdehnen. Dann haben wir die Schweiz !
Zu guter Letzt arbeiten wir uns zum britischen "Offensive Tool Act" & Co. empor (oder besser hinab !). Dann haben Taschenmesser maximal 7,5 cm Klingenlänge, und es sind nur noch Klappmesser erlaubt. Falls die Klinge mattiert sein sollte, ist das Messer bereits ein verbotenes "Angriffswerkzeug" ! Und dann besitzen wir endlich das "moderne Waffenrecht", von dem einige Bürokraten in unseren Ministerien und Sicherheitsbehörden träumen.

Ihr glaubt mir nicht ? Ihr werdet es erleben ! :ack:

HeroHamster
17.10.02, 23:11
und ich glaubte an das Gute bzw. den Sinn in den Gesetzen....
traurig.....

Wie sieht das Waffenrecht denn in der Schweiz aus?
Dort haben doch alle Reservisten ihre Flinten zu Hause stehen!

Thorsten

Haudegen
17.10.02, 23:31
:rolleyes:
geboren, um frei zu sein,....

,......

pitter
18.10.02, 08:30
Original geschrieben von sgian
Ansonsten könnte man seine verbotenen Babies in eine abgeschlossene Stahlkassette packen und zumindest mal für sechs bis zwölf Monate zu Familienangehörigen in deren Wohnungen auslagern. Offiziell müssen die Aufbewahrer gar nicht wissen, was in dieser Kassette mit "Wertsachen" wirklich enthalten ist.

Das ist sehr geschickt, weil dann im worst case mindestens zwei Leute die Ermittlungsbehörden am Hacken haben. So schafft man sich Freunde ;).

IMO kann man da beliebige Szenarien des Ungehorsams entwerfen. Fakt ist, das der einzige Weg entweder darin besteht, die Klappe zu halten oder - und das halte ich fuer sinnvoller - man beantragt eine Sondergenehmigung, die man nicht bekommt :( und zieht ein Verfahren durch. Alles andere ist Kinderkram und nicht der Diskussion wert.
Letzes halte ich fuer sehr sinnvoll, nicht weil ich glaube, dass man dadurch eine Gesetzesänderung erwirken kann.

Aber professionell und mit der entsprechenden Medienbeteiligung begleitet, könnte das ein Nachdenken über das wirkliche Problem anstossen. Nämlich nicht den ganzen Messerkrimskrams, sondern die Lüge der Politik, unsere Welt wuerde durch ein paar sinnfreie Gesetze sicherer, und das Vorspielen ernsthafter Bemühungen, wo man sich doch nur schnell aus der Affaere ziehen will, weil man letzlich keine Lösungen hat. Die gibts auch nicht, was zur letzten Lüge führt. Nämlich irgendwer oder irgendwas könnte das Leben risikolos machen.

Solange weiterhin mit beschränktem Blick nur darauf rumgeritten wird, ob irgendwelcher Krimskrams jetzt verboten werden soll oder nicht, trifft man nie den Kern der Sache. Und auf die dämliche Argumentation lassen sich alle ein, die Waffenjungs genauso wie wir.

Eine Diskussion über Wert und Risiko von Freiheit bzw. Gängelei findet aber meines Wissens nicht statt, zumindest nicht auf breiter Ebene. Sehr geschickt ;). Von dem Standpunkt aus gesehen wäre das WaffG nur ein Punkt unter vielen, die mindestens genauso problematisch sind, ich erinnere an die Diskussion über das Abhören von Gesprächen von Anwälten/Pfarrern, die breite Nutzung von Echelon, das GPS System fuer die Autobahnmaut, die derzeitigen Löcher in der Überprüfung des Datenschutzes usw usw. Alles der gleiche Quatsch.

Solange ich noch das Argument höre, das sei ja alles wurscht, weil ich ja so ein braver Bürger bin, weiss ich, dass da noch nichts an ernsthafter Diskussion stattgefunden hat.

Gruesse
Pitter

Corben
18.10.02, 09:18
Die Schweiz ist da etwas Schizo. Das mit den Reservisten stimmt zwar und soll auch so bleiben. (Auch wenn die im Moment dem legalen (Schuss)Waffenbesitz ganz schön den Hahn zudrehen. Darauf einzugehen, würde hier den Rahmen sprengen.)

Was das Tragen von Messern angeht, haben die richtig zugeschlagen. Schizo eben. Habe darüber im VISIER Militär Messer Spezial im Anhang nen kurzen Bericht gemacht. Ist lange her, aber soviel weiß ich noch: Feststehende führen nur noch, wenn man beweisen kann, daß man sie im Moment braucht (Jagd, Fischen, Traditionstreffen (?))
Serrated - egal ob Fix- oder Folder - definitiv verboten
Und irgendwas mit Klingenlängen und Orten (Führen) war auch noch.

Nagel mich aber keiner fest, das Heft erschien vor vier oder fünf Jahren. Wer's genau wissen will, kann ja bei Victorinox, oder besser, Klötzli nachfragen. Von dem hatte ich die damaligen Infos bekommen - glaube ich.

Gruß

HankEr
18.10.02, 10:29
Eben, solange niemand (ohne Beziehungen und besondere Umstände) einen Antrag (Altbesitz) gestellt hat und ein höchstes Gericht darüber befunden hat wissen wir erst mal gar nichts. Das mit dem Verbot mag man höchstens mit seeehr geschickter Argumentation über das BVG kippen können (Beschneidung ohne nachweisbaren Vorteil), die im Endeffekt entschädungslose Enteignung kann da schon eine Instanz vorher daran glauben.

sgian
18.10.02, 13:01
Da der Öffnungsmechanismus von Balisongs und Springmessern (speziell OTF) zum Bedrohen und Einschüchtern von Menschen verwendet werden kann, kann deren Verbot oder Beschränkung schon begründet werden.
Warum dieses Verbot kontraproduktiv ist, gehört in den Bereich "krimineller Messerkampf" und damit nicht in dieses Forum.
Von einer Klage verspreche ich mir nicht viel !:(

Hayate
18.10.02, 15:19
Immerhin steht in der Anlage, daß das Gesetz für Bögen nicht gilt.
Und es enthält Vorschriften über die Aufbewahrung verbotener Gegenstände; vielleicht ist die Beschaffung einer Genehmigung doch nicht aussichtslos.

Ärgerlich ist jedoch die Idee, die Sprays zur Waffe zu erklären, da Jugendliche oft wegen mangelnder Abwehrfähigkeit von Tätern "ausgewählt" werden. Minderjährige ohne Kampfausbildung müssen sich zum Selbstschutz dann mit notdürftigen (d.h.nicht vom Gesetz als Waffen genannten) Handwaffen ausstatten, die stärkere Verletzungen hervorrufen und schwerer anzuwenden sind. Soviel zu Jugendschutz und Deeskalation.
Die Sache mit dem Kleinen Waffenschein ist auch nicht so sauber definiert.Außerdem: Da Erwerb und Besitz der dafür vorgesehenen Waffen erlaubnisfrei sind, wird wohl die "Zielgruppe" dieser Idee niemals erfahren, daß es diesen Schein überhaupt gibt. Ich finde auch den Nutzen zweifelhaft, da jeder nicht vorbestrafte den Wisch quasi nur abholen muß.

Hocker
18.10.02, 18:15
Original geschrieben von Thomas Wahl
Hi!

Verstehe ich das richtig??? Ich brauche dann für meine Klappmesser, Bowie-Hauer, Schwerter einen Waffenschrank?
äh :argw:
Wo gibt's denn so große???:staun: :ack:

Hab' mir zwar schon Kopfweh gelesen, aber zum Thema Bowie kann ich nix finden....
Kann mir da mal jemand weiterhelfen ?:confused:

sgian
18.10.02, 19:22
Da der Gesetzgeber hier nicht der Auffassung einiger Forumsmitglieder vom Bowie-"Kampfmesser" gefolgt ist, gibt es dafür keine speziellen Vorschriften. ;)

Mal was anderes :
Hat jemand zufällig eine IT-Version des Gesetzes in HTML oder einem anderen als diesem bescheuerten pdf-Format ? Ich kaufe mir nicht die Vollversion von Adobe Acrobat, nur um die Datei des Bundesinnenministeriums abspeichern und editieren zu können. Ich benötige so etwas für die Erläuterung der Vorschriften im Anhang auf meiner site.

El Dirko
18.10.02, 19:32
Dieses bescheuerte pdf-Format kannst Du mit jedem Adobe® Acrobat Reader lesen, und mit Coppy & Paste kannst Du es auch sehr einfach in jedes andere Programm übertragen. Manschmal gehen dabei ein paar Formatierungen flöten, dass ist aber auch schon alles.

Nidan
18.10.02, 19:59
Da der Gesetzgeber hier nicht der Auffassung einiger Forumsmitglieder vom Bowie-"Kampfmesser" gefolgt ist, gibt es dafür keine speziellen Vorschriften

LOL, da können wir ja von Glück sagen daß unsre Politker genauso viel ( oder soll ich sagen wenig) vom Messern verstehen wie eine gewisse Person hier im Forum, gell sgian :D :D



Sorry, Mods, aber ich konnte ner widerstehen ;)

DerAbgesandte
18.10.02, 20:01
@El Dirko
Diese PDF-Datei ist leider gegen "Textentnahme" geschützt.

@sgian
Es gibt ein offiziell erwerbbares Tool, nennt sich Advanced PDF Password Recovery, damit kann man den Schutz aus PDF-Dateien entfernen, falls man mal sein eigenes Kennwort vergessen hat :D
Hab grad nicht die Website zur Hand. Such einfach mal über Google nach "apdfpr". Ist, glaube ich, Shareware.

So, zurück zum Thema:
Ja, ich finde das Gesetz dämlich (auch wenn ich selbst nicht davon betroffen bin). Erst eine Klage eines Betroffenen könnte da - ansatzweise - Licht ins Dunkel bringen. Ob das ganze aber Medienwirksam durchgezogen werden kann, wage ich zu bezweifeln. Schließlich haben ja gerade die Medien dazu beigetragen, dass die Nichmessersammelbevölkerung von den Politikern eingelullt werden konnte. :angry:

sgian
18.10.02, 20:35
El Dirko :
Mein Reader markiert den Text erst gar nicht. Also kann ich auch nicht kopieren und einfügen. Könntest du mir eine Kopie per Mail im Word 97 oder txt-Format schicken ? Die deutsche Kampfkunstszene wird dir ewig dankbar sein, und ich schließe dich obendrein in mein Nachtgebet ein !
;)

El Dirko
19.10.02, 12:23
Original geschrieben von DerAbgesandte
@El Dirko
Diese PDF-Datei ist leider gegen "Textentnahme" geschützt.


@sgian
Ne geht doch nicht, siehe oben. Das habe ich nicht beachtet.
El

Guenter
19.10.02, 13:52
Ich finde diese unüberlegten Formulierungen mal wieder hervorragend:
Wer eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht einem Berechtigtem überlässt ...
"eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe" bedeutet im Deutschen immer noch, daß die Waffe bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits unerlaubt besessen wurde, nicht aber, daß sie mit Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt wurde. Wenn ich mich darauf berufe, kann ich alle "Waffen" behalten.
Was bedeutet überhaupt "unbrauchbar"? Ein Messer, auch Spring- und sonstwas Messer, ist unbrauchbar, wenn es stumpf ist, da es seiner Bestimmung nach zum Schneiden gedacht ist.
Und das mit den Berechtigten ist wohl ein Witz, da es nach dem Willen unserer lieben Volksvertreter garkeine mehr geben soll.

sgian
19.10.02, 14:14
"Unbrauchbar" heisst hier mit Sicherheit dauerhaft unbrauchbar. Also nichts, was mal auf die Schnelle behoben werden kann. Im Klartext: Klingen zerbrechen. Kann man sich etwas Sinnvolleres für ein mehr als 200 Euro teures Benchmade-Balisong vorstellen ? :teuflisch :angry: :ack:

Hayate
19.10.02, 15:47
Ich habe zum Beispiel ein Balisong (kein BM 42) zu Trainingszwecken stumpfgeschliffen, daß die Funken sprühten. Das ist jetzt "dauerhaft unbrauchbar", da es mit üblichen Werkzeugen nicht wieder instandgestellt werden kann.

sgian
19.10.02, 17:18
Hayate:
Wenn es noch spitz sein sollte, kann es immer noch als "gefährliche Angriffswaffe" eingesetzt werden. Abgesehen davon ist es bei einem bewaffneten Raubüberfall etc. für das Opfer meistens nicht erkennbar, ob die Klinge scharf oder stumpf ist. Der Einschüchterungseffekt wird auch mit einem stumpfen Messer erreicht. Und das war's dann wohl in strafrechtlicher Hinsicht und wird für dich teuer !
Und was dauerhaft stumpf ist, kann ein normaler Vollzugsbeamter auch nicht beurteilen. Also erst einmal Strafverfahren einleiten, Balisong mit Gefahr im Verzug beschlagnahmen oder mit deiner Einwilligung sicherstellen (hier empfehlenswert !). Anschließend dauert es dann ein paar Monate, bis irgendein Sachkundiger gefunden worden ist, der über das "dauerhaft Unbrauchbarmachen" befinden kann. Die Arbeit und den Ärger hast du. Und ob du nach dem Gesetz über die Entschädigung bei Strafverfolgungsmaßnahmen irgendeine Entschädigung herausschlagen kannst, wage ich in so einem Fall zu bezweifeln. Aber wahrscheinlich bist du schon froh, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO wieder einstellt, falls das Messer endgültig doch als unbrauchbar eingestuft werden sollte. :ack:

Von Benchmade wurden meines Wissens auch Balisong-Trainer herausgebracht. Zwar teuer, aber einwandfrei als reine Trainingsmesser zu ídentifizieren.:super:

Floppi
19.10.02, 18:11
Ich denke, daß ein nicht mehr wieder zu schärfendes Messer nicht unter "dauerhaft unbrauchbar machen" fällt. Außerdem gibt es noch so einen netten Abschnitt bzgl. "Anscheinswaffen". Da dürfte zukünftig ein stumpfes Butterfly-Messer mit reinfallen. Und damit ist es genauso illegal, wie ein scharfes.
Vielleicht fällt es nicht mehr darunter, wenn man noch die Klinge mit 'ner Signalfarbe anpinselt. Darauf würde ich allerdings keinesfalls setzen...

*Edit*
Ein Butterfly kann man ganz schnell von einem Verbotsmerkmal befreien: Eine Griffschale demontieren.
*Edit*

@Sgian: Wodurch unterscheidet sich der Trainer? Gibt's da bestimmte Merkmale?

sgian
19.10.02, 19:20
Normale Griffschalen und eine Trainerklinge wie bei den anderen Trainermodellen auch. Eindeutig als Messerimitation zu erkennen.
Listenpreis 120 US-Dollars.

sgian
19.10.02, 19:26
Und mit diesem stumpf geschliffenen "Pacific Trainer" von www.knifezilla.com für 22 US-Dollars, der auch nach Deutschland verkauft wird, gibt es ab 01. April 2003 mit Sicherheit Ärger:

Hayate
19.10.02, 20:38
Danke für die Hinweise. Da das fragliche Messer nur zufällig ein Balisong ist (brauchte nur irgendwas zum stumpfschleifen, fürs Messerabwehrtraining, Balisongspezifische Techniken kann ich gar nicht) und lächerliche 17 altdeutsch-Mark gekostet hat kann ich auch drauf verzichten.

sgian
20.10.02, 08:35
Ich habe die Sache mit dem Trainings-Balisong gestern auch noch in meine site eingebaut. Niemand kann also sagen, er bekäme darüber keine Infos im Web, zumal sich außer uns hier sowieso keiner Gedanken über die praktischen Auswirkungen dieses Gesetzes machen wird.:mad:

Noch mal meinen Dank an MarkusS für das Übersenden des Gesetzestexts als txt.-Datei. Nun kann mein trauriges Werk beginnen !:(

darley
20.10.02, 23:02
hi,
ich hab jetzt schon öfter davon gehört, dass bei messern die klingenlänge ein bestimmtes verhältnis zur breite haben muss.

nach lesen der entsprechenden stellen im neuen gesetzestext habe ich aber nur eine beschränkung für automatik-messer von mindestens 20 von hundert der länge gefunden.

kann bzw. darf ein doppelschneidiger dolch oder ein anderes klappmesser oder ein fixed also beliebig spitz und dünn sein??
kann ich mir beim tenor diesers gesetzes gar nicht vorstellen.

bitte klär mich dummchen mal einer auf.
vielleicht habe ich ja was überlesen, dieser bürokratenstil ist meiner konzentrationsfähigkeit sehr abträglich :hehe:

bernd

Hocker
20.10.02, 23:15
Hi darley,
wenn ich das richtig verstanden habe gelten die 20% nur für die Springer, für alle anderen bleibt's bei 14%.

Gruß Hocker

darley
20.10.02, 23:28
danke hocker!!

und darüber hinaus:

ich habe noch nie sooo viele "matsch" begriffe auf einen haufen gelesen!!

die deffiniton für fallmesser z.b. kann man mit etwas boshaftigkeit auf fast alle einhandöffner anwenden, zumindest aber für messer mit carson flipper, emersons mit diesem keinerfetztdiejeanstaschebesser-nubbel oder die kershaws mit öffnungsunterstützung

und noch ne blöde frage:

welchen sinn hat eigentlich der zusatz bei automatik messern, dass sich die klinge zur spitze hin verjüngen muss :confused:

kann ich mir - wie allerdings auf so vieles in diesem gesetzt - keinen reim drauf machen?!?!

bernd :mad:

Hocker
20.10.02, 23:36
.....welchen Sinn hat dieser Zusatz ?

Welchen Sinn hat die ganze Waffengesetzänderung ?
Das wissen mit allergrößter Wahrscheinlichkeit noch nicht mal die , die's verbrochen haben....
Gruß Hocker

Hayate
21.10.02, 00:54
Nein, die Beschränkung der Klingenbreite auf 20 oder 14 oder sonstwieviele Prozent der Länge gilt und galt nur für zum Transport ohne Werkzeug in der Gesamtlänge verkürzbare Messer, deren Bauart allgemein verboten, für ein Taschenmesser jedoch billig ist.
Es gilt nicht für feststehende Messer. (Die dürften vom Gesetz her beliebig schmal oder auch eindimensional sein, aber das erlaubt die Natur nicht.)

Ebenso die Vorschrift über den "durchgehenden Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt." Logisch ist das Verbot, auf einen solchen zu Verzichten aequivalent mit der Verpflichtung, den vorderen Teil des Messerrückens als false edge auszuführen! Die Urheber des Gesetzes hatten mit ihrer glorreichen Formulierung :p jedoch einfach nur beabsichtigt, zweischneidige Klingen zu verbieten.(Was ihnen quasi kollateral auch gelungen ist.)

HankEr
21.10.02, 06:50
die deffiniton für fallmesser z.b. kann man mit etwas boshaftigkeit auf fast alle einhandöffner anwenden, zumindest aber für messer mit carson flipper, emersons mit diesem keinerfetztdiejeanstaschebesser-nubbel
Nein kann man nicht, da "beim Lösen einer Sperrvorichtung" in der Definition enthalten ist. Und ein dedent-ball ist genauso sehr eine Sperrvorrichtung wie ein SpeedBumper eine Straßensperre ist.

HankEr
21.10.02, 06:56
["durchgehenden Rücken"]Die Urheber des Gesetzes hatten mit ihrer glorreichen Formulierung :p jedoch einfach nur beabsichtigt, zweischneidige Klingen zu verbieten.
Kaum, da "nicht zweischneitig geschliffen" ja als extra Punkt ebenso mit aufgeführt ist. Der Punkt mit dem durchgehenden Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt ist in meinen Augen aber die größte Gummiformulierung die für alles oder nichts zutreffen kann.

Vogel75
22.10.02, 22:15
Original geschrieben von HankEr
Kaum, da "nicht zweischneitig geschliffen" ja als extra Punkt ebenso mit aufgeführt ist. Der Punkt mit dem durchgehenden Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt ist in meinen Augen aber die größte Gummiformulierung die für alles oder nichts zutreffen kann.
Nicht ganz, denn Du könntest den Rücken des Springmessers als False Edge ausschleifen und hättest somit zwar kein zweischneidiges, aber ein fast Dolchartiges Messer. Mit dieser Formulierung muß der Klingenrücken in jedem Fall breiter sein als der Rest der Klinge, der zur Schneide abfällt. Genaugenommen ist ein Microtech-UDT nach dieser Regelung auch nicht ganz, ähh, korrekt ... Macht aber trotzdem keinen Sinn das Ganze, genausowenig wie die anderen 3 Beschränkungen!

sgian
31.10.02, 22:53
Diese Geschichte mit den 14 %-Klingenbreite zielt eindeutig auf die italienischen Stiletto-Springmesser ab, die aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollen. Auch wenn sie ohnehin nur noch 8,5 cm Klingenlänge aufweisen durften. Jede alte Oma hat diese Babies im Fernsehen bei den Mafiosi in der Pizzeria gesehen und weiß deshalb, wie gefährlich diese Messer sind. Also muß man sie verbieten, damit jeder sieht, wie fleissig unser Bundesinnenministerium die innere Sicherheit fördert !:irre: :mad: :(

beagleboy
13.11.02, 21:26
...denn ich dachte immer, Newton hat die Gesetze der Schwerkraft unserer Erde entdeckt. Aber Newton hat sich wohl getäuscht, wie unsere Politiker jetzt per Gesetz festgelegt haben.
Das Motto: jedem seine eigene Schwerkraft!
Bisher dachte ich immer, die Schwerkraft der Erde (alias Gravitation) sorgt dafür, daß die Sachen nicht nach oben fallen.
Falsch, wie im neuen Waffengesetz nachzulesen ist:

S. 3996, Punkt 2.1.2:

„Messer, deren Klingen ... durch IHRE Schwerkraft ... hervorschnellen“

Ich weiß zwar, daß manche meiner Messer eine kräftige Klinge haben, aber die Schwerkraft meiner Messer ist mir bisher verborgen geblieben.
Ob man mich beim Kauf betrogen und mir Messer ohne Schwerkraft angedreht hat? (Vielleicht ein Restposten aus der Zeit vor dem WaffG?)

Also, wenn man nicht ganz genau wüßte, daß in solchen Ausschüssen und Gremien nur hochqualifizierte und kompetente Fachleute sitzen, könnte man ja fast meinen, dort... :irre: :glgl:


:D :fack:

teachdair
13.11.02, 21:34
@ beagleboy
Natürlich haben Klingen ihre eigene Schwerkraft, hat doch alles mit Masse. Aber das die klingeneigene Schwerkraft ausreichen muss ist doch gut, die ganzen Fallmesser nutzen doch die Erdschwerkraft, sind also vom Verbot ausgenommen...:irre:
Oder bin ich da zu pingelig?:teuflisch

Hayate
14.11.02, 17:37
Gemeint ist ihre Gewichtskraft
Also die Kraft, die die Klinge kraft ihrer Masse im Gravitationsfeld auf das ausübt, was auch immer sie vom Fallen abhält.


Die Energie, die das Messer dann aufmacht , ist aber keineswegs vorher in der Klinge drin.

beagleboy
14.11.02, 17:53
Ich gehe auch davon aus, daß es einen Unterschied zwischen Schwerkraft und Gewichtskraft gibt. Daß jedes Objekt seine Gewichtskraft hat, ist mir schon klar, aber für mich ist Schwerkraft gleichbedeutend mit Gravitation (der Erde).

Wird das ein bißchen OT?

sharky
14.11.02, 19:58
"KNOFF HOFF":

Schwerkraft ist gleich (schwere) Masse mal Erdbeschleunigung; dabei ist die Erdbeschleunigung auf der Erdoberfläche wenig veränderlich und hat den ungefähren Wert 9,81 m/s².

Gewichtskraft ist das Produkt aus Masse und Schwerkraft, ist also bei einem KG auf dem Mond anders als auf der Erde.

HankEr
14.11.02, 20:23
... so jetzt aber wieder zurück zum eigentlichen Thema ...

Hayate
14.11.02, 22:12
Original geschrieben von sharky

(schwere) Masse

Ein ganz mißtrauischer...
Cavendish war schon gut, aber man hat es wieder gemessen. Sie sind nach menschlichem (Er)Messen gleich.


Trotzdem ein Witz, was mitunter so im Gesetz steht. Einige Definitionen sind einfach unsauber.
(Vielleicht bringt uns das wieder zum Thema.)

El Dirko
16.11.02, 00:06
Original geschrieben von sharky

Gewichtskraft ist das Produkt aus Masse und Schwerkraft, ist also bei einem KG auf dem Mond anders als auf der Erde.

Ne, Das Produkt aus Masse und Kraft ist keine Kraft.
Richtig ist: Gewichtskraft ist das Produkt aus Masse und Schwerebeschleunigung.
Ob die Schwerebeschleunigung wenig veränderlich ist, ist eine Frage des Standpunktes. Wenn es nur darum geht was ihr wiegt OK, aber so banale Dinge wie Höhenunterschiede, Breitenunterschiede, Ebbe & Flut, sind eng mit diesen kleinen unterschieden der Erdgeschleunigung verbunden.

@ Hayate Ich Verstehe nicht was Du meinst. Schwere und Masse sind jedenfalls nicht gleich. (Falls Du das sagen willst.) Und dass wissen wir nicht bloß das können wir auch messen (Schwereunterschiede auf der Erde). Mir ist übrigens nichts bekannt das man genauer messen kann als die Schwere.

Sry, der Geodät in mir konnte das nicht so stehenlassen. :D
Gruß
El