Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neues Waffengesetz [wie mit Enteignung umgehen]
Mal eine völlig allgemeine Frage,
wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr Stücke besitzt, die demnächst verboten sind, und demnächst vielleicht abgegeben werden müssten? (Laut der "Novelierung" des WaffGesetzes sind lediglich Pump-Guns mit Pistolengriff mit sofortiger Wirkung verboten. Wie beispielsweise mit Klingen - Ausnahmegenehmigung, Einzug oder so - verfahren wird, steht noch in den Sternen.)
Doch ist es durchaus möglich, daß es für den "gesetzestreuen" Bürger, der sein Balisong oder Pushdagger eventuell demnächst bei den Behörden abgeben muss, keine Entschädigung gibt.(Oder meint jemand, läge vollkommen falsch? Woher sollten die das Geld nehmen?)
Da mag bei einem Stück aus dem Bahnhofstabakladen für paar Mark schon nicht Ok sein. Aber was ist etwa, wenn man ein hochpreisiges Custom- oder Benchmade-Butterfly oder einen kalifornischen Pushdagger aus der Zeit um 1850 hat (oder einen von CS)?
Ausnahmegenehmigungen gibt es ja laut Gesetz nur bei kulturell relevanten Sammlungen, aber das sind Einzelstücke nun mal nicht. (Erzählt jetzt bitte nicht, was ihr in eurer Sammlung so alles habt. Will ich nicht wissen. Geht um die Theorie.)
Gruß
[HankEr: verschoben nach Politik & Recht + Titel erweitert]
also wahrscheinlich dürfen alle messer abgegeben werden, zusätzlich gibt es pro zu zerstörendem messer noch 30euro bearbeitungsgebühr.:staun:
also ich würde mein messer nicht abgeben, ich denke:
so lange ich das messer zu hause habe, geht das niemanden was an... man sollte dann aber nicht damit auf der dtraße rumlaufen!
aber ich laufe mit meinen "schätzen" eh nicht durch die gegend!
Nur könntest Du nach dieser Logik ein lMG oder eine Mpi im Hause aufbewahren (wie es sicher auch vorkommen mag).
Fakt ist doch, daß ein Stück nicht mehr soviel Spaß macht, wenn man es nicht mal jemandem zeigen kann, ohne zu befürchten, daß der einen anschwärzt. Habe schon erlebt, daß die Cops Wohnungen wegen angeblicher "Gefahr in Verzug" auseinandernahmen, weil eine (vermeintliche) Hanfpflanze auf dem Balkon stand. Und der liebe Nachbar halt einem der deutschen Lieblingshobbies nachging: dem Denunziantentum
Gruß
P.K.Hansen
12.09.02, 13:56
Ich hatte noch zwei Butterflymesser zuhause obwohl sie hier in DK nicht mehr legal sind. Ich hatte sie gekauft als es noch erlaubt war, und ich wollte sie nicht abgeben nur weil irgend ein Politiker sich einen Nahmen machen will und - wie immer - das Waffengesetz verschärft. Es scheint bei euch ist es bald genau so schlim wie bei uns.:angry:
habe was besseres erlebt:
mein vater hat im wald (beim "gassigehen") in der nähe einer amerikanischen kaserne eine m16 :waaah: im wald gefunden (das sturmgewehr, nicht das messer!)...
was hat er gemacht:
er sagte unserem förster bescheid, am nächsten tag war das gewehr weg...
ob der gute förster (will ja nix unterstellen) das ding abgegeben hat????:angst:
aber sowas passiert wahrscheinlich nur den amys:lechz:
Oh no - nicht nur den Amis. Die Bundeswehr hatte allein zwischen Gründungsjahr 1956 und 1969 einen Fehlbestand von rund 60.000 Waffen. Neuere Zahlen sind nicht bekannt, da sie unter Verschluß gehalten werden.
Was anders: Wie ist man denn in DK vorgegangen? Mußtet ihr Eure verbotenen Gegenstände abgeben? Falls ja - mit oder ohne Entschädigung. Oder gab es so was wie Sondergenehmigungen für Altbesitz?
Ich persönlich werde den Teufel tun, meine Sachen ohne entsprechende Entschädigung abzugeben. Erst mal werde ich versuchen, eine Genehmigung zu bekommen. Eine Enteignung nehme ich nicht hin. Wenn's nicht klappt ist das, da ich nahe an der Grenze wohne, auch kein allzu großes Problem. Ich geb die Sachen zu Freunden in Gebieten wo sie legal sind. Man wird sehen, was dann passiert.
Wenn man erst die Behörden auf sich aufmerksam machst, kommt daseiner Selbstanzeige gleich. Erklär dann mal, wo die Stücke geblieben sind. Das mit dem Ausland schlucken die nicht.
Ausnahmegenehmigungen gibt es ja laut Gesetz nur bei kulturell relevanten Sammlungen, aber das sind Einzelstücke nun mal nicht.
Das stimmt so nicht, lt. Gesetz gibt es Ausnahmegenehmigungen insbesondere bei kulturhistorischen Sammlungen, nicht ausschließlich.
Wenn man erst die Behörden auf sich aufmerksam machst, kommt daseiner Selbstanzeige gleich. Erklär dann mal, wo die Stücke geblieben sind. Das mit dem Ausland schlucken die nicht. Bleibt ihnen doch gar nichts anderes übrig. Trotzdem führt kein Weg daran vor, daß irgendjemand klagen muß. Zumindest die entschädigungsfreie Enteignung halte ich durchaus für anfechtbar.
P.K.Hansen
12.09.02, 19:42
Corben: Ohne Entschädigung. Sondergenehmigungen für Altbesitz gibt es auch nicht - bei uns brauchst du einen Waffenschein um ein Schwert zu besitzen, aber Butterflymesser, Springmesser usw kann man nicht legal besitzen. Es ist nicht möglich zu kontollieren wer ein solches Messer besitzt, deshalb geht man davon aus dass wir freiwillig alles abgeben was so rumliegt. Alle Jahre wieder hat die Polizei sowas wie "Tag der offnen Tür" für illegale Waffen, und jedes mal liefen die braven Bürger tausende von alten und neuen Wafen ab - viele davon sind nicht einmal verboten. Da weint das Samlerherz wenn mann sieht was da zusammen kommt.
Wenn ich ein Messer hätte, das ich legal erworben habe und zu dieser Zeit legal besitzen durfte, würde ich einen Dreck machen jenes freiwillig abzugeben. Noch dazu wenn es sehr teuer war und ich jetzt keinen cent dafür bekomme. Nur weil ein paar Idioten sich durch alles bedroht fühlen, und andere Idioten deswegen alles verbieten wollen.
will ja (mal wieder) nichts unterstellen, aber gebt ruhig eure messer ab...
wenn ihr eure messerchen mal wieder sehen wollt, fahrt einfach mal bei dem einen oder anderen polizisten vorbei,die haben nach solch einer aktion bestimmt ne schöne "privatsammlung"
ich kenne einige polizisten privat, die in ihrer freizeit mit messern rumlaufen, die man sonst nur bei messerstechern kennt... ist aber vielleicht auch jobbedingt :super:
abgesehen davon ist es doch wurscht (mir jedenfalls) ob ich von einem illegalen kampfmesser oder dem "böker brotmesser II serrated" abgestochen werde, oder?
ich will ja niemanden auf dumme ideen bringen, aber wenn, dann richtig... und teppichverleger sollen ab jetzt die teppichreste abkauen... in kantinen und lokalen gibts nur noch löffel, und im op wird nicht mehr mit dem skalpell geschnitten, sondern jeder mensch bekommt eine "aufreissnaht" implantiert, so wie bei schokoriegeln! :staun:
Niemand wird enteignet. Jederman erhält die Möglichkeit, seinen Besitz an einen Berechtigten zu verkaufen. Für Leute mit nur einem Arm z.B. wird es weiterhin die Ausanhmegenehmigung für Spring-/Fallmesser geben. Außerdem bleibt ja noch die Möglickeit der Unbrauchbarmachung, also Schneide weg mit dem Bandschleifer und schon habt ihr schöne Schaukampfmesser :(
Ach ja, überlegt Euch gut wie ihr damit umgeht. Wegen eines Springers riskiert man schnell die WBK und bei der Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis ist das auch sehr hinderlich. :staaun:
- "...wenn ihr eure messerchen mal wieder sehen wollt, fahrt einfach mal bei dem einen oder anderen polizisten vorbei,die haben nach solch einer aktion bestimmt ne schöne "privatsammlung"
ich kenne einige polizisten privat, die in ihrer freizeit mit messern rumlaufen, die man sonst nur bei messerstechern kennt... ist aber vielleicht auch jobbedingt..."
Was soll denn der Blödsinn? Den Rest denke ich mir besser.
Tschüs, Sven.
...Schwachsinn, SvenW! Bitte vor solchen Kommentaren das Gehirn einschalten!
Zitat: "Niemand wird enteignet. Jederman erhält die Möglichkeit, seinen Besitz an einen Berechtigten zu verkaufen. Für Leute mit nur einem Arm z.B. wird es weiterhin die Ausanhmegenehmigung für Spring-/Fallmesser geben."
Na klar, die paar Einarmigen kaufen sich dann jeder ein paar Tausend Fallmesser. Die Springer sind ja nicht betroffen, die darf man behalten.
Zitat: "Außerdem bleibt ja noch die Möglickeit der Unbrauchbarmachung, also Schneide weg mit dem Bandschleifer und schon habt ihr schöne Schaukampfmesser."
Wo im Gesetzt steht denn was von "Schneide" oder "Scharfem Messer?"
Zitat: "Ach ja, überlegt Euch gut wie ihr damit umgeht. Wegen eines Springers riskiert man schnell die WBK und bei der Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis ist das auch sehr hinderlich."
Wie schon gesagt, die Springer werden nicht eingezogen, Böker sei Dank.
Das mit den Polizisten kann ich zumindest teilweise aus meiner eigenen Jugend-Erfahrung bestätigen. Als ich so um die 20 war wanderten die stadtbekannten Schläger und Versager entweder in den Knast oder gingen zur Polizei. Viele gingen zur Polizei. Denn die nahmen damals Alles mangels Interesse vernünftiger Menschen. Und da haben die Irren dann, wie man später life erleben konnte, ihre Macht ausgelebt.
Nichts für Ungut, natürlich gibt es auch eine sehr überwiegende Vielzahl vernünftiger Cops, aber die Zahl der schwarzen Schafe ist schon verdammt hoch.
Achim
Original geschrieben von AchimW
Wo im Gesetzt steht denn was von "Schneide" oder "Scharfem Messer?"
Richtig. Außerdem ist im WaffG ausdrücklich erwähnt, daß Gegenstände, die einen verbotenen Gegenstand vortäuschen ebenfalls strafbar sind. Stumpfes verbotenes Messer = Anscheinswaffe = illegal.
Ich vergaß, Corben:
Was wollen die Behörden denn nicht schlucken, wenn ich die Sachen tatsächlich ins Ausland gebracht habe? Wenn sie meine Bude filzen können bis sie schimmelgrün sind ohne was zu finden? Dein Argument versteh ich nicht.
Im Übrigen entschuldigt bitte den aggressiven Ton, aber bei dem Thema kommt mir jedes mal die Galle hoch. Weil ich ahne, wo das enden soll. Wie viele von Euch sicherlich auch. Aber das werden wir uns nicht gefallen lassen, oder?
Achim
AchimW :
unsere polizei ist immer schimmelgrün :super:
das dir der kragen platz, verstehe ich... mir gehts genau so!
aber wenigstens ist die polizei immer da, wo man sie braucht... an radarfallen und an parkuhren, die ablaufen.........:mad: :mad: :mad: :mad:
sagt mal - wie schaut`s eigentlich mit meinem damastschwert aus - ist zweischneidig und länger als 9cm.... muss ich das bald auch abgeben? :angst: :angst: :angst: :angst:
Eure infantilen Ansichten zur Polizei könnt Ihr Euch sonst wohin...
Ansonsten wimmelt es wie üblich in solchen Foren geradezu von Halbwarheiten zu rechtlichen Themen. Die meisten haben das Problem nicht zu wissen wie Gesetze zu lesen sind; viel schlimmer aber ist, daß die meisten nur die reinen Gesetzestexte im Web abrufen und hier auch nur sehr wenige Gerichtsentscheide verbreitet werden. Wer keinen kostenpflichtigen Zugang zu speziellen Datenbanken hat muß sich in Bibliotheken umsehen oder selber Bücher kaufen.
Zu empfehlen wäre z.B.:
- Hinze, Waffenrecht, Textsammlung und Kommentar, Verlag R.v.Decker, Loseblattsammlung in drei Bänden (kostet allerdings ein paar Euro :ack: , aber einige könne es ja von der Steuer absetzen :cool: )
Ach ja, was benutzen den "Messerstecher" so im allgemeinen?
(Ich mußte bisher erst drei davon bändigen. Einen mit dem Pfadfinderdolch und zwei besoffene Tommys mit ihrem Bajonet.)
Tschüs, Sven.
PS.: Ich halte das ganze ja auch bloß für einen blöden Witz, aber ich fürchte ich muß damit leben.
Eure infantilen Ansichten zur Polizei könnt Ihr Euch sonst wohin...
Hi SvenW
immer langsam,
könnte ja heut in der Mittagspause nen Test machen und hier auf die Polzei gehen und mein neues Socom Tanto (MA) da mal aufschnieppen lassen, die Wette ob ich mit oder ohne Messer da raus gehe würd ich nicht machen.
Achim: Gehe im allgemeinen davon aus, dass man eigentlich auf so etwas wie Hausdurchsuchungen verzichten kann. Ist nen Scheiß-Gefühl, wenn die Herren morgens um 6h, wenn man im Allgemeinen noch in der Kiste liegt, anklingeln und anfangen, die Schubladen zu durchwühlen. Auch, wenn sie nix finden ist es bestimmt demütigend. (Mir hat mal nen deutscher Zöllner an der holländischen Grenze den Kulturbeutel durchwühlt, die Tuben ausgedrückt usw.. Wollte das Zeug, nachdem er es in seinen Wurstfingern hatte, nicht mehr haben und schmiss den ganzen Kram vor seinen Augen in den Mülleimer. Ähnlich ginge es mir, würde jemand in meiner Unterwäsche wühlen.)
Zu den Schwerten: Vor gut zwei Jahren hat sich ein SPD-Politkasper so weit entblödet, und tatsächlich einen Waffenschein für Schwerter verlangt. Habe damals in der VISIER drüber geschrieben. Kann den Sachverhalt und den Namen des Subjekts raussuchen. Wie uns unser dänischer Freund weiter oben mitteilt, gibt es diesen in DK bereits. Und da hier alles nachgemacht wird....
Mich würde es jedenfalls nicht wundern - zum Anfüttern braucht's nur einen möchtegern Ninja, der mit einem Toledo-Schwert jemanden massakriert. Und die darauffolgende Bild-Schlagzeile von Chefredakteur Kai Dickmann: "Wann verbietet ihr endlich diese Mordwerkzeuge?" (habe die Bild irgendwo archviert, in der vor gut drei Jahren Balis, Pushdagger und Shuriken abgebildet waren und die die selbe Headline hatte - was draus geworden ist, diskutieren wir hier gerade.)
Gruß
SvenW : das ist kein Witz, mindestens das meine ich ernst:
aber wenigstens ist die polizei immer da, wo man sie braucht... an radarfallen und an parkuhren, die ablaufen... (geholfen hat mir die polizei noch nie... ist immer nur dann da, wenn man sie nicht braucht!):mad:
(ein bisschen zu einfach geschrieben, aber prinzipiell kommt das rüber was ich denke!)
aber nimms nicht persönlich, wahrscheinlich bist du die ausnahme, die ich noch nicht kenne!:super:
Hi
Das geschimpfe auf die Polizei führt doch nicht weiter!
Könnt ihr das hier nicht mal lassen?
Hat ja auch mit dem Thema nix zu tun.
@SvenW: zum neuen Waffenrecht gibts wohl noch keine Urteile, oder?
Wenn du meinst, das AchimW argumente nicht ziehen, kannt du dann bitte erklären, warum nicht.
Das sich die in Zukunft verbotenen Messer nicht verkaufen lassen ist doch klar, oder?
Und das das abstumpfen der Klinge ausreicht um dem Verbot zu entgehen kann ich mir auch nicht vorstellen.
Hast du dazu einen Hinweiss in deiner Literatur?
Zorro
OT und nur zur Kenntnisnahme:
Ich KANN mich von Sven nicht angesprochen fühlen.
Warum?
Nun, ich hab eine mehrjährige Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung genossen, an der man lernt, wie Gesetzestexte und deren Kommentare zu lesen und zu interpretieren sind.
Weiterhin arbeite ich seit über 20 Jahren im öffentlichen Dienst, in ständigem Umgang mit Gesetztestexten und Gerichtsurteilen. Zugang zu JURIS (Rechtsdatenbank) hatte ich jahrelang, brauche ich aktuell aber nicht mehr.
Dazu kommt ein Jahrzehnt politisch aktiver Tätigkeit und 8 Jahre Erfahrung als Schöffe am Jugendschöffengericht.
Ich glaub nicht, daß ich mich von Dir abputzen lassen brauche, was Kenntnis von und Umgang mit Gesetzen anbelangt. Und die "infantilen Ansichten" kommen nicht von ungefähr. Die hab ich nicht nur persönlich im täglichen Leben, sondern auch am Gericht und in der Verwaltung zu Genüge gemacht. Nur sehe ich mich nicht in der Lage hier ohne weiteres konkrete Fälle und Namen von Menschen, die noch im Dienst sind öffentlich zu nennen.
Ach ja, die ersten Texte zum Thema Waffenrecht hab ich im zarten Alter von 13 Jahren während der ersten Verschärfungswelle in den Siebzigern gelesen. Die Kommentare dazu, zumindest im DWJ, auch. Und erklärt bekam ich das, was ich nicht verstand, von meinem Vater, der ebenfalls eine langjährige Diensterfahrung im ö.D. hatte.
Achim
Original geschrieben von Samun
[B]aber wenigstens ist die polizei immer da, wo man sie braucht... an radarfallen und an parkuhren, die ablaufen
Na nu kommt mal alle wieder runter ... :rolleyes:
Ich kenne auch einen (inzwischen ehemaligen) Polizisten - Zivilfahnder - der den Stoff den er den Junkies abgenommen hat, selber weiterverkauft hat.
Und ich kenne einen altgedienten Obermeister, der der Zeit nachtrauert, als ihn noch alle auf der Strasse freundlich gegruesst haben. Der Typ Schupo, der alten Damen ueber die Strasse hilft.
Und ich kenne einen Oberstaatsanwalt, gegen den Beckstein ein Waisenknabe ist.
Und ich kenne einen Richter, mit dem ich Anfang der 80er ... aber das wuerde jetzt zu weit fuehren ... :D
Gibt auch bei den Staatsorganen solche und solche, wie ueberall. Pauschalisieren ist nicht wirklich hilfreich!
-Walter
Hallo Achim, da scheinen wir ja zumindest eine ähnlich lange und intensive Lebens- und Berufserfahrung zu diesem Themenkomplex zu haben.
Aber warum hast Du Dich denn insbesondere von dem "infantil" angesprochen gefühlt? Wenn Dir die Jacke paßt bitte, ich habe aber gar keine maßgeschneidert. Aber wer ein, zwei Beispiele nimmt und dann so wie geschehen in Baush und Bogen pauschalisiert, brauchtr sich wohl nicht zu wundern. Egal, Schwamm drüber.
- Und zum neuen Waffengesetz, das kann frühestens im kommenden März Gültigkeit erlangen, wenn es ohne Verzug im Herbst verkündet wird. Also gibt es dazu auch noch keine Gerichtsentscheidungen.
Tschüs, Sven.
(PHM i.R., Sportschütze/Wiederlader, Sachkundeausbilder...)
Kann mir einer der Rechtskundigen bitte sagen, warum (wenn überhaupt) es für Einarmige eine Ausnahmegenehmigung für Fallmesser u.ä. geben soll? Genau für diese Behindertengruppe sind doch ursprünglich die Einhandmesser gemacht! Ich sehe also keinerlei Bedürfnis. Und Balis und Pushdagger fallen sowieso nicht darunter. Ich möchte außerdem man denjenigen sehen, der an einem 15000,-Euro teuren historischen Kathar rumschleift.
Im neuen Gesetz findet sich die gleiche Formulierung zu den Ausnahmegenehmigungen wie bisher. Die Einarmigen sind da ein Beispiel. Der Einwand mit den Einhandmessern ist gut. (Seit wann sind die denn in Deutschland auf dem Markt? Habe ich erst mit den Spydercos wahrgenommen.)
Hat der Einarmige schon eine Genehmigung für ein originales Fallie-Messer, wird er das auch behalten können.
Wer später zu diesem Personenkreis hinzustößt, wird mit einem Hinweis auf die Einhandmesser abschlägig beschieden. Das könnte ich mir gut vorstellen.
Tschüs, Sven.
Wie ? Von uns hat doch keiner Messer die unter das neue Waffengesetz fallen ... :rolleyes:
Die Ministerialbeamten im Bundesinnenministerium und in den Bundesländern haben von Messern und kriminellem Messerkampf offensichtlich keine Ahnung, denn sonst hätte man andere Bestimmungen gemacht. Ich erinnere hier nur an die Wurfsterne, mit denen laut Bundesregierung in den letzten 10 Jahren keine Straftat begangen worden ist. Verboten werden sollen sie trotzdem, "weil dies einem Wunsch der Bundesländer entsprach".
Dort sitzt irgendwo ein Bürokrat, der sein Wissen über die Thematik aus dem Fernsehen und der Vorstellungswelt der "sheeple" hat, und hat sich etwas zusammengeschrieben, weil sein Referats- oder Abteilungsleiter das so wollte. Alle anderen Beteiligten hatten auch keine Ahnung und haben einfach mitgemacht. Denn in jedem Fall kann man ein "Verbot gefährlicher Messer" (???) politisch gut verkaufen. Und der Rest ist egal. Um Bismarck zu zitieren: "Wenn die Menschen wüssten, wie Gesetze und Würste gemacht werden, könnten sie nachts nicht mehr ruhig schlafen !" Wohl war, eiserner Kanzler ! :angry:
Die Frage ist doch wohl auch, ob der Besitz derartiger Messertypen künftig eine Straftat oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wenn es eine Straftat werden sollte, stellt der Richter auf Antrag der Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß aus, wenn diese einen hinreichenden Tatverdacht begründen kann. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird das nur in besonders schweren Fällen gemacht, was immer das heißen mag. Dazu muß der Einzelverstoß nach meiner Erfahrung mit einer Höchstgeldbuße von mindestens 50.000 DM im Gesetz bedroht sein.
Eine Schauvitrine mit Balisongs etc. ist künftig jedenfalls kontraproduktiv, wenn der böse Nachbar sie einmal gesehen hat und dann bei der Polizei Anzeige erstattet.
Ausnahmegenehmigungen wird es so gut wie gar nicht geben. Und wenn ihr jetzt noch derartige Messer kaufen solltet, dann nicht mit einer Rechnung, auf der eure Personalien stehen. Denn andernfalls kann man die Händler überprüfen und euch nach Inkrafttreten des Gesetzes "aufmischen".
Allerdings ist das neue Gesetz meines Wissens bisher noch nicht veröffentlicht worden und tritt erst sechs Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Vielleicht haben wir ja noch Glück und das Ding wird nach der Bundestagswahl doch noch gekippt.Schön wär's !
MrPersonality
13.09.02, 18:26
Mein Ratschlag:
1. Warten bis das neue Waffenrecht Gültigkeit besitzt.
2. Zum Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen.
3. Ausnahmegenehmigung beantragen (Rechtsanwalt dazu beauftragen).
4. Bei Ablehnung, Messer abgeben und Entschädigung verlangen. Gegen die schriftliche Ablehnung der Entschädigung durch den Rechtsanwalt Widerspruch einlegen.
5. Gegen die Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erheben und auf Antrag auf verfassungsmäßige Prüfung stellen: Die "Enteignung" beim Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
6. Falls das Bundesverfassungsgericht die Klage ablehnt oder die Regelung des Waffengesetzes als rechtmäßig ansieht, vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Die ganze Sache dauert viel Zeit und kostet viel Geld, ist aber meiner Meinung nach, die einzige Möglichkeit Recht zu bekommen bzw. mit wehenden Fahnen unterzugehen.
Gruß
MP
Jemand mit passender Rechtsschutzversicherung sollte durchaus einen Musterprozess führen. Dieser dauert allerdings ein paar Jahre und wird teuer. Freiwillige vor !
Meint ihr wirklich, daß die Polizei alte Rechnungen von Waffenläden anschauen wird? Das macht doch zuviel Arbeit oder?
MrPersonality
13.09.02, 18:53
Sicherlich wird der ein oder andere Polizei-Chef oder ein anderer hoher Verwaltungsbeamter seine Leute anweisen, Rechnungen bei Messer-Händler einsehen zu lassen. Fragt sich jedoch
1. ist eine solche Maßnahme wegen dem Datenschutz überhaupt legal?
2. ist dem Verkäufer die Namen seiner Kunden bekannt bzw. sind diese auf der Rechnung verzeichnet?
Wie dem auch immer sei: Wer einen "Schwerkriminellen" mit seiner Balison-Sammlung überführt, hebt seine Erfolgsstatistik und bekommt vielleicht dafür sogar noch eine Leistungsprämie.
Gruß
MP
Vor allen Dingen würde ich hier nicht auch noch schriftlich rumdröhnen falls ich ein (bald) verbotenes Messer hätte und beabsichtigen würde, mich um das Gesetz nicht kümmern zu wollen!!!!!
Herr laß Hirn regnen!
Sicherlich wird der ein oder andere Polizei-Chef oder ein anderer hoher Verwaltungsbeamter seine Leute anweisen, Rechnungen bei Messer-Händler einsehen zu lassen. Fragt sich jedoch
1. ist eine solche Maßnahme wegen dem Datenschutz überhaupt legal?
Kaum! Aber man kennt das ja, da schreibt die Ordnungsbehörde einen Brief mit hochamtlichem Kopf in dem die Händler des Kreises gebeten werden die vorliegenden Daten bestimmter Kunden bis zum JJJJ-MM-TT zu melden. Legal ist das zwar nicht, da es aber ja nur eine Bitte war liegt der schwarze Peter dann beim Händler. Und da es sich die Händler ja nicht mit der Behörde verschei**en wollen werden die meisten einer solchen Bitte auch nachkommen. Anschließend geht ein ähnliches Schreiben (in klassicher GEZ-Formulierung) an die betroffenen Kunden ...
Original geschrieben von HankEr
Anschließend geht ein ähnliches Schreiben (in klassicher GEZ-Formulierung) an die betroffenen Kunden ...
Dann muss die Behörde aber hoffen, daß diese Schreiben nicht genauso behandelt werden, wie die von der GEZ. http://www.plaudersmilies.de/happy/roflmao.gif - Sorry, aber das konnte ich mir einfach nicht verkneifen.
haben die polizisten nichts mit alledem zu tun. die haben die gesetze nicht gemacht, sondern die politker. allerdings ist's da egal wer wen gewählt hat, weil sie diese populäre linie alle fahren.
cheez
es ging auch nicht darum dass die bullen die gesetze machen sondern darum dass sie sie noch nichtmal verteidigen geschweige denn selbst beachten.
das nachfolgende kann man nat. nicht auch alle polizisten sagen aber garantiert auf einige:
der vater von ner ehemaligen freundin von mir hatte ne scharfe knarre unverschlossen im keller in nem schrank liegen, 100 schuss munition und waffenbesitzschein zusammen mit der kanrre in ner plustüte (die knarre war von nem verstorbenen onkel, seine mutter hatse geerbt udn sie ihm gegegben) ... ist mit seiner frau ne woche weggefahren (beide kinder waren minderjährig), kinder haben party gemacht und eines morgens war die waffe weg, en typ hatse mitgehen lassen und verkauft, der vater hats erfahren und aus angst selber ne anzeige wegen illegalem waffenbesitz und vernachlässigung der aufsichtsflicht zu kriegen nichts unternommen, wer weiss wieviele leute wegen seiner dummheit draufgegangen oder verletzt worden sind.
MfG Danny
Hallo Danny,
erstmal wirst du bemerkt haben, dass die Diskussion bisher ohne das Wort Bullen auskam.
Dann sagst du, die Polizei würde die Gesetzte weder verteidigen, noch selbst beachten, das trifft bestimmt in Einzelfällen, wie auch bei allen anderen Menschen zu.
Jetzt fängst du an, einen Sachverhalt der überhaupt nichts mit der Polizei zu tun hat "nicht auf alle, aber garantiert auf einige Polizisten" zu übertragen.
Zum Sachverhalt: Geschichten die mit "der Vater von einer Freundin" oder: "der Bekannte eines Arbeitskollegen" anfangen bestehen in 95 Prozent aller Fälle zu 90 Prozent aus Humbug, das müsste auch in die Mittelstufe vorgedrungen sein. Auch die Fologerung, dass wohl seither hunderte, wennnichtmehr "typen" "draufgegangen oder verletzt" worden sind, ist dann doch etwas weit hergeholt.
Den ersten Tag im Forum, deine Meinung über Drogen abgegeben, deine Lieblingsfilme aufgezählt und alle Polizisten mal pauschal beleidigt. - Für einige wirds Zeit, dass die Schule wieder anfängt.
--quote:
Für einige wirds Zeit, dass die Schule wieder anfängt.
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So kann man das auch ausdrücken !;)
Vielleicht ist die Ganztagsschule doch keine so schlechte Idee.
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