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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wolverine-Klauen erlaubt?


nepolsky
02.11.09, 18:47
Mahlzeit miteinander !
Da ich zwischen meinen "Messerprojekten" immer mal was fürs Herz brauche, bau ich mir immer mal wieder was zum rumblödeln ( ein paar von den Berlinern wissen was ich meine...:irre:)
Diesmal sollten es Wolverine-Klauen werden. Drei Messerklingen gehalten von einer Art Panzerhandschuh und wegen der Stabilität mit einem Griff in der Handinnenfläche (nix mit Springmechanismus oder so)
Und genau dieser Griff (quer liegend zur Klinge ) könnte diese Idee zum kippen bringen weil es sich ja dann um einen verbotenens Faustmesser handeln müßte....oder?
Da ich versuche mich immer Gesetzestreu zu verhalten will ich mich natürlich nicht selber ansch....en.
Also was meint ihr....Fantasymesser oder verboten?
Gruß Ralf

El Dirko
02.11.09, 20:26
und was nutzt es dir wenn hier viele meinen wäre schon ok und später dann aber andere meinen es sei nicht ok und Dich vor den Kadi zerren?

Das solch ein Vorhaben hinsichtlich der Einordnung als Faustdolch und m.E. auch als Schlagring sehr problematisch ist ,hast Du ja schon festgestellt.
Ich empfehle Dir nun noch nachzulesen was Dir das an Strafe einbringen kann (Herstellung einer verbotenen Waffe), dann erledigt sich m.E. weiteres Nachfragen, weil das ist Dir so ein Projekt bestimmt nicht wert.

Ach ja und meiner natürlich vollkommen unmaßgeblichen Meinung nach ist solch eine Kralle sehr sicher ein verbotener Gegenstand.
Siehe auch die geltende Meinung der deutschen Rechtssprechung hinsichtlich der so genannten Ninjja-Krallen (verbotene "schlagringe").


Gruß
El

nepolsky
02.11.09, 20:54
Mahlzeit El
Die gebogenen Riddickmesser sind auch nicht als Schlagring klassifiziert worden( zu großer Abstand zwischen Klinge und Griff....wenn ich mich recht erinner)...
....kann ja sein daß es da schon einen Beschluss gibt (Krallen),den ich noch nicht kenne.
Reine Vermutungen bringen mich wirklich nicht weiter,da gebe ich dir Recht!
Gruß Ralf

luftauge
02.11.09, 20:56
Erinnert an den "Freddy Krüger Handschuh-Eigenbau" vor Jahren... :hmpf:

Gruß Andreas

nepolsky
08.11.09, 13:14
Mahlzeit
Hab nochmal die Suchmaschine gequält ( der Lap und mein Kopf sind gerade am abkühlen ) und einen Feststellungsbescheid von 2004 gefunden.Dank an mimose für den Link !
Hatte leider Recht mit meiner Vermutung....der Griff ist das Problem...:jammer:
Na ja was soll´s ...besser vorher Gedanken machen als hinterher dumm aus der Wäsche schauen.
Da ich jetzt nicht´s mehr zum "dazwischenschieben" habe werd ich wohl meinen ersten Klapper angehen...was ich schon 2 Jahre effektiv vor mir herschiebe :D
Gruß Ralf

Buchsenklopper
08.11.09, 14:55
Also ich bin ja kein Experte aber ich hab mir da mal was zusammengesponnen.
Ich habe da mal was supercooles gesehen unzwar etwas in dieser Art, ich hab leider das Originalfoto nicht mehr gefunden, daher habe ich das hässlich zusammengepaintet.
http://img691.imageshack.us/img691/6717/schlagringg1.jpg (http://img691.imageshack.us/i/schlagringg1.jpg/)

Eine Tragehilfe für Taschen. Die Henkel werden also in die Haken seitlich eingehängt und man greift das Ding wie einen Schlagring. Der Witz an der Sache ist, das ich in einem Artikel des Messermagazins las, dass sich ein Schlagring per Definition in der Handinnenfläche abstützt.
(Das war in der vorletzten Ausgabe unter den Leserbriefen)
Insofern müsste dieses Ding erlaubt sein, klaro bei einem Schlag mit dem Teil bricht man sich wahrscheinlich die Finger, es ist also als Waffe nicht zu gebrauchen.
Jetzt zum Thema zurück, wenn du die Klingen womöglich an einem Teil dieser Art befestigst, hast du Stabilität der Klingen untereinander, ohne Abstützung in der Handinnenfläche.
So wie ich mir das denke ist es dann doch keine Stoßwaffe mehr, da bei einem Stoß die Finger nach hinten umknicken müssten bzw nachgeben.

Natürlich wird es jetzt wieder heissen, dass man nicht krampfhaft versuchen sollte das Gesetz usw. zu umgehen und das auch zu recht. Ich bin aber halt nur gern kreativ und lasse mir ungern etwas verbieten von jemanden den ich nicht kenne :) Und wenn die das schon machen kann ich es genauso darauf anlegen, dass zu umgehen.

Mfg Pascal

El Dirko
08.11.09, 16:08
Nochmal, das BKA hat in der Vergangenheit relativ klar gestellt das es in Sachen Auslegung von Faustmessern eher restriktiv vorgeht. So wurden ja z.B. auch alle "nur" als Faustmesser arretierbaren Messer als verboten eingestuft.
Jetzt hier zu spekulieren welche Lücken geben könnte ist in sofern müßig, da es für das Spekulieren nun mal keine Rechtssicherheit gibt.

Hier noch ein Link der einiges an Infos zu Faustmessern gibt:

http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-Nunchaku/Dokumente/Schulz-Waffenrecht-1.pdf

und mit der Tragehilfe möchte ich auch nie vor einem Richter stehen, im Waffengesetz sind Schlagringe nicht definiert, Verwaltungsvorschriften oder BKA Gutachten interessieren die meisten Richter nicht (und die müssen Sie auch nicht interessieren).

Gruß
El

First_Blood
08.11.09, 20:09
Diesmal sollten es Wolverine-Klauen werden. Drei Messerklingen gehalten von einer Art Panzerhandschuh und wegen der Stabilität mit einem Griff in der Handinnenfläche (nix mit Springmechanismus oder so)
Und genau dieser Griff (quer liegend zur Klinge ) könnte diese Idee zum kippen bringen weil es sich ja dann um einen verbotenens Faustmesser handeln müßte....oder?
Da ich versuche mich immer Gesetzestreu zu verhalten will ich mich natürlich nicht selber ansch....en.
Also was meint ihr....Fantasymesser oder verboten?


Warum willst du die Klauen denn unbedingt mit nem quer liegenden Griff bauen und damit in die Gefahr kommen, dass du eine verbotene Waffe baust?

Es gibt auf diversen Video-Portalen doch zahlreiche selbstgebaute Wolverine-Klauen.

Diese hier http://www.youtube.com/watch?v=j0cs9j7HT-g dürfte doch nicht als Faustmesser gelten, da sie nicht "bestimmungsgemäß in der geschlossenen Fast geführt wird.

In der Öffentlichkeit darfst du dich damit zwar auch nicht bewegen, weil das Ding sicher als Hieb- und Stoßwaffe eingestuft wird, aber zu Hause bauen ist meiner Meinung nach legal.

EDIT: Da fällt mir gerade auf: Diese Klauen könnten natürlich als "nach vorne öffnendes" Springmesser eingestuft werden... dann wäre der Selbstbau doch illegal

nepolsky
09.11.09, 06:28
Mahlzeit First_Blood
Diese Videos hab ich mir natürlich schon alle angeschaut,trotzdem danke.
Das Problem an der Sache ist aber das ich keinen Kasten oder ähnliches auf dem Arm haben will...also nichts, was man nicht durch einen Handschuh überdecken kann.Die Klingen müssen zwischen den Knöchel sitzen und da ist mir bis jetzt nur ein Griff in Verbindung mit einer Stahlplatte auf dem Handrücken eingefallen.Die Sache soll natürlich auch stabil und brauchbar werden....das ist ja der Reiz am Selbermachen:cool:
Und da brauch ich meines Erachtens nunmal einen Griff und im Beschluss steht leider....und alle anderen Messer mit 3 feststehenden Klingen quer zum Griff...:jammer:
Natürlich würde ich mit so einem Teil nie auf die Straße gehen...ich bin vielleicht ein bisschen verrückt,aber nicht wahnsinnig:D:D:D
Gruß Ralf