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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiburger Alkoholverbot gekippt. Parallelen zu Messerverbotszonen in HH ?


Hocker
28.07.09, 15:18
Das Verbot sei zu allgemein gehalten, Alkohol konsumierende nicht perse Gewalttäter...... Ach....!

Das paßt doch 1:1 auf die Messerverbotszonen in Hamburg.

Artikel (SWR) (http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/mpdid=5160506/nid=1622/did=5160506/azl0l6/index.html)

Kommentar: Unsinnige Kollektivstrafe (http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5160506/mpdid=5181920/1qp8hzv/)

luftauge
28.07.09, 15:49
...
Das paßt doch 1:1 auf die Messerverbotszonen in Hamburg.

Nicht nur darauf... :steirer:
Ich dachte vorhin während der ersten Durchsage im Radio, warte erst die nächsten Nachrichten ab, ob ich es richtig verstanden habe. Der Kläger ist Jurastudent, der wird gewusst haben, was er macht.

Ein kleiner Lichtschein am Ende des Tunnels - hoffentlich nicht das Funkeln einer Blendgranate...

Gruß Andreas

Morales
28.07.09, 16:01
Schöne Stelle aus dem Kommentar zum Einrahmen: Das billige Politikrezept, mit Verboten effektvolle Aktivität vorzutäuschen, ist im Verfassungs- und Rechtsstaat kein gültiges Konzept. Leider scheint sich der Herr Reissenberger zu irren. "Sollte kein gültiges Konzept sein" trifft es wohl eher.

Ein kleiner Lichtschein am Ende des Tunnels - hoffentlich nicht das Funkeln einer Blendgranate... Hihi, oder der herannahende Güterzug!

Gruß,
Carsten

Armin II
28.07.09, 16:32
Das Verbot sei zu allgemein gehalten, Alkohol konsumierende nicht perse Gewalttäter...... Ach....!

Das paßt doch 1:1 auf die Messerverbotszonen in Hamburg.


Seh ich nicht so! Verbiete dem Volk das öffentliche Besäuffniss und der Aufschrei ist gross. Verbiete dem Volk das Mitführen von Messern so interessiert das niemand ausser ein paar Verückten die eh niemand für voll nimmt.

Kanif
28.07.09, 18:15
Die Parallele zum Hamburger Messerverbot ist leider 1. ein bißchen weit hergeholt und 2. interessiert sowas die Hamburger Politik nicht im Geringsten. Die haben hier schon immer gemacht was sie wollen.

Oder sollte ich jetzt auch klagen?

polaris1977
28.07.09, 18:19
as paßt doch 1:1 auf die Messerverbotszonen in Hamburg.
Leider nicht ganz, da bei der Begründung vor allem auf die Fehlende gesetzliche Grundlage in Form der polizeirechtlichen Generalklausel verwiesen wird. Die Verordnung zur Zonenregelung in HH, die u.a. mir ein Betreten betreffender Areale verbieten, ist aber auf Grundlage der speziellen Regelung aus der Novelle des Waffengesetztes erlassen worden. Daher fällt dieser Grund vermutlich aus.

Inhaltlich interessant ist allerdings für alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Führungsverboten diese Passage aus der zum betreffenden Entscheid veröffentlichten Pressemittelung des VGH Mannheim, auch wenn sie auf die Verordnung durch die besagte polizeirechtliche Generalklausel bezogen ist:
Nach Ansicht des VGH ist dieses Alkoholverbot von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt. Diese erlaube eine selbst geringfügige reiheitseinschränkung durch Verordnung nur, wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht. Die Feststellung einer Gefahr verlange eine in tatsächlicher Hinsicht abgesicherte Prognose. Es müssten danach hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die an den Wochenendnächten im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch weder aufgrund der Lebenserfahrung, noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden. Die enthemmende Wirkung von Alkohol könne zwar zu aggressivem Verhalten führen, aber nicht typischer Weise bei jedem, der der Norm unterworfen werde.
Darin wird eine weitere Ansicht in der Rechtsprechung deutlich, die weiterhin stark auf die Gefährdung durch Störer im Einzelfall abzielt und sich nach meiner Interpretation recht deutlich gegen orbrigkeitliche Pauschalverfolgungen richtet. Daß alle Führer von Messern, die besonderen rechtlichen Beschränkungen unterliegen, grundsätzlich gewalttätig sind und ihre Messer auch vorsätuzlich zu diesem Zweck führen, hat in den letzten einschlägigen Gesetzgebungsverfahren ja nur eine kleine Minderheit aus dem sehr linken Spektrum vertreten.
Wenn die Rechtsprechung offenbar weiter auf ihrer Schiene bleibt, was die Verfolgung und Bekämpfung von Nichtstörern angeht, dürften die Chancen in Rechtsschutzverfahren gegen Vollzugsmaßnahmen nach dem neuen WaffG ganz gut sein ...

exilant
28.07.09, 20:21
Mich freut das Urteil und ich bin sicher, grundsätzliches daraus gilt auch für andere "Allgemeinverbote wegen bösen Buben". Man muss das Urteil selbst lesen und verwerten. Nicht warten, bis wieder andere die Kastanien aus dem Feuer holen und sich solange wundern, dass keiner kommt.

Wäre nett, wenn Berufsjammerer einfach still in der selbstgewählten Ecke sitzen blieben.

polaris1977
29.07.09, 11:26
Nicht warten, bis wieder andere die Kastanien aus dem Feuer holen und sich solange wundern, dass keiner kommt.
Um Rechtschutzmittel einzusetzen braucht man aber eine eigene Betroffenheit (unmittelbahre ggw. Beschwer). Ich habe grade letzten So bei einem Empfang u.a. auch mit mehreren Vertretern von Polizei und Ordnungsbehörden ein wenig dezentes BM710 zwecks Hilfeleistung für die Ehrenamtlichen vom "Catering" und beim Essen offen benutzt, hat die aber alle nicht im geringsten Interessiert.
Taktisch wäre es aus meiner Sicht nicht zielführend, ein Musterverfahren zu provozieren, indem sich z.B. ein Freiwilliger vor ein Revier stellt und sinnlos mit einem Einhänder rumfuchtelt. Die besten Erfolgsaussichten vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit hätte ein Fall, bei dem Vollzugsbedienstete nach einer im den Augen möglichst vieler "annerkannten" Benutzung gegen den Führer vorgehen. Ideal wäre wohl eine Owi nach einem erfolgreichen Ersthelfereinsatz, das wäre sogar was für die BLÖD-Titelseite.

exilant
29.07.09, 12:38
Klar wäre eine provozierte OWI genau das Gegenteil dessen, was man unter "anerkannter Zweck" verstehen könnte und daher wenig hilfreich. Man hätte das Messer, um zu provozieren. Aber, verwenden, tragen und verwenden, so wie Du schreibst, mehr nicht.

pitter
29.07.09, 14:13
Ich habe grade letzten So bei einem Empfang u.a. auch mit mehreren Vertretern von Polizei und Ordnungsbehörden ein wenig dezentes BM710 zwecks Hilfeleistung für die Ehrenamtlichen vom "Catering" und beim Essen offen benutzt, hat die aber alle nicht im geringsten Interessiert.

Tja, und ich trage auch wie immer deutlich sichtbar einen Folder eingeklippt in der Hose, interessiert bisher auch kein Schwein ;)

Ich sehs wie Du und exilant - ein Musterverfahren wäre sicher ein Quell einiger Freude :). Und wenn man nicht gleich sein eigener Anwalt sein kann, auch der finanziellen Unterstützung der Mitglieder hier wert. Wenn man weiss, sicher weiss, ohne jeden Zweifel weiss, dass es nicht gerade mal den richtigen erwischt hat. Und wenn derjenige tatsächlich einen vernünftige Begründung vorweisen kann - und auch so schlau war, die dann anzugeben.

Mit "hab ich halt immer dabei, wie meine Uhr" kommt man kaum weiter, auch wenns die Sache trifft.

Pitter

polaris1977
29.07.09, 15:38
Tja, und ich trage auch wie immer deutlich sichtbar einen Folder eingeklippt in der Hose, interessiert bisher auch kein Schwein ;)
Interessieren tut es interesanter Weise bei mir oft, wenn ich ein Fixed unter 12 cm offen am Gürtel trage, was sich der neuen Rechtslage zugegebener Maßen etwas öfter vorkommt als früher. Die verdatterten Gesichter, wenn ich auf die Frage, warum ich ein feststehendes Messer trage, routinemäßig antworte, "weil es wegen der unklaren Rechtslage Theater geben könnte, wenn es einklappbar wäre!" :haemisch: machen echt Spaß. Jeder Dritte äußert dann, spätestens nach einer Nachfrage, böse Vermutungen hinsichtlich des Geisteszustandes des Gesetzgebungsverantwortlichen :irre:

exilant
31.07.09, 17:18
Mit "hab ich halt immer dabei, wie meine Uhr" kommt man kaum weiter, auch wenns die Sache trifft.

PitterWäre ich mir nicht sicher. Die durchschlagenden Urteile haben oft keinen sehr speziellen, sondern einen sehr grundlegenden Hintergrund.

"Da ein Taschenmesser, gleich welcher Bauart, selten zu konkreten Anlässen, öfter jedoch zu allgemeinen Zwecken geführt wird, muss der Gesetzgeber unterstellt haben, dass ein Taschenmesser, welches gewissermaßen bestimmungsgemäß in der Hosentasche aufgefunden wird, zu allgemein anerkannten Zwecken geführt wurde. Anders verhielte es sich, wenn der Beschuldigte mit eben diesem Messer "herumfuchtelnd", also offensichtlich nicht zu allgemein anerkannten Zwecken dies führend, angetroffen würde."

BGH 09/20039 Quelle: www.är schön, wenns so wär.de


:D
Wir brauchen fitte Anwälte!

pitter
31.07.09, 21:19
Wir brauchen fitte Anwälte!

Nö. Ein Verfahren. Und Richter, denen es gehörig auf den Senkel geht, dass die Justiz den Prügelknapen der Sozial-. Wirtschafts- und Innenpolitik spielen soll ;)

Pitter

Kris
31.07.09, 22:11
Das Verbot sei zu allgemein gehalten, Alkohol konsumierende nicht perse Gewalttäter...... Ach....!

Das paßt doch 1:1 auf die Messerverbotszonen in Hamburg.

Artikel (SWR) (http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/mpdid=5160506/nid=1622/did=5160506/azl0l6/index.html)

Kommentar: Unsinnige Kollektivstrafe (http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5160506/mpdid=5181920/1qp8hzv/)


Ich finde es ziemlich befremdlich ein Messerverbot auf St. Pauli in die Nähe des Begriffes unsinnig zu rücken. Die dortigen Probleme sind doch hinlänglich bekannt! Unsinning fände ich es mit einem Messer ins Dollhouse gehen zu wollen.

Floppi
31.07.09, 22:51
Die dortigen Probleme sind doch hinlänglich bekannt!
Alkoholmissbrauch? Zum Glück wird dank der Verbote da jetzt weniger gesoffen....

polaris1977
01.08.09, 00:03
Ich finde es ziemlich befremdlich ein Messerverbot auf St. Pauli in die Nähe des Begriffes unsinnig zu rücken. Die dortigen Probleme sind doch hinlänglich bekannt! Unsinning fände ich es mit einem Messer ins Dollhouse gehen zu wollen.
Was ist bitte sinnvoll daran, wenn ich beispielsweise in einen Club am Fischmarkt will und extra an am S-Landungsbrücken aussteigen muß, obwohl ich vom S-Reeperbahn viel schneller da wäre, nur um mich nicht ordnungswidrig zu verhalten?! Wa sist bitte Sinvoll daran, wenn ich bei Stau auf der B4 nicht über die Reeperbahn zur A7 darf, weil ich diverse Dinge im Auto habe? Warum muß ich mich ordnungswidrig verhalten, nur weil ich bei Hundertmark ne Jeans kaufen will?

Kris
01.08.09, 00:10
Alkoholmissbrauch? Zum Glück wird dank der Verbote da jetzt weniger gesoffen....



Nein, z.B. das dort Polizisten Nacht für Nacht ihr junges Leben riskieren um den Menschen auf der Reeperbahn einen möglichst sicheren Aufenhalt zu gewährleisten. Auch wenn wir in einem Messerforum sind, aber da sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen und sich fragen, ob es wirklich notwendig ist auf einer Partymeile Messer tragen zu müssen.

Hocker
01.08.09, 01:43
Ich finde es ziemlich befremdlich ein Messerverbot auf St. Pauli in die Nähe des Begriffes unsinnig zu rücken. Die dortigen Probleme sind doch hinlänglich bekannt! Unsinning fände ich es mit einem Messer ins Dollhouse gehen zu wollen.

Nein, z.B. das dort Polizisten Nacht für Nacht ihr junges Leben riskieren um den Menschen auf der Reeperbahn einen möglichst sicheren Aufenhalt zu gewährleisten. Auch wenn wir in einem Messerforum sind, aber da sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen und sich fragen, ob es wirklich notwendig ist auf einer Partymeile Messer tragen zu müssen.


Alkoholverbot, Streckensperrungen für Motorräder, Messertrageverbot...

Was soll der Quatsch ?!

Sollen sie sich endlich um die Gewaltäter, Störenfriede und Menschengefährder kümmern und sich ihre Kollektivstrafen sonstwohin stecken!

Wenn man Gewaltäter nicht immer wieder laufen liesse, könnten sie auch keine Jungen Polizisten mehr gefährden.

Woher kommt's denn das diese Subjekte über in Deutschland übliches Strafmaß nur müde lächeln und zur nächsten Tat schreiten ?!
Die interessieren sich für all diese Verbote genau Null.

Wenn mich 'ne Fliege stört ziele ich genau auf diese Fliege, und klopf nicht mit der Fliegenklatsche auf der gegenüber liegenden Wand rum !

bigbore
01.08.09, 08:27
Kann mir bitte irgend jemand, vorzugsweise Kris , erklären
warum es für einen Polizisten gefährlich sein sollte wenn ICH mit einem Taschenmesser vor (ich würde da vmtl nicht rein wollen) dem Dollhouse stehen würde ???

polaris1977
01.08.09, 11:05
ob es wirklich notwendig ist auf einer Partymeile Messer tragen zu müssen.
Es ist ja eben nicht nur eine Partymeile, sondern auch eine öffentliche Verkehrsfläche, Durchgangsstraße, Sitz von Ladengeschäften (auch einigen "normalen"). Außerdem fährt nicht jeder von zu Hause direkt hin. Ich komme zu "Partyzeiten" da eher selten hin, allenfalls zu Konzerten im Docks, dann aber oft genug nachdem ich den Tag über unterwegs war. Und das zumindest mit dem USB-SAK, weil da mein e-mail-client und wichtige Daten drauf sind. Ich habe von Polizeiseite in der Presse ja schon die Empfehlung gehört, entsprechende Gegenstände halt im Auto zu lassen. Da frage ich mich dann allerdings, ob es der inneren Sicherheit wirklich dient, wenn mein Wagen von einem Kriminellen aufgebrochen wird und der dann (möglicherweise zum ersten mal in seinem Leben) mit einem einigermaßen scharfen und funktionssicheren Messer bestückt ist ...:confused:

exilant
01.08.09, 13:03
Nein, z.B. das dort Polizisten Nacht für Nacht ihr junges Leben riskieren um den Menschen auf der Reeperbahn einen möglichst sicheren Aufenhalt zu gewährleisten. Auch wenn wir in einem Messerforum sind, aber da sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen und sich fragen, ob es wirklich notwendig ist auf einer Partymeile Messer tragen zu müssen.Wenn es für den friedlichgen Verlauf eines Abends einen Unterschied macht, ob Du auf einer Partymeile ein Messer in der Tasche hast oder nicht, dann lass das Messer zu Hause.

Bei mir, wie bei den allermeisten Menschen, macht es keinen Unterschied, egal, wieviel Bier getrunken wurde.

Es sollte mitlerweile dem letzten klar geworden sein, dass die Fülle an Verordnungen nur dazu da sind, als billige Ausflucht für eine kaputt gesparte öffentliche Verwaltung zu dienen. Es ist eben billiger, Dir etwas zu verbieten, als qualifizierte Beamte für erforderliche Kontrollen zu bezahlen.

exilant
01.08.09, 13:04
Nö. Ein Verfahren. Und Richter, denen es gehörig auf den Senkel geht, dass die Justiz den Prügelknapen der Sozial-. Wirtschafts- und Innenpolitik spielen soll ;)

PitterDu brauchst aber auch Anwälte, die Richtern die Argumente liefern!

DocArnie
01.08.09, 13:44
eine kaputt gesparte öffentliche Verwaltung

Ich kann echt nicht glauben was ich hier alles lese... Ich scheine in einem Paralleluniversum zu leben, anders kann ich mir das nichtmehr erklären. :staun:

Also, da wo ich herkomme, gibt es für jeden Mist eine Behörde mit Dutzenden von Verwaltungsbeamten die alle nix zutun haben oder schlicht überflüssig sind. In vielen Fällen vermute ich sogar dass irgendwer der was zu sagen hat die schwarzen Schafe in seiner Familie irgendwo unterbringen musste, quasi als ABM.
Da wo ich herkomme, wird jeder dritte Euro für Soziales ausgegeben. Dies ist ziemlich einmalig in der Geschichte der Menschheit und wenn man konsequent weiterdenkt sogar letztmalig...
Wo ich herkomme, macht ein Messer keinen Mörder. Wo ich herkomme bleiben Taschenmesser stets in meiner Tasche und haben mit den häufig erwähnten, von mir jedoch nie erlebten "Gewaltspiralen" und "Eskalationen", nicht das Geringste zutun.

Vielleicht hat das ja alles was mit dem Super-Collider zutun. :glgl:
Ich werde gleich mal meine StarTrek-DVDs checken und schauen ob Spock dort nen fiesen Bart hat oder nicht. :eek:

El Dirko
01.08.09, 14:25
Kommt bitte wieder auf das Thread Thema zurück.

Gruß
El

exilant
01.08.09, 14:31
Also, da wo ich herkomme, hat zum Beispiel die Untere Wasserschutzbehörde im Nachbarkreis 10 jahre Rückstand aufzuarbeiten und ist mit einem Mann besetzt.

In der Tageszeituung war zu lesen, dass die Landesregierung fortgesetzt versucht Polizeiaufgaben auf die Ordnungsämter abzuwälzen...

In Ortsbeiratssitzungen sagte ein "Kontaktbereichsbeamter" quasi aus, dass man bei Beobachtung von Kriminalität sich besser nicht einmische und besser die Polizei rufe, um am selben Abend zu sagen, dass die eh nicht kommen, weil sie nur zwei Leute haben.

Man ist jetzt glücklich, im Verbund von vier gemeinden den Antrag an das Land gestellt zu haben, mehr Polizei zu bekommen, damit einfach nur Streife gefahren wird. Kein Überwachungsstaat oder so, einfach nur wer mal da.

Es ist vielleicht nicht die Frage, wieviel Geld fließt, sondern wohin.