Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Personenkontrollen (war Teil von: Hab n paar Fragen [zum neuen Waffengesetz])
[HankEr: Hiervon (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=8631) abgesplittet]
Zum thema Durchsuchung durch die Polizei.
Mir ist dies von befreundeten Polizisten wie folgt erklärt worden.
Durchsuchung ist möglich wenn:
- Durchsuchungsschein durch einen Richter vorliegt.
oder
- Gefahr im Verzuge ist. (Wobei wohl auch das Verdunkeln von Tatbeständen darunter fallen kann.)
Praktisch kann man daher wohl nahezu immer durchsucht werden wenn sich die Polizisten eine vernünftige Erklärung einfallen lassen.
Ich selber wurde als Jugendlicher heufig durchsucht mit der Begründung: "In der Nähe fand ein Einbruch statt." etc. Dabei habe ich jeweils nichts getan was darauf schließen ließe das ich verdächtig bin, ich war lediglich zur falschen Zeit am falschen Ort. (Nachts in einer guten Gegend in Berlin, die Cops sind bekannt dafür das dort viele Jugendliche kontrolliert werden.) :D
Bei Demonstrationen etc. dürfte von einer Gefährdung regelmäßig auszugehen sein. (Kommt natürlich auch auf die Demo an.)
Bei Volksfesten Stadien etc. wird man meistens aufgrung des Hausrechtes des Veranstalters durchsucht (Also privatrechtlich, daher: Man kann die Durchsuchung ablehnen wenn man auf den Besuch verzichtet. :))
Keine Gewähr für Richtigkeit. Wie gesagt, so ist es mir von verschiedenen Seiten erklärt worden. (Ich glaube auch das dies Landesrecht ist, dann könnte es in den Bundesländern abweichungen geben. Diese sollten nach meiner Erfahrung jedoch nicht gravierend sein.)
Gruß
El
hmm, dann werde ich mich zu dem Thema wohl mal irgendwo in meiner Umgebung informieren müssen, aber alles in allem hab ich so wie so nicht vor der Polizei bei so was dumm zu kommen, ich hab ja nichts zu befürchten ausser verschwendeter Zeit.
mfg
Noch mal zum Dursuchen von Personen:
Nachdem ich neulich im Supermarkt eine routine-mässige (also ohne konkreten Verdacht) Taschenkontrolle abgelehnt habe wurde ich vom Hausdetektiv festgehalten, bis die Polizei kam (nach 1,5 h).
Die haben mich dann nach einigem hin und her Durchsucht (die Tasche)
mit der Begründung: Da ich mich nicht dursuchen lassen wollte habe ich mich verdächtig gemacht, Verdächtige dürfen durchsucht werden.
Gleichzeitig haben sie mir "Gewalt" angedroht.
Die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft führte dann zu einem Verfahren gegen den Detektiv, das wegen mangelndem Öffentlichem Interesse eingestellt wurde. Zu dem Verhalten der Polizisten haben die sich garnicht erst geäussert.
Fazit: Die machen was sie wollen und du bist am Ende doch immer der Dumme. Man kann denen nur aus dem Weg gehen.
Wer kann es sich schon leisten wegen sowas Anwälte zu mobilisieren!
Zorro
P.S.:
Und das obige war kein Ausrutscher, die Polizisten haben sich den Rat bei ihrer Leitstelle geholt!
zorro_43,
und wenn Du Dich gegen diesen "Detektiv" im Rahmen des Notwehrrechts zur Wehr gesetzt hättest, weil er Dich ungerechtfertigterweise festhalten will, wärst Du höchstwarscheinlich auch am Popo gewesen! :boes:
Es ist zum Kot?en!
Ich kann Dich verstehen!
Frank
Original geschrieben von zorro_43
Noch mal zum Dursuchen von Personen:
Nachdem ich neulich im Supermarkt eine routine-mässige (also ohne konkreten Verdacht) Taschenkontrolle abgelehnt habe wurde ich vom Hausdetektiv festgehalten, bis die Polizei kam (nach 1,5 h).
Du hättest nicht bleiben müssen. Der Detektiv darf dich nur bei konkretem Tatverdacht festhalten (= er ist sich sicher, daß du was eingesteckt hast, sprich: Er hat dich dabei beobachtet). Da du das nicht getan hast, darf er dich auch nicht durchsuchen oder festhalten. Du mußt auch nicht bleiben, bis die Polizei kommt.
Wenn du also einfach gehst und der Detektiv dich mit Gewalt daran zu hindern versucht, hast du natürlich das Recht auf Notwehr. Ist nur die Frage, ob es das alles wert ist - im Prinzip JA, aber ... :-|
-Connor
Connor,
das Schlimme daran ist, wenn Du Dir auch noch Mühe gibst, die Sache nicht eskalieren zu lassen (ich orientiere mich jetzt an Zorros Posting) und sozusagen den Dienstweg einhältst, wird Dir hinterher noch vor den Koffer geschi$$en. Du wirst rumgeschubst, schikaniert, bedroht und hinterher hat das für die andere Seite noch nicht mal Folgen.
Und wie Zorro schon schrieb: wer kann sichs schon leisten, dagegen mit einem Anwalt vorzugehen?
Bis denne!
Frank
Na klar lohnt sich das! Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Maximal dürfen die Herrschaften wissen, wer ich bin, dann können Sie ja versuchen, mit einer Anzeige durchzukommen.
Gegen Durchsuchungen ohne begründeten Verdacht spricht auch, daß sie ineffektiv sind.
Man nehme an, daß der Detektiv mit seinem Gefühl aufgrund seiner Menschenkenntnis mit 90% Wahrscheinlichkeit richtig liegt. Ich würde sagen, daß das schon ein recht guter Detektiv wäre.
Wenn von 100 Kunden 10 Kunden Diebe sind, hält er folglich neun von ihnen fest.
Von den 90 Kunden , die ehrlich sind, hält er ein Zehntel fest(weil er sich ja in einem Zehntel der Fälle irrt). Das sind ebenfalls 9Kunden. Das heißt, daß er die Hälfte der Verdächtigten zu Unrecht festhält.
Solange die Ehrlichen die große Mehrheit sind, kann man es sich gar nicht leisten, ohne konkreten Verdacht tätig zu werden!
Es ist auch nicht sinnvoll. Wer so etwas befürwortet, kann entweder nicht rechnen oder will Bürger schikanieren oder in ihrer Freiheit einschränken. Beides sollte in unserem Land nicht vorkommen.
Allgemein gilt: Bei seltenen Ereignissen (und verglichen mit der Anzahl der ehrlich getätigten Geschäfte ist Diebstahl im Kaufhaus selten) ist die Gefahr eines Fehlalarmes relativ groß.
Original geschrieben von Hayate
Man nehme an, daß der Detektiv mit seinem Gefühl aufgrund seiner Menschenkenntnis mit 90% Wahrscheinlichkeit richtig liegt. Ich würde sagen, daß das schon ein recht guter Detektiv wäre.
Wenn von 100 Kunden 10 Kunden Diebe sind, hält er folglich neun von ihnen fest.
Von den 90 Kunden , die ehrlich sind, hält er ein Zehntel fest(weil er sich ja in einem Zehntel der Fälle irrt). Das sind ebenfalls 9Kunden. Das heißt, daß er die Hälfte der Verdächtigten zu Unrecht festhält.
Das stimmt so nicht.
Wenn man von einer angenommen Wahrscheinlichkeit von 90 % ausgeht, ist jeder zehnte Kunde, den der Detektiv aufhält, ein falscher Verdächtiger.
Nach deinem Rechenbeispiel würde sich der Detektiv in 50 % der Fälle irren (9 richtige und 9 falsche Verdächtigungen).
Wird jetzt wohl ein bischen OT hier, aber trotzdem noch dies:
Na klar lohnt sich das! Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
@Hayate: Das ist leicht gesagt! Was hättest du denn Gemacht? Ne Schlägerei mit einer unbekannten Anzahl von Gegnern? Du weisst ja nicht, welcher der Zuschauer noch zu dem Laden gehört!
Oder eine Zivilklage gegen den Detektiv (Das Strafverfahren wurde ja eingestellt)?
Weisst du überhaupt was so ein verlorener Prozess kosten kann? Da sind schnell mal ein paar Tausend Euro zusammen.
Von dem Arbeitsaufwand mal ganz zu schweigen.
Das einzige was helfen würde wäre dem Detektiv sofort wenn er dich anhält voll eine auf die 9 zu geben und dann zu türmen.
Da bin ich aber nicht der Typ für.
Zorro
@zorro
Kritik angenommen, habe zuviel Hagakure gelesen ;)
Du hast tatsächlich Recht, wenn man allein Nutzen und Nachteil für den Einzelnen abwägt, lohnt es sich nicht.
Den Namen "Hayate" habe ich nicht ohne Grund ausgewählt.
Wenn ich mich im Recht sehe , interessieren mich die Folgen wenig. Vom Rächer der Enterbten hätte ich allerdings mehr Idealismus erwartet...
(SCNR, bitte nicht böse sein!)
@TimM
Das ist gerade der Witz an dem Beispiel.Er irrt sich nur in 10% der Fälle. Jede einzelne Prüfung ist zu 90% mit dem Richtigen Ergebnis durchgeführt. Von den Guten erwischt: 10% von 90 = 9 weil er sich bei denen irrt
von den Schlechten erwischt: 90% von 10 = 9 weil er sich bei den 90% nicht irrt.
Insgesamt beurteilt er 100 Leute.
Davon richtig beurteilt: 81 Gute und 9 Schlechte , insgesamt 90 , also 90 Prozent! 9 Gute und 1 Schlechter falsch beurteilt, also 10%.
Das gleiche Phänomen gibt es bei medizinischen Tests auf seltene Krankheiten, Feueralarmen undsoweiter, frag doch mal jemanden, der damit zu tun hat!
Wahrscheinlichkeitsrechnung hat ihre Tücken!
Auch wenn ihr es nicht glauben wollt, Hayate hat recht und das auch noch ganz toll dargestellt.
Aber macht euch nix draus, das geht jeder Menge Leute die es eigentlich besser wissen müßten genauso.
Da werden z.B. viele Untersuchungen im medizinischen Bereich von den Ärtzen nach ganz falschen Wahrscheinlichkeiten durchgeführt und ausgewertet. Krasses Beispiel sind Wahrseinlichkeiten für Krebserkrankungen bzw. Erfolgschancen der Therapie oder HIV-Screening Tests.
@ Hayate
ich weiß aber imer noch nicht was der Name bedeutet...
@HankEr
Danke fürs Aufräumen :super: , sorry fürs OT!
@Camig
Hayate bedeutet Sturm.
Wenn man allerdings vernünftig mit mir umgeht , bläst es eben nicht so stark. ;)
Hayate,
das ist eine Sache der Formulierung, je nachdem wie man es interpretiert. Wenn es um Einzelprüfungen geht, hast du natürlich recht.
Egal wer Recht hat , das Beispiel hat auf jeden Fall gezeigt, daß die Zuverlässigkeit des Detektivs von zwei Seiten her zu sehen ist. Wer dieses Beispiel kennt, wird auf jeden Fall sehr vorsichtig mit Verdächtigungen sein und Aussagen wie "der Test/das Alarmsystem/der Lügendetektor etc.. hat eine Zuverlässigkeit von 90%" einzuordnen wissen.
Es war mir wichig, das hier zu erwähnen. Mit Statistiken kann man den Bürger gründlich täuschen, wenn er sich nicht genau klarmacht, was die Zahlen bedeuten.
Wachsam bleiben!
Und wer jetzt gerade festgestellt hat, daß ihn solche Statistik-Rechnungen doch immer wieder reinlegen, dem möchte ich ein wunderbares Buch nahelegen:
Gero von Randow
Das Ziegenproblem
-Denken in Wahrscheinlichkeiten-
isbn: 3-499-19337-x
Gibt einem ein gutes Gefühl, wenn man Statistik-Mogeleien erkennen kann.
MfG, Tierlieb
Da könnte ich noch eins empfehlen: "Wie lügt man mit Statistik?"
Verlag und Autor sind mir leider unbekannt, sollte aber eigentlich über Suchmaschinen auffindbar sein. Mein Statistik-Prof hats als sehr aufschlußreich und amüsant empfohlen.
CU
sam
Salve, ihr macht in solch einer Situation, alles falsch, was man falsch machen kann, erstens hat der Detektiv niemanden festzuhalten, das darf der gar nicht und zweitens, müsst ihr drauf bestehen, dass der die Polizei ruft, dann sofort eine Strafanzeige gegen das Kaufhaus, bzw. den Detektiv stellen, wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und versuchter und eventueller vollzogener Körperletzung, der hat euch schließlich festgehalten, sowas ist ein tätlicher Angriff, der auch Notwehr rechtfertigt und eure Personalien, wie auch die Durchsuchung gehen nur die Polizei etwas an, falls die Polizei bei euch nichts findet, habt ihr gute Chancen, dass dieser Möchtegern John Wayne verknackt wird, selbst wenn ihr ihm, aufgrund von Notwehr ein paar eingeschenkt habt, auch muss das Kaufhaus, dann den Einsatz der Polizei bezahlen. Gut ist auch, per Handy, sofort, selbst die Polizei zu rufen, zwecks Nothilfe und Aufnehmen der dazu gehörigen Strafanzeige. Eine andere Möglichkeit, ist dem Kaufhauskasper, sobald der auch nur versucht den Arm in eure Richtung zu strecken, gleich umzuhauen, aber dafür muss man schon ein bißchen was drauf haben, der wollte euch schließlich angreifen und Körperverletzung begehen. Ich persönlich neige zu der ersten, von mir genannten Methode, es sei denn der Komiker versucht mich irgendwie anzufassen oder den Arm zu verbiegen, dann rede ich ihm dieses freundlich, aber unmissverständlich, mit anhaltender Nachwirkung wieder aus. :steirer:
so long :cool:
Das folgende bitte nicht falsch verstehen, auch ich bin im Prinzip auch gegen unsinnige und willkürliche Überprüfung und Beschneidung von persöhnlicher Freiheit, aber in Zeiten von Rasterfahndungen die nur auf statistischen Erhebungen beruhen, würde ich ein Erfolgsergebnis von 9 Kaufhausdieben bei 18 festgehaltenen Kunden für ein ziemlich gutes Ergebnis halten. (Wenn dieses Ergebnis denn der Realität entsprechen würde und nicht nur ein Beispiel wäre).
In Zeiten zunehmender Gewalt und Kriminalität, ist es mir lieber, wenn Straftäter (auch Kaufhausdiebe, Schwarzarbeiter etc.) durch Maßnahmen gefaßt werden, die auf menschlichem Verstand und Urteilsvermögen beruhen, als wenn dies nur noch durch automatisierte Verfahren wie statistische Auswertungen, lückenlose Überwachungen durch Kameras etc. geschehen würde.
Oder anders ausgedrückt, Gesetze werden nicht grundsätzlich eingehalten weil sie da sind, sondern weil sie deren Einhaltung überprüft wird und derjenige der sie verletzt, mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen hat.
Die Möglichkeiten der Überprüfung sind vielfältig, aber mir sind Verfahren, bei denen auch der gesunde Menschenverstand mitspielen kann, immer noch die angenehmsten! Wenn das dann bedeutet, das mich ein Kaufhausdetektiv filzen möchte, weil ich mich in seinen Augen verdächtig benommen habe, toleriere ich das halt, weils mir immer noch lieber ist als auf Schritt und Tritt gefilmt zu werden.
Das gilt natürlich nur so lange, wie man sich mir auf einem vernünftigen Wege nähert und das Ganze nicht in purer Willkür und Amtsanmaßung ausartet.
Ähnlich sehe ich das mit dem mitnehmen von Messern oder Dingen, die im Prinzip als Waffe zugebrauchen wären, auf öffentliche Veranstaltungen. Die "Guten" werden sie nur als Werkzeug oder Notfallverteidigung einsetzen. Die "Schlechten" als potentielle Angriffswaffe. Da sich die bösen Jungs aber leider nicht durch ein bloßes Verbot abhalten lassen, müssen halt Personenkontrollen durchgeführt werden...
Will man das vermeiden, muß man das Tragen von als Waffe geeigneten Dingen halt freigeben und dies ist ja bekanntlich eine ziemliche Gradwanderung zwischen Sinn und Unsinn.
Schönen Feiertag noch,
rfindigo
edit: Tut mir leid - ich habe mir den Tital nicht aufmerksam genug durchgelesen. Es geht ja um das neue Waffengesetz und daher ausschließlich um Deutschland. Hätte mir den Beitrag somit eigentlich sparen können .... mea maxima culpa
.... man beachte meine Zusätze, hab einen Juristen gegenüber sitzen, der den Grund für meine Freudenschreie wissen wollte. (Ich wollte mich ja immer schon einmal weigern, mein Tascherl zu öffnen, aber entweder hatte ich es zu eilig, oder der Einkaufsbegleitung war es zu peinlich, nachdem ich mir bereits den Weg zum Kühlregal mit den Worten "Bitte lassen Sie mich durch - ich bin Ärztin" freigeräumt hatte, jetzt auch das noch mit durchzustehen)
§ 86.
(2) Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, daß eine Person
eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar
vorher ausgeführt habe (ja, da reicht schon eine Tasche, die man nicht öffnen möchte), oder daß nach ihr wegen einer solchen
Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person
auf angemessene Weise anzuhalten. (Angemessene Weise darf auch bedeuten, bis hin zum blauen Fleck am Arm) Er ist jedoch verpflichtet, die
Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen. (Und wenn das eben eine Stunde dauert, dauert es so lange)
(BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 26)
Es ist definitiv keine Freiheitsberaubung, man darf sogar eingesperrt weden im dunklen Kämmerlein, sofern nachgewiesen werden kann, daß der Festhaltende unverzüglich ein Sicherheitsorgan herbeigerufen hat. Braucht die Polizei allerding eine Stunde oder länger, kann man auch nichts machen.
Da das alles eine rechtmäßige Handlung beschreibt, gibt es auch keine Notwehr. Verdreht man mir also den Arm, weil ich meine Tasche nicht aufmachen möchte und auch noch herummzapple, darf ich ihm nichts tun, denn das wäre ja Körperverletzung. Er hingegen hält mich alten Zappler nur "angemessen an", weil er mich an der Flucht hindern will.
Also, liebe Österreicher und in Österreich Weilenden: Lieb sein, Tasche aufmachen, nicht rumzappeln und schon gar nicht wehren, denn es darf nicht nur der Kaufhausdetektiv festhalten, sondern auch die nette Pensionistin von nebenan, wenn sie meint gesehen zu haben, daß jemand eine Zitrone ins Täschchen hat gleiten lassen.
Liebe Grüße
Puppal
:confused: Wie jetzt: Gilt nicht für Österreich oder nur für Österreich? :confused:
Der Inhalt hört sich im Übrigen auch für Deutschland plausibel an. Aber, wer weiss?
Gruss
Andreas :p
Das von den anderen Mitgliedern beschriebene gilt NICHT für Österreich - mein Beitrag gilt NUR für Österreich.
@Schlappen:
Ich denk ich würde mich ähnlich verhalten wie Du. Mir geistert nur gerade § 127 StPO durch den Kopf:
§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die
Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
...
Heisst das dann, dass ich dem Penner meinen Ausweis zeigen muss, weil er mich sonst weiter festhalten darf?? Scheidet Notwehr dann aus (würde dem nämlich gern eine kacheln wenn der mich festhalten würde)
Salve, das heißt, das dein Ausweis, ihn gar nichts angeht, den er ist kein offizieller Behördenvertreter, der hoheitliche Aufgaben wahr nimmt und er darf dich auch nicht festhalten, das ist ein Angriff, auf deine körperliche Unversehrtheit, er kann zwar rum labern, das er dich vorläufig festhält, bis die Polizei da ist, aber dieses, darf er nur mit Worten, er darf dich wohl verfolgen, aber weder anfassen, noch fremden Privatgrund betreten. Notwehr scheidet dann nicht aus, er hat dich ja angegriffen, nur sollte man es nicht überziehen, so etwas sehen die Richter nicht gerne. Ich selbst habe schon 2 Zivilfahnder der Polizei fachgerecht ruhig gestellt, nachdem diese meinten, mich nachts um 1 in einer dunklen Strasse überfallen zu müssen, ohne sich vorher und genügendem Abstand zu erkennen zu geben und ihre Ausweise vorzuzeigen. Diese beiden Vollhirnies haben wirklich geglaubt, ich würde still halten, wenn da so 2 Komiker mich überfallen und die Arme verbiegen wollen, völlig ohne Vorwarnung und Grund, nur weil ich nachts durch eine dunkle Strasse gehe und die ihr vorgeschriebenes Soll noch nicht erfüllt haben. Jedenfalls kam da nix nach, ich habe auf dem Revier Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen versuchter Körperletzung im Amt gestellt und dort auch ihre Waffen wieder abgegeben, nachdem ich sie fachgerecht neutralisiert habe. Jetzt sind sie hoffentlich ruhiger. Niemand darf dich einfach so, mit Gewalt festhalten, höchstens ein Polizist, der sich vorher, zu erkennen geben muss, ohne wenn und laber. Das Notwehrgesetz ist da übrigens eindeutig, sobald du den Ansatz eines rechtswidrigen Angriff auf dich eindeutig erkennst, darfst du diesen mit angemessenen Mitteln von dir abwenden.
so long :cool:
Bevor hier noch weitere unglaubwürdige "Räubergeschichten" verbreitet werden, möchte ich mal einiges zur Rechtslage klarstellen:
Der von aqua zitierte § 127 StPO berechtigt als sogenannter "Jedermann-Paragraph" jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland, einen Straftäter vorläufig festzunehmen, auch unter Anwendung körperlicher Gewalt. Danach ist auch privates Sicherheitspersonal eines Kaufhauses in bestimmten Fällen zur Festnahme berechtigt, oder meinetwegen auch eure Oma !
Zwei zwingende Voraussetzungen:
Ihr müsst ihn auf frischer Tat erwischen und nicht erst irgendwann danach. Wenn das Kaufhauspersonal den Ladendiebstahl beobachtet hat und der Ladendieb flüchtet, darf der Wachmann ihn verfolgen und notfalls gewaltsam festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Die Personalien des Täters dürfen dem Festnehmenden nicht bekannt sein bzw. ohne großen Aufwand festgestellt werden können. Ist der Kaufhausdieb also dem Personal bereits namentlich bekannt, wird es nichts mehr mit der Festnahme.Polizei anrufen, Personalien mitteilen und abwarten !
Bei einem Irrtum des Festnehmenden trägt dieser die volle persönliche Verantwortung. Man sollte also schon sicher sein, daß eine Straftat auf frischer Tat vorliegt. Kein Ladendiebstahl - kein Festnahmerecht. Keine frische Tat mehr - kein Festnahmerecht.
Vollzugsbeamte in Zivil haben sich auszuweisen, bevor sie jemanden festnehmen. Bei hochgradig gewaltbereiten Tätern blicken diese aber sehr schnell in die Mündung der Dienstwaffen und werden laut angebrüllt: "Polizei - keine Bewegung !", oder was auch immer. In diesem Fall müsst ihr das erst einmal über euch ergehen lassen. Nachdem ihr gefesselt worden seid, zeigen sie euch dann gerne ihre Dienstausweise. Da die Eingebung aus der Mündung einer P 6 oder MP 5 kommt, ist Nachgeben eh gesünder !:ack:
Die bisweilen angewandte Überfalltaktik der Zivilfahnder ist rechtlich sehr bedenklich. Wenn sie sich vorwarnungslos und überraschend auf ihre Zielperson stürzen, muß diese logischerweise von einem Raubüberfall etc. ausgehen. Wenn die Jungens dann in meinen "Vaquero Grande" laufen sollten, haben sie eben Pech gehabt ! Im schlimmsten Fall werde ich man dann auf eine straffreie Überschreitung der Notwehr einstellen müssen, sofern ich selbst keine illegale Waffe etc. eingesetzt habe.
Sorry Schlappen,
aber so wie Du die Geschichte hier schilderst, wärst Du der erste, der Recht bekommen hat wenn er sich mit den Grünen oder auch Zivilen angelegt hat.
Siehe die Geschichte die vor einiger Zeit durch die Presse ging. Ein Angetrunkener wurde "ruhiggestellt" , leider ist er dabei draufgegangen. Im Nachhinein soll sich herausgestellt haben, daß er vorgeschädigt war und irgendwie ein Gerinnsel im Kopf hatte oder so ähnlich. Wer's glaubt. Irgeindeiner schreibt schon das richtige Gutachten. Das sind sicherlich Einzelfälle. Ich kann mir aber gut vorstellen, daß vor einem Richter der "einfache Bürger" wenn es Aussage gegen Aussage steht weniger Chancen gegen hat wenn die andere Partei was mit Polizei zu tun hat.
Ich bitte das jetzt nicht auf einen generellen Angriff auf alles was mit Recht und Gesetz zu tun hat zu betrachten. Es ist im allgemeinen schon gut, daß wir die Jungs und Mädels von der Trachtengruppe haben.
Gruß
Hagrid
Nach meiner persöhnlichen Erfahrung bringt es nichts sich gegen Maßnahmen der Polizei wie Durchsuchungen zu wehren (weder körperlich noch durch Anzeigen etc.). Ich kenne keinen Fall in dem eine Beschwerde Folgen hatte. (Berichte von Freunden, teilweise harsträubende Geschichten. :()
Die geschichte von Schlappen ist kaum zur Nachahmung zu empfehlen.
In Berlin hätten sie ihn auf dem Amt nachdem er die Waffen abgegeben hat sofort festgenommen, wegen Wiederstand gegen die Polizei. Und da währe er auch nie mehr rausgekommen (Zwei Polizisten Außagen gegen seine, und Polizisten wissen sehr genau was sie vor Gericht sagen müssen.) Auf alle Fälle handelt man sich mit solch einem Verhalten sehr schnell viel Ärger ein.
Deshalb bleib ich lieber ruhig und mache einen auf ängstlich (was einem in der Situatuion ja nicht schwer fällt).
Als mich mal zwei Zivis "überfallen" haben habe ich mich brüllenderweise zurückgezogen. (Überfall!) Da wurden Sie sehr schnell ruhig haben sich ausgewiesen, sind mir auch nicht weiter auf die Pelle gerückt. Fazit: alles war tutti. Wenn ich statt dessen voll dagegen gehalten hätte wäre es bestimmt nicht besser gelaufen. ;)
Also, locker bleiben im allgemeinen machen die auch nur ihren Job und haben selber Angst das ihnen was geschieht.
Gruß
El
PS: Es gibt kaum ein größeres Übel als die Tatsache dass die meisten Menschen immer Dinge persöhnlich nehmen die nicht persöhnlich gemeint sind.
Salve, erstmal hätten sie das in Berlin nicht getan, denn dann wäre die ganze Wache dran gewesen, schließlich bin ich kein Amateur. Aber das mit dem Schreien ist auch nicht schlecht, solange man noch soviel Zeit hat, nur wenn man in einer Gegend angegriffen wird, in der Beschaffungskriminalität an der Tagesordnung ist und die blöden Sheriffs, ihren Job nicht beherrschen, dann ist das deren Problem. Die können von Glück sagen, dass ich nicht gleich geschossen habe, sondern mich dazu entschlossen habe, deren minderwertiges Nahkampftraining mal korrekt zu überprüfen, denn auch ich besaß damals einen Dienstausweis und der war um einiges höher angesiedelt und ich würde jederzeit wieder solche hinterhältigen Angreifer neutralisieren, mit allen mir zu Verfügung stehenden Mitteln. Deshalb allein, hatten die Komiker schon in der Wache, auch in Berlin, die A***karte gezogen und ich kann es jedem nur raten, der in einer solchen Gegend, egal von wem angegriffen wird, sofort hemmungslos rein zu knallen, egal mit was, wenn er da halbwegs wieder raus will. :irre:
so long :cool:
Ich stimme einigen meiner Vorredner zu, daß man in so einer Lage ohne Zeugen alleine gegen zwei Cops vor Gericht wenig Chancen hat. Meines Wissens wird die Überfalltaktik aber nur bei gewaltbereiten oder bewaffneten Kleinkriminellen angewendet, wenn gerade kein SEK/MEK schnell genug zur Verfügung steht. Und von denen beschweren sich nach Aussage eines mir bekannten Zivilfahnders nicht sehr viele. Bester Schutz: Seid brave, honorige Bürger mit höflichem Auftreten und gepflegter Optik, dann habt ihr vor Gericht und bei Zivilfahndern die besseren Karten ! ;)
@Schlappen:
Salve, ihr macht in solch einer Situation, alles falsch, was man falsch machen kann
Komisch, ich hab das Gefühl, du hast gar nicht gelesen, was ich geschrieben habe!
Alles was du empfiehlst stand in meinem Bericht schon drin.
Strafanzeige habe ich auch gestellt!
Nützt bloss nicht viel!
Zorro
Meine Aussagen bezogen sich aber natürlich auf Amateure!!!
Schließlich kann ich nicht davon ausgehen das hier jeder eine Waffe und einen Dienstausweis trägt. Und Zivilisten sind bei Wiederstand gegen die Polizei regelmäßig angeschissen, nicht nur in Berlin. (Aus oben genannten Gründen.)
Ich find es eh merkwürdig wie hier einige anscheinend schon von vornherrein davon ausgehen das Alle anderen ihnen eine reinwürgen wollen. Mann sollte es doch wohl eher so handhaben das ALLE möglichst wenig Ärger haben, schließlich macht jeder mal Fehler Polizisten, Dedektive und auch man selber.
Wo ist denn das Problem freundlich zu bleiben und zu beweisen dass sich der gegen über irrt? Nein, da wird hier lammentiert über Fragen ob man abhauen darf oder dem gegenüber eine reinzuhauen wenn er einen daran hindern will. Ist ja schlieslich ein PENNER der einen da beläßtigt und das Leben schwer macht. Da mache ich lieber mir und anderen das Leben leichter als mich noch Wochen oder Monate Später mit der Sache rumzuärgern. (Haben ja auch schon einige andere hier so Formuliert. :))
Also cool bleiben damit fährt man in 99% aller Fälle richtig, und in den restlichen Fällen handelt man eh instinktiv. ;)
gruß
El
Salve,
@ zorro_43, das hast du nicht, wie man nachlesen kann, du hast da dumm rum gestanden und den lieben Schlauberger raus gehängt, kein Wunder, dass dich dann keiner für voll nimmt, erstmal hat derjeniege, dir nicht gedroht, sondern dich geschlagen, das ist, was die Sheriffs hören müssen, bevor die aktiv werden können und du bist auch brav mit gegangen, anstatt da richtig Alarm zu schlagen und den Laden sofort zu verlassen. Auf deutsch: Mit dir konnten sie es machen! Bei mir hätten die Kaufhausfuzzies massive Probleme gekriegt, das ist der Unterschied. Das, du dich dann von den Sheriffs filzen lassen musst, ist klar, aber wenn die bei dir nix finden, dann sind die Kaufhausfuzzies dran und man muss seine Interessen und Rechte mit dem nötigen Nachdruck vertreten.
@ El Dirko meine Ausage bezog sich auch nicht, auf einen Zivisheriff, der sich aus 5 Meter Enternung zu erkennen gibt, sondern auf 2 dunkle Gestalten, die aus 2 verschiedenen Ecken gleichzeitig,in einer verdammt gefährlichen Gegend, in der mindestens 50 Junkieweiber, täglich auf den Strich gingen und deren Typen sich anderwertig Knete für den nächsten Druck besorgen, ohne zu reden, versuchen einen auf den Boden und unter Kontrolle zu kriegen, anstatt sich ordnungsgemäß zu erkennen zu geben, weil sie einen anscheinend mit einem Dealer verwechseln und jeder der versucht mich anzufassen, muss damit rechnen, dass ich mich dagegen effektiv wehre, sei es ein Sheriff, Kaufhausfuzzie oder sonst wer. Kein Ladendetektiv hat das Recht mich anzufassen oder meine Taschen zu durchwühlen, dieses Recht haben nur ausgewiesene Polizisten, bei begründetem Tatverdacht und sonst niemand, dass ist es, warum es geht. :irre:
so long :cool:
Original geschrieben von sgian
Bevor hier noch weitere unglaubwürdige "Räubergeschichten" verbreitet werden, möchte ich mal einiges zur Rechtslage klarstellen:
Der von aqua zitierte § 127 StPO berechtigt als sogenannter "Jedermann-Paragraph" jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland, einen Straftäter vorläufig festzunehmen, auch unter Anwendung körperlicher Gewalt. Danach ist auch privates Sicherheitspersonal eines Kaufhauses in bestimmten Fällen zur Festnahme berechtigt, oder meinetwegen auch eure Oma !
Zwei zwingende Voraussetzungen:
Ihr müsst ihn auf frischer Tat erwischen und nicht erst irgendwann danach. Wenn das Kaufhauspersonal den Ladendiebstahl beobachtet hat und der Ladendieb flüchtet, darf der Wachmann ihn verfolgen und notfalls gewaltsam festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Die Personalien des Täters dürfen dem Festnehmenden nicht bekannt sein bzw. ohne großen Aufwand festgestellt werden können. Ist der Kaufhausdieb also dem Personal bereits namentlich bekannt, wird es nichts mehr mit der Festnahme.Polizei anrufen, Personalien mitteilen und abwarten !
Bei einem Irrtum des Festnehmenden (*) trägt dieser die volle persönliche Verantwortung.
.......
.......
Hi,
hier möchte ich zum ersten mal schreiben: Hast Recht sgian!
Da ich an meinem Arbeitsplatz "auch" für das Hausrecht zuständlich bin kann ich sgian rechtlich nur vollständig zustimmen.
[ (*)Bis auf eine Kleinigkeit: ein Beamter trägt vielleicht die volle persönliche Verantwortung, hafted aber nicht persönlich. - - egal, war nicht die Frage - - ]
@Schlappen: Äh sag ich nix !
oder Doch: BULLSHIT! Kauf Dir mal ein BGB oder frag einen Anwalt :(
:steirer:
da es hier wieder los geht mit persönlichen anspielungen, schließe ich den thread. :boes:
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