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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eickhorn Fallschirmjäger Messer



knifeshop.com
31.07.02, 15:59
Hi!

Kann mir jemand sagen ob die Fallschirmjäger der deutschen Arme nach dem neuem Waffengesetz noch immer die Fallmesser von Eickhorn verwenden werden oder nicht mehr verwenden dürfen?

Danke!

Martin

aqua
31.07.02, 16:10
Ich hab keine Ahnung, aber Du könntest ja mal vielleicht den Herrn Özdemir (der ist hier in D unser Selbsternannter "Experte" was Waffenrecht angeht :angry:)fragen, der hat ja jetzt Zeit, wenn er seine ganzen Lufthansa-Meilen runterreissen muss.

Tobse
31.07.02, 16:13
Wahrscheinlich schon. Immerhin verwendet die Fallschirmjägertruppe ja auch Kriegswaffen wie Sturmgewehre und Handgranaten, obwohl die unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen (Daß mir das bloß niemand bei den Grünen ausplaudert, die zeigen die Bundeswehr wohlmöglich noch an :D).
Scherz beiseite: Schon nach dem alten Waffenrecht waren die an die Truppe ausgegebenen Fallmesser meines Wissens nach prinzipiell verbotene Gegenstände, da die Klinge länger als 85mm war, es gibt aber auch Versionen mit kürzerer Klinge.

Munter bleiben,
Tobse!

Hayate
31.07.02, 23:59
Das Waffengesetz galt noch nie für Bundeswehr, Zollverwaltung und die Polizeien des Bundes und der Länder, stand früher auch ausdrücklich so drin. Vom neuen weiß ichs jetzt gerade nicht.

sgian
01.08.02, 05:06
Hayate:
Diese Vorschrift hat sich nicht geändert. Nur Privatleute sind betroffen. Und das gilt leider auch für das Rettungsmesser, das aus diesem Modell entwickelt worden ist.
:(

luftauge
01.08.02, 07:49
Das wäre ein Witz der Weltgeschichte, wenn Soldaten wegen des WaffG keine Waffen tragen dürften, aber wer weis...
Das grüne Messer müsste eigentlich noch in Gebrauch sein, die werden zwar regelmässig verloren, aber für Nachschub ist beim Bund wohl immer noch gesorgt...

@ Sgian:
Das mit dem Rettungsmesser ist wirklich eine traurige Sache, vielleicht müsste man erst mit dem künftig illegalen Messer einem Bonzen oder Politiker das Leben retten (natürlich erst, nachdem man Straffreiheit wegen der Notlage zugesagt bekommen hat:haemisch: ), damit er/sie sieht, was sie mit ihren Ideen anrichten.


Gruß Andreas/L

Deckard
01.08.02, 08:05
Ach Schmarrn wenn man Falli war darf man selbstverständlich sein altes Fallmesser behalten!

Die Sache ist nur die das das Ding kaum noch ausgegeben wird.

sharky
02.08.02, 10:09
Falls jemand Interesse hat, einfach hier lesen: http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?postid=64044#post64044 und mail senden. Ich würde dann fragen ob es ein Original ist.

Grüsse,
sharky

HankEr
02.08.02, 10:27
Ach Schmarrn wenn man Falli war darf man selbstverständlich sein altes Fallmesser behalten! Als Zivilist? Aha, wo kann ich das nachlesen? Welche Dokumente sind nötig? :argw:

Deckard
02.08.02, 10:33
Du kannst das sicher als ehemaliger Fallschirmspringer dir ggf. ne Erlaubnis besorgen weil das Ding für dich einen sentimentalen Wert hat und es bei deinem ersten Sprung dabei war bla.
bla.

Als Reservist hat du eh kein Problem...

Schau mal bei uns im www.soldatennetz.de vorbei!

Da sind auch ein paar ehemalige Fallis...

SvenW
26.08.02, 09:33
Hallo Leute!

Wegen dieser Frage bin ich hier auf das Forum gestoßen, was wird aus meinem alten Fallschirmkappmesser? (Im US-Steg-Shop als BW-F.-Kappmesser verkauft, grüne Kunststoffgriffschalen mit 8,5 cm-Klinge).

Wenn ich das neue WaffG sehe, dann muß ich das Messer bei der Waffenbehörde anmelden und kann um eine Ausnahmegenehmigung bitten, oder es verkaufen bzw. unbrauchbar machen. (Gibt es schon Erfahrungen mit den Behörden in dieser Sache?)
Kennt jemand die Begründung für die unterschiedliche Behandlung von Spring-/Fallmessern?
Und das mit dem Rettungsmesser klingt interessant. Habt Ihr da einen Link parat?

So, genug Fragen, werde erstmal im Forum stöbern.

Tschüs, Sven.

aqua
26.08.02, 10:40
Hi, erstmal herzlich willkommen im Forum.

Zur ersten Frage: Ich denke, dass Dein Messer, wenn nicht die Klinge vorne rausspringt und wenn man davon ausgeht, dass es heisst einschliesslich 8,5cm, legal ist.
Zur Farge mit dem Ausnahmeantrag: siehe hier: http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=7634

Viele Grüsse,

Jochen

SvenW
26.08.02, 10:54
Na Danke für die prompte Antwort, aber den Text kenne ich ja schon (den solltest Du mal genauer lesen, ist nichts mehr mit Fallmessern).

Tschüs, Sven.

//PS.: Eine Ausnahme für Messersammler dürfte eher selten sein, auch wenn man die Anforderungen nicht ganz so hoch ansetzten würde wie bei den Schußwaffen- oder Munitionssammlern. Da kommen wohl nur die Einhändigen/Einarmigen in Frage.

tunnelratte
03.09.02, 23:21
hallo!
meines wissens sind fallmesser jetzt generell verboten. genauso wie alle springmesser bei denen der mechanismus die klinge nach vorne und nicht seitlich aus dem griff befördert.

alles gute, alles immer scharf
tunnelratte

weinflu
17.04.07, 19:13
Hallo

Kann mir nun jemand sagen ob ein Eickhorn Fallschirmjäger Messer jetzt definitiv verboten ist oder nicht ?

Wo kann ich das Nachlesen ?

Besten Dank :hmpf:

Oliver Mendl
17.04.07, 19:17
moin,

Forensuche -> WaffG.

Für Privatpersonen in der BRD:

Die Typischen Fallmesser sind definitv verboten, die einzige Ausnahme bildet derzeit die Version mit Rettungsklinge, dazu liegt, auch über die SuFu zu finden, ein Festellungsbescheid vom BKA vor.

Bei der BW - k.A. lässt sich mit Sicherheit herausfinden.

Grüße,
Olli

Micha M.
17.04.07, 20:37
Nachtrag:

Zur Frage der Ausnahme der BW aus den Verbotsvorschriften siehe § 55 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

Zur Frage des generellen Fallmesser-Verbots (mit Ausnahme der per Feststellungsbescheid ausgenommenen dort genau spezifizierten Rettungsmesser) siehe § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anl 2 Abschn. 1 Nr. 1.4.1 i.V.m. Anl. 1 Abschn. 1 UA 2 Nr. 2.1.2

Nachzulesen im Unterforum über Rechtsvorschriften in einer sehr arbeitsfreundlichen Form.

Micha M.

gast120109
17.04.07, 20:42
Hallo weinflu,
willkommen im Messerforum! :)

Zur Version mit Rettungsklinge siehe hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=41777&highlight=bka). Dort habe ich auch den entsprechenden Feststellungsbescheid gepostet.
Gruß

Tiddy
17.04.07, 21:37
Moin,
du bekommst das Fallimesser noch, aber nur gegen Vorlage des Truppenausweises mit Eintrag " Falli" .Als Zivilist ist das Teil verboten.
Glück ab !
Micha

schrenz
18.04.07, 11:53
ähm, das halte ich aber eher mal für ein Fall von "urban-legend" , mal abgesehen davon, dass die große Masse von den Dingern an die Panzermogels ausgegeben wurde ;) .
Horrido
Jens

Padde
18.04.07, 14:35
Also als ich vor 7 Jahren bei den Fallschirmjägern war hatte von uns jeder so ein Ding. Ist aber kaum benutzt worden weil sich die meisten(auch ich) privat mit was besserem ausgerüstet haben.

Gruss und Glück ab
Patrick

weinflu
18.04.07, 18:49
Moin Moin

hat jemand ein Bild von dem Fallschirnjäger Messer ?

Ich habe über Googgle nichts gefunden.

Danke

Benni
18.04.07, 19:14
Musst du auch nach Kappmesser suchen ;)

Kappmesser (verboten):
http://www.rk-gammertingen.de/Designs/waffen/Messer_Fall.jpg

Rettungsmesser (nicht verboten):
http://www.benjamin-kosche.de/images/messer/rm1-01.jpg

cut
19.04.07, 15:11
weinflu startete diesen thread am 17.4.07 mit einer Frage zu einem
" Eickhorn Fallschirmjäger Messer " und sucht schließlich ein Bild "von dem Fallschirmjäger Messer".

Der Begriff "Fallschirmjäger Messer " schafft offenbar Verwirrung - und dies besonders in Verbindung mit "Eickhorn".

Die von Benni geposteten Abbildungen zeigen zwei Messer, die NIEMALS bei der Bundeswehr / den "Fallschirmjägern" eingeführt worden sind.
Das von ihm als "Kappmesser" abgebildete Messer ist von der Firma A. Eickhorn in Solingen Ende der 1970er Jahre unter der Bezeichnung AES / LL80 als Alternative zu dem offiziell von der Bundeswehr seit 1963 beschafften "Kappmesser" angeboten worden. Dieses AES / LL80 Messer entsprach weder in Größe noch sonstigen Ausführungen den Anforderungen der Bundeswehr ... und nicht zuletzt hat der am vorderen Griffende integrierte Flaschenöffner sicherlich in einschlägigen Gremien für Erheiterung gesorgt.
Zur Vermarktung benutzen sowohl die Firma A. Eickhorn als auch Kunden wie C. Jul. Herbertz und andere (irreführend und natürlich absichtlich wegen der besseren Vermarktung) den Begriff "Fallschirmjägermesser" und/oder die Modellbezeichnung LL80.

Fallmesser (offizieller Bundeswehr-Name "Kappmesser") gab es in zwei völlig anderen Ausführungen bei den deutschen Streitkräften und diese wurden (auch) von der Firma CARL Eickhorn Waffenfabrik gefertigt.
Die Firmen
Carl Eickhorn Waffenfabrik
und
A. Eickhorn (AES)
waren ohne jeden Zweifel zwei voneinander völlig unabhängige Unternehmen in Solingen.

CARL EICKHORN belieferte die Bundeswehr mit zwei unterschiedlichen "Kappmessern - Fallmessern - Fallschirmjägermessern":
1. dem seit 1959 ausgegebenen Modell mit schwarzen Griff
2. dem 1968 eingeführten Modell mit 10 cm Klinge und oliv-farbenem Griff

A. Eickhorn hat mit dem Modell LL80 ein auf den ersten Blick "ähnliches" Messer kopiert - Laien halten es auf Grund der Farbe und Ähnlickeit (und der irreführenden Werbung) leicht für "DAS Bundeswehr-Fallschirmjäger-Fallmesser". Zu den eigentümlichen Geschäftsgebaren der Firma A. Eickhorn -die Firma scheiterte 2004 mit der Insolvenz-gab es hier im Messerforum bereits ausgiebig posts.

cuttingedge
19.04.07, 17:17
cut,(klasse Post!) dem ist nichts zu zufügen, bis auf die Kleinigkeit, dass die 1959er versuchsweise auch an (amph) Pioniereinheiten Einheiten ausgegeben wurden.Das Nachfolgemodell schon nicht mehr.
For Germany:
Alle OTF ,bis auf das mit dem Feststellungsbescheid und haste nicht gesehen sind verboten. Das mit dem Reservistengebabbel und den sentimentalen Geschwäddels sollte man sich für den zuständigen Richter aufheben. Alleine der Besitz ist strafbar. Aufruf zum ignorieren des Waffengesetz, in Verbindung mit dem Hinweis auf den Reservistenverband ist Schwachfug und brandgefährlich!

Auch mal der Hinweis auf ein AFO von Benchi. Auf einen Hinweis von mir zu einer Auktion in einem Interneauktionshaus auf das geltende Waffenrecht, bekam ich folgende geistreiche Antwort: Ich bin Zeitsoldat, somit gehöre ich zu den Armed Forces und bin befugt dieses Messer zu besitzen, innerhalb und außerhalb des Dienstes darf ich es führen. Nun denn Leute, dem ist dann nichts zu zufügen...........:confused: