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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweihandmesser oder feststehendes Messer


holde1011
07.07.09, 15:49
Hallo und guten Tag,

Ein Freund von mir hatte unlängs eine Auseinandersetzung mit einem unserer "Grünen Kollegen".
Dieser Ordnungshüter wollt ihm sein Messer wegnehmen - Begründung :
Klingenlänge über 12cm lang.
Nach längerem Meinunsstreit wurde ihm geraten, dieses Messer nicht mehr in der Öffentlichkeit zu tragen.

Nun meine Frage:
Ist ein sogenanntes Zweihandmesser wenn man es aufklappt auch ein "feststehendes Messer".
Genauso hat dieser Ordnungshüter argumentiert.

Dieses Zweihandmesser meines Freundes trägt an den Backen die Aufschrift "Vespermesser" und "Brotzeitmesser".
Es hat eine Fingernagelkerbe und kann eigentlich nur beidhändig geöffnet werden und dann auch festgestellt werden.

Die Klingenlänge beträgt knapp 14 cm.
Wenn man etwas fingerfertig ist, kann man auch dieses Messer einhändig öffnen - man braucht nur die Klinge fassen und den Griff nach unten schlagen.
Dann öffnet sich das Messer und stellt sich auch fest, wenn man sehr kräftig ausgeschlagen hat.

Mein Freund hat an einem Imbiss-Stand dieses Messer für das Aufschneiden eines Brötchens benutzt und ist prombt einem Polizeibeamten in die Hände gefallen.

Dieser war der Meinung, daß ein Zweihandmesser folgende Charakteristik aufweisen würde.
Im geschlossenen Zustand ist es ein Zweihandmesser.
Im geöffneten Zustand wäre es ein feststehendes Messer.

Wäre die Klinge unter 12cm lang gewesen, so sei dieses Messer erlaubt.
Weil ein feststehendes Messer zum Führen nur bis zu 12cm Klingenlänge aufweisen dürfe.
Im geschlossenen Zustand wäre es ohnehin erlaubt, weil es halt geschlossen sei.

Wie soll man diese Meinung hinsichtlich der neuen Waffenrechtsregelung verstehen ?
Kann man sog. Zweihandmesser - also klassische Taschenmessser wie das Mercator- ungeachtet der Klingenlänge führen; und zwar führen, ohne daß man eine sozialadäquate Begründung liefern muß, oder ist das Führen nur erlaubt, wenn man die Klingenlänge von 12 cm einhält ?

Das Gesetz spricht nur von feststehenden Messern und sog. Einhandmessern.
Letztere sind hinsichtlich des Führens verboten, mal von der gesonderten Begründung abgesehen, die ja glaubwürdig sein muss.
Diese Glaubwürdigkeit ist aber genau der Knackpunkt; so daß man sich darauf nicht verlassen darf.

Feststehende Messer sind auch erlaubt, sofern die Klingenlänge die 12 cm nicht überschreitet - auch hier sollte man aus Sicherheitsgründen auf die gesonderte Begründung verzichten.

Von sog. Zweihandmessern ist im Gesetzt keine Rede.
Man könnte der Meinung sein, daß man solche Messer mit einer - sagen wir mal über 20cm Klingenlänge wie das Riesenopinel - einfach mitführen darf - vielleicht sogar geöffnet.
Warum dann das Verbot, daß man nur eine Klingenlänge von 12 cm bei feststehenden Messern haben darf, wenn man es führen will.

Ist doch grotesk - oder ?
Hat vielleicht dieser Ordnungshüter doch recht mit seiner Betrachtungsweise ?

Gruß

Holde

Hocker
07.07.09, 16:06
Da hat jemand feststellbar mit feststehend verwechselt. :rolleyes:
Die 12 cm max. Klingenlänge gelten nur für feststehende Messer, also Messer die nicht zusammengeklappt werden können. Definitiv.

Ein Zweihandfolder mit Klingenverriegelung ist ein "feststellbares" Messer - Klingenlänge Wurscht.;)

Schlosser
07.07.09, 16:22
... eine Auseinandersetzung mit einem unserer "Grünen Kollegen"...
Der "grüne Kollege" hat unrecht. Das ist unbestritten und bedarf keiner Diskussion.
Was zum Argumentieren in solchen Situationen gut ist, zu wissen, daß im Faltblatt zum "Waffenrecht 2008" des Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei wörtlich formuliert ist:
" Neu! Verbot des Führens (Verstoß Owi):
... Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm"

exilant
07.07.09, 17:04
Im geschlossenen Zustand ist es ein Zweihandmesser.
Im geöffneten Zustand wäre es ein feststehendes Messer.



Im geschlossenen Zustand ist es der Mund eines achtbaren Beamten....


Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Das, was der Mann machte, war reiner "Hirnfick! Vergiss es einfach wieder.

MetalCrew
07.07.09, 17:20
Hallo alle zusammen. Ich ich bin neu hier im Forum und möchte mich, auch wenn dieses Thema nicht dafür gedacht ist, kurz vorstellen. Der Grund weshalb ich mich HIER kurz vorstelle ist der, dass ich extrem verwirrt bin.
Ich arbeite im Landschaftsbau sowie als Türsteher und Barkeeper und habe eine eigene Werbefirma. Gerade im Bezug auf den Landschaftsbau bin ich sehr oft von einem guten Messer abhängig. Abgesehen von den Brotzeiten gibt es immer mal wieder was zu Schneiden: Kunstsoffbänder mit denen die Pflastersteine auf der Palette fixiert werden, Teichfolien etc. Jahrelang trug ich zu diesem Zweck ein Einhandmesser von Gerber nach dem vorbild Colonel Appelgates. Es ist sehr klein und ist knappe 7 cm in der Klingenlänge. Dieses aber aus der Tasche zu fischen, auf zu klappen und nach der "Gerbrauchsituation" wieder in umgekehrter Reihenfolge ein zu stecken, gerade mit nassen oder kalten Händen veranlasste mich dazu, ein festehendes Messer zu kaufen. Das Böker Plus Dozier war mir dann zu schade und es war für meine Zwecke irgendwie nicht handlich genug, der Griff war zu klein. Das CRKT Jagdmesser war mir wegen der verchromten Klinge dann uch wieder zu schade. Das Jagdmesser der Firma Sauer & Sohn wurde daher zum perfekten Begleiter. Nicht der beste Stahl aber der Griff liegt perfekt in der Hand. Egal ob nasse oder kalte Hände, mit Handschuhen oder nackten Fingern. An der Tür oder in der Bar schiebe ich mir weiterhin mein kleines Applegate ein, man sieht es nicht, ich nutze es nicht als Waffe und ich werde keinesfalls einen Betrunkenen oder agressiven Gast mit dem bloßen führen provozieren. Meine Jagdmesser trage ich auch, je nach Anlass gewählt, privat. Erst gestern vergass ich für meinen Job als Barkeeper mein Messer zu wechseln und das Sauer und Sohn wurde von einem Gast entdeckt. Dieser ist ein alter Freund von mir und informierte mich dass ich nach dem neuen Gesetz dieses Messer nicht mehr führen dürfe. Also ging ich heute zu Euch ins Forum, da ich mit den Auszügen der IMSW nicht recht durchblicke. Irgendwie lesen sich die Gesetzesauszüge in etwa so, das JEDES Messer verboten wäre. Bei Euch bin ich jedoch auch sehr verwirrt.

Bitte verweist mich nicht auf irgendwelche Links zu anderen Themen bei Euch oder anderer Webseiten. Ich weiß dass Neulinge mit ihren dämlichen Fragen alte Hasen nerven, überspielt es einfach:

Ist mein Applegate nun verboten????
Sind meine Jagmesser alle drei Illegal????
Mache ich mich Strafbar oder kann mir jeder Cop einfach so mein Messer weg nehmen?

Keines meiner Jagdmesser ist länger als 8,5 cm - alle feststehend. Alle erfüllen die Merkmale eines Werkzeuges, ich will keine Waffe führen.

Warum sind Einhandmesser verboten? Wo ist der Unterschied zwischen einer festen 12 cm legalen Klinge und einer 7 cm " (?) illegalen (?) " zusammenklappbaren Klinge? Was macht ein Einhandmesser zu einem verbotenen gegenstand?

Vielen Dank für Euer durchhalten bei meiner Endloseinleitung in diesem Thema und im vorraus Dankeschön für Antworten die mich endlich, hoffentlich eindeutig Aufklären.

chamenos
07.07.09, 17:36
Moin.

Wir erteilen keine Rechtsberatung.

Die klärbaren Fragen sind mit hunderten von Beiträgen durchexerziert. Unterforum Politik & Recht.

Über die nicht klärbaren Fragen, die das WaffG aufwirft brauchen wir hier nicht zu philosophieren.
Das ist ermüdend und führt zu nix.



Gruß
chamenos